Hallo, ich habe mein Auto vor 3 Jahren aus Deutschland gekauft. Im Vorfeld alles soweit wie geht abgeklärt, einen Vorab Kaufvertrag unterzeichnet mit 14tägigem Rücktrittsrecht um das Fahrzeug eine Woche zu reservieren und dann sind wir raus gefahren, hat alles super geklappt, Kurzzulassung und mit dem neuen heimgefahren. Daheim dann Typenschein über den Markenhändler besorgt, Besuch beim Finanzamt und angemeldet. Handeln war nicht möglich, mir wurde aber was nachgelassen weil ich die Händlergarantie nicht genommen habe. Auto war damals kein Jahr alt und hatte somit Werksgarantie. Hab ich ebenfalls im Vorfeld mit dem lokalen Händler besprochen.
Das einzige was etwas spannend war ist das bezahlen. Die einen wollen Barzahlungm die andern keine....
Ich habe die Barzahlung damals mit dem Verkäufer so vereinbart. Wollte nicht vorher überweisen und das Auto aber natürlich sofort mitnehmen.
Florian aus dem Wald4tel
unterwegs mit Insignia 2.0CDTI und LMC Viola 450 E