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Thema: Verkehrskontrolle

  1. #21
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    Zitat Zitat von Kraxi Beitrag anzeigen
    für mich stellen sich jetzt 2 Fragen.

    Wird man jetzt ohne Zusatzspiegel eher kontrolliert,und ist man mit Zusatzspiegeln nicht so leicht ein Verdachtsfall.
    Hallo Kraxi!

    Also wenn Du in eine Schwerpunktkontrolle gerätst, dann wird es wohl egal sein, ob Du Spiegel aufgesteckt hast oder nicht.
    Meiner Meinung nach sollte es ja nicht die Frage sein, ob man kontrolliert wird, sondern wie sicher bin ich in meinem ureigensten Interesse im Straßenverkehr unterwegs. Was kann alles passieren, wenn ich aufgrund unzureichender Sicht nach hinten einen Unfall verursache? Nicht nur materiell!

    Zitat Zitat von Kraxi Beitrag anzeigen
    Wie bitte soll ich was sichern im Wohni wo es nicht einmal Haken und Ösen gibt.
    Wenn das Reserverad unterm Bett liegt, wo soll es denn eigentlich hin.
    Also das Reserverrad ist unter dem Bett absolut ausreichend gesichert. Am besten natürlich so, dass sich zwischen Vorderwand und Rad nichts oder andere Ladung befindet. Niemand kann verlangen, dass Du das Rad noch zusätzlich festbindest. Das gilt meines Erachtens auch für den Kofferraum des PKWs - wenn die Ladung formschlüssig - sprich am Aufbau anstehend - unterhalb der Abdeckung verstaut ist, kann es kein Problem geben.

    Das Gesetz lässt ja sogar ausdrücklich unverzurrte Ladung zu, wenn diese den Laderaum nicht verlassen kann und - etwa durch Verrutschen - auch sonst keine Gefährdung entstehen kann.

    Zitat Zitat von Kraxi Beitrag anzeigen
    grundsätzlich ist ja bei Kontrollen nichts einzuwenden, nur sollte es schon auch Sinn machen,obwohl bei der Geldknappheit in Österreich, dürften jetzt tatsächlich über 5oo Jahre alte Gesetze reaktiviert werden.
    Wie hat schon Stalin gesagt: Vertrauen ist gut, .... (natürlich ist es politisch unkorrekt, Stalin zu zitieren, das ist mir bewusst und ich ersuche, mir das nachzusehen ;-) )

    Wie oben schon angedeutet: eigentlich muss es in jedermanns Interesse liegen, halbwegs sicher ausgerüstet im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Ich spiel mich ja nicht deshalb mit der Stützlastwaage und schlichte mein Zeugs im Wohnwagen halbwegs formschlüssig aneinander, damit der Herr Inspektor nicht böse ist mit mir, sondern dass meine Familie und ich und vielleicht auch eine andere, die ich sonst in Mitleidenschaft gezogen hätte, sicher ankommt. Darum sollte es doch gehen, oder?

