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Thema: Beschlagnahme des Fahrzeuges durch die Polizei

  1. #1
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    Standard Beschlagnahme des Fahrzeuges durch die Polizei

    Schönen Abend!!

    Hab heute wie schon erwähnt im VOX auto mobil geschaut!
    Da wurde eine Polizei Kontrolle bei unserem Nachbarn DE in Stuttgart gezeigt!
    Was mich ein bisschen verwunderte war, dass die Polizei Fahrzeuge die z.B. aufgemotzt wurden und nicht eingetragen vom TÜV war, beschlagnahmt wurden!
    Find ich schon Krass!!!!
    Okay, wie ich noch weiß wird in Österreich das Kennzeichen abmontiert, aber gleich das Fahrzeug beschlagnahmt hab ich noch nicht gehört!
    Liebe Campergrüße von
    Helmut & Renate, Rotti Kira RIP 11.10.02-16.06.17 & Border-Colli Mix Amadeo
    Pendeln zwischen Sardinien, Austria und Kalabrien mit Mercedes ML 280 CDI und Tabbert Comtesse 560E
    Der Kluge macht nicht alle Fehler selbst. Er gibt auch anderen eine Chance.

    13.CT in Unterschwarza: Wir waren dabei!
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    15. CT am CP Lutzmannsburg: Wir waren dabei!
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    2014 6 M. Sardinien!
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  2. #2
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    Hallo

    Ist schon möglich, das Fahrzeug wird aber gesichert eingestellt, bis das Problem behoben wurde oder ein Abtransport möglich ist.
    http://ooe.orf.at/news/stories/2567790/
    Beste Grüße
    Karl

  3. #3
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    hallo berghammer!
    Ist mir auch bekannt, dass das Fahrzeug bis zur Prüfstelle gebracht wird bzw bei mobilen sofort abzustellen ist und abgeschleppt werden muss!
    Aber da wurde vom Polizisten der Schlüssel abgenommen und mit dem Worten das Fahrzeug ist beschlagnahmt und wird abgeschleppt!
    Ähhhh das ist mein Eigentum und es wurde ja kein Verbrechen damit begangen!
    Liebe Campergrüße von
    Helmut & Renate, Rotti Kira RIP 11.10.02-16.06.17 & Border-Colli Mix Amadeo
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  4. #4
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    Standard

    Hallo

    Also eine direkte Beschlagnahme wird im Verwaltungsstrafverfahren in Österreich nicht möglich sein. Da bedarf es schon eines Strafrechtdeliktes und der Anordnung eines Richters. In Deutschland sind einige Verkehrsdelikte aber im Strafrechtsbereich angesiedelt. Vielleicht gehört auch das unsachgemäße aufpimpen eines PKW dazu.
    Beste Grüße
    Karl

  5. #5
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    hello berghammer!
    Das meinte ich auch sooo!
    Aber ja jedes Land hat seine eigene Gesetze!
    Was ich mal hörte in den NL können sie auch bei nichbezahlen eines Strafmandates das Fahrzeug beschlagnehmen!
    Werd mal Freund in DE befragen denn er arbeitet in MB werkstatt!!
    Liebe Campergrüße von
    Helmut & Renate, Rotti Kira RIP 11.10.02-16.06.17 & Border-Colli Mix Amadeo
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  6. #6
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    Standard

    Zitat Zitat von alfahel Beitrag anzeigen
    Ähhhh das ist mein Eigentum und es wurde ja kein Verbrechen damit begangen!

    hi

    ist in italien aber auch so bei hoeheren STVO strafen
    zb bei alkoholisierung ab 1,5 promille wird die karre beschlagnahmt und verfaellt zugusten des staates, das gilt auch fuer auslaender

    und bei uns in oesterreich ist es in zollrechtlichen sachen so
    wennst was schmuggelst und es zb in der ruecklehne des PKWs verstaust dann ist das fahrzeug beschlagnahmt und zugunsten des staates verfallen

    in DE ist es halt offenbar auch so

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  7. #7
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    Standard

    Hallo!

    Ich weis von "Vorfällen" mit Harleys in Bayern.

    Mitglieder unseres MCs wollten mit ihren (etwas veränderten ; eventuell "zu lauten") Bikes nach Holland fahren und wurden in Bayern auf der AB angehalten, bzw. aus einer Kolone ´rausgefischt!

    Bikes zu laut: Beschlagnahme!!!!

    Deutsches Gesetz!

    Durch Bezahlung einer sehr hohen Geldstrafe durften sie schließlich (nach Stunden) weiterfahren;
    ihnen wurde aber nahegelegt mit diesen Bikes nicht mehr nach Bayern zu kommen...

