hat der guenther eh schon gepostet
http://www.campingforum.at/campingfo...6&postcount=13
hat der guenther eh schon gepostet
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„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)
Was kann ich auch meine Finger nicht von der Tastatur lassen ;-)
Ich fange mal von hinten an:
Wie Günther schon richtig schrieb, regelt der § 102 KFG die Pflichten des Lenkers und trägt diesem auf, in der vom Gesetz genannten Zeit bei winterlichen Verhältnissen, nur mit "Winterreifen" - also M+S mit je nach Bauart 4 oder 5 mm Mindesttiefe zu fahren.
Diese Bestimmung sagt aber noch nichts darüber aus, wie Autos denn generell unterwegs sein dürfen.
Vor der letzten Novelle lautete der § 4 Abs 4c KDV dahingehend, dass es an einem Kraftfahrzeug mit höchstens 3,5 t KEINE Mischung von Sommer und Winterreifen geben darf - wobei unter Winterreifen hier immer solche über den angeführten Mindestprofiltiefen zu verstehen sind.
War die Profiltiefe des Winterreifens geringer, so galt er als Sommerreifen, durfte allerdings nicht gemeinsam mit einem "echten" Sommerreifen auf einer Achse verwendet werden.
Das war wie erwähnt die alte Fassung!
Der aktuell gültige Absatz 4c von § 4 KDV wurde von Günther schon zitiert:
(4c) Ein zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmter Reifen darf nicht zusammen mit einem nicht diesen Eigenschaften entsprechenden Reifen an den Rädern einer Achse angebracht sein. Zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen, die dem Abs. 3a unterliegen, müssen unbeschadet ihrer Profiltiefe der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges entsprechen; beträgt diese mehr als 160 km/h, so müssen sie mindestens dieser Geschwindigkeit entsprechen.
Was in dieser Fassung sofort auffällt, ist, dass hier nicht mehr von Winterreifen auf allen vier Rädern gesprochen wird, sondern nur von den "Rädern einer Achse" - der Text der Verordnung hat sich also in diesem wesentlichen Punkt geändert und deshalb bin ich der Meinung, dass - außer bei winterlichen Verhältnissen in der Zeit von November bis April - die Verwendung von z.B. zwei Winterreifen vorne und zwei Sommerreifen hinten, nicht verboten ist.
So Franz, und jetzt hau rein in die Tasten ;-)
LG
Johann
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447
"Tirolergruß"
gerilu
also ich weis nicht wo ihr nachschaut, aber auf der Seite des BMVIT ist die aktuellste KDV Novelle die 54. BGBl 220/2008.
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/stras...gen/index.html
Jemand bessere Vorschläge?
lg Franz
Genau HIER und ein bisschen nach unten scrollen!
Das RIS wird doch wohl richtig sein?
Oben steht:
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 399/1967 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 124/2010
Dürfte also schon aktuell sein!
Nachtrag: Das steht aber auch auf Deiner verlinkten Webseite, dort halt nur etwas schwieriger zu finden.
Ich hoffe, dass damit die rechtliche Seite geklärt ist!
lg
Geändert von saltun (01.02.2012 um 16:23 Uhr) Grund: Ergänzung
Günter aus Tirol
Ja, ich ;-)
Hauptdokument
Bundesgesetzblatt Nr.
BGBl. II Nr. 432/2011 Teil
II
Datum der Kundmachung
20.12.2011 Typ
Verordnung
Kurztitel
Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (57. Novelle zur KDV 1967)
Titel
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (57. Novelle zur KDV 1967)
Einbringende Stelle
BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)
Dokumentnummer
BGBLA_2011_II_432
LG
Johann
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447
;-)
Nein, aber dass wir aktuell die 57. KDV Novelle haben. Das mit den Reifen war 2010:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...10_II_124.html
LG
Johann
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447
Der Link in meinem obigen Posting funktioniert nicht, da es sich um eine
generierte Abfrage handelt, aber so geht es schon:
RIS/Bundesrecht konsolidiert aufrufen,
Bei "Suchworte" "Matsch und Schneereifen" eingeben,
den Button "Suche starten" drücken,
in der nächsten Maske das Kästchen bei "§ 4" ankreuzen und dann
"markierte Dokumente anzeigen" drücken,
und bis zu "(4b)" nach unten scrollen.
