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Thema: wildcampen in europa

  1. #21
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    Hallo!

    Norwegen ist ein extrem schönes Land. Aber die Wetterverhältnisse sind nicht immer die besten, d.h. im Frühling in den höheren Lagen noch viel Schnee. Und wenn es länger regnet, ist es mit Zelt nicht lustig. Da kann man sich aber behelfen, es gibt fast überall Hütten zu mieten. Auch auf CP kann man solche Holzhütten mieten, um mal alles zu trocknen und sich aufzuwärmen.
    http://www.nasjonaleturistveger.no/de
    An diesen Straßen gibts viele Rastplätze mit Sanitäranlagen u. sogar manchmal Duschen.

    LG Reisefieber
    Nieder mit der Schwerkraft-es lebe der Leichtsinn!

  2. #22
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    Zitat Zitat von ey-art Beitrag anzeigen
    so ich hab noch mal nach weiteren infos gesucht.

    biwakieren ist bei uns in deutschlandauch erlaubt, bedeutet aber dass man nur mit schlafsack und isomatte pennen darf, also ohne zelt.

    für österreich eine konkrete frage: wir fahren über den grossglockner und ich habe via satelit gesehen, dass es da nen paar bäche und seen gibt. aber an die gelangt man ja nicht über die strasse. wir sind aber doch mit dem mototrrad unterwegs. darf man in österreich abseits der strasse ein kleines stück fahren? oder kann man einfach am strassenrand parken? und ist bei euch biwakieren auch ohne zelt?

    nadine
    Das ist leider viiiel komplizierter!
    Das BIWAKIEREN ERLAUBT im Hochgebirge ist im nur im Tiroler Campinggesetz festgeschrieben, in
    den anderen Bundesländern kenne ich keine solchen Bestimmungen!
    Damit ist aber noch lange nicht gesagt, dass Du überall biwakieren kannst.
    Wenn der Grund dort im Privateigentum steht, brauchst Du zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers,
    die meist ziemlich schwierig zu bekommen sein wird.

    Mit dem Motorrad abseits der Strasse zu fahren ist mit Sicherheit überall (auch in Schweden) verboten.

    lg Günter
    Günter aus Tirol

  3. #23
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    mit abseits der strasse fahren meine ich nicht unbedingt "off road" und durch die landschaft pflügen. eher mal nen schotterweg fahren oder so.

    ich deutschland ist es eigentlich auch verboten, aber es gibt immer noch solche wege und die dürfen auch befahren werden. hatten wir bisher in rügen und auch hier im schwarzwald und wir wurden durch das navi dadrüber gelots und waren keine verbotsschilder da!

    ich hab jetzt nen minicampingplatz in der nähe vom grossvenediger gefunden, aber der preis ist schon stolz mit 26,- euro ohne strom bei 18 stellplätzen.

    liebe grüße

    nadine

  4. #24
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    Schaut Euch mal den CP Wildalpen in der Steiermark an.
    http://www.camping.info/%c3%b6sterre...campingplaetze

    Dürfte sehr naturnah sein, am Ufer der Salza. Tolle Gegend
    Liebe Grüße
    Gerhard und Hanna
    unterwegs mit Adria Twin SL

  5. #25
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    hi

    Das Recht fremde Wälder zu betreten wird in Österreich durch verschiedene Gesetze gewährleistet. Für das Ödland oberhalb der Baumgrenze gewähren in Kärnten, Salzburg und der Steiermark das jeweilige Landesgesetz über die Wegefreiheit im Berglande, in Oberösterreich § 47 des oberösterreichischen Tourismusgesetzes und in Vorarlberg die §§ 24 und 25 des Vorarlberger Straßengesetzes der Allgemeinheit das Recht, das Ödland zu betreten und für den Touristenverkehr zu nutzen. In Tirol und Niederösterreich gilt entsprechendes Gewohnheitsrecht.

    Unterhalb der Baumgrenze kann das Recht zum Betreten ebenfalls auf verschiedene Rechtsgrundlagen gestützt werden. Eine wichtige Bestimmung ist § 33 Forstgesetz. Darin wird jedermann das Recht gewährt, den Wald zu betreten und sich darin zu Erholungszwecken aufzuhalten. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine gesetzliche Eigentumsbeschränkung. Das Forstgesetz gibt den Wald ganz allgemein zum Betreten zu Erholungszwecken frei. Tätigkeit wie "das Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten" darf jedoch nur mit Zustimmung des Grundeigentümers ausgeübt werden darf. Gemäß § 174 Forstgesetz begeht sogar eine Verwaltungsübertretung, wer "stehende Bäume, deren Wurzeln und Äste, liegende Stämme, junge Bäume oder Strauchpflanzen beschädigt oder, abgesehen von einzelnen Zweigen ohne wesentliche Beschädigung der Pflanze, von ihrem Standort entfernt". § 34 Forstgesetz ermöglicht dem Waldeigentümer unter gesetzlich genau bezeichneten Voraussetzungen, Wald von der Benützung zu Erholungszwecken befristet oder dauernd zu sperren. Im Fall einer dauernden Sperre hat der Waldeigentümer aber die Umgehung der gesperrten Fläche oder, falls dies nicht möglich ist, die Benutzung der durch die gesperrte Waldfläche führenden Wege zu ermöglichen. Zu Erholungszwecken gar nicht benützt werden dürfen Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot erlassen hat (Bannlegung, Schutz gegen Waldbrand oder Schädlingsbefall), Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen (z.B. Forstgärten) sowie Wiederaufforstungsflächen mit einem Bewuchs von weniger als drei Metern Höhe.