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  2. #22
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    Also wenn man den Gesetzestext liest, darf der Poilzist an allen Fahrzeugen AUSSER der Klasse M1 sehr weitreichende technische Kontrollen ausführen - und das ist auch gut so, um die vielen schrottigen LKW, die da auf den Straßen herumrollen ohne ausreichend ausgebildete Chauffeure, haarsträubenden technischen Defekten an Bereifung, Brems- und Achsanlagen zu identifizieren und aus dem Verkehr zu ziehen.
    Wenn aber ein beliebiges Fahrzeug (also auch Klasse M1 - und das ist für WoWa / WoMo - Fahrer von Interesse) stark qualmt, stinkt oder übertrieben laut ist, darf der Polizist dies auch überprüfen (lassen) und bei Gefahr im Verzug auch die Weiterfahrt untersagen - auch gut.
    Aaaaber - als Nicht-Sachkundiger kann er die Wirksamkeit z.B. der Rückspiegel nicht beurteilen, der Betätigungsweg der Hand- bzw. Fußfeststellbremse läßt keinerlei Aussage über deren Wirksamkeit, die er obendrein auch nicht prüfen kann, zu. Er müsste also erstmal fragen, ob er denn in meinem Fahrzeug Platz nehmen dürfe. Das werde ich ihm auch nach meinen Regeln erlauben - sprich, er legt seinen mit allerlei scharfkantigem Klumpert (Zimmerflak....) ausgerüsteten Gürtel ab, denn ich habe nicht vor, auf meinen Sitzen Spuren derselben vorzufinden. Weigert er sich, darf er sich ned reinsetzen. Kommt er mir jetzt mit dringendem Verdacht und Durchsuchung wegen Drogendeliktes, wirds dann aber verdammt eng für den Herrn - denn schon zu Beginn eines solchen Gespräches werde ich ihn darauf aufmerksam machen, ab diesem Zeitpunkt alles auf Video festzuhalten - hat denn irgendwer KEINE Kamerafunktion am Handy? Und dann schauen wir mal, wie vorsichtig und freundlich und umsichtig der Herr Exekutivorgan dann wird....
    Es sollte in der Praxis natürlich niemals so weit kommen, nur wenn halt ein verhinderter Sheriff meint, sich sehr wichtig machen zu wollen, könnte ich mir einen solchen Vorgang schon vorstellen...
    Hallo Martin!

    Bin mir nicht ganz sicher, ob ich Dich richtig verstanden habe, aber die Polizei darf ALLE Fahrzeuge an Ort und Stelle überprüfen, also auch die Klasse M1.
    Die Einschränkung, die Du ansprichst bezieht sich auf die sogenannten "Unterwegskontrollen" mit den technischen Prüfzügen.

    Ein Handbremse kann ich z.B. sehr wohl an Ort und Stelle prüfen, indem ich sie anziehe und dann versuche, den Wagen wegzuschieben. Oder das Spiel des Lenkrades, oder das Vorhandensein von Rückspiegeln oder die damit erreichbare Sicht nach hinten, ....

    Und nochmal: natürlich kann ein Beamter nicht erzwingen, dass er sich in das Fahrzeug setzen darf. Er - bzw. die Behörde - wird sich dieses Recht aber wohl in Geld ablösen lassen ;-)

    LG

    Johann
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  3. #23
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    Hallo Foristis,

    schöne Grüße aus Italien, stehe hier am Gargano und lese wegen kurzem Schlechtwetter ....

    Nur ein kleiner Beitrag: habe mit Landsmann geplaudert und erfahren dass der liebe

    Kollege 400 Dosen Bier (tring nur des) mithat und soo an die hundert Dosen Lebensmittel,

    weil de Itak.. san ja midn Preis verr..

    Also nicht wundern und liebe Grüße von

    Wolfgang

  4. #24
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    Naja - 400 Dosen Bier sind a biss mehr als 200kg - wenn ich das in meinen Kofferraum gebe, tut das der Ladung und der Sicherheit keinen Abbruch - also warum ned?

    @Johannseen: Und mit welcher Begründung sollte sich die Behörde das dann in Geld blösen lassen? Etwas erzwingen zu wollen, was nicht rechtens ist, geht ja nun sicher nicht - und schon gar ned legal. Die Videoaufzeichnung wird da sicher einiges verhindern, denn so mancher findige Anwalt wird dann im Extremfall einen Verstoß des Organs finden - und schon ist die ganze Amtshandlung hinfällig....Oder kennst Du Polizisten, die sich sämtlicher Gesetzestexte sicher sind und alles genau nach Vorschrift durchführen? Ich behaupte mal nein, denn das Organ wird ja mit den vielen Vorschriften wahrscheinlich (leider) überfordert sein.
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  5. #25
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    Zitat Zitat von Flüsterer Beitrag anzeigen
    @Johannseen: Und mit welcher Begründung sollte sich die Behörde das dann in Geld blösen lassen? Etwas erzwingen zu wollen, was nicht rechtens ist, geht ja nun sicher nicht - und schon gar ned legal. Die Videoaufzeichnung wird da sicher einiges verhindern, denn so mancher findige Anwalt wird dann im Extremfall einen Verstoß des Organs finden - und schon ist die ganze Amtshandlung hinfällig....Oder kennst Du Polizisten, die sich sämtlicher Gesetzestexte sicher sind und alles genau nach Vorschrift durchführen? Ich behaupte mal nein, denn das Organ wird ja mit den vielen Vorschriften wahrscheinlich (leider) überfordert sein.
    Hab mich missverständlich ausgedrückt, tschuldige. Du bist ja verpflichtet, die Kontrolle zu dulden - der Beamte darf sie allerdings nicht durch "Zwangsgewalt" durchsetzen - Dich also mit Körpereinsatz entfernen, um kontrollieren zu können.
    Er wird Dich allerdings anzeigen bzw. Dein Fahrzeug bei offensichtlichen verkehrsgefährdenden Mängeln entweder von den Kennzeichen befreien oder es zur technischen Überprüfung vorschlagen - das meinte ich "mit in Geld ablösen". Capisci? ;-)

