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Thema: Auflastung!

  1. #21
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    du laesst dir aber gleich die bandbreite HZLGG 1400kg bis 1600kg eintragen, oder?

    dann kannst spaeter mit einem einfachem papier-umtausch auf der zulassungsstelle die 1400kg auf 1600kg erhoehen

    ansonsten musst danach wieder zum typisieren ...

    lg
    g
    ja aber sicher Bandbreite! Hab ich ja jetzt auch schon (1180 bis 1300kg)
    und dann wirds wohl 1180 (oder so) bis 1600kg

    Und gemacht wir das Ganze bei Wohnwagen Stöckl.
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

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    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  2. #22
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    da ging es jetzt eigentlich ned um den konkreten fall

    das war in richtung "franze" gemeint
    denn meiner meinung nach hat er nicht recht

    lg
    g
    Na da muss ich widersprechen lieber Abo - Eine Auflastung des Anhängers auf 1600 kg bei einer Zugast des Zufahrzeuges von 1400 kg kann zwar von diesem Zugfahrzeug nicht ausgenützt werden aber hat mit der Auflasung des Anhängers nichst zu tun.

    lg Franz

  3. #23
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    Zur näheren Erklärung:

    http://www.land-oberoesterreich.gv.a..._Gew_04_08.pdf

    Hier ist die gesetzliche Grundlage für die varaible Zulassung des höchst zulässigen Gesamtgewichtes nur für Anhänger der Klassen O1 und O2.

    Höchstgewicht = ist das vom Hersteller fesgelegte maximale Gewicht für diesen Anhänger.

    Vielleicht hilft es.

    lg Franz

  4. #24
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    du laesst dir aber gleich die bandbreite HZLGG 1400kg bis 1600kg eintragen, oder?

    Diese Bandbreite wird vom Hersteller bei der Typisierung festgelegt. Die Zulassungsstelle trägt dann nur ein Gewicht aus dieser Bandbreite ein.

    dann kannst spaeter mit einem einfachem papier-umtausch auf der zulassungsstelle die 1400kg auf 1600kg erhoehen

    Typisierungsstelle - nicht Zulasungsstelle und die stellen auch gleich einen neuen Zulassungsscheinaus. Nur bei der Erszulassung kannst bei der Zulassungsstelle das höchstzulässigen GGW wählen.

    ansonsten musst danach wieder zum typisieren ...

    Irrtum: Typisiert ist der Anhänger auf eine varables Gewicht, zugelassen wird er auf eines in dieser Bandbreite

    lg
    g
    Da ich mitlerweile 2 Anhänger aus D gebraucht importiert und bei einem die Achse gewechselt habe sowie weitere 2 Anhänger besitze - einer nach meinen Vorstellungen geaut und typisiert - glaube ich doch mitreden zu könen.

    lg Franz

  5. #25
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    Zitat Zitat von derfranze Beitrag anzeigen
    Na da muss ich widersprechen lieber Abo - Eine Auflastung des Anhängers auf 1600 kg bei einer Zugast des Zufahrzeuges von 1400 kg kann zwar von diesem Zugfahrzeug nicht ausgenützt werden aber hat mit der Auflasung des Anhängers nichst zu tun.
    lg Franz
    hi

    ????
    wie waere es mit sinnerfassendem lesen?

    es ging darum dass der kollege die auflastung am bestehenden zugfahrzeug ned nutzen kann

    DU hast hier einen zusammenhang hergestellt und und drauf hingewiesen dass man "das" beim EzuB lernt

    was sollte man da lernen?

    dass 1400kg weniger sind als 1600kg ..?

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  6. #26
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    hi

    Diese Bandbreite wird vom Hersteller bei der Typisierung festgelegt. Die Zulassungsstelle trägt dann nur ein Gewicht aus dieser Bandbreite ein.

    genau das hab ich doch geschrieben
    oder bei der einzelgenehmigung (jetzt nach dem achsentausch) durch den vorfuehrenden

    Nur bei der Erstzulassung kannst bei der Zulassungsstelle das höchstzulässigen GGW wählen.

    so ein unfug
    warum erzaehlst du eigentlich oeffentlich so einen schmarrn?