    Andere Länder - andere Sitten....

    Es gibt auch Länder, so wie Abo schon schrieb, da wird das/ein eingezogenes Fahrzeug versteigert......
    servus,
    Bertl

    www.urlaubsdoku.at
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  8. #8
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    Standard

    Das ist doch für ital. Verhälnisse nichts außergewöhnliches, wenn du z.B. bei einer Mautstelle
    draufkommst das es die fasche Bucht ist und du rückwärts einige Meter wieder rauszufahren versuchst auch wenn hinter dir keiner ist und es ist einer der Schergen da ,ist das Wägelchen ebenso weg.
    Zumindest für einige Zeit,so in etwa einen ganzen Sommer lang.
    Der Vorteil ist nur drin zu sehen ,das du dann keine allzu hohen Spritkosten zu beklagen hast.

    http://www.ots.at/presseaussendung/O...-beschlagnahmt

    grüße
    schure

  9. #9
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    Zitat Zitat von schure Beitrag anzeigen
    die fasche Bucht ist und du rückwärts einige Meter wieder rauszufahren versuchst auch wenn hinter dir keiner ist und es ist einer der Schergen da ,ist das Wägelchen ebenso weg.
    http://www.ots.at/presseaussendung/O...-beschlagnahmt
    grüße
    Ich lese das anders, vermutlich ist er vor der Zahlstelle über die Sperrlinie gefahren, um auf die andere Spur der Gegenrichtung zu kommen. Das so etwas bestraft wird ist doch normal.
    Die Beschlagnahme ist eine andere Sache, das könnte man auch anders regeln
    Grüße aus Kärnten

    Es ist harte Arbeit, ein leichtes Leben zu führen.

  10. #10
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    wie schaut es den aus, wenn so wie bei mir das fahrzeug auf 2 besitzer angemeldet ist.
    Klaus & Gitte
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  11. #11
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    Zitat Zitat von Sahli Beitrag anzeigen
    wie schaut es den aus, wenn so wie bei mir das fahrzeug auf 2 besitzer angemeldet ist.
    hi

    voellig egal
    auch wenn die karre auf einen dritten oder auf ein mietwagenunternehmen angemeldet ist wird sie eingezogen ...

    dass muss der besitzer halt dann zivilrechtlich mit dem eigentuemer klaeren

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  12. #12
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    Wie sieht es aus, wenn das Fahrzeug gar nicht mir gehört, z.B. ein Miet WOMO, oder das WOMO eines Freundes?
    Liebe Grüße
    Gerhard und Hanna
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  13. #13
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    Zitat Zitat von Sahli Beitrag anzeigen
    wie schaut es den aus, wenn so wie bei mir das fahrzeug auf 2 besitzer angemeldet ist.
    Hallo, wie geht das.
    Ein Fahrzeug auf zwei Besitzer anmelden?
    Ist das im Typenschein eingetragen ?
    Ist das im Zulassungsschein so eingetragen?

    Unsere Fahrzeuge sind lt. Rechnung auf zwei Besitzer eingetragen, aber anmelden kannst das so nicht. Da gibt es nur einen Besitzer wurde mir gesagt!
    Wie ist das jetzt wirklich, meint adolfo
    Es ist verrückt, wofür ein Narr sein Geld ausgibt !
    [B]meine Homepage: www.ha-ado.com
    Schau mal rein, ES GIBT NEUES!
    [/COLOR] Liebe Grüße aus Tschempern (Gampern) unterwegs demnächst mit
    Dethleffs Globetrotter Esprit T 6840, 2,8TDI

  14. #14
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    Hallo!

    Beschlagnahme gibt es bei uns auch - allerdings nicht, wenn man als Inländer hier ordentlich gemeldet ist oder wenn man Ausländer ist und ein entsprechendes Abkommen zur Vollstreckung der Verkehrsstrafen besteht - wie etwa mit Deutschland.

    Wenn also jemand, bei dem die Strafverfolgung unmöglich oder wesentlich erschwert sein wird, nicht bereit ist, binnen gewisser Frist eine Sicherheitsleistung zu erlegen, wird das Fahrzeug festgesetzt. Wenn innerhalb von 72 Std. keine Bezahlung erfolgt, kann die Behörde das Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen.

    Der Lenker wird, wenn er nicht zugleich Zulassungsbesitzer ist, als Vertreter des Besitzers behandelt.

    Häufigster Anwendungsfall sind ausländische LKW mit Sicherheitsmängeln. Wenn das Fahrzeug mal steht, geht das dann immer recht schnell, dass die Firma Geld überweist.

