Hallo!
Beschlagnahme gibt es bei uns auch - allerdings nicht, wenn man als Inländer hier ordentlich gemeldet ist oder wenn man Ausländer ist und ein entsprechendes Abkommen zur Vollstreckung der Verkehrsstrafen besteht - wie etwa mit Deutschland.
Wenn also jemand, bei dem die Strafverfolgung unmöglich oder wesentlich erschwert sein wird, nicht bereit ist, binnen gewisser Frist eine Sicherheitsleistung zu erlegen, wird das Fahrzeug festgesetzt. Wenn innerhalb von 72 Std. keine Bezahlung erfolgt, kann die Behörde das Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen.
Der Lenker wird, wenn er nicht zugleich Zulassungsbesitzer ist, als Vertreter des Besitzers behandelt.
Häufigster Anwendungsfall sind ausländische LKW mit Sicherheitsmängeln. Wenn das Fahrzeug mal steht, geht das dann immer recht schnell, dass die Firma Geld überweist.
Wer genau nachlesen will: § 100 StVO für Verkehrsübertretungen und § 134 Abs 4 KFG für kraftfahrrechtliche Verstöße.
LG
Johann
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447