Hallo Muk!
Vieleicht kann das helfen.
Wenn nicht hats nicht geschaded
Viele Grüße unsd schöne Reise
planta
Rückreise aus Nicht-EU-Ländern
"Bei der Rückreise aus Drittländern ist zu beachten, daß es zwei Kategorien von Ländern gibt:
Einerseits sind dies Drittländer mit einem vergleichbar günstigen Tollwutstatus, die von der EU gleichgestellt oder nach Antragstellung gelistet wurden (gleichgestellt: EU-Nachbarländer wie z. B. die Schweiz, Norwegen; gelistet: z. B. Japan, Kroatien, USA).
Andererseits gibt es nicht gelistete Drittländer mit einem schlechteren oder unbekannten Status. Hierzu gehören auch beliebte Reiseziele wie die Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten oder die Dominikanische Republik.
Bei der Rückreise aus gleichgestellten und gelisteten Drittländern gelten dieselben Bestimmungen wie für das Reisen innerhalb der EU. Bei der Rückreise aus nicht gelisteten Drittländern muß zusätzlich zu den üblichen Anforderungen der Tollwutimpfschutz in einer Blutprobe nachgewiesen werden, die der Tierarzt entnimmt und an ein dafür zugelassenes Labor einsendet.
Diese Antikörpertiter-Bestimmung sollte unbedingt in Deutschland vor Antritt der Reise erfolgen – anderenfalls muß nämlich eine 3-monatige Frist vor der Wiedereinreise eingehalten werden."
Die dafür erforderliche Blutprobe kann nur von sehr wenigen marokkanischen Tierärzten entnommen werden und wird anschließend im Regelfalle an ein von der EU anerkanntes Labor in Frankreich geschickt. Alles in allem können sich hier Wartezeiten von bis zu 3 Monaten ergeben, bis der Laborbefund vorliegt. Ohne gültige Antikörpertiter-Bestimmung gibt es legal keine Einreisemöglichkeit.
"Die Antikörpertiter-Bestimmung wird von der EU für die Rückreise und Einreise aus den nicht gelisteten Drittländern verlangt, um das Einschleppen von Tollwut wirklich sicher zu verhindern. Auch die EU-Länder mit Sonderregeln, die selber frei von Tollwut sind, fordern diesen Bluttest.
Das Blut wird vom ermächtigten Tierarzt entnommen, und zwar mindestens 30 Tage nach der Impfung.
Die Untersuchung muß in einem, von der EU dafür zugelassenen Labor erfolgen. Das Ergebnis wird vom Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen. Zwischen Blutentnahme und Einreise ist eine Frist von 3 (Drittländer) bis zu 6 Monaten (EU-Länder mit Sonderregeln) einzuhalten; wird der Test vor einer Drittlandreise schon in Deutschland durchgeführt, entfällt die 3-monatige Wartefrist vor der Wiedereinreise. Der Bluttest ist nur einmalig im Leben eines Tieres erforderlich, wenn danach der Impfschutz reg