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Thema: Wohnmobil auflasten

  1. #1
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    Standard Wohnmobil auflasten

    Hallo!

    Ich habe eine Frage, habe ein Wohnmobil (Atriatic 680 SP) gekauft. Bin einige Tage nach Italien gefahren 3 Personen 3 Fahrräder Tisch und drei Sessel, das war`s dann schon. Auf der Heimfahrt kam ich bei Völkermarkt in eine Kontrolle und musste auf die Waage. 3600 hat sie angezeigt, bravo... Der Herr Inspektor war sehr nett und hat gemeint ich solle beim einpacken ein wenig aufpassen sollte und wünschte mir gute Weiterfahrt. In Deutschland kann man ja bis 7.5 T mit Führerschein B fahren. Frage: Kann man bei uns in Österreich das Wohnmobil auflasten lassen zB. auf 3,8 T und mit Führerschein B fahren oder gibt es eine andere Möglichkeit...Bitte um Information.

    MfG Stan

  2. #2
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    Hi Stan

    Auflasten kannst, wenn es technisch abgenommen wird, immer.
    Mit FS B ist bei 3,5t HzGG allerdings Schluss.
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
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  3. #3
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    Da hast Du aber einen Kulanten Herrn gehabt. Ein Freund von mir ist mit Anhänger aufgehalten worden und war 60 Kg über 3500 Kg laut Zulassungsschein und durfte keinen Meter weiter fahren und bekam damals eine Strafe von 8.000 Schilling für fahren ohne Führerschein. Da wundert es mich das er Dich ohne C Schein weiter fahren lassen hat den ab 3.501 Kg brauchst Du den C Schein.

  4. #4
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    er war "nur" ueberladen unterwegs, aber mit nicht mit einem fahrzeug, das er nicht
    lenken durfte.
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  5. #5
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    Hallo,

    habt ihr ein 3500kg HzlGG Fahrzeug ?

    Wenn ja, sind die 3600kg ja nicht wirklich "BÖSE", weil bis 3% Überladung gar nix passiert und bis 5% per Organmandat erledigt wird ....

    Führerschein - da zählt was im Zulassungsschein steht ... 3500kg HzlGG (+750kg Anhänger) mit B - andernfalls sind entsprechende Führerscheingruppen zu machen ...

    Auflastung - vergiss es .... 1. brauchst dann zumindest einen C1 Führerschein und 2. diese geldverschlingende GOBox !!

    Tirolergruß
    gerilu
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Cuvac1 Beitrag anzeigen
    Da hast Du aber einen Kulanten Herrn gehabt. Ein Freund von mir ist mit Anhänger aufgehalten worden und war 60 Kg über 3500 Kg laut Zulassungsschein und durfte keinen Meter weiter fahren und bekam damals eine Strafe von 8.000 Schilling für fahren ohne Führerschein. Da wundert es mich das er Dich ohne C Schein weiter fahren lassen hat den ab 3.501 Kg brauchst Du den C Schein.
    Hallo Cuvac1
    WoMo mit 3.500 kg gesamt, darfst einen Hänger mit 750 kg ungebremst und einen schwereren Hänge(Gew. weiß ich nicht) gebremst fahren, steht im Zulassungs-Schein. Habe ich so gelernt in der Fahrschule, meint adolfo
    Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
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  7. #7
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    zu Führerschein:

    ---
    Ein Freund von mir ist mit Anhänger aufgehalten worden und war 60 Kg über 3500 Kg laut Zulassungsschein und durfte keinen Meter weiter fahren und bekam damals eine Strafe von 8.000 Schilling für fahren ohne Führerschein. Da wundert es mich das er Dich ohne C Schein weiter fahren lassen hat den ab 3.501 Kg brauchst Du den C Schein.
    ---

    hier liegt ein Irrtum vor. Wenn Dein Bekannter mit schwerem Anhänger fährt (hzGG >750kg) lenkt er einen Kraftwagenzug. Dies ist mit dem B-Schein bis 3500kg hzGG zulässig. Darüber lenkt er eine Fahrzeugkombination für die er einen E- SChein, oder heute auch bis 4250kg HzGG mit einem Zusatzcode möglich. Es ist also "fahren ohne Lenkberechtigung" Der Kumpel wird abgestellt.

    Wäre es ein leichter Anhänger gewesen (<750kg hzGG) hätte er ohne weitersd fahren dürfen.
    Diesen Anhänger darf der TE auch an seinem Womo nachziehen (mit B Schein) obwohl es bereits 3,5 t hat.

