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Thema: Campingmobil (Kasten) und Finanz

  1. #1
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    Frage Campingmobil (Kasten) und Finanz

    Hallo, liebe Forumgemeinde,
    ich Rudi13 bin ein Neueinsteiger und plane mir einen Pössl 2 Win auf Basis Fiat Ducato zuzulegen.
    Da ich selbständig tätig bin würde ich das Fahrzeug - da es ja ein Kastenwagen ist -, gerne für betriebliche Fahrten verwenden.
    Hat irgendwer von euch Erfahrung damit, wie die Finanz reagiert, wenn man vom betrieblichen Anteil sich die Vorsteuer holt, bzw. die auf die betrieblichen Fahrten entfallenden Kosten als Betriebsausgabe ansetzt.
    Ich denke mir, da wie ich gehört habe der VW California von der Finanz anerkannt wird, das gleiche für einen Pössl Kastenwagen gelten sollte.
    Vielen Dank

    Rudi13

  2. #2
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    Zitat Zitat von Rudi13 Beitrag anzeigen
    Hat irgendwer von euch Erfahrung damit, wie die Finanz reagiert, wenn man vom betrieblichen Anteil sich die Vorsteuer holt, bzw. die auf die betrieblichen Fahrten entfallenden Kosten als Betriebsausgabe ansetzt.
    Ich denke mir, da wie ich gehört habe der VW California von der Finanz anerkannt wird...
    hallo

    naja, kann schon schwierig werden
    problemlos geht das ja nur bei der fahrzeugkategorie N1

    bei M1, wie zb beim VW california, ginge es nur als bus, als 9sitzer also, dort vermutlich ohne probleme

    ich wuerde es ueber die mietwagenvariante versuchen

    hol dir ueber eine einzelfirma die gewerbeberechtigung fuer fahrzeugvermietung
    die koennen ALLES vorsteuerabzugsberechtigt anschaffen und betreiben
    sogar einen ferrari oder eine corvette
    und vermiete die karre an dich als einzelunternehmer
    das sollte klappen

    red mit deinem steuerberater

    wenn es unbedingt eine personengesellschaft sein muss uns du die hoher gesellschafts errichtungs und betriebs kosten sparen willst dann gruende eine britische LDT.
    (gesellschaftskapital mind. 1,50 euro, gruendung innerhalb von 24h)

    du solltest damit aber eine steuerberater oder dienstleister betrauen der mit solchen konstrukten erfahrung hat
    ansonsten ist das nur viel stress fuer nix

    lg
    g
    Geändert von abo (22.11.2011 um 23:24 Uhr)
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  3. #3
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    Hallo Gerhard!

    Das sind ja "griechische" Zustände.

    Kurt
    Niederösterreich

    Verwandte sind wie Ratten, was sie nicht fressen oder saufen, schleppen sie weg.

    PMR Kanal 2, CTCSS 8

  4. #4
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    Hallo

    .......

    Lg
    Andreas
    Träume nicht dein Leben ,lebe deine Träume
    Unterwegs mit einen Pössl Summit 600 Plus
    www.camping-murinsel.at

  5. #5
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    Zitat Zitat von 46erkurt Beitrag anzeigen
    Hallo Gerhard!
    Das sind ja "griechische" Zustände.
    hallo

    das sind "europaeische" zustaende kurt

    die EU wurde (unter anderem) gegruendet um der wirtschaft den handel in europa zu erleichtern

    dieselben erleichterungen (handelsfreiheit, dienstleistungsfreiheit) steht naturgemaess auch dem einzelnen buerger zu

    lange jahre hat das niemand so wirklich wahr haben wollen, die kunden haben ihre einkaufsgewohnheiten nicht geaendert und nur die wirtschaft konnte aufgrund gesunkener kosten ihrene profit steigern (was eh ok ist..)

    langsam - auch getrieben vom euro und der staatsschuldenkrise beginnen die einfachen buerger sich genau dieselben moeglichkeiten zu erschliessen

    und der staatsapparat versucht all jene moeglichkeiten die er zuvor fuer die unternehmen gerne geeoeffnet hat, nun fuer die endkunden zu verschliessen, weil er den abfluss an steuern ned verkraften koennte

    die mitteln zu denen er sich dazu bedient sind zum teil undemokratisch und verfassungswidrig (nicht-vorsteuerabzugsberechtigungsregelungen beim leasen von kfz im ausland; betreiben eines dienstfahrzeuges mit auslaendischen kennzeichen im inland usw)

    natuerlich ist es fuer den einzelnen buerger meisten zu kompliziert das durch zu prozessieren

    das wird dann meistens von irgendwelchen steuerberatungskanzleien im auftrag von kunden durchgefochten
    oft einigt man sich da dann im letzten drittel des verfahrens auf einen vergleich, sodass der naechste nochmal von vorne zu klagen beginnen muesste

    auf diese weise kommen in einzelnen teilbereichen (vor allem des finanz- und gewerberechts) nun wieder nur jene zu ihrem (EU)-recht die das kapiutal fuer eine jahrelange klage ueber alle instanzen haben

    auch hoechst undemokratisch meiner meinung nach

    daher kann die schlussfolgerung fuer den einzelnen buerger nur sein:
    jene steuerlichen konstrukte die von den grossen unternehmen und betrieben genuetzt erden und die nicht a priori von haus aus illegal sind einfach nutzen so lange es noch geht

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  6. #6
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    Hallo Rudi!

    Auch ich stand vor der Anschaffung unseres Adria Twin vor der gleichen Entscheidung.- Ich habe (hatte) einen Gewerbeschein als Handelsvertreter. Laut Aussage meines Steuerberaters wäre es durchaus möglich gewesen, dieses Fahrzeug mit Vorsteuerabzug durchzubringen. Ert selbst hat dies vor einigen Jahren auch erfolgreich mit dem Finanzamt durchgefochten. Anfangs meinte bei ihm auch der Sachbearbeiter vom FA daß dies nicht geht. Nach Ausführungen meines Steuerberaters daß dies ja ein Sonderkahrzeug der Klasse M1 ist und er das Fahrzeug ja für Kundenbesuche einsetzt um sich Übernachtungsspesen zu sparen und daher sehr wohl Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das FA erkannte die Richtigkeit seiner Ausführungen und gewährte die Vorsteuerabzugsberechtigung.]

    Bei mir hat sich das insoferne nicht gelohnt, da ich 1 Jahr nach Anschaffung in Pension ging und ich dann den aliquoten Teil der Mehrwertsteuer wieder zurück zahlen hätte müssen. Die Abschreibungsdauer hätte 5 Jahre betragen.

    Gerne kann ich Dir bei Bedarf meinen Steuerberater in einer PN nennen.
    Liebe Grüße
    Gerhard und Hanna
    unterwegs mit Adria Twin SL

  7. #7
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    Blinzeln Finanz

    Zitat Zitat von AndyT Beitrag anzeigen
    Hallo

    .......

    Ja, Ja ich weiss, aber die Händler wollen Ihre Autos verkaufen, und ob alles so stimmt und funktioniert wie behauptet sei dahingestellt..................................... ........

  8. #8
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    Hallo,

    auf der Messe Wels wurden viele Kastenwagen als Vorsteuer abzugsfähig umworben?

    Erfolgt die Einordnung dann über die Kleinbusse?

    Gibt es dazu aktuelle Erfahrungen oder Rechtssprechungen?


    Liebe Grüsse
    Andreas

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