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Thema: Ziehen eines Wohnwagens mit roter Nummerntafel

  1. #61
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    ich habe geschrieben dass eine allfaellige strafe fuer das fahren mit den roten deckungskennzeichen oder fuer eine moderate geschwindigkeitsubertretung wohl sicher billiger kommt als ein "..pickerl vor ort (ca. 150,-) und echten uberstellungskennzeichen (ca. 180,-)
    ..."

    ned mehr und ned weniger
    und das stimmt auch so

    mit der 10km/h tafel kannst auch ohne pickerl fahren
    daher sparst dir das pickerl vor ort machen
    ein nicht zum verkehr zugelassener anhaenger muss auch keine §57a plakette haben, er darf nur nicht offensichtlich nicht verkehrssicher sein

    lg
    g
    Also ich würd mit solchen Angaben vorsichtig sein was günstiger ist!
    Denn es liegt im Ermessen des Pol-Beamten und der BH!
    Aber Vorschlag probiers aus und dann kannst uns ja berichten hier!
    Uuuuuuund der letze Satz glaub ich ist ein bissi komisch, mal so ausgedrückt!
    Liebe Campergrüße von
    Helmut & Renate, Rotti Kira RIP 11.10.02-16.06.17 & Border-Colli Mix Amadeo
    Pendeln zwischen Sardinien, Austria und Kalabrien mit Mercedes ML 280 CDI und Tabbert Comtesse 560E
    Der Kluge macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.

    13.CT in Unterschwarza: Wir waren dabei!
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  2. #62
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    Zitat Zitat von alfahel Beitrag anzeigen
    Also ich würd mit solchen Angaben vorsichtig sein was günstiger ist!
    Denn es liegt im Ermessen des Pol-Beamten und der BH!
    Aber Vorschlag probiers aus und dann kannst uns ja berichten hier!
    Uuuuuuund der letze Satz glaub ich ist ein bissi komisch, mal so ausgedrückt!
    hi

    weiss ned
    irgendwie hab ich den eindruck du hast viel tagesfreizeit

    lies einfach nochmal durch WAS GENAU ich dem threadersteller empfohlen habe

    steht hier:
    http://www.campingforum.at/campingfo...17&postcount=2

    das ist voellig legal
    auch wenns der eine oder andere hier im forum nicht wahrhaben will

    die ganze taferldiskussion habe ich nicht begonnen

    und ermessensentscheidungen betreffen die entscheidung ob eine strafe auszusprechen ist oder nicht
    ansonsten kann der "normale" polizist garnix

    der jurist in der BH entscheidet ueber strafmass (oder einstellung)
    da er aus der selben ecke wie der polizist kommt stellt der die normal nie ein und spricht irgendeine strafe aus
    fahren ohne kennzeichen ist sicher ned wild, ich schaetz mal 120,- oder so maximal, eher weniger.

    die berufungsinstanz des polizeijuristen sitz meisten ein paar stockwerke hoeher im selben gebauede

    das heisst dein einspruch gegen so eine strafe wird quasi "innerhalb der familie" bestaetigt, da gibt es kaum aenderungen, die ganze berufungsinstanz innerhalb der BH is fuer die fisch ...

    interessant wird es beim UVS, der naechsten berufungsinstanz

    ich war bisher ca 5 bis 10mal mit einspruechen (heisst glaub ich anders dort) beim UVS
    und in ALLEN faellen wurde entweder komplett eingestellt oder es wurde zumindestens das strafmass wirklich massgeblich (!) reduziert (und ich red ned von 20 oder 30% weniger, sondern lappalie gegen relativ nenneswerten betrag)

    der einfache beamte auf der strasse kann also kaum irgendwas "ermessen", der kann sich wichtig machen, logisch, am ende kommts aber auf den juristen beim UVS an.

    und dort zaehlt der missbrauch der blauen tafel moeglicherweise garned anders als der missbrauch der roten tafel..?

    und zum 17ten mal:
    es geht garned um kennzeichenmissbrauch
    wennst des 10km/h taferl drauf hast bist komplett legal unterwegs
    die rote tafel hinten ist quasi ein "service" fuer die behoerde, damit die wissen was vorne fuer ein zugfahrzeug dranhaengt ...
    wenns den kappelstaender stoert kannst es ja runternehmen und ohne weiterrollen ..

