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Thema: Überstellung und Einzelgenehmigung

  1. #1
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    Standard Überstellung und Einzelgenehmigung

    Hi Leute.

    Nach längerer Suche hab ich endlich zugeschlagen. Ich habe mir einen (innen zerlegten) WoWa angelacht, den ich mir selbst ausbauen will. Es wird sicher noch die eine oder andere Frage nach Ausbaulösungen anstehen. Aber zuerst habe ich einmal das Problem, das Teil aus Wörgl in die Südsteiermark zu bringen und dann anzumelden.
    Meine erste Frage: Ich hole den WW mit blauen Nummern, die ich von meiner Firma bekomme. Darf man damit übers "deutsche Eck" fahren? Der WW ist natürlich komplett fahrbereit, Bremsen und Beleuchtung funktionieren einwandfrei.
    Die zweite Frage: der Verkäufer hat den WW (ein Puscherl) aus Deutschland hergeholt und mit der Restauration begonnen. Ich bekomme alle notwendigen Papiere für eine Einzelgenehmigung vom Verkäufer. Was brauche ich eigentlich alles dafür? Wie lauft so eine Genehmigung überhaupt ab? Wie hoch sind die Kosten? Lt. Verkäufer hat die Behörde nur Bremsen und Beleuchtung zu berücksichtigen, da es sich bei dem WW eigentlich um einen Anhänger handelt.

  2. #2
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    Hallo,

    ja - darf man inzwischen wohl, wenn alle Voraussetzungen passen ..... (Abfahrtsort in A (sonst wäre es eventuell eine in Deutschland strafbare "Fernzulassung" und die "BlauenPapiere" vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt - schriftliche "Fahrerlaubnis" von der Firma nicht vergessen - sollten sie aber bereits als Vordruck haben .... Verbandszeug, Warndreieck, etc detto ...)

    Papiere für Typisierung: ExFahrzeugbrief mit normalerweise "abgeschnittener Ecke" (wegen Export nach A) und wenn auch noch dabei - den "exFahrzeugschein", dann den Kaufvertrag und oft auch gewünscht: ein Wiegeschein von einer geeichten Waage.

    Bei meiner letzten Typisierung eines Wohnanhängers in A, war das ganze eine Sache von wenigen Minuten - interessanterweise haben sie die Abmessungen nachgemessen, die Reifen sehr genau kontrolliert - Lichter auf Funktion sowieso - und die "Prüf- bzw Zulassungsnummern" - z.B. bei den Cellonen, des Anhängekupplungskopfes (war eine Antischlingerkupplung) etc
    war einst alles so wie es sein sollte - ich denke eine Stunde später hatte ich bereits die österr. Nummern montiert ..

    viel Glück und fahr bald Überstellen - bevor dich der Schnee "erwischt"

    gerilu
    "Tirolergruß"
    gerilu

  3. #3
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    Ich habe bisher nur WOMO's aus D importiert kann dir also zu WW nichts genaues sagen. WOMO's brauchen ein sogenanntes COC Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Ob WW das ebenfalls brauchen weiß ich nicht.

    Nur soviel. Du hast es mit 3 versch. "Behörden" zu tun. Das wird vermutlich auch bei WW so sein.
    1. Zuerst die Einzelgenehmigung durch einen TÜV. Was der überprüft musst du denen überlassen und kommt auf den Gesamteindruck an.
    2. Mit der Einzelgenehmigung gehts dann zum Finanzamt um die Einfuhr zu versteuern.
    3. Dann zur Versicherung um den WW anzumelden.

    Aber wie gesagt so ist es bei WOMO's, bzgl WW musst du dich erkundigen.
    Z.B. hier:http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1356966%2C%2C
    Sei vorsichtig dass du VOR Bezahlung des WW wirklich alle notwendigen Papiere vom Verkäufer bekommst. Hat der Vorbesitzer den WW schon offiziell importiert? Importsteuern bezahlt? War der in A schon mal angemeldet?
    Gruß aus Wörgl
    LG Player

  4. #4
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    Standard Vorsicht ist angesagt

    Hallo,-

    ich würde bevor ich einen müden Euro bezahle, die vom Player erwähnten Punkte 1. und 2.
    vom Verkäufer erledigen lassen.
    Dann soll er dir die Papiere zur Anmeldung bei der Versicherung schicken und dann kannst du
    dir den WoWa abholen.
    Wie gesagt, vielleicht bin ich zu vorsichtig.

