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Thema: KaWa Umbau typisieren lassen?

  1. #1
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    Standard KaWa Umbau typisieren lassen?

    Wenn ich meinen Kastenwagen fertig zum Wohnmobil umgebaut habe dann fahr ich damit zum Tüv, richtig?

    Nun ist er jetzt als LKW zugelassen, kann es sein das er nach der Prüfung als Wohnmobil gilt und ich somit die NOVA nachzahlen muss???

    danke

    ps.: auf wieviel euronen schätzt ihr die zulassung an sich? hier das auto: merlinontour.blogspot.co.at

  2. #2
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    Zitat Zitat von humidor88 Beitrag anzeigen
    Wenn ich meinen Kastenwagen fertig zum Wohnmobil umgebaut habe dann fahr ich damit zum Tüv, richtig?
    theoretisch ...

    Zitat Zitat von humidor88 Beitrag anzeigen
    Nun ist er jetzt als LKW zugelassen, kann es sein das er nach der Prüfung als Wohnmobil gilt und ich somit die NOVA nachzahlen muss???
    sogar sicher

    NOVA
    mwstr auf die NOVA
    und CO2malus
    bei deiner karre je nach motorisierung ca 3000,- schaetz ich

    lg
    g
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  3. #3
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    theoretisch ...



    g
    wie darf ich das verstehn?

  4. #4
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    theoretisch ...



    lg
    g
    Zitat Zitat von humidor88 Beitrag anzeigen
    wie darf ich das verstehn?
    ..kannst ja auch als LKW weiterfahren, praktisch....

    (falls du keine zusätzlichen Sitzplätze benötigst...)
    lg Ferdl


  5. #5
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    klingt sehr praktisch

    wird sowas unterwegs kontrolliert? da ich nicht während meiner europareise plötzlich das auto stehn lassen muss,
    und sitzplätze brauch ich nur 3 und die hab ich vorne

  6. #6
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    Zitat Zitat von humidor88 Beitrag anzeigen
    klingt sehr praktisch

    wird sowas unterwegs kontrolliert? da ich nicht während meiner europareise plötzlich das auto stehn lassen muss,
    und sitzplätze brauch ich nur 3 und die hab ich vorne
    hi

    also auf der europareise wird dich kein mensch ueberpruefen weil die bestimmungen betreffend PKW/ LKW in jedem land anders sind. in DE und BE zb brauchst keine trennwand, da reicht es wenn die hinten seitenflaechen verblecht sind ect

    was anderes ist es in oesterreich
    ich bin noch nie laenger kastenwagen gefahren daher kann ich dir auch ned sagen wie oft das finanzamt campingafahrzeuge anhaelt um zu kontrollieren ob es evt LKW sind
    ich kenne jedenfalls keinen derartigen fall

    im prinzip ist es - sobald die depperte wand hinter den sitzen fehlt - steuerhinterziehung
    ob man sich im fall des falles bloed stellen kann oder nicht weiss ich ned

    ich haette wahrscheinlich von haus aus irgendein einfach und rasch abbaubares gitterwand konstrukt hinter der ersten sitzreihe eingeplant, evt ein aufspannbares drahtnetz das man ab grenze zusammenrollen kann oder eine dreiteilige klappwand die evt dann beim camping sogar einen anderen nutzen ausserhalb des fahrzeuges haben kann (sichtschutz, ect)

    erkundige dich halt mal was du in summe nachzahlen muesstest
    ist stark von der motorisierung abhaengig
    zwischen einigen hundert und vielen tausend euro
    CO2-strafsteuer ned vergessen

    lg
    g
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  7. #7
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    Hallo

    Zitat Zitat von humidor88 Beitrag anzeigen
    wird sowas unterwegs kontrolliert? da ich nicht während meiner europareise plötzlich das auto stehn lassen muss,
    Ich bin 15 Jahre lang mit meinen VW T4 Bj1992 damals keine NOVA , ausgebaut als WoMo, angemeldet als LKW (Firma) gefahren.
    Im Ausland oft kontroliert, hat keinen interesiert ob LKW oder was anderes.
    Auch in Österreich hatte ich nie probleme, bei keiner Konrolle ist es aufgefallen dass es ein LKW ist.
    Jetzt allerdings, durch die "NOVA Sünder" ist es möglicherweise sensibilisiert worden und die Polizei schaut darauf.
    Ich habe ihn vor einigen Jahren umtypisieren (WoMo) lassen und nichts nachbezahlt, da ich der erste Besitzer war und das Auto schon zu alt war.
    Ich habe ihn immer noch.....

