Ein Aspekt sollte noch beachtet werden:
Die Haushaltversicherung hat eine "Privat- und Sporthaftpflichtversicherung" eingeschlossen, die auch Schäden an "Dritten" deckt die mit dem Fahrrad verursacht wurden.
Es hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab, ob in Ihrem Vertrag ein Elektro-Fahrrad auch eingeschlossen ist. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach bzw. lassen Sie sich die Deckung schriftlich bestätigen.
Weiters ist auch das Kraftfahrzeuggesetz zu beachten. Ein Elektrofahrzeug mit einer Geschwindigkeit bis 25 Kmh ist nicht anmeldepflichtig. Fahrzeuge darüber ??
LG Werner