    das gewicht kann jederzeit auf einer zulassungsstelle umgeaendert werden
    da wird nur der gewichtseintrag im zulassungschein geaendert
    ein ausdruck, das wars

    ich lass immer wenn des maedl mit dem anhaenger ware holt den aenhaenger runtertypisiert um 200kg damit es sich bei ihr mit den 3500kg zuggesamtgewicht mit "B" alleine ausgeht
    und am drauffolgenden tag hol ich mir wieder den anderen zulassungsschein mit dem vollen hoechstgewicht

    Irrtum: Typisiert ist der Anhänger auf eine varables Gewicht, zugelassen wird er auf eines in dieser Bandbreite

    hä? ich hatte ueber die typisierung geschrieben:
    du laesst dir aber gleich die bandbreite HZLGG 1400kg bis 1600kg eintragen, oder?
    dann kannst spaeter mit einem einfachem papier-umtausch auf der zulassungsstelle die 1400kg auf 1600kg erhoehen
    ansonsten musst danach wieder zum typisieren ...
    wo waere da denn der irrtum ...


    also manchmal frag ich mich wirklich ...

    lg
    g
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  7. #27
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    Zitat Zitat von kerstan Beitrag anzeigen
    Das war mit eine Entscheidungshilfe: wohnwagenseitig sind Auflaufbremse, Zugvorrichtung und die Reifen schon für bis zu 1600kg ausgelegt. Die Bremsen wären sogar die selben wie bisher, nur gibts die Achse nur komplett mit den Bremsen.
    Neu kommen also die komplette Achse, eine Traverse, ein Umlenkhebel und die Stoßdämfer.
    Die Kosten sollten alles inkl. unter 2000.- bleiben.
    Dazu kommen noch die Kosten für einen Tagesausflug Richtung Graz (darf ich hier die ausführende Werkstätte nennen?)
    Vorerst wird auf die 1400kg zugelassen, die der Mazda darf. Sind zwar nur 100kg mehr, aber der Mazda hat ja ein Ablaufdatum, und dann ...
    Natürlich wäre auch möglich, die vorhandene Achse mit 1350kg auszureizen, aber das hätte grad einmal zu einer äußerst knappen Legalisierung des Ist-Zustandes gereicht. Da wir aber früher oder später noch einen Mover und auch nicht immer hart am (technischen) Limit sein wollen ...
    Ich denke, alles in allem eine Lösung ohne lästige Kompromisse.
    Aber jetzt heißts erstmal geduldig warten, und hoffen, dass ALKO wie versprochen liefert.

    @Stefan: kein Platz für einen weiteren Anhänger, es sei denn, in deinem Garten


    danke für die info!!

    war mir eh sicher das du die ganze sache durchgedacht hast!!

    mein mazda5 hat es vorige woche mit einem reh aufgenommen und ist im moment in der werkstatt ....
    lg von Angela, Wolfgang und Kelly unterwegs mit WoWa Fendt Saphir 465sfb gezogen von Ford Kuga

    seit dem 5.forumstreffen bei jedem treffen dabei ....


  8. #28
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    @der franze: ich hab meinen wowa(neuwagen) aus deutschland importiert,

    auf der landesregierung dann die bandbreite eintragen lassen(kostet 9,60 euronen extra)

    und kann jetzt meinen wowa auf JEDER ZULASSUNGSstelle so anmelden wie es mir passt!!

    und ich hab das auch schon gemacht, also nicht auf der typisierungsstelle, wie von dir geschrieben!!


    lg von Angela, Wolfgang und Kelly unterwegs mit WoWa Fendt Saphir 465sfb gezogen von Ford Kuga

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  9. #29
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    Zitat Zitat von kerstan Beitrag anzeigen

    Und gemacht wir das Ganze bei Wohnwagen Stöckl.
    Hi
    Hast du dich bei Star Caravan, Falle und Wohnwagensalon Schwechat auch informiert?
    Wäre doch viel näher gewesen.
    lg
    Ernstl aus Wien
    Unterwegs mit 5 Kindern,
    Citroen Evasion und Hobby 560kmfe Exklusive

