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Thema: Organisation Eigenimport womo

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Zitat Zitat von gerilu Beitrag anzeigen
    ...
    Dazu bitte keine "Blauen" aus A mitnehmen - das gilt in D als Fernzulassung und ist strafrechtlich verboten !!
    .
    hi

    verwaltungsrechtlich , wenn schon ....
    ;-)

    und wenn es eine probefahrt nach hause nach oesterreich ist um auszuprobieren ob die fahrraeder in die womo garage passen dann ist es bidddäh keine fernzulassung, denn die grundsaetztliche verwendung der "blauen" in DE, zb zu probefahrten ect, ist ja eh erlaubt, nur die ueberstellung ist verboten ..

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  2. #2
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    verwaltungsrechtlich , wenn schon ....
    ;-)

    und wenn es eine probefahrt nach hause nach oesterreich ist um auszuprobieren ob die fahrraeder in die womo garage passen dann ist es bidddäh keine fernzulassung, denn die grundsaetztliche verwendung der "blauen" in DE, zb zu probefahrten ect, ist ja eh erlaubt, nur die ueberstellung ist verboten ..

    lg
    g
    ist schon klar Gerhard ..... ALLES ist eine Sache der Interpretation

    aber in D ist das meines Wissens schon "strafrechtlich" und nix verwaltungsdingsbums .... aber "schei* da Hund aufs Feiazeig"

    gerilu
    "Tirolergruß"
    gerilu

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