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Thema: Typisierung Kastenwagen zum Wohnmobil, kleine Hilfestellung!

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard Typisierung Kastenwagen zum Wohnmobil, kleine Hilfestellung!

    Hy @ all!
    Da sich bei mir die Typisierung, bzw. die "Informationsbeschaffung", dazu schon über Wochen "Tagebuchmäßig" zieht, und es sehr viele Halbwahrheiten dazu im Netz gibt, hab ich mir gedacht ich schreib mal einen Bericht dazu, wie das so bei uns in Österreich abläuft, wenn man gesetzeskonform, mit dem Kastenwagen auf Urlaub fahren will (nicht zuletzt auch wenn der strengen NOVA Kontrollen in letzter Zeit)

    Grundsätzliches:
    Kastenwägen werden in Österreich meist NOVA befreit verkauft. Sprich wenn im Zulassungsschein / Typenschein N1 LKW steht ist davon auszugehen dass keine Steuer bezahlt wurde. Bei einer Um Typisierung von N1 LKW auf M1 PKW / Wohnmobil wird das Fahrzeug somit NOVA pflichtig!!!!! (Ja auch dein Auto!!!! klingt hart..... ist aber so)
    Gibt da eigentlich keine Ausnahmen da ein Ausbau zum Wohnmobil eine "offensichtlich private Nutzung" ist und somit der "Unternehmer Bonus" NOVA Befreiung entfällt.
    N1 LKW gewerblicher Nutzen (leerer Kastenwagen zum Transport) ---> NOVA befreit
    M1 PKW privater Nutzen (Eigenbauwohnmobil) ---> NOVA nachzahlen
    Lt. Prüfer, Gestern bei der Typisierung, muss nicht um typisiert werden wenn 1/3 der Ladefläche zum Transport erhalten bleibt.......... würd mich aber nicht drauf verlassen, gibt nur blöde Diskussionen

    Ablauf:
    Am Anfang steht der Ausbau. Ich würde jedem Raten zuerst nur die Notwendigsten Bedingungen für die Typisierung zum Wohnmobil vorzunehmen (Bett, Sitzgelegenheit, Tisch, Kochgelegenheit/Gaskocher, Verstaumöglichkeit/ Kästen).
    Danach gehts zur Prüfstelle. Jetzt zahlt sichs schon das erste mal aus wenig eingebaut zu haben. Ich war komplett fertig mit dem Ausbau und habe Bescheinigungen/Gutachten für den ordnungsgemäßen Ausbau, die Markise, die Alufelgen, die Drehkonsolen, die Heizung usw. mitbringen müssen. Beim Solarpanel hat er ein Auge zugedrückt aber normalerweise hätt ich auch eine Bescheinigung für die richtige Verkabelung gebraucht!!! Kurzum alles was nicht original ist braucht ein Gutachten.......
    Wenn man schon eine Heizung/Gassystem eingebaut hat braucht man zusätzlich auch eine Gasprüfung.
    Für den neuen Typenschein sind noch zwei Fotos mitzubringen. Einmal von links Vorne, einmal von rechts hinten. Vom Kastenwagen versteht sich .....
    Bei erfolgreicher Typisierung wird dann das Auto von der Prüfstelle in der Genehmigungsdatenbank für eine neue Zulassung gesperrt.
    Wenn ichs richtig verstanden habe hat man ab jetzt zwar ein Auto mit Kennzeichen aber ohne Versicherungsschutz!!!!!!!!
    Der nächste Schritt ist nun der bittere Gang zum Finanzamt…….. Nach erfolgter Bezahlung der NOVA (Berechnung erklär ich weiter unten) wird das Auto in der Genehmigungsdatenbank wieder entsperrt.
    Nun kann es bei der Zulassungsstelle neu zugelassen werden und man hat ein WOMO mit dem man Sorgenfrei auf Urlaub fahren kann

    Berechnung der NOVA:
    Nun zum Hauptübel der ganzen Sache. Meist durchstöbert man das Internet auf der Suche nach einem schönen Kasten für den individuellen Ausbau. Kauft irgendeinen Gebrauchten und freut sich darüber. Was die meisten Leute nicht wahr haben wollen ---- es fehlt noch die NOVA!!!!!
    Diese setzt sich zusammen aus

