hi arto,

ich glaub nicht an eine verwechslung, wird doch in der 26.novelle über die lichtpflicht am tag nur das abblend- und fahrlicht (neu) genannt, nebelscheinwerfer sind hier nicht erwähnt. es ist jedoch gestattet, diese auf fahrlicht umzubauen. des weiteren ist beim fahrlicht auch keine heckbeleuchtung gefordert.

aber was solls, in den letzten jahren wurden die meisten verordnungen/gesetze immer wieder gekippt da nicht gesetzeskonform. warten wir mal ab, ob diese verordnung wirklich hält <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>.

lg richard