    Liebe Grüsse

    Mondmann
    Wo ich meinen Hut hinhäng`, da bin ich Zuhause

  5. #5
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    Zitat Zitat von Player Beitrag anzeigen
    Ich habe bisher nur WOMO's aus D importiert kann dir also zu WW nichts genaues sagen.
    ...
    2. Mit der Einzelgenehmigung gehts dann zum Finanzamt um die Einfuhr zu versteuern.
    ...
    Importsteuern bezahlt?
    ...
    Ein Wohnwagen ist KEIN Kraftfahrzeug, daher muss keine NOVA beim Finanzamt bezahlt werden.
    Weiters ist der WoWa GEBRAUCHT und daher fällt auch keine MwSt an
    auch eine Importsteuer kann ich mir beim besten Willen NICHT vorstellen
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  6. #6
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    >Verbandszeug, Warndreieck, etc detto<

    finde ich bei einem Wohnwagen für die Anmeldung auch entbehrlich ...
    Grüße aus Wien ...
    ---
    mit einem Jeep bleibst du erst dort hängen,
    wo du ohne gar nicht hingekommen wärst


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    Jeep Grand Cherokee ZJ/4.0l/6i/136Kw
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  7. #7
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    Zitat Zitat von yankee Beitrag anzeigen
    >Verbandszeug, Warndreieck, etc detto<

    finde ich bei einem Wohnwagen für die Anmeldung auch entbehrlich ...
    eh egal, weil das Zeugs meist bereits im "Ledertascherl" für die Blauen ist ....
    wollt nur darauf hinweisen, dass ..... ah - schei** da was - RICHTIG - fürn Hänger so oder so "Powidl"

    und an alle NOVA - Gestressten ..... WOWA - hallo !! Nix Motor - nix Normverbrauchsabgabe ..... Einfuhrsteuer - oha - EU !!!

    gerilu
    "Tirolergruß"
    gerilu

  8. #8
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    na, geht doch ...
    Grüße aus Wien ...
    ---
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  9. #9
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    Ich habe selber schon drei Wohnwägen aus Deutschland nach Graz geholt Du mußt nur aufpassen was für eine Auflaufbremse verbaut wird. Meines Wissens wird in Österreich nur eine mechanische Auflaufbremse genehmigt und keine Hydraulische wie sie auch in der ehemaligen DDR verbaut wurden.
    Ansonsten einfach bei der Landesregierung einen Termin ausmachen zum Typisieren. Schau auch das du villeicht den Kaufvertrag zwischen dem Deutschen Besitzer und letzten Besitzer.
    Peter

  10. #10
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    Hi Leute.

    Danke vorerst für eure Tips. Hol den WW am Freitag ab, werde mich aber noch vorher bei der Prüfstelle in Graz genau erkundigen.
    Drückts ma bitte die Daumen und schickts mir Sonne am Freitag.... :-D

    Schönen Abend noch,

    Martin

  11. #11
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    Meines Wissens werden aber keine WoWa mehr typisiert die keine automatische Rückfahreinrichtung haben.
    LG Gerry!

  12. #12
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    Das stimmt nicht so sobald der WW in der EU einmal zugelassen ist muß er auch in Österreich Typisiert werden ansonsten kann ich ja keinen Oldtimerwohnwagen mehr in Österreich Typisieren.

  13. #13
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    Hi Leute.

    Habe heut mit meinem Freund das Puscherl nachhaus gebracht. Hat zwar einige Probleme mit der Beleuchtung gegeben ( obwohl ich den Verkäufer gebeten habe, alles zu checken *grml*), aber trotzdem mit einiger Verspätung die Heimfahrt antreten können. Hoffe, dass ich mich mit dem Innenausbau nicht übernommen habe..... *schwitz* Aber........ aufgeben tut man einen Brief, oder? :-D

    Schönes Wochenende, euch allen!

    Martin

  14. #14
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    Hallo Martin!
    Zitat Zitat von Boodoomaster Beitrag anzeigen
    ....... aufgeben tut man einen Brief, oder? :-D
    ...so schaut´s aus!

    ´Wird schon schiefgehen - viel Spaß beim renovieren!

    Vielleicht dokumentierst Du das Ganze ja hier - mit ein paar Bildern!

    Der Winter wird lang.....
    servus,
    Bertl

    www.urlaubsdoku.at
    unterwegs mit Dethleffs A5881

  15. #15
    thoreau Gast

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    Zitat Zitat von bertl27 Beitrag anzeigen
    Der Winter wird lang.....
    Wehe Dir, wenn Du's verschrien hast...

    Lieben Gruß

    thoreau

  16. #16
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    Hoffentlich nicht zu schief, Bertl. :-D Jetzt mache ich mal eine Bestandsaufnahme und einen ungefähren Schlachtplan meines neuen Freizeitprojekts. Werde euch laufend mit Bildern versorgen und (sofern wir die Sache einigermaßen hinkriegen *gggg*) dann den einen oder anderen von euch mal irgendwo live auf einem Campingplatz treffen um mein kleines Plastikkugerl vorzuführen.

    Schönen Sonntag noch,

    Martin
    Ps. Bräuchte deine Adresse, zwecks steirischer Schmankerln.

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