  10. #30
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    Zitat Zitat von schlesi66 Beitrag anzeigen
    Hi
    Hast du dich bei Star Caravan, Falle und Wohnwagensalon Schwechat auch informiert?
    Wäre doch viel näher gewesen.
    kein Kommenatr zu Star Caravan
    Falle und Syrovatka hab ich nicht gefragt
    ich hab beim Stöckl interessehalber angefragt, weil ich vor eineigen Jahren dort einmal eine Achse unter einem WoWa liegen gesehen hab, weil er immer wieder beschädigte WoWa aus D holt und instandsetzt. Daher hatte ich die Vermutung, dass er gut darüber Bescheid weiß.
    Außerdem waren die wirklich sehr bemüht und ich hab sofort ein gutes Gefühl gehabt. So hat eins das andere ergeben, und mithelfen darf/soll ich auch, damits schneller geht und dadurch günstiger wird!
    Sicher ist es re.l weit weg, aber eigentlich war ja auch geplant am kommenden WE ein paar Tage in die Steiermerk zu fahren und den WoWa gleich dort zu lassen.
    Aber bei den trüben Aussichten haben wir das abgelasen.

    Und noch zur Bestätigung (weil ich das Ganze beim alten WoWa auch schon gemacht hab):
    bei der Typisierung/Einzelgenehmigung wird eine Bandbreite für das hzGg festgelegt, und bei der Zulassungsstelle kann innerhalb dieser Bandbreite jedes von mir gewünschte hzGg kostenfrei in den Zulassungsschein eingetragen bzw geändert werden.
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

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  11. #31
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    Wieso kein Kommentar zu Star???
    Wir waren schon mal dort und sie waren uns sehr freundlich, mit der Werkstatt haben wir natürlich keine Erfahrung.

    Beim Stöckl sind wir selber und ich kann ihn auch nur wärmstens weiterempfehlen!!! (nicht umsonst sieht man bei ihm Kennzeichen aus ganz Ö!)
    LG Gerry!

  12. #32
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    Zitat Zitat von Allesfahrer Beitrag anzeigen
    Wieso kein Kommentar zu Star???
    Wir waren schon mal dort und sie waren uns sehr freundlich, mit der Werkstatt haben wir natürlich keine Erfahrung.
    ...
    ist eine längere Geschichte, keine wirklich negative Erfahrung, aber auch keine wirklich positive, ... es stimmt einfach die "Chemie" zwischen uns nicht.
    Grüße aus Korneuburg
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  13. #33
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    na dann kannst es eh vergessen!

    Obwohl auch so manche Werkstatt zu vergessen ist bei der die Chemie stimmt
    LG Gerry!

  14. #34
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    Also ich bin mit meinen Anhängern immer in Wr. Neudorf gelandet.....
    Die Zulasungstelle hat mir das nicht gemacht. Möglicherweise sind sie jetzt ein bissl firmer.

    Ich möchte auf die Kommentare mit dem Themaverfehlt Hintergrund nicht näher eingehen, aber mein schwacher Verstand sagte mit beim Eingangsposting, dass eine einfache Auflastung gleich mit Fragen nach Dingen angesprochen wurden, die nichts mit dem Thema Auflastung eines Anhängers zu tun hatten .
    Ich habe mir erlaubt drauf einzugehen und dann sind die Postings zerpflückt worden - wobei sich für mich die Frage erhebt, wer hier nicht sinnerfassend liest oder schreibt wenn imer nur ein Punkt meines Postings herausgepickt wird.

    Warum ich EB und Code 96 ansprach ist einfach erklärt: Diese Leute lernen im Kurs, dass für sie das Momentangewicht gilt und sie für die Einhaltung dieser auch veranwortlich sind. Dazu zählt auch die Einhaltung der Zuglast des Fahrzeuges bei einem höheren höchst zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers. Der nur B-Schein Beistzer hat hier keine Wahl, für Ihn zählen die höchstzulässigen Gesamtgewichte.
    Der EB Schein oder Code 96 ist in dem Fall auch erfoderlich, wenn das Gespann keine 3,5 Tonnen wiegt.

    lg Franz

  15. #35
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    Hallo,
    ich hätte Interesse an der 1300 kg Achse, ist die noch zu haben?

    MfG
    Klakasa

  16. #36
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    Zitat Zitat von klakasa Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich hätte Interesse an der 1300 kg Achse, ist die noch zu haben?

    MfG
    Klakasa
    ist schon weg
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