    ---
    WoMo mit 3.500 kg gesamt, darfst einen Hänger mit 750 kg ungebremst und einen schwereren Hänge(Gew. weiß ich nicht) gebremst fahren, steht im Zulassungs-Schein. Habe ich so gelernt in der Fahrschule,
    ---
    Der schwere Anhänger darf mit diesem Fahrzeug mit B-Schein nicht mehr gezogen werden, da auf jeden Fall die 3,5t überschritten werden! Dies wäre nur mit leichtem Anhänger zulässig.

    Ist der TE nun überladen, ist hierfür ein Bußgeld fällig. Ob eine Weiterfahrt möglich ist liegt im Ermessen des Beamten. Dabei wird es wesentlich sein, wieviel die Überladung ausmacht und für welches Gewicht das Fahrzeug technisch ausgelegt ist (Achslasten, etc.) Mit einem abgelasteten Fahrzeug wird man also eher weiterfahren können/dürfen als mit einem "echten" 3,5t -Fahrzeug. Dies ist dann auch kein "Fahren ohne Lenkberechtigung, da es sich um ein 3,5t-Fahrzeug handelt welches überladen ist und nicht um ein 3560kg-Fahrzeug für welches man einen C-Schein bräuchte (es gelten die Papiere) Das Delikt besteht im überladen des Fahrzeuges!

    Nettw nar der BEamte trotzdem: erstens liegt es letztlich in seinem Ermessen, ob eine Weiterfahrt möglich ist. Und dann scheint er für die paar kg auch kein Bußgeld eingehoben zu haben. Ich persönlich stimme ihm zu - bei solchen kleinen Überschreitungen, die bestimmt nicht "wissentlich" passier(t)en sollte Menschlichkeit über Paragrafen stehen.

    Hoffe das ic h jetzt nicht mehr Verwirrung gestiftet habe als es gebracht hat ;-)

    Alles Liebe M.
    Geändert von martin_aus_wien (04.09.2013 um 10:33 Uhr)

  8. #8
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    Standard Auflasten

    Ob eine Auflastung möglich ist, fragst Du am Besten beim Fahrzeughersteller (VW, Mercedes; Fiat, etc) unter Angabe der Fahrgestellnummer an. Dort kann Dir auch Auskunft erteilt werden, ob bzw. welche Änderungen durchgeführt werden müssen (zB Federn,Dämpfer, Bremsen anpassen). Wurde Dein Fahrzeug zuvor ohne technische Änderung abgelastet kann es leicht sein, dass es nur um eine entsprechende Bescheinigung geht. Auch diese stellt Dir der FAhrzeughersteller, bzw der "Generalimporteur" aus (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Kosten ca. 70 euro) Mit diesem Wisch wendest Du Dich an das Amt der zuständigen Landesregierung (Wohnsitzabhängig, ZUlassungsschein zählt) und fährst zu der angegebenen Prüfstelle/Typisierungsstelle vor (mit den Zettelzeugs).
    Wenn Du den eintrag hast müssen natürlich die Fahrzeugpapiere erneuert und die Versicherung informiert/angepasst werden. Um Go-Box und C1-Schein kommst Du dann nicht mehr herum, (Wochend)fahrverbote (auch "Autobahnbenutzungspflicht") und Parkregelungen gelten für Womos, Sonderkraftfahrzeuge, etc. nicht.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Cuvac1 Beitrag anzeigen
    Da hast Du aber einen Kulanten Herrn gehabt. Ein Freund von mir ist mit Anhänger aufgehalten worden und war 60 Kg über 3500 Kg laut Zulassungsschein und durfte keinen Meter weiter fahren und bekam damals eine Strafe von 8.000 Schilling für fahren ohne Führerschein. Da wundert es mich das er Dich ohne C Schein weiter fahren lassen hat den ab 3.501 Kg brauchst Du den C Schein.
    Der Polizist hatte sicher noch keinen Stern.....

    Laut Polizei (St.Michael) werden 2% Gewichtsüberschreitung toleriert das wären gesamt 3570kg....müßtest daher keine Strafe zahlen (), aber wie heist es doch so schön bei solle Situationen "in ermessen des Beamten"....
    Geändert von AndyT (04.09.2013 um 15:30 Uhr) Grund: Ge.Gew. korrigiert
    Lg
    Andreas
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  10. #10
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    Zitat Zitat von stanislav Beitrag anzeigen
    Hallo!