    Und......es brauch auch niemand das FA informieren, es ist inzwischen verjährt.....

    Schöne Grüße

  8. #8
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    neue kastenwagen kannst du bei VW und Renault als LKW und OHNE trennwand bestellen und so zulassen. trennwand/gitter hat nix mit der NOVA sondern mit dem vorsteuerabzug (firmenwagen) zu tun und kommen dann auch in PKWs hinein.

    das herumfahren als LKW ist versicherungmässig teurer.

    für transporter udgl. liegt die NOVA-nachzahlung bei EUR2000,-.
    servus,
    andré
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  9. #9
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    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen

    das herumfahren als LKW ist versicherungmässig teurer.
    ... dafür gibts kein Bonus/Malus-System, oder...?

    Was eventuell noch zu berücksichtigen wäre:
    Fahrverbote für LKWs!
    servus,
    Bertl

    www.urlaubsdoku.at
    unterwegs mit Dethleffs A5881

  10. #10
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    Zitat Zitat von bertl27 Beitrag anzeigen
    ... dafür gibts kein Bonus/Malus-System, oder...?

    genau

    Zitat Zitat von bertl27 Beitrag anzeigen
    Was eventuell noch zu berücksichtigen wäre: Fahrverbote für LKWs!
    nein, das ist gewichtsabhängig, jedenfalls idr. streng genommen gelten die runden schilder mit dem LKW drauf (ohne gewichtsangabe) auch für Kawa-LKWs. aber diese schilder sind ziemlich selten und diesbezügliche kontrollen sind mir auch noch nicht untergekommen.
    servus,
    andré
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  11. #11
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    Hallo

    Zitat Zitat von bertl27 Beitrag anzeigen
    ... dafür gibts kein Bonus/Malus-System, oder...?
    Richtig .......und ich kann als Firma die Vorsteuer abziehen = Endpreis ohne MwSt.
    Versicherung ist etwas teurer aber beim T4 nicht wirklich viel.
    Fahrverbote gibt es die gleichen wie für PKW bis 3.5 T.

    Schöne Grüße

  12. #12
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    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    ....trennwand/gitter hat nix mit der NOVA sondern mit dem vorsteuerabzug (firmenwagen) zu tun und kommen dann auch in PKWs hinein.
    ....
    hi

    nein
    das ist falsch

    A.)
    es gibt kastenwaegen, 2 oder 3 sitzig (nur 1.reihe) mit trennwand zum laderaum der ist seitlich verblecht
    das sind LKW
    also keine NOVA und kein CO2 malus und vorsteuerabzug ist moeglich

    B.)
    es gibt doppelkabine kastenwaegen mit zwei sitzreihen hintereinander mit trennwand zum laderaum der ist seitlich verblecht
    je nach modell von 4 bis 7 sitzen
    das sind LKW
    also keine NOVA und kein CO2 malus und vorsteuerabzug ist moeglich

    C.)
    und es gibt dieselbe karossieren wenn sie mehr als 6 sitzig sind auch als kleinbusse
    keine trennwand, keine seitliche verblechung
    die zahlen zwar NOVA und CO2 malus
    aber es ist trotzdem ein vorsteuerabzug moeglich

    D.)
    und es gibt dieselbe karossieren wenn sie NICHT mehr als 6 sitzig auch als kombis
    keine trennwand, keine seitliche verblechung
    da ist dann NOVA zu bezahlen
    und es ist kein vorsteuerabzug moeglich

    in den faellen A.) und B.) entscheidet die trennwand NICHT NUR ueber den vorsteuerabazug sondern auch ueber NOVA und CO2 malus

