Eingangs:
Wir haben selbst 2 Riesenschnauzer und einen griechischen English-Setter-Mix, die für ihr Leben gerne schwimmen und die wir jedes Jahr mit auf Urlaub nehmen. Wir haben uns eindringlich mit dieser Materie befasst, viele Informationen direkt bei verschiedenen Hafenämtern eingeholt und wissen, wovon wir sprechen.
Der folgende Beitrag ist ein Zitat aus einem griechischen Camper-Forum, den ich für Euch übersetzt habe ("unsere" Probleme haben auch griechische Hundebesitzer und griechische (Wild-)Camper in ihrem eigenen Land):
Das Gesetz 3170 über "Haustiere und streunende Tiere" erlaubt u.a. die Anwesenheit von Hunden an öffentlichen Orten unter bestimmten Voraussetzungen. Hunde dürfen sich an öffentlichen Orten angeleint neben ihren Besitzern aufhalten, insbesondere an Stränden, außer gesetzlich anders geregelt. Fühlt sich ein Badegast durch die Anwesenheit eines Hundes gestört und ruft er die Küstenwache oder Hafenbehörde, haben diese die Möglichkeit, den Besitzer des Hundes vom Strand zu weisen.
Dies wird unterstützt durch den Artikel 230 Abschnitt G der Allgemeinen Hafenordnung (GG912/11) wo es heisst: Die Verwahrung von Tieren und deren Baden ist an Plätze verboten, wo andere Leute baden. Die Straftat wird mit einer Geldbuße von 50-150 Euro belegt, die durch das Hafenamt eingehoben wird.
Ausserhalb des Hafendistrikts ist dieses Verbot nicht zu vollziehen, dh, wenn der Remote-Standord nicht in einem Hafendistrikt liegt, rückt die Hafenbehörde im Regelfall nicht aus, auch wenn sich Menschen am Strand oder Wasser aufhalten.
Soviel zur Gesetzeslage, die 99 % der Hundebesitzer betrifft.
Ich könnte euch natürlich auch noch die Artikel betreffend Gesundheitsrisiko durch Hunde (meines Erachtens lächerlichst, wenn der Strand nicht durch Hundeexkremente verunreinigt ist) und die Regelung über Dienst/Rettungshunde raus suchen, aber es ist mir ehrlichgesagt zu mühevoll, das Griechische Gesetzbuch auch noch nach diesen Kleinstzusätzen zu durchforsten. Kann's mir aber mal von meinem angeheirateten "Neffen", der Hafenkommandant auf einer griechischen Insel ist, zuschicken lassen.
Ich hör jetzt euch schon schrei(b)en: und was bitte ist mit den Streunern? Die Frage stellt sich auch uns, wir können sie aber nicht beantworten, weil Streuner keine Besitzer haben.
So, nun findet mal einen Strand, der mit WoMo zugänglich ist und keiner Hafenbehörde zugeordnet ist. Und wenn diese aufgrund einer Anzeige doch kommt, dann erklärt denen mal obwohl dem Griechischen nicht mächtig, dass sie für diesen Bereich nicht zuständig sind. Viel Spass!
Ich kann Euch nur einen Tipp aus eigener Erfahrung geben: Sucht Euch Strände aus, die so weit von der nächsten Hafenbehörde entfernt und die Anfahrt für diese so mühevoll ist, dass sie sich den Einsatz 3 x überlegen.
Noch zum Nachdenken imnächsten Urlaub:
Schaut mal bewusst, worauf die Griechen am Strand sitzen oder liegen. Die wenigsten legen ihr Handtuch direkt auf den Boden oder legen sie direkt auf den Sand. Es sind in Griechenland zuviele Hauterkrankungen im Umlauf, die man dem Stranbereich und auch den Hunden, die an Stränden rum laufen, zuordnet. Dann versteht ihr vielleich auf die Hysterie betreffend die Hunde.
Die Diskussion ist eröffnet.
Und für die, die sagen, so ein Blödsinn, alles nicht wahr: Findet mir den Gesetzestext, in dem die oben zititierten Gesetze anders geregelt sind.
Liebe Grüße, Elafonissos