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  3. #63
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    Es gibt Menschen, die kommen sich unheimlich gut vor und glauben alles zu wissen.
    Eines wissen Sie allerdings nicht, nämlich welchen Blödsinn sie verzapfen.
    wünsche Euch viele schöne unfallfreie Ausfahrten
    Günther u Helga unterwegs mit Dethleffs Nomad 510ER gezogen von Jeep Cherokee Limited

  4. #64
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    weiss ned
    irgendwie hab ich den eindruck du hast viel tagesfreizeit


    lg
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    Juppp hab ich denn ich bin ja schon privatier!
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  5. #65
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    Dieses Forum ist am besten Weg dazu, sich selbst lächerlich zu machen.

    Die Anfrage am Beginn war: kann bzw darf ich mit einem nicht angemeldeten WoWa quer durch Österreich fahren?
    Logische Antwort: nein, daher entweder Pickerl machen und anmelden oder auf Trailer überführen.

    und dann versuchen diverse Besserwisser auf 4 Seiten, sich gegenseitig mit Spitzfindigkeiten und Tricksereien zu übertrumpfen, wobei die sachliche Erkenntnis aus diesem Thread gegen null geht.

    Vielleicht kann ein Admin das ganze bei "fachthemen" rausnehmen und bei "Lachen ist gesund" unterbringen.

    weiterhin viel Spass beim hirnwi....
    und trotzdem ein schönes Wochenende!
    Geändert von Double Trouble (16.02.2013 um 10:11 Uhr)
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

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  6. #66
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    Zitat Zitat von Double Trouble Beitrag anzeigen
    Dieses Forum ist am besten Weg dazu, sich selbst lächerlich zu machen.

    Die Anfrage am Beginn war: kann bzw darf ich mit einem nicht angemeldeten WoWa quer durch Österreich fahren?
    Logische Antwort: nein, daher entweder Pickerl machen und anmelden oder auf Trailer überführen.

    und dann versuchen diverse Besserwisser auf 4 Seiten, sich gegenseitig mit Spitzfindigkeiten und Tricksereien zu übertrumpfen, wobei die sachliche Erkenntnis aus diesem Thread gegen null geht.

    Vielleicht kann ein Admin das ganze bei "fachthemen" rausnehmen und bei "Lachen ist gesund" unterbringen.

    weiterhin viel Spass beim hirnwi....
    und trotzdem ein schönes Wochenende!
    Diesen Kommentar finde ich sehr seltsam, zumal du ja die Eingangsfrage offensichtlich nicht richtig verstanden hast.

    Die Frage ist nicht ob sondern wie ich mit einem nicht zugelassen WoWa durch Österreich fahren darf und ob ich dazu ein "rotes Taferl" verwenden darf.

    Die Antwort ist logscherweise:
    Unter bestimmten Voraussetzungen (wurden genannt) JA mit dem "roten Taferl" NEIN.

    Diese Antwort war recht schnell gegeben.

    Was stört dich jetzt darann, dass ein paar über Feinheiten weiter diskurtieren?
    Ist das nicht auch der Sinn eines Forums?
    Wenn Nein sind viele viele Threads in vielen vielen Foren aus deiner Sicht lächerlich.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  7. #67
    thoreau Gast

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    Ich mach es jetzt wie martin_aus_wien im 230 V-Faden, bringe mich noch einmal zu diesem Thema ein und lass es dann, weil geschwurbelte Argumentationsresistenz extrem ermüdend sein kann:

    Wie ich schrieb und auch von Johannsen bestätigt (und der weiß mit Sicherheit, wie’s wirklich geht), ist die einzige legale Möglichkeit den Anhänger auf eigenen Rädern von A nach B zu transportieren, das Überstellungskennzeichen. Freundlicherweise zeigte Johannsen auch noch als "Serviceleistung" die Möglichkeiten der blauen Tafeln auf – die aber im vom Threadersteller geschilderten Fall auch keine legale Möglichkeit darstellen.