    - „Grund“ NOVA (abhängig vom MVEG Verbrauch)
    - CO2 Strafsteuer (s. Fahrzeugpapiere g CO2/ km)
    - Dem Partikel Malus (pa. 300€)
    - 20% Aufschlag (MWST)

    Bei der Berechnung der NOVA kommts uns jetzt zum zweiten mal zu Gute dass der Bus noch keinen Großartigen Ausbau hat! Für Wohnmobile (welches der Kasten nach der Typisierung ja schon ist) gelten einige Sonderregelungen!!!!!
    Am besten hat man als Ausgangswerte den MVEG Verbrauch, die CO2 Werte und ein Wertgutachten des Fahrzeugs mit Campingausbau!!! (Gott sei Dank haben wir noch keinen super tollen Ausbau der uns zu einem niedrigerem Wertgutachten verhilft…..)
    Wenn man die Verbrauchs und CO2 Werte nicht hat greift die Berechnungsformel der Finanz zur Ermittlung dieser Werte (auf Basis der KW / Motorleistung) und es wird empfindlich teurer!
    Sonderregelung WOMO!!! Es dürfen Werte von baugleichen Fahrzeugen herangezogen werden (z.B. Renault Master = Opel Movano)
    Nun geht’s los…. Ein Beispiel.

    KastenwagenWOMO 11Liter Verbrauch, 230gCO2, 15000€ Wertgutachten , Bj 2006
    Grund NOVA = (11Liter-2)x2= 19% -- Höchstgrenze ist aber 16% von 15000€ = 2400€
    CO2 Strafsteuer
    0g-150g = frei
    150g-170g = 25€/g = 500€
    170g-210g = 50€/g = 2000€
    210g-230g = 75€/g = 1500€ ges. 4000€

    Kann jedoch abgemindert werden mit der 1/8 Regel. Pro Fahrzeuglebensjahr kann um ein Achtel vermindert werden wobei mindestens ein Achtel zu zahlen ist. Das ist auch eine Sonderregelung. Normalerweise zählt das Verhältnis EUROTAX Gebrauchtwert zu Neupreis für die Ab Minderung. Da es aber nie ein z.B. Renault Master Wohnmobil in der EUROTAX Liste gab gibt’s auch kein Verhältnis und deswegen benötigt man ein Wertgutachten
    Bei Bj. 2006 bleibt 1/8 = 500€
    Dann kommt noch der Partikelmalus mit 300€ und zum Drüberstreuen der 20% Aufschlag und wir sind bei (2400€+500€+300€)*1,2=3840€ die das Finanzamt bekommt.

    Das wars erst mal von meiner Seite. Würd mich freuen wenn sich noch ein paar Leute hier einbringen würden die das Ganze auch schon durchgemacht haben und evt. Noch Ergänzungen oder Ratschläge wissen.

    Hab mir selber auf Excel Basis einen einfachen NOVA Rechner geschnitzt den ich auch gern weitergeben kann.
    Wenn wer Fragen hat………… immer melden!!
    Mfg
    Uli

  2. #2
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    danke für die ausführliche und aktuelle Info
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

    www.eldezento.blogspot.com (work in progress)

  3. #3
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    Hallo Ulli
    Danke für die Beschreibung deines "Leidenweges", mann lernt nie aus.
    Die Zeit mit der NOVA Berechnung hättest du dir aber sparen können, den gibt es hier online Gratis.
    http://www.nova-rechner.at/

    Schöne Grüße

  4. #4
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    @nagi
    Leider geht der NOVA Rechner auf die 1/8 Regel nicht ein, soweit ich gesehen habe. Die Berechnung hat mich sowieso Interessiert.........

  5. #5
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    Zitat Zitat von ulrich123 Beitrag anzeigen
    @nagi
    Leider geht der NOVA Rechner auf die 1/8 Regel nicht ein, soweit ich gesehen habe. Die Berechnung hat mich sowieso Interessiert.........
    hi

    ein auswahlmenue gibts aber dafuer ...
    rechnet er falsch ....?

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  6. #6
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    Hab ich übersehn...... rechnet richtig

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