    2000,- nova nachzahlung kann stimmen
    aber der CO2 malus kommt dann - je nach motorisierung - noch dazu

    lg
    g
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  13. #13
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    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    das herumfahren als LKW ist versicherungmässig teurer.
    hi

    nein

    das gilt nur fuer LKW ueber 3500kg
    versicherungskosten sind gleich

    aber malus gibts keinen
    das ist der nachteil
    denn dadurch wirkt sich der evt vorhandene bonus ned aus
    das muss man dann halt mit dem versicherungskeiler nachverhandeln ..

    lg
    g
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  14. #14
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    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    neue kastenwagen kannst du bei VW und Renault als LKW und OHNE trennwand bestellen und so zulassen.
    hi

    ja eh
    als kombi

    nova zahlen
    CO2 malus zahlen
    kein vorsteuerabzug

    lg
    g
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  15. #15
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    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    nein, das ist gewichtsabhängig, jedenfalls idr. streng genommen gelten die runden schilder mit dem LKW drauf (ohne gewichtsangabe) auch für Kawa-LKWs. aber diese schilder sind ziemlich selten und diesbezügliche kontrollen sind mir auch noch nicht untergekommen.
    boaaahhh

    magst ned wennst was zu wissen glaubst bitte a BISSERL vorher die gesetztexte googeln bevor du dauernd sachen postest die so ned stimmen?

    die STVO/ KFG bestimmungen fuer "PKW" gelten fuer personenkraftwagen, kombis, kleinbusse und LKW bis 3,5t.

    die STVO/ KFG bestimmungen fuer "LKW" gelten fuer alle fahrzeuge ueber 3,5t

    daher gilt natuerlich das fahrverbot fuer LKW eben NICHT fuer einen klein-LKW unter 3,5t aber die geschwindigkeitsbegrenzung fuer "LKW" gilt sehr wohl fuer ein WoMo mit zb 3,75t HZLGG

    lg
    g
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  16. #16
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    ich habe meinen renault trafic mit trennwand von deutschland nach österreich überführt, die trennwand ausgebaut und in öterreich als LKW unter 3.5t angemeldet, stand so in meiner einzelzulassung. und das eben ohne trennwand.

    genau das selbe kannst man auch so beim renault neu in österreich bestellen. LKW ohne trennwand. information: TÜV Süd Innsbruck, stand 2010. ich hatte natürlich vorm ausbauen der trennwand dort nachgefragt und man sagte mir nur, dass man beim KaWA LKW unter 3.5t diese wand nimmer braucht. klang als wäre das damals relativ neu gewesen.

    Versicherung: die LKW-versicherung war teurer als meine jetztige (PKW). klar hängt das mit dem bonus/malus zusammen. sorry dass ich davon ausgehe dass hier nur brave bonusfaher sind :-)

    lkw-verbot: mag sein, dass das in österreich so gilt. in Italien und frankreich definitiv nicht. aber wie gesagt, da schreit kein hahn danach, ausser man bleibt in den engen gassen stecken.
    servus,
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  17. #17
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    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    ...
    information: TÜV Süd Innsbruck, stand 2010. ich hatte natürlich vorm ausbauen der trennwand dort nachgefragt und man sagte mir nur, dass man beim KaWA LKW unter 3.5t diese wand nimmer braucht. klang als wäre das damals relativ neu gewesen.

    hi

    der TÜV innsbruck ist eine aussenstelle des TÜV bayern
    fuer deutschland stimmen diese bestimmungen betreffend zwischenwand
    dort sind LKW unter 3,5t auch ohne trennwand zulaessig

    fuer oesterreich stimmt das definitiv nicht
    trennwand ausbauen ist steuerhinterziehung

    ich sollte sattelfest sein in dem thema
    wir kaufen in kuerze einen 3,0 bis 3,5t bus fuer die firma
    und ich hab mich intensivest erkundigt wie das jetzt aussieht mit NOVA, CO2 malus, vorsteuer und co

    lg
    g
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  18. #18
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    der TÜV süd Innsbruck ist die Landesprüfhalle von Tirol, mein gelber zulassungsschein kommt von dort und auch die einzelzulassung.