    LG

    Johann
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  6. #26
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    Ach Martin - weißt denn nicht, dass Videoaufzeichnungen im Zuge einer Amtshandlung nur gestattet sind, wenn sie vom amtshandelnden Organ ausdrücklich erlaubt wurden ??
    (das wird dir dann dein Anwalt sicherlich auch sagen )

    Anderenfalls könnte das sehr schnell in eine "Störung oder Behinderung einer Amthandlung" interpretiert werden, was dich dann weg vom verwaltungs- in einen strafrechtlich relevanten Tatbestand "buxiert" ....

    Natürlich kannst du auf eine Vidoaufzeichnung beharren - nur wann du dann letztlich in den verdienten Urlaub fahren wirst, hängt definitiv von der Charakterstärke des einschreitenden Organs ab

    Mein Gott - wie oft wurden hier im Forum schon diese Kontrollen der "Trachtenrennleitung" kritisiert und "aufgearbeitet" ....

    1. ist Österreich definitiv KEIN Polizeistaat - zum Glück !!
    2. wird (fast) kein einschreitendes Organ bei einer freundlich geführten Konversation über das Ziel hinausschießen
    3. entwickeln nur emotional geführte gegenseitige "Gebärden" eine unvorhersehbare Eigendynamik
    4. wenn einige Euro Strafgeld per Organmandat zu einem erfüllenden Orgasmus des Gegenübers führen, sehe ich das als sich selbst erfüllende Befriedigung ..... und lächle .... und fahre anschließen hurtig weiter ...

    und ich weiß, dass du weißt, dass ich es weiß

    gerilu
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    gerilu

  7. #27
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    Hui

    Wenn ich das so lese hier, sollte man(n) sich ja beinahe

    fragen, ob man(n) noch nach Österreich fahren kann.

    Bei Euch ist die Rennleitung ja noch schlimmer wie

    bei uns.

    Aber was soll ich machen, ich muss(will) ja, im Juni zum

    Seeblick Toni, und da lass ich mich durch nichts aufhalten.

    Gruss vom

    bartl (Wolfgang) der ab 4. Juni dort ist.
    Raise isch scheener wie Schaffe,

  8. #28
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    Zitat Zitat von WoFa Beitrag anzeigen
    Bei Euch ist die Rennleitung ja noch schlimmer wie bei uns.
    hi

    nicht alle beamten sind so

    das problem ist dass es eine vielzahl von gesetzen gibt die so in der praxis nicht einzuhalten sind.