    ansonsten empfehle ich das lesen von §33 f.f. des forstgesetzes 1975
    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10010371

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  6. #26
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    hi

    hier ein link zur nach meiner meinung besten aufstellung ueber das thema "freies zelten" in osterreich, runtergebrochen auf die einzelnen bundeslaender

    http://www.alpenverein.at/portal_wAs...en_HP_2010.pdf

    bei der lektuere bitte nicht ausser acht lassen das der verfasser (der oesterreichische alpenverein) ein engmaschiges netz an schutzhuetten betreibt aus denen er sich finanziert und die im direkten mitbewerb mit dem freien naechtigen im zelt stehen

    die gesetzestexte in dieser zusammenstellung wurden daher wohl ... naja .. eher konservativ interpretiert

    lg
    g

    PS:
    und unbefestigte strassen (die betonung liegt auch strassen, das gilt also nicht fuer fusswege, mountainbikestrecken oder wanderwege) koennen in ganz oesterreich befahren werden wenn da kein fahrverbotsschild steht
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  7. #27
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    hallo ihr lieben,

    ich danke euch recht herzlich für all die vielen informationen. da wir nexte woche auf rundreise gehen (schweiz, toskana, rimini, brenda dolomiten, österreich und deutschland), haben wir uns dazu entschieden dieses mal doch noch auf CPs zu zelten und dafür nextes jahr auf grosse skandinavientour zu gehen.
    da die gesetzeslage doch relativ schwammig ist und wir uns nicht in die nesseln setzen wollen, gehen wir lieber auf nummer sicher.

    mit dem womo ist das doch alles viel einfacher als mit dem zelt, aber wir stehen ja noch am anfang unserer "touren-karriere" und werden sicher noch so einige male wild zelten können. spätestens wenn wir europa verlassen und das werden wir!!! (zumindest wochenweise )

    liebe grüße

    nadine

  8. #28
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    Zitat Zitat von ey-art Beitrag anzeigen
    hallo ihr lieben,

    ich danke euch recht herzlich für all die vielen informationen. da wir nexte woche auf rundreise gehen (schweiz, toskana, rimini, brenda dolomiten, österreich und deutschland), haben wir uns dazu entschieden dieses mal doch noch auf CPs zu zelten und dafür nextes jahr auf grosse skandinavientour zu gehen.
    da die gesetzeslage doch relativ schwammig ist und wir uns nicht in die nesseln setzen wollen, gehen wir lieber auf nummer sicher.

    mit dem womo ist das doch alles viel einfacher als mit dem zelt, aber wir stehen ja noch am anfang unserer "touren-karriere" und werden sicher noch so einige male wild zelten können. spätestens wenn wir europa verlassen und das werden wir!!! (zumindest wochenweise )

    liebe grüße

    nadine
    Hallo Nadine
    Vorsicht in Skandinavien.
    Das Allermanns oder Jedermannsrecht gilt nur für Wanderer und Radfahrer.
    Freies Stehen wird zwar fast überall toleriert, aber die Verbotsschilder werden immer mehr
    wünsche Euch viele schöne unfallfreie Ausfahrten
    Günther u Helga unterwegs mit Dethleffs Nomad 510ER gezogen von Jeep Cherokee Limited

  9. #29
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    Hallo zusammen,
    wer nicht auf Risiko gehen will, sollte sich am besten vorab über bestehende Verbite, bzw Vorschriften informieren, bevor einem hohe Bußgelder auferlegt werden.
    Da ich selbst nächstes Jahr mit ein paar Kollegen eine Backpacker Tour in Richtung Süden starte ,habe ich mir hier https://www.outdoornet.de/wildcampen/ gute Infos eingfeholt. Wir wiollen halt gut drauf vorbereitet sein und uns nicht abhängig von Campingplätzen machen. Das wir keinen Müll oder ähnliches hinterlassen werden,versteht sich von selbst. MfG

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