    In Deutschland kann man ja bis 7.5 T mit Führerschein B fahren. Frage: Kann man bei uns in Österreich das Wohnmobil auflasten lassen zB. auf 3,8 T und mit Führerschein B fahren oder gibt es eine andere Möglichkeit...Bitte um Information.

    MfG Stan
    Hallo
    Seid einigen Jahren haben auch unsere Nachbarn die gleichen Beschränkungen mit FS "B" ist bei 3500 kg schluss.
    Nur die alten FS gelten noch auf die 7,5 to.
    Mich wunderts das die Deutschen das nicht verteidigt haben....
    Lg
    Andreas
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  11. #11
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    Der Polizist hatte sicher noch keinen Stern.....

    Laut Polizei (St.Michael) werden 2% Gewichtsüberschreitung toleriert das wären gesamt 3070kg....müßtest daher keine Strafe zahlen (), aber wie heist es doch so schön bei solle Situationen "in ermessen des Beamten"....
    Ganz genau so ist es, es werden 2% Messtoleranz berücksichtigt und nicht mehr, alles andere ist Sache des einschreitenden Beamten.
    Die Wiegestelle dort am Kontrollplatz ist amtlich geeicht und damit sind alle anderen Geschichten mit höheren Messtoleranz usw. hinfällig.

    Bei der Kontrollstelle Haimburg (Völkermarkt) sind aber sowieso meist sehr "humane" Beamte im Einsatz. Jedoch werden auch schon mal Fahrzeuge abgestellt ,weil sie überladen sind
    Alles hat seine Grenzen also einfach vernünftig bleiben.

    Übrigens gib es heuer auf der Messe Wels Informationsvorträge zu genau diesem Thema mit dem passenden Titel "Gewichte & Gerüchte"

    Hier die Infos:
    http://www.caravan-wels.at/ne07/inde...&nid=3492&az=1
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)

    >>>>Homepage<<<< und auch >>>> www.campingservice.at <<<<

  12. #12
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    Mein WoMo wurde am 09.08.2013 angemeldet, und hat Ges-Gewicht von 3.500 kg.
    Im Zulassungsschein steht:
    Gesamtgewicht: 3.500 kg
    Anhängerlast gebr. 1.700 kg, ungebr. 750 kg.
    Und nichts anderes ist richtig, meint adolfo
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  13. #13
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    Danke für Auskunft.LG Stan

  14. #14
    Registriert seit
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    Danke für Auskunft. LG Stan

  15. #15
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    das ist ja auch richtig -- es steht in Deinem Zulassungsschein aber nicht, dass DU den schweren Anhänger (diese Kombination) mit dem B-Schein ziehen darfst, sondern nur, dass an das Fahrzeug ein Anhänger mit diesem Gewicht angehängt werden darf, wenn es sich um einen gebremsten (schweren) ANhänger handelt. Dann benötigst DU aber den passenden FS damit DU den Kraftwagenzug auch lenken darfst. Hat mit dem Auto und dem Zulassungsschein gar nix zu tun ;-)

  16. #16
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    Zitat Zitat von as61828 Beitrag anzeigen
    Mein WoMo wurde am 09.08.2013 angemeldet, und hat Ges-Gewicht von 3.500 kg.
    Im Zulassungsschein steht:
    Gesamtgewicht: 3.500 kg
    Anhängerlast gebr. 1.700 kg, ungebr. 750 kg.
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    Hallo Adolfo.
    Brauchst den EzuB , wenn du die 1700kg anhängen würdest.
    lg
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  17. #17
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    Zitat Zitat von Cuvac1 Beitrag anzeigen
    Da hast Du aber einen Kulanten Herrn gehabt. Ein Freund von mir ist mit Anhänger aufgehalten worden und war 60 Kg über 3500 Kg laut Zulassungsschein und durfte keinen Meter weiter fahren und bekam damals eine Strafe von 8.000 Schilling für fahren ohne Führerschein. Da wundert es mich das er Dich ohne C Schein weiter fahren lassen hat den ab 3.501 Kg brauchst Du den C Schein.
    Da wurden die Gesamtgewichte beider Kombinationen laut Zulassungsschein zusammengerechnet.
    3560kg ist dann mit B Schein nicht mehr möglich und du brauchst den EzuB - somit fahren ohne richtigen FS.
    Ausser es war ein Hänger bis 750kg.
    Ich gehe davon aus, daß es aber ein schwerer Anhänger war.
    lg
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