    wenn sich in wien alle an die komplette StVo halten wuerden dann gaebe das einen gewaltigen grossen stau und keiner kommt mehr voran (alle schon deshalb weil die abstellplaetze die es in summe auf allen legalen abstellplaetzen und parkhaeusern ect gibt um gut 10% weniger als die anzahl der in wien zugelassenen fahrzeuge ist. in einzelnen bezirken gibt es um knapp 20% mehr fahrzeuge als es legale abstellplaetze gibt. und da ist noch nicht mal beruecksichtigt dass sehr viele parkstreifen in wien nur mehr auf 190cm innen markiert werden. da past aber eigentlich kaum mehr ein auto hin, selbst mit angeklappten aussenspiegeln nicht

    detto bei verschiedenen anderen gesetzen

    so wichtig die bestimmungen betreffend "verstellen von kreuzungen" sind, aber diese gesetze sind fuer optimale staedte mit optimalen strassen gemacht. du hast in wien tw kreuzungen die rund 150m kreuzungsbereich haben (zb matzleinsdorferplatz, suedtirolerplatz ect). dort ist es unmoeglich an der haltelinie abzuwarten bis das voranfahrende auto den kreuzungsbereich wieder komplett verlassen hat, denn bis dahin ist einerseits die gruenphase zu ende, andererseits siehst du von der haltelinie aus den ort an den die autos die kreuzung verlassen garned.

    detto die fahrspureinhaltung. durch die beschleunigung des oeffentlichen verkehrs und der protektionierung des fahrradverkehrs schrumpfen seit jahren die abstell- und fahrspuren in wien auf micky-mouse format. laut StVo darfst du dann wenn du nicht in der lage bist dich gesetzeskonform zu verhalten (also du mit teilen deines fahrzeuges in die nachbar/gegen/autobus/fahrradspur ragst) nur mehr schritttempo fahren...

    und von den tempobeschraenkungen red ich garned erst
    von den 2800km strasse in wien sind mehr als ein drittel auf 30km/h beschraenkt..

    wir haben
    taeglich verstossen defacto ALLE fahrzeuglenker in wien gegen massgebliche rechtsvorschriften. zt weil sie diese garned kennen, die anderen aus der notwendigkeit heraus das fahrzeug zum zuruecklegen der strecke A-B verwenden zu wollen

    unertraeglich wird es immer nur dann wenn einzelne exekutiveorgane sich bemuessigt fuehlen das gesetz ohne ruecksicht auf die situation nach den buchstaben in denen es geschrieben steht anwenden zu wollen. das ist evt in hintertupfing oder von mir aus noch in st poelten moeglich aber nicht in einer aus ideologiegruenden verkehrsverhindernd modifizierten stadt wie wien ..

    lg
    g
    Geändert von abo (23.05.2011 um 12:50 Uhr)
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  9. #29
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    hi

    nicht alle beamten sind so
    Das stimmt ;-)

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    das problem ist dass es eine vielzahl von gesetzen gibt die so in der praxis nicht einzuhalten sind.

    wenn sich in wien alle an die komplette StVo halten wuerden dann gaebe das einen gewaltigen grossen stau und keiner kommt mehr voran (alle schon deshalb weil die abstellplaetze die es in summe auf allen legalen abstellplaetzen und parkhaeusern ect gibt um gut 10% weniger als die anzahl der in wien zugelassenen fahrzeuge ist. in einzelnen bezirken gibt es um knapp 20% mehr fahrzeuge als es legale abstellplaetze gibt. und da ist noch nicht mal beruecksichtigt dass sehr viele parkstreifen in wien nur mehr auf 190cm innen markiert werden. da past aber eigentlich kaum mehr ein auto hin, selbst mit angeklappten aussenspiegeln nicht
    Wie jetzt, wenn sich niemand an die StVO halten würde, dann gäbs keine Staus in Wien? Scherzerl, oder?
    Welche Teile der Straßenverkehrsordnung sind jetzt stauvermeidend und welche nicht?
    Sorry, das ist so ein Stammtischallgemeinplatz, der meines Erachtens keine wirkliche Berechtigung hat. Da werden einzelne, im gerade aktuellen Kontext als generell gültiger Unsinn hingestellt. Freilich passt nicht alles, aber generell gesehen ist gerade die StVO ein sehr praxisnahes Gesetz.

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    so wichtig die bestimmungen betreffend "verstellen von kreuzungen" sind, aber diese gesetze sind fuer optimale staedte mit optimalen strassen gemacht. du hast in wien tw kreuzungen die rund 150m kreuzungsbereich haben (zb matzleinsdorferplatz, suedtirolerplatz ect). dort ist es unmoeglich an der haltelinie abzuwarten bis das voranfahrende auto den kreuzungsbereich wieder komplett verlassen hat, denn bis dahin ist einerseits die gruenphase zu ende, andererseits siehst du von der haltelinie aus den ort an den die autos die kreuzung verlassen garned.
    Was uns auf den Straßen fehlt, ist der ideale Autofahrer - Sorry, could not resist ;-)

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen

    unertraeglich wird es immer nur dann wenn einzelne exekutiveorgane sich bemuessigt fuehlen das gesetz ohne ruecksicht auf die situation nach den buchstaben in denen es geschrieben steht anwenden zu wollen. das ist evt in hintertupfing oder von mir aus noch in st poelten moeglich aber nicht in einer aus ideologiegruenden verkehrsverhindernd modifizierten stadt wie wien ..

    lg
    g
    Glaub mir, auch in St. Pölten ist es nicht möglich und auch gar nicht gewollt, Gesetze ohne Rücksicht auf die Situation anwenden zu wollen.
    Oft kommt es ja vor allem deshalb zu diesen "buchstabengetreuen Gesetzesanwendungen" weil mancher Autofahrer zunächst einmal meint, dem Beamten nur wegen der Anhaltung gleich mal ins Gesicht fahren zu müssen. Dass der sich darob verhärtet, sollte zwar nicht passieren, aber eine Maschine ist von denen ja auch keiner.

    Ich behaupte, dass bei Problemen zwischen Polizist und Autofahrer immer mindestens einer der beiden nicht weiß, wie man sich benimmt und ich behaupte weiters, dass es nicht so ist, dass dies in 100 % der Fälle der Polizist ist ;-)

    LG

    Johann
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  10. #30
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    ...
    Oft kommt es ja vor allem deshalb zu diesen "buchstabengetreuen Gesetzesanwendungen" weil mancher Autofahrer zunächst einmal meint, dem Beamten nur wegen der Anhaltung gleich mal ins Gesicht fahren zu müssen. Dass der sich darob verhärtet, sollte zwar nicht passieren, aber eine Maschine ist von denen ja auch keiner.
    Ich behaupte, dass bei Problemen zwischen Polizist und Autofahrer immer mindestens einer der beiden nicht weiß, wie man sich benimmt und ich behaupte weiters, dass es nicht so ist, dass dies in 100 % der Fälle der Polizist ist ;-)
    hallo johann

    naja, da sind wir dann aber (analog zum stammtisch) bei den "amtshaus-allgemeinplaetzen"
    ;-)

    ich habe in den letzten monaten aufgrund meiner beruflichen veraenderung sehr viel mit exekutivbeamten zu tun, rund 1/5 bis 1/4 meiner kunden sind welche und viele von denen sind zwischenzeitlich wirklich sehr gute bekannte geworden.

    und gerade deshalb habe ich fallweise einen einblick in das was da so passiert
    und ich weiss daher dass es NICHT zu 100% von den beamtshandelten ausgeht

    lg
    g

    PS:
    und zu den "schergen" haette ich auch noch einiges zu sagen
    aber da sind wir hier thematisch komplett falsch
    evt laufen wir uns ja mal irgendwo auf einem SP oder CP ueber den weg und koennen ein paar worte dazu wechsel ;-)
    (wird wohl erst beim herbsttreffen sein, du hast ja leider das "falsche" freizeitfahrzeug... wowa statt womo .. LOL)

    lg
    g
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    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  11. #31
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen

    und gerade deshalb habe ich fallweise einen einblick in das was da so passiert
    und ich weiss daher dass es NICHT zu 100% von den beamtshandelten ausgeht
    LOL

    Lies bitte bei Tageslicht nochmal, was ich dazu geschrieben hab ;-)

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    PS:
    und zu den "schergen" haette ich auch noch einiges zu sagen
    aber da sind wir hier thematisch komplett falsch
    evt laufen wir uns ja mal irgendwo auf einem SP oder CP ueber den weg und koennen ein paar worte dazu wechsel ;-)
    (wird wohl erst beim herbsttreffen sein, du hast ja leider das "falsche" freizeitfahrzeug... wowa statt womo .. LOL)
    Das wär super, dann könnte ich Dein verqueres Weltbild etwas zurechtrücken ;-))). Herbsttreffen ist eher unwahrscheinlich bei uns - beide Kinder dann schon in der Schule und Aufwand für 2,5 Tage etwas zu hoch.
    Aber Du kannst ja im Juli/August in Umag vorbeischaun ;-)

    LG

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  12. #32

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    Hallo,
    eigentlich wollte ich keine Diskussion über die Polizei entfachen, sondern nur eine Info posten. Solche Kontrollen sind ja nicht eine Eigeninitiave einzelner Beamter, sondern werden von oben angeschafft......und jeder kann mal einen schlechten Tag haben....

    Ich war übrigens sowohl mit meinem Landrover 1 als auch mit meinem Wohnwagen jetzt nachträglich bzw. vor dem Haupturlaub auf der Waage. WIr sind zu zweit unterwegs und haben wirklich äußerst sparsam eingepackt, zB. ausser dem Plastikgeschirr nur einen Toaster, Wasserkocher und einen Grill.
    Selbst bei der Bekleidung wurde nur das Nötigste eingepackt, auch von meiner Frau!! etc.
    Laut Typenschein (?) Eigenwicht 1.220 kg, plus Klima 34kg und 1 Gasflasche 23kg = 1.277 kg. Gesamtgewicht typisiert auf 1.470 (von 1.500 wegen "B"). Die Waage zeigte an 1.560kg......
    Da im PKW noch genügend Gewichtsreserve ist habe ich jetzt umgepackt und die Dachbox auch angefüllt. War gar nicht so einfach um dennoch die Stützlast von 75kg zusammenzubringen.
    Leider habe ich verabsäumt den nackten Wohnwagen wägen zu lassen.
    Wie das bei einem Wohnmobil mit 300-400 kg Zuladung (samt Passagiere) gehen soll??

    Das sollte wirklich nicht diskutiert werden, sondern einen Aufstand hervorrufen und alle sollten die eingetragenen Eigengewichte überprüfen und die Verkäufer konfrontieren!
    Auch könnten pro Person Zuladungsgewichte standartisiert werden und dann entsprechend die Personenzahl (bei Wohnmobilen) bzw. die Mindest-Zuladung (generell) festgelegt werden.
    z.B. bei meinem Wohnwagen: Höchstzulässiges Gesamtgewicht 1.270-1.500kg. Bei 1.270kg könnte ich nicht einmal ein Löschblatt mitnehmen!!


    Nachwägen macht erstaunt>> selbst Hand/Badetücher wägen zwischen 200g und 550g.......
    Gute Fahrt!

    LG WDimmel

  13. #33
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    Standard wo wiegen?

    hallo!

    eure beiträge (und auch frühere threads) haben mich nun doch etwas nachdenklich bezüglich des gewichts gemacht. jetzt würde ich gerne mein WoMo wiegen, wo ist das möglich?
    bin in wien nord zuhause.

    lg
    loup
    Analog ist das neue Bio.

  14. #34
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    Zitat Zitat von loup Beitrag anzeigen
    hallo!

    ...... jetzt würde ich gerne mein WoMo wiegen, wo ist das möglich?
    bin in wien nord zuhause.

    lg
    loup
    ich habe mein WOMO vor ca. 4 Wochen beim Raiffeisen Lagerhaus in Gänserndorf wiegen lassen (alles im grünen Bereich). Da ich keine Wiegebestätigung brauchte, haben sie auch nichts verlangt, ich habe natürlich etwas für die Kaffeekassa spendiert.
    Liebe Grüße
    Gerhard und Hanna
    unterwegs mit Adria Twin SL

  15. #35
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    Zitat Zitat von loup Beitrag anzeigen
    hallo!

    eure beiträge (und auch frühere threads) haben mich nun doch etwas nachdenklich bezüglich des gewichts gemacht. jetzt würde ich gerne mein WoMo wiegen, wo ist das möglich?
    bin in wien nord zuhause.

