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Thema: Verkehrskontrolle

  1. #1

    Standard Verkehrskontrolle

    Schönen Abend,
    Anlässlich einer Fahrt mit dem Wohnwagen geriet ich gestern in eine Verkehrskontrolle knapp vor Horn in Mold. Nach dem üblichen Führerschein, Zulassungschein, Autoapotheke etc. kam folgendes:
    - es wurden die Gewichte zusammengerechnet bzw. überprüft ob das sich mit dem FS "B" ausgeht,
    - wurde der Abstand der Aussenspiegel abgemessen und ebenso die Wohnwagenbreite, bzw. vom
    Fahrersitz aus der Blick zurück überprüft. Meine Spiegel waren um 3cm zu klein>> 15 Euro,
    - mußte ich alle Aussenstauklappen öffnen und es wurde überprüft ob die "Ladung" ordnungsgemäß
    gesichert bzw. angezurrt war.......
    Auf meinen skeptischen Blick meinte der Polizist nur:...."das wird jetzt den ganzen Sommer unser Schwerpunkt werden, meist mit dem mobilen Waagen dabei..."

    Das zur Info .....

    Lg WDimmel

  2. #2
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    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    - wurde .... vom Fahrersitz aus der Blick zurück überprüft....
    kann ja wohl nur ein scherz sein

    gewicht, breite klar ...

    aber bevor der herr vom trachtenverein auf meinem fahrersitz mit beiden pobacken platz genommen hat ist auch schon wieder rausgeflogen

    alles hat grenzen
    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“

    Sir Henry Ford; Industrieller (1863 – 1947)

  3. #3
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    kann ja wohl nur ein scherz sein

    gewicht, breite klar ...

    aber bevor der herr vom trachtenverein auf meinem fahrersitz mit beiden pobacken platz genommen hat ist auch schon wieder rausgeflogen

    alles hat grenzen
    Genau - und ausserdem ist es sein subjektives Empfinden, ob man denn mit den Spiegeln genug sieht oder ned - und weder auf meinem Fahrersitz, noch an den Verstellmöglichkeiten von Sitz, Lenksäule oder Spiegel dürfte er aber auch nur das Geringste befummeln...
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

    ... unterwegs mit einem von vier KIA´s oder Honda ST1100 Pan European oder Honda GL1500SE Goldwing oder Honda GL1800 Goldwing - und ohne Wohnwagen.

    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  4. #4
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    kann ja wohl nur ein scherz sein

    gewicht, breite klar ...

    aber bevor der herr vom trachtenverein auf meinem fahrersitz mit beiden pobacken platz genommen hat ist auch schon wieder rausgeflogen

    alles hat grenzen
    ;-)

    Hallo Gerhard!

    Also auch wenn es weh tut, das nennt sich "Prüfung an Ort und Stelle" und ist im Kraftfahrgesetz ziemlich eindeutig geregelt (§ 58). Unter bestimmten Voraussetzungen - etwa wenn Zweifel an der Verkehrs- und Betriebssicherheit bestehen - kannst auch eine Einladung bekommen, bis zu 10 km zu einer technischen Prüfstelle mitfahren zu dürfen (=müssen).

    LG

    Johann
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  5. #5
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    ;-)

    Hallo Gerhard!

    Also auch wenn es weh tut, das nennt sich "Prüfung an Ort und Stelle" und ist im Kraftfahrgesetz ziemlich eindeutig geregelt (§ 58). Unter bestimmten Voraussetzungen - etwa wenn Zweifel an der Verkehrs- und Betriebssicherheit bestehen - kannst auch eine Einladung bekommen, bis zu 10 km zu einer technischen Prüfstelle mitfahren zu dürfen (=müssen).

    LG

    Johann
    hallo johann!

    heißt das jetzt ich muss die damen und herren des trachtenvereines wirklich in mein auto setzten lassen???


    lg von Angela, Wolfgang und Kelly unterwegs mit WoWa Fendt Saphir 465sfb gezogen von Ford Kuga

    seit dem 5.forumstreffen bei jedem treffen dabei ....


  6. #6
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    kann ja wohl nur ein scherz sein

    gewicht, breite klar ...

    aber bevor der herr vom trachtenverein auf meinem fahrersitz mit beiden pobacken platz genommen hat ist auch schon wieder rausgeflogen

    alles hat grenzen
    Tja Gerhard, wie Johann schon absolut richtig geschrieben hat, das kann jederzeit passieren und ist rechtlich auch voll gedeckt .

    Auf meinen skeptischen Blick meinte der Polizist nur:...."das wird jetzt den ganzen Sommer unser Schwerpunkt werden, meist mit dem mobilen Waagen dabei..."
    Glaubt man einigen Herren in den Landespolizeidirektionen wird heuer vor allem bei den Kontrollpunkten entlang der Hauptverkehrsrouten eben auch auf Gespanne und Reisemobile ein besonderes Auge gerichtet werden.
    Im Vorjahr gab es z.B in Kärnten "nur " zwei Schwerpunktaktionen Anhänger(Caravan, Bootsanhänger, Autotransporter usw.). Heuer sollen es vor allem während der Reisezeit doch einige mehr werden......
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

    7,6 Millionen Österreicher granteln und sind gestresst, der Rest kommt aus Kärnten (ich natürlich auch)

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  7. #7
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    Zitat Zitat von johannsen Beitrag anzeigen
    ;-)
    ...Unter bestimmten Voraussetzungen - etwa wenn Zweifel an der Verkehrs- und Betriebssicherheit bestehen - kannst auch eine Einladