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Thema: Verkehrskontrolle

  1. #41
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    Zitat Zitat von seiwer Beitrag anzeigen
    Interessant - Interessant
    Ein unbefugtes Hineinsetzen in ein Kfz oder Betreten eines WoWa oder WoMo ist jedenfalls nach dem Gesetz eine Besitzstörung (und auch durch den OGH bereits ausjudiziert).
    Der Beamte könnte daher nur die Gesamtbreite des Kfz einschl. Spiegel messen und diese Breite müßte größer sein, als die Breite des WoWa.
    mfg Werner
    Hallo Werner!

    Stimmt, "unbefugtes Hineinsetzen"! - aber der Polizeibeamte ist durch den Souverän (das Volk) - vertreten durch den National- und Bundesrat - dazu befugt ;-)

    Oft kommt der Stress mit der Polizei durch im Volksmund kursierende Halb- bzw. Unwahrheiten zustande, auf die sich jemand kapriziert. Ergebnis völlig unnötige Anzeigen und Strafen - nicht immer, aber immer öfter.

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  2. #42
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    der einzige weg waere die hier schon mal angedachte lobbyaktion betreffend 3500+750kg als zulaessiges HZLGGW fuer freizeitfahrzeuge (also 4250kg HZLGG fuer campingfahrzeuge ohne anhaenger, das ginge vermutlich wenn man da will sogar im erlassweg, da brauchst ned mal auf die STVO novelle warten ..)

    lg
    g
    Das wäre ja auch ein Gewinn für die Asfinag in Bezug auf die Go-Box.

    Kuer
    Niederösterreich

    Verwandte sind wie Ratten, was sie nicht fressen oder saufen, schleppen sie weg.

    PMR Kanal 2, CTCSS 8

  3. #43
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    Zitat Zitat von seiwer Beitrag anzeigen
    Interessant - Interessant
    Ein unbefugtes Hineinsetzen in ein Kfz oder Betreten eines WoWa oder WoMo ist jedenfalls nach dem Gesetz eine Besitzstörung (und auch durch den OGH bereits ausjudiziert).
    hi werner

    das koennte aber schon ein aelteres urteil sein, oder?

    seit dem EU beitritt gibt es ja die verdachtsunabhaengige durchsuchung von allem und jeden

    PKW duerfen dazu an jedem ort und zu jeder zeit angehalten und durchsucht werden
    da wird "reinsetzen zur durchsuchung" wohl drinnen sein fuerchte ich

    womos sind davon - wenn sie zu wohnzecken genuetzt werden - uebrigens ausgeschlossen, dafuer benoetigt die behoerde nach wie vor einen durchsuchungsbeschluss (wenn sie nicht einen der unzaehligen ermaechtigungen nach dem fremdenaufenthaltsgesetz dazu verwendet)

    lg
    g
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  4. #44
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    Zitat Zitat von 46erkurt Beitrag anzeigen
    Das wäre ja auch ein Gewinn für die Asfinag in Bezug auf die Go-Box.

    Kuer

    ja nix da!

    der 750kg zuschlag zu den 3500kg fuer freizeitfahrzeuge sollen quasi ein kulanzaufschlag werden, also alle bedingungen wie fuer fahrzeuge mit HZLGG max 3500kg was steuern, abgaben, fuehrerschein, autobahnvignette ect betrifft

    geht aber eh ned ...
    sowas beschliessen die ja doch nie ...

    lg
    g
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  5. #45
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    seit dem EU beitritt gibt es ja die verdachtsunabhaengige durchsuchung von allem und jeden
    Eigentlich wollt ich ja nix mehr schreiben heute - aber Du zuckerst mich richtig auf ;-)

    Die EU ist ja an vielem Schuld, sagt man. Aber dass sie die Europäische Menschenrechtskonvention außer Kraft gesetzt hätte, ist mir neu.

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  6. #46
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Die EU ist ja an vielem Schuld, sagt man. Aber dass sie die Europäische Menschenrechtskonvention außer Kraft gesetzt hätte, ist mir neu.
    hi

    ;-)

    Zitat Zitat von Sicherheitspolizeigesetz
    Langtitel Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei
    (Sicherheitspolizeigesetz - SPG)
    (NR: GP XVIII RV 148 AB 240 S. 41. BR: 4119 AB 4122 S. 545.) StF: BGBl. Nr. 566/1991
    ……..
    Betreten und Durchsuchen von Grundstücken und Räumen
    § 39. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Grundstücke und Räume zu betreten, sofern dies für die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder zur Abwehr eines gefährlichen Angriffs erforderlich ist.
    (2) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind weiters ermächtigt, Grundstücke und Räume zu betreten, sofern dadurch ein zulässiger Waffengebrauch vermieden werden kann.
    (3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Grundstücke, Räume und Kraftfahrzeuge zu durchsuchen, soweit dies der Suche
    1. nach einem Menschen dient, dessen Leben oder Gesundheit unmittelbar gefährdet erscheint;
    2. nach einem Menschen dient, von dem ein gefährlicher Angriff ausgeht;
    3. nach einer Sache dient, die für einen gefährlichen Angriff bestimmt ist.
    Sobald ein gefährlicher Angriff beendet ist, gelten für die Durchsuchung die Bestimmungen der StPO.
    (4) Behältnisse, die sich in Räumen befinden, dürfen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes unter den Voraussetzungen des Abs. 1 öffnen, unter den Voraussetzungen des Abs. 3 durchsuchen. Kraftfahrzeuge, die ihrer Bestimmung gemäß zu Wohnzwecken verwendet werden, dürfen nur unter den Voraussetzungen, die für Räume gelten, betreten oder durchsucht werden.
    (5) Bei Handhabung der Befugnisse der Abs. 3 und 4 ist besonders darauf zu achten, daß Eingriffe in die Rechtssphäre der Betroffenen die Verhältnismäßigkeit (§ 29) wahren und daß Verletzungen gesetzlich geschützter Berufsgeheimnisse möglichst vermieden werden. Die Bestimmungen der §§ 141 Abs. 3 und 142 Abs. 1, 2 und 4 StPO gelten sinngemäß, es sei denn, es würde der Zweck der Maßnahme dadurch vereitelt.
    …..
    hier wird ausdruecklich nicht ein konkreter verdacht verlangt wie es in der bestimmung vor dem EU beitritt noch bedungen war
    es reicht das schlichte wollen des beamten

    Zitat Zitat von §29
    Verhältnismäßigkeit
    § 29. (1) Erweist sich ein Eingriff in Rechte von Menschen als erforderlich (§ 28 Abs. 3), so darf er dennoch nur geschehen, soweit er die Verhältnismäßigkeit zum Anlaß und zum angestrebten Erfolg wahrt.
    (2) Insbesondere haben die Sicherheitsbehörden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
    1. von mehreren zielführenden Befugnissen jene auszuwählen, die voraussichtlich die Betroffenen am wenigsten beeinträchtigt;
    2. darauf Bedacht zu nehmen, ob sich die Maßnahme gegen einen Unbeteiligten oder gegen denjenigen richtet, von dem die Gefahr ausgeht oder dem sie zuzurechnen ist;
    3. darauf Bedacht zu nehmen, daß der angestrebte Erfolg in einem vertretbaren Verhältnis zu den voraussichtlich bewirkten Schäden und Gefährdungen steht;
    4. auch während der Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt auf die Schonung der Rechte und schutzwürdigen Interessen der Betroffenen Bedacht zu nehmen;
    5. die Ausübung der Befehls- und Zwangsgewalt zu beenden, sobald der angestrebte Erfolg erreicht wurde oder sich zeigt, daß er auf diesem Wege nicht erreicht werden kann.

    Weitere Durchsuchungsbestimmungen für Fahrzeuge, Betreten von Räumlichkeiten usw. gibts auch noch im Fremdenrecht. (abgesehen von der StPO natürlich)

    Verhältnismäßigkeit beschäftigt dann auch meist die UVS.


    lg
    g
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  7. #47
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen

    hier wird ausdruecklich nicht ein konkreter verdacht verlangt wie es in der bestimmung vor dem EU beitritt noch bedungen war
    es reicht das schlichte wollen des beamten

    Weitere Durchsuchungsbestimmungen für Fahrzeuge, Betreten von Räumlichkeiten usw. gibts auch noch im Fremdenrecht. (abgesehen von der StPO natürlich)

    Verhältnismäßigkeit beschäftigt dann auch meist die UVS.
    Hallo Gerhard!

    Ich denke, ich werde jetzt nicht auf Eingriffsgrundsätze, Entstehunggsgeschichte und Regelungszweck des SPG eingehen. Das würde erstens im konkreten Thread zu weit wegführen und ich denke, außer uns beiden tät hier sowieso keiner mehr mitlesen ;-)

    Nur soviel: wo hast Du diese Dinge her, die Du da schreibst? Du liegst völlig daneben, was die Voraussetzungen zum Einschreiten betrifft und auch was der Zusammenhang mit der EU sein soll - ist leider typisches EU-Bashing, das hier nicht einmal einen Funken wahren Kern hat.

    Das SPG ist - glaub ich - 1991 in Kraft getreten. Da war von EU-Beitritt Österreichs nur marginal, wenn überhaupt, die Rede.
    Die von Dir zitierten Bestimmungen des § 39 ermöglichen es eben nicht, völlig willkürlich Räume und Grundstücke zu betreten - es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die von Dir genannten Bestimmungen sind von Anfang an im SPG verankert - ich trau mich das zu behaupten, weil ich Trainer im Rahmen der Einführung dieses Gesetzes war.

    LG

    Johann
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  8. #48
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    ... würde erstens im konkreten Thread zu weit wegführen und ich denke, außer uns beiden tät hier sowieso keiner mehr mitlesen ;-)
    Nur soviel: wo hast Du diese Dinge her, die Du da schreibst? ..

    hallo

    dann sollten wir es einfach lassen hier und das ganze mal auf einen geselligen grillabend verschieben oder so

    ;-)

    und nachlesen kannst du das berufen auf 39/3 SPG in dutzenden OGH urteilen und wie gesagt, ich "hoere" das ja auch sozusagen am direkten weg von der front ...

    lg
    g
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  9. #49
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    wenn die staatlichen schergen jetzt wirklich die ladungssicherung fuer den gueterverkehr fuer campingfahrzeuge heranziehen wollen dann ist ihnen nicht zu helfen

    mindesterforderniss bei der ladungssicherung - so wurde es mir mal von einem juristen erklaert - ist phi mal daumen:
    wenn das transportfahrzeug auf den kopf gedreht wird darf kein teil der beladung seinen ort aendern

    das ist bei wohnwaegen/wohnmobilen voelliger bloedsinn, denn ich vermute bei 2/3 davon wird auch im leeren, unbeladenen, serienmaessigen neuzustand eine menge in der gegend rumfliegen wenn ich den wowa/ das womo auf den kopf drehe

    das einzige was diesbezueglich "wirklich" sauber im KGF geregelt ist, ist dass die hunde waehrend der fahrt im transportbehaelter bzw dem transportnetz gesichert sein muessen

    alles andere wuerde ich als feuchte fiebertraueme des einen oder anderen dorfsherrif empfinden. laut dem gesetz unter weitester auslegeung evt irgendwie zu begruenden, aber in der praxis voellig sinnfrei ...

    lg
    g
    Die Ladungssicherung beginnt schon in der StVO und erfolgt nach physikalischen Grundsätzen. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, dann kann nur ein Gutachter klären, wer recht hat. Hier wird sich sehr viel bewegen (müssen).

    Grundsätzlich gilt für die Ladungssicherung:
    Beim normalen Betrieb des Fahrzeuges muß die Ladung so gesichert sein, dass sie den während des Betriebes auftretenden Kräften standhalten kann. Unfälle (Kopfstand des Kfz z.B.) zählen nicht zum normalen Fahrbetrieb.

    lg Franz

  10. #50
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    Zitat Zitat von derfranze Beitrag anzeigen
    Die Ladungssicherung beginnt schon in der StVO und erfolgt nach physikalischen Grundsätzen. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, dann kann nur ein Gutachter klären, wer recht hat. Hier wird sich sehr viel bewegen (müssen).

    Grundsätzlich gilt für die Ladungssicherung:
    Beim normalen Betrieb des Fahrzeuges muß die Ladung so gesichert sein, dass sie den während des Betriebes auftretenden Kräften standhalten kann. Unfälle (Kopfstand des Kfz z.B.) zählen nicht zum normalen Fahrbetrieb.

    lg Franz
    Franz, jetzt nehmen wir ihn in die Zange, dass ihm die Luft wegbleibt. In Zukunft wird er nur mehr auf uns hören müssen und nicht auf seine Einflüsterer ;-)

    LG

    Johann
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  11. #51
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hallo

    dann sollten wir es einfach lassen hier und das ganze mal auf einen geselligen grillabend verschieben oder so

    ;-)
    Gute Idee - und Du brennst ;-)

    LG

    Johann
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  12. #52
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Gute Idee - und Du brennst ;-)
    ist recht, ah schon wurscht ....
    ;-)

    lg
    g
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  13. #53
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    Aber aufpassen, net, dass das als anfüttern ausgelegt wird
    lG

    Wien 23


    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten


    Hier unsere Reiseberichte
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  14. #54
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    Wie ich da jetzt so diese "offiziellen" Texte gelesen hab, bin ich mich regelrecht in meine "Ex-Gesetzestext-Zeit" zurückversetzt vorgekommen .... irgendwie "heimisch" und doch heilfroh diesen "Trockenstoff" nicht mehr täglich beruflich zu benötigen - halleluja !!

    Den Trick mit dem Grillabend, wenn man kurz vor dem "Zerquetschtwerden" ist, muss ich mir merken einfach genial !

    ähhh - gäbs da dann auch was zu trinken ?
    frage nur, weil so "angesäuselt" über diese Materie Aug in Aug diskutieren könnte sehr sehr lustig werden ...

    Tirolergruß
    gerilu
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  15. #55
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    Zitat Zitat von gerilu Beitrag anzeigen
    Den Trick mit dem Grillabend, wenn man kurz vor dem "Zerquetschtwerden" ist, muss ich mir merken einfach genial !
    hi

    von "zerquetscht" werden ist nicht die rede

    der punkt den der johann hier voellig richtig angemahnt hat ist dass diskussionen in der noetigen tiefen hier schlichtweg off topic sind und niemanden interessieren

    im gegenstaendlichen fall hatte ich jetzt 20min im RIS rechergieren und ein halbes dutzend OGH entscheide zitieren koennen wo der 39iger das hauptthema war.

    nur wem bringt das was?
    ich brauch mein ego ned damit staerken dass ich recht habe, vor allem deshalb weil ich ja auch immer wieder mal wo unrecht habe. das hebt sich am ende eh auf, also was solls ...

    mir ist wichtig dass die grundsaetzliche denkrichtung erkennbar ist (ok, ist ned schwer..)

    und wenn nur ein einziger deshalb beginnt darueber nachzudenke ob da nicht was dran sein koennte dann war mir das die tipperei schon wert

    lg
    g
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  16. #56
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi
    von "zerquetscht" werden ist nicht die rede
    lg
    g
    ist schon klar Gerhard !!

    die "mitschwingende Ironie" bei Johann und meiner einer ist dir ja eh nicht entgangen .... quetschtechnisch ?

    gerilu
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  17. #57
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    Standard Wen intressiert's ... !?!??

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    von "zerquetscht" werden ist nicht die rede

    der punkt den der johann hier voellig richtig angemahnt hat ist dass diskussionen in der noetigen tiefen hier schlichtweg off topic sind und niemanden interessieren
    ...
    und wenn nur ein einziger deshalb beginnt darueber nachzudenke ob da nicht was dran sein koennte dann war mir das die tipperei schon wert

    lg
    g
    ICH lese durchaus mit ... - und mich intressiert's auch !
    Und imgrunde wär ich auch bei eurer "Insider-Diskussions-Quetsch-Grill-Part(ie)y" gern dabei;
    rein interessehalber (natürlich nur) .....

    {Ich freu mich, daß ich in den vergangenen vielen Monaten (fast) keine "Verkehrs-Kontrollen" zu "erleiden" hatte - und bei der einzigsten vor einigen Wochen in Bayern die Gasflaschen im Kastenwagen eh schön vorschriftsmässig die Abdeck-KAPPEN drauf hatten ...
    ... was den deutschen Polizisten ausdrücklich sehr freute - und mir ein entsprechendes Bußgeld ersparte !}
    --------------------
    DampfSpaß PUR - auf kleiner Spur ... !
    --------------------
    und erwegs mit: HymerCAMP 484 -> ~5,7m kurz !
    und: 'nm CNG-"PandaBÄRen" 1,4 Liter - 16V - Bj 2012
    http://images.spritmonitor.de/518493_5.png

  18. #58
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    Hallo noch einmal ;-)

    Ich denke, in einer Diskussion ist bei aller gegensätzlichen Meinung wichtig, dass das Gegenüber sein Gesicht wahren kann, auch wenn er noch soviel Unsinn schreibt ;-)

    Wenn ich mich über ein Posting ärgere, versuch ich, die Tastatur für einige Zeit zu ignorieren. Nach einem zweiten und dritten Drüberlesen sieht das Geschriebene dann oft schon gar nicht mehr so schlimm aus oder ich komme drauf, dass der Inhalt, den ich dem Posting beim ersten Mal zugedacht habe, eigentlich auch ganz anders verstanden werden kann. Dann ist das sachliche Antworten gleich viel leichter.

    Manchmal frage ich mich, ob ich wirklich soviel von diesen "trockenen" Gesetzesbestimmungen breittreten soll, weil ich befürchte, so manchen Leser/manche Leserin zu verschrecken. Andererseits: wie soll ich den Abo Gerhard sonst in Schach halten ;-))))

    Danke daher an alle, insbesondere Gerhard, für die rege Diskussion.

    LG

    Johann
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  19. #59
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    Franz, jetzt nehmen wir ihn in die Zange, dass ihm die Luft wegbleibt. In Zukunft wird er nur mehr auf uns hören müssen und nicht auf seine Einflüsterer ;-)

    LG

    Johann
    Moooooment, aufs "einflüstern" hätte wohl ich das (c), aber da bin ich unschuldig...
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  20. #60
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    Standard Biddschen

    sagts ganz einfach einen Termin, würde auch gerne mit quatschen , naschen , grillen

    oder so ....

    lg Franz

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