Ich hoffe, dass ich auch Franz damit überzeugen kann.
Im Grunde ist der der pure Irrsinn, dass der Gesetzgeber von seinen Bürgern
die Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften verlangt und diese gleichzeitig
dermaßen verklausuliert, dass, was die hier geführte Debatte eindrucksvoll
beweist, nur mit allergrößter Mühe der tatsächliche Sachverhalt festgestellt
werden kann.
lg
Günter aus Tirol
Eure Einschätzung:
Weiß die gemeine (nicht im Sinne von gemein) Rennleitung auf der Straße genau bescheid?
lg Ferdl
lg Ferdl
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447
hallo
ich moecht ja ned staenkern
aber eigentlich war der sachverhalt fast allen hier von beginn an klar ...
;-)
und in die irre laeuft man deshalb bei gesetzestexten sehr oft weil der gesetzgeber auch bei verkehrsthemen in weiten bereichen nicht die sicherheit oder fluessigkeit des verkehrs im sinn hat - wie man logisch annehmen wuerde - sondern vor allem diversen (partei)politischen einfluessen das wort redet
kein mensch kann mir erklaeren warum damals als vor ein paar jahren im winter die quersstehenden LKWs mit sommerreifen die autobahnen rund um wien blockiert haben und als "politische" antwort darauf mit grossem tamtam eine winterreifenpflicht fuer PKWs beschlossen wurde
und warum auf den wiener ausfallssstrassen (dort wo es nicht wiederrufen wurde) seit ein paar jahren demonstrativ "tempo 50" aus umweltschutzgruenden gilt obwohl in jeder untersuchung zu lesen ist dass der geringste schadstoffausstoss je nach fahrzeugtype zwischen knapp 80 und gut 90km/h emmitiert wird
oder warum manche wiener busspuren zwar von fahrraedern benutzt werden duerfen (die die busse regelmaessig aufhalten) aber von motorraedern nicht die keinem im weg waeren..?
oder warum in einem land mit weitgehend ausgebauten pannenstreifen ploetzlich eine "rettungsgasse" aus dem hut gezaubert wird die nur in laendern ueblich ist in denen es keinen pannenstreifen auf autobahnen gibt ...?
ich meine, hallo ?
wer wird denn hier verar***t ?
lg
g
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)
Ja, ich bin auch bei den Überzeugten. Ich habe vom Privatcomputer offensichtlich nicht mehr so einen guten Zugriff auf die aktuellsten Gesetze. Außerdem nahm ich an, dass das BMVIT über die aktuellsten Gesetze verfügt - noch dazu, wenn es der Einbrinnger der Gesetze ist. Die Chache Suche in meinem Firefox ist übrigens abgeschaltet
Das Gute an dieser Neufassung des § 4c KDV ist, das die wirklich blöde Mischbereifungsbestimmung mit der über und unter 4 mm Mindestprofiltiefe damit auch weg ist.
Zu den anderen Postings stimme ich voll bei. Der Gesetzeswahnsinn ist nicht mehr zu toppen und die Politiker interessiert nur eine gute Tagespresse.
lg Franz
..irgendwie bin ich da überfordert???
Warum ich auf diesen Thread gestoßen bin ist ganz einfach. Bei unserem Womo sind hinten nagelneue Michelin Camper Sommerreifen montiert. Vorne sind die Reifen nicht mehr die neuesten, ca.5-6mm. Kann ich nun vorne Allseason - sprich Ganzjahresreifen montieren oder nicht.Bzw. ist dies Kombination gesetzeskonform`?
lg
Mathias
LG
Mathias
...unterwegs mit unserem LMC Cruiser T674 Liberty
http://images.spritmonitor.de/565731.png
http://www.graphicguestbook.com/rotti-gb
„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)
...hiaz bin i wieda gleich gscheit
LG
Mathias
...unterwegs mit unserem LMC Cruiser T674 Liberty
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http://www.graphicguestbook.com/rotti-gb
Liebe Grüsse
allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
Westbahnmichi und seine Gabi
kommen aus Wien 14
www.rdh-websolutions.at