    Alle anderen Ratschläge haben den Geruch des Dubiosen (nicht böse sein, Flüsterer, Du bist mir sehr sympathisch, aber das mit dem Kaufvertrag ist mehr als grenzgängig) und dem Grunde nach in einem Fachforum so nichts verloren, weil UserInnen, die eventuell darauf vertrauen, schnell einmal eines Besseren belehrt werden könnten.

    Speziell diese Ratschläge, die mehr auf Halb- als auf tatsächlichem Wissen basieren, sind sehr gefährlich, weil zumeist nicht den Tatsachen entsprechend. Mensch nehme nur die Behauptung, dass es innerhalb einer BH mehrere Instanzen gäbe – zur Berichtigung: Die BH ist Verwaltungsstrafbehörde I. Instanz mit unterschiedlichen Verfahren, beginnend von der Anonymverfügung, über das Mandatsverfahren bis hin zum ordentlichen Verfahren; da gibt es keine anderen Instanzen.

    Die StrafreferentInnen sind keine JuristInnen, sondern angelernte B-Beamte (wir reden von BHs), deren Entscheidungen unter der Obhut eines Juristen gefällt werden. 2. Instanz ist der UVS und dann ist Schluss mit dem ordentlichen Instanzenzug. Außerordentlich geht’s in Richtung Gerichtshöfe, was wiederum ein bisschen mehr Geld kostet und nur mit rechtsfreundlicher Vertretung möglich ist.

    Außerdem, um Strafverfahren zu vereinfachen wurde gerade jetzt der Strafkatalog empfindlich erhöht und die Berechtigungen der Exekutive noch einmal erweitert.

    Zudem dürfte seiner kappelständerbenennenden Überheblichkeit wirklich entgangen sein, wie groß die Palette der Zwangs- und sonstigen Maßnahmen der Exekutivorgane ist, ansonsten er nicht derartigen Unsinn postete.

    Es ist gut möglich und auch wahrscheinlich, in vielen Fällen nicht kontrolliert zu werden bzw. im Zuge einer Kontrolle vielleicht auf ein Kontrollorgan zu kommen, dem das wurscht ist oder der sich nicht auskennt, halte es aber für fatal, daraus eine Regel abzuleiten oder gar ein Servitut darin zu erkennen.

    Versicherungstechnisch geht es nicht darum, was ich dem Schadensreferenten erzähle und ob dieser meine Geschichte schluckt, sondern darum, wie es mit der Zahlungswilligkeit einer Versicherung im Schadenfall bei Kenntnis des tatsächlichen Sachverhaltes aussieht. Und die wird mit Sicherheit stark reduziert, sobald nur der Geruch eines illegalen Transportes aufkommt.

    Wie jetzt mit dem in diesem Faden Geschriebenen umgegangen wird, ist die Entscheidung jedes Einzelnen, denn jeder ist seines Glückes Schmied und seiner Geldbörse Feind .

    Lieben Gruß

    thoreau

  8. #68
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    Zitat Zitat von alfahel Beitrag anzeigen
    Juppp hab ich denn ich bin ja schon privatier!
    hi

    nett

    ich darf noch gut 15 jahre rackern bis es hoffentlich dann mal so weit ist ...

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  9. #69
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    Zitat Zitat von Double Trouble Beitrag anzeigen
    Dieses Forum ist am besten Weg dazu, sich selbst lächerlich zu machen.
    Die Anfrage am Beginn war: kann bzw darf ich mit einem nicht angemeldeten WoWa quer durch Österreich fahren?
    Logische Antwort: nein, daher entweder Pickerl machen und anmelden oder auf Trailer überführen.
    hi

    also ganz verstehe ich das nicht was du sagst

    es schreiben hier im thread mehrere exekutivebeamte und ein polizeijurist und es ist weitgehend unstrittig dass du mit dem 10km/h taferl voellig rechtmaessig das teil quer durch oesterreich ziehen darfst

    und du faselst hier nach wie vor was von "logische antwort nein"

    was einfach falsch ist

    es mag schon so sein dass es DIR zu bloed waere das zu tun und du lieber 500,- oder mehr fuer eine ueberstellung am trailer oder eine zulassung und ueberpruefung zahlen wuerdest

    es gibt aber leute die mit 500,- einen halben sommerurlaub machen muessen und nicht so viel mittel zur verfuegung haben

    ueber diesen personen kreis "drueberzufahren" und ihm richtige informationen die geld sparen koennen vorzuenthalten ist unsozial, ruecksichtslos und gefuehlskalt ...

