Zurückweisung von RSa+RSb Briefen im Urlaub
Bei längeren Urlauben besteht bei der Post die Möglichkeit eine sog. Ortsabwesenheit (egal ob im In- oder Ausland) auszufüllen. Mindest. 1 Woche vor Urlaubsantritt machen.
Das bedeutet dann, daß alle RSa+RSb Briefe in diesem Zeitraum gleich von der Post zurückgewiesen werden, also nicht als zugestellt betrachtet werden.
Das hat den Vorteil, daß ev. Einspruchsfristen gegen Bescheide, etc. nicht verfallen. zB. Strafmandate.
Gilt aber nur für Österreich, ob andere Länder auch so eine Regelung haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
lG Zotty
Wir fahren um die Welt, verpulvern unser Geld.
Was sollen wir im Altersheim, bei Magertopfen und Haferschleim