    lg
    loup

    hi

    da zb:

    http://maps.google.de/maps?f=q&sourc...04292&t=h&z=18

    hinfahren
    den LKWs ned im weg stehen
    nett fragen
    mit trinkgeld winken

    lg
    g
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  16. #36
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    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    .... und alle sollten die eingetragenen Eigengewichte überprüfen und die Verkäufer konfrontieren! Auch könnten pro Person Zuladungsgewichte standartisiert werden und dann entsprechend die Personenzahl (bei Wohnmobilen) bzw. die Mindest-Zuladung (generell) festgelegt werden.
    ...

    hi

    normgewichte pro person gibt es ja bereits
    die gewichte des fahrzeugs liegen in der verantwortung des halters

    du kannst niemand klagen

    selbst wenn eine landespruefstelle das fahrzeug leer um 1000kg (so was solls geben) zu leicht typisiert iost das nur ein "irrtum". es gibt dir rechtlich keinerlei handhabe. von amtshaftuing mal ganz zu schweigen, denn da musstest du auch noch eine vorsatz nachweisen ...

    der einzige weg waere die hier schon mal angedachte lobbyaktion betreffend 3500+750kg als zulaessiges HZLGGW fuer freizeitfahrzeuge (also 4250kg HZLGG fuer campingfahrzeuge ohne anhaenger, das ginge vermutlich wenn man da will sogar im erlassweg, da brauchst ned mal auf die STVO novelle warten ..)

    lg
    g
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  17. #37
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    der einzige weg waere die hier schon mal angedachte lobbyaktion betreffend 3500+750kg als zulaessiges HZLGGW fuer freizeitfahrzeuge (also 4250kg HZLGG fuer campingfahrzeuge ohne anhaenger, das ginge vermutlich wenn man da will sogar im erlassweg, da brauchst ned mal auf die STVO novelle warten ..)

    lg
    g
    ist der der das macht dann ein lobbyist und verdient der auch gleich eine million?
    dann meld ich mich sofort freiwillig!

    wenn ichs mir aber ernsthaft überlege, wäre das im zeitalter von internet, facebook
    und twitter schon durchführbar und eine überlegung wert - obwohl es mich mit meiner
    kleinen schüssel eigentlich nicht betrifft - unterschreiben würd ich auf jeden fall.
    liebe Grüße,
    Gerhard und Silvia aus Tirol
    --------------------------------------------------
    keep it simple

  18. #38
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    Zitat Zitat von loup Beitrag anzeigen
    hallo!

    eure beiträge (und auch frühere threads) haben mich nun doch etwas nachdenklich bezüglich des gewichts gemacht. jetzt würde ich gerne mein WoMo wiegen, wo ist das möglich?
    bin in wien nord zuhause.

    lg
    loup
    Hallo
    Ich war mal bei der Müllverbrennung im 22.Bezirk - beim Rinterzelt.
    Hab einfach gefragt, ob ich kurz über die Waage fahren darf und war überhaupt kein Problem.
    Wiegezettel wirst ja keinen brauchen.
    Mache ich jetzt noch genauso, allerdings im 11.Bezirk

  19. #39
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    Interessant - Interessant
    Ein unbefugtes Hineinsetzen in ein Kfz oder Betreten eines WoWa oder WoMo ist jedenfalls nach dem Gesetz eine Besitzstörung (und auch durch den OGH bereits ausjudiziert).
    Der Beamte könnte daher nur die Gesamtbreite des Kfz einschl. Spiegel messen und diese Breite müßte größer sein, als die Breite des WoWa.
    mfg Werner
    seiwer

  20. #40
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    Noch eine Ergänzung zum Gewicht:
    Bei der "Pickerlüberprüfung" wurde der WoWa auch gewogen; d.h. es scheint auch einfacher zu gehen als man glaubt d.h. nur auf dem Überprüfungsprotokoll nachschauen ob auch das Gewicht angegeben ist.
    LG Werner
    seiwer

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