Hallo, ich glaube, hier gelesen zu haben, dass es auch Pensionisten gibt, die sich längere Zeit im Ausland aufhalten (große Tour mit dem Wohni, Überwintern in Spanien oder Portugal...). Nun darf man angeblich als Pensionist nicht länger als zwei Monate im Kalenderjahr im Ausland sein, weil sonst die Pension ruht. Gilt das für EU-Staaten nicht? Wie macht ihr das?