    Wer genau nachlesen will: § 100 StVO für Verkehrsübertretungen und § 134 Abs 4 KFG für kraftfahrrechtliche Verstöße.

    LG

    Johann
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
    aus St.Pölten
    mit Carado I447

  15. #15
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    darf.
    Zitat Zitat von as61828 Beitrag anzeigen
    Hallo, wie geht das.
    Ein Fahrzeug auf zwei Besitzer anmelden?
    Ist das im Typenschein eingetragen ?
    Ist das im Zulassungsschein so eingetragen?

    Unsere Fahrzeuge sind lt. Rechnung auf zwei Besitzer eingetragen, aber anmelden kannst das so nicht. Da gibt es nur einen Besitzer wurde mir gesagt!
    Wie ist das jetzt wirklich, meint adolfo
    nein ich hab mich nicht richtig ausgedrückt. soll heißen 2 besitzer, nicht angemeldet.
    finde ich trotzdem krass, das der staat sich einfach fremdes eigentum unterm nagel reißen kann.
    Klaus & Gitte
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  16. #16
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    Standard Beschlagnahme des Fahrzeuges durch die Polizei

    Hallo an Alle

    Selbstverständlich kann auch bei uns in A das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
    Detto in Italien und zwar sofort bei Alko und nicht zahlen. In NL ebenso sofort bei Weigerung.
    In Italien sogar ganz krass - Falscher Helm ohne CE und die Guzzi ist beschlagnahmt - nicht gehört sondern erlebt!
    Und - abo - bei 1,5 Promille bist du in Italy so oder so im Hefen - !

    lg
    an alle
    k

  17. #17
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    Servus Adolfo!

    2 Besitzer und Zulassungsbesitzer ist möglich.

    Hatten das bei unserem Mondeo. Kaufvertrag wurde auf beide ausgestellt. Bei der Zulassung wurde stand 1.Zulassungsbesitzer im Datenfeld und der 2. bei den Anmerkungen "weiterer Zulassungsbesitzer ..........."

    Würden wir aber nie mehr machen. Du kannst das Ding NUR zu zweit an- abmelden, kaufen, verkaufen. Bzw. brauchst vom 2.immer eine Vollmacht.
    liebe Grüße, Tommy und Doris auf Eurocamp 2 Gold


  18. #18
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    meines wissen ist "beschlagnahme" ein vorübergehender zustand, bis zur klärung gewisser umstände.
    beschlagnahmt und verfaellt zugusten des staates, das gilt auch fuer auslaender
    das ist aber etwas anderes. da wir einem rechtsmäßigen besitzer, eigentum vom staat entzogen, also enteignung.
    aber es ist halt so wie überall. recht ist nicht gesetz.
    oder krasser ausgedrückt. nicht jedes gesetz ist rechtmäßig.
    Klaus & Gitte
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  19. #19
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    Zitat Zitat von Tommy1424 Beitrag anzeigen
    Servus Adolfo!

    2 Besitzer und Zulassungsbesitzer ist möglich.

    Hatten das bei unserem Mondeo. Kaufvertrag wurde auf beide ausgestellt. Bei der Zulassung wurde stand 1.Zulassungsbesitzer im Datenfeld und der 2. bei den Anmerkungen "weiterer Zulassungsbesitzer ..........."

    Würden wir aber nie mehr machen. Du kannst das Ding NUR zu zweit an- abmelden, kaufen, verkaufen. Bzw. brauchst vom 2.immer eine Vollmacht.
    hi

    eigentuemergemeinschaft ist auch moeglich

    zwei besitzer kann steuerlich vorteilhaft sein in bestimmten konstellationen

    lg
    g
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  20. #20
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    Zitat Zitat von Sahli Beitrag anzeigen
    das ist aber etwas anderes. da wir einem rechtsmäßigen besitzer, eigentum vom staat entzogen, also enteignung.

    hi

    das passiert mir laufend !!!

    jeweils ums monatsende rum bei meinem bezug als unselbststaendig erwerbstaetiger
    und jeweils um die monatsmitte rum in meinem ertrag als selbststaendiger

    das mit dem "zehent" an die raubritter im mittelalter, dass man mir in der schule als "ausbeutung" erlernen hat lassen waere viel vorteilhafter
    wird aber heute eh nicht mehr unterrichtet
    wurde quasi sozial bereinigt
    so wie die "10 kleinen negerlein" und all die anderen lieder und gedichte die nicht mehr in kindergaerten gesungen werden duerfen ....

    *kotz-smiley-nicht-gefunden*

    lg
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