    pfui!

    lg
    g
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  10. #70
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    es schreiben hier im thread mehrere exekutivebeamte und ein polizeijurist und es ist weitgehend unstrittig dass du mit dem 10km/h taferl voellig rechtmaessig das teil quer durch oesterreich ziehen darfst
    Ich ersuche die oben angeführten Exekutivbeamten und Polizeijuristen höflich, mir diese Rechtsauskunft (Wohnwagen mit 10km/h quer durch Österreich...) amtlich und offiziell zu erteilen.
    Sobald ich diese Auskunft schriftlich habe, werde ich mich selbstverständlich in aller Form für meine Gefühlskälte und meine Rücksichtslosigkeit entschuldigen.
    lg, Peter

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  11. #71
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    Zitat Zitat von Double Trouble Beitrag anzeigen
    Ich ersuche die oben angeführten Exekutivbeamten und Polizeijuristen höflich, mir diese Rechtsauskunft (Wohnwagen mit 10km/h quer durch Österreich...) amtlich und offiziell zu erteilen.
    Sobald ich diese Auskunft schriftlich habe, werde ich mich selbstverständlich in aller Form für meine Gefühlskälte und meine Rücksichtslosigkeit entschuldigen.
    hi

    ich vermute mal sie wollen sich ned oeffentlich outen
    aber evt habe ich ja glueck und du bekommst die eine oder andere PN ..

    lg
    g
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  12. #72
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    Zitat Zitat von Double Trouble Beitrag anzeigen
    Ich ersuche die oben angeführten Exekutivbeamten und Polizeijuristen höflich, mir diese Rechtsauskunft (Wohnwagen mit 10km/h quer durch Österreich...) amtlich und offiziell zu erteilen.
    Sobald ich diese Auskunft schriftlich habe, werde ich mich selbstverständlich in aller Form für meine Gefühlskälte und meine Rücksichtslosigkeit entschuldigen.
    Hallo!

    Kannst schon mal anfangen mit entschuldigen ;-)

    Zunächst guggst Du in § 104 Abs 7 KFG:

    (7) Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, wie insbesondere Fuhrwerke und Geräte, dürfen mit Kraftfahrzeugen außer Motorfahrrädern nur gezogen werden, wenn die durch Verordnung (Abs. 8 lit. b) hiefür festgesetzten Voraussetzungen vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so dürfen nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes gezogen werden, in dessen örtlichem Wirkungsbereich sie gezogen werden sollen. Die Bewilligung darf nur unter Vorschreibung einer höchsten zulässigen Fahrgeschwindigkeit und, soweit dies nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nötig ist, unter den entsprechenden Auflagen oder zeitlichen, örtlichen oder sachlichen Einschränkungen der Gültigkeit erteilt werden.

    Der regelt dem Grunde nach, dass nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit Kraftfahrzeugen gezogen werden dürfen. Er verweist dann auf die Kraftfahrgesetzdurchführungsverordnung, die regeln muss, unter welchen Voraussetzungen dieses Ziehen genau zulässig ist. Entspricht der Anhänger nicht der KDV, dann bedarf das Ziehen einer Bewilligung des Landeshauptmannes.

    Das findest genau im § 62 KDV - hier ein Auszug:

    (1) Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger dürfen mit einem Kraftfahrzeug ohne Bewilligung des Landeshauptmannes (§ 104 Abs. 7 des Kraftfahrgesetzes 1967) nur gezogen werden, wenn ihre Abmessungen, Gesamtgewichte und Achslasten die im § 4 Abs. 6 bis 8 und im § 104 Abs. 9 des Kraftfahrgesetzes 1967 angeführten Werte nicht überschreiten und wenn
    1.
    hinten am Anhänger die Aufschrift “10 km” vollständig sichtbar angebracht ist; für diese Aufschrift gilt § 57 Abs. 6 sinngemäß,
    2.
    der Anhänger hinten mit zwei nicht mehr als 90 cm über der Fahrbahn liegenden Rückstrahlern gemäß § 16 Abs. 1 KFG 1967 und, bei Anhängern, die breiter sind als das Zugfahrzeug, vorne mit zwei weißen Rückstrahlern ausgerüstet ist; diese Rückstrahler müssen so am äußersten Rand des Fahrzeuges angebracht sein, daß dadurch dessen größte Breite anderen Straßenbenützern erkennbar gemacht ist,
    3.
    ihr Gesamtgewicht nicht übersteigt
    a)
    bei Anhängern ohne Bremsanlage bei Zugfahrzeugen mit auf alle Räder wirkender Betriebsbremsanlage das Dreifache, bei anderen Zugfahrzeugen das Doppelte des Eigengewichtes des Zugfahrzeuges, höchstens jedoch 6 000 kg,
    b)
    bei Anhängern mit einer Bremsanlage, unbeschadet der lit. c, das Vierfache des Eigengewichtes des Zugfahrzeuges,
    c)
    bei Anhängern mit einer Auflaufbremsanlage und einem Gesamtgewicht von mehr als 3 000 kg das Doppelte des Eigengewichtes des Zugfahrzeuges,
    4.
    bei Anhängern, deren Länge einschließlich einer Deichsel 6 m übersteigt, und bei Nachläufern an beiden Längsseiten je ein nicht mehr als 90 cm über der Fahrbahn liegender gelbroter Rückstrahler angebracht ist und
    5.
    beim Ziehen von zwei Anhängern beide gebremst sind
    6.
    beim Ziehen eines zugelassenen oder eines nicht zugelassenen Anhängers gemäß Abs. 4 und eines nicht zugelassenen Anhängers gemäß Abs. 1 das Gesamtgewicht des letzten Anhängers das Gesamtgewicht des vorderen Anhängers nicht übersteigt.

    usw. - gibt noch ein paar Details, aber sinngemäß läuft es darauf hinaus, dass der Themenersteller - und jeder andere, der sich das antun will - mit 10 km/h durch ganz Ö zuckeln darf. Der Anhänger muss grob gesagt "nur" verkehrs- und betriebssicher sein.

    Der Tatbestand wäre - Abo hat das richtig erkannt - überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit beim Ziehen eines nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängers und nicht Fahren ohne Zulassung.

    Thoreau hat aber natürlich völlig recht, dass man bei Wahl einer "normalen" Geschwindigkeit sehr schnell in den Bereich des Führerscheinentzuges kommen kann.

    Alle Klarheiten beseitigt? ;-)

    LG
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  13. #73
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    Standard

    Natürlich bewegt sich das ganze Thema in der grauen Randzone der Legalität, und natürlich müssen die berufsmäßig gesetzestreuen Teilnehmer der Diskussion auf die rechtlich völlig wasserdichte Situation hinweisen.

    Es gibt aber eben auch die Praxis, es gibt auch Fornemitglieder, die so auch schon ein Verkehrskontrolle straffrei überstanden haben, sogar ohne große Diskussionen. (Also ich, mit roter Nummerntafel unterwegs, auf der AB erst nachgefahren, dann überholt, rausgewunden, FS, ZS - Fg Nr vom Anhänger überprüft, nicht gefunden, danke, gute Weiterfahrt...)

    Theoretisch von mir der Hinweis:

    - niemals die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten
    - niemals mit dem Handy ohne FSE zu telefonieren
    - immer die Autoapotheke jährlich zu durchforsten und den Inhalt zu ersetzen (obwohl es gesetzl. nicht notwendig ist)
    - niemals nach 20 Uhr irgendwelchen Lärm zu machen
    - niemals auf einer Vorragnstrasse ausserhalb einer geregelten Kreuzung umzudrehen
    - niemals an einer Stoptafel nicht anzuhalten, auch nicht um 0200 morgens, wenn man kilometerweit die kreuzende Strasse einsieht und kein Schwein weit und breit zu sehen ist
    - immer brav jedes noch so kleine Futzerl an Steuer zu zahlen, egal ob man es weiss, nicht weiss oder vergessen hat
    - niemals auch nur eine Zigarette oder einen Tropfen Alkohol über die Grenze zu bringen, das nicht den gesetzlich geregelten Mengen entspricht

    So, und jetzt wieder aufgewacht und willkommen im richtigen Leben.....
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

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