    wegen der trennwand lege ich meine hand ins feuer. die trennwand betrifft nur den vorsteuerabzug. als privater bin ich ja nicht vorsteuerabzugsberechtigt und somit kann ich diese steuer gar nicht hinterziehen. und welcher camper fährt hier mit einem firmencamper herum?
    Geändert von a666 (18.01.2013 um 19:23 Uhr)
    servus,
    andré
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  19. #19
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    hi

    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    der TÜV süd Innsbruck ist die Landesprüfhalle von Tirol
    der TÜV sued hat ca 15.000 mitarbeiter

    der mutterkonzern ist in deutschland beheimatet
    http://www.tuev-sued.de/home_de

    oesterreich ist eine "filiale"
    http://www.tuev-sued.at/

    Zitat Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    wegen der trennwand lege ich meine hand ins feuer. die trennwand betrifft nur den vorsteuerabzug. als privater bin ich ja nicht vorsteuerabzugsberechtigt und somit kann ich diese steuer gar nicht hinterziehen
    tja, da wirst wohl an haufen von der da brauchen:

    aber nurw egen mir brauchst es ned machen ..

    ICH weiss es eh ..
    ;-)

    lg
    g

    PS:
    evt magst ja doch mal ein BISSERL versuchen rauszufinden was stimmt ..
    zb hier:
    http://m.bmf.gv.at/Steuern/Fachinfor...341/_start.htm

    oder hier:
    https://findok.bmf.gv.at/findok/link...3081-W%2F07%22
    zitat:
    " Durch einen geringfügigen Umbau im Innenraum samt dem Einfügen eines Trenngitters hinter der zweiten Sitzreihe und weiterer Schutzgitter vor den hinteren seitlichen Fenstern im Inneren des Gepäckraumes kann infolge eines nunmehr auch gewichtsmäßigen Überwiegens der Lastenbeförderung die kraftfahrrechtliche notwendige Zulassung als LKW gegeben sein. Diese kraftfahrrechtliche Zulassung ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der gegenständliche Kombinationskraftwagen aufgrund seines unverändert gebliebenen äußeren Erscheinungsbildes und der verbliebenen vorgenannten zusätzlichen charakteristischen Beschaffenheitsmerkmale für eine Einreihung als Pkw, weiterhin in die Position 8703 - Pkw der KN einzureihen ist. Daraus folgt aber auch die nach wie vor bestehende Normverbrauchsabgabepflicht.
    Diese Voraussetzungen gelten auch für alle Gelände- und Kombinationskraftfahrzeuge, Sport Utility, Freizeitfahrzeuge, Off-Road-Fahrzeuge, Pseudo Pick-up-Fahrzeuge und dergleichen wie beispielweise: BMW X3, BMW X5, Chevrolet Tahoe, Chevrolet Trail Blazer, Hummer H2, Jeep Grand Cherokee, Landrover, Mitsubishi Pajero, Porsche Cayenne, VW Tourareg.
    Fahrzeuge der oben angeführten Art mit zwei Sitzreihen und einem dahinter liegenden Laderaum können nur ausnahmsweise als Lastkraftwagen der Position 8704 (diese Fahrzeugkategorie unterliegt nicht der NoVA) eingestuft werden, wenn
    - eine mit der Karosserie und der Bodenplatte untrennbar verbundene Trennwand (die lediglich eine verglaste Sichtluke aufweisen darf) zwischen dem Fahrgastraum und dem Laderaum vorhanden ist. Es müssen somit zwei klimatisch getrennte Bereiche vorliegen;
    - der Laderaum seitlich verblecht ist und
    - in Bezug auf die Nutzlast ein gewichtsmäßiges Überwiegen der Lastenbeförderung gegenüber der Personenbeförderung vorliegt (siehe hiezu nochmals Sarnthein, Sport Utility Vehicles, SWK 6/2005, S 265 ff.). .."
    Geändert von abo (18.01.2013 um 19:36 Uhr)
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

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  20. #20
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen


    tja, da wirst wohl an haufen von der da brauchen:

    aber nurw egen mir brauchst es ned machen ..

    ICH weiss es eh ..
    ;-)

    lg
    g
    ..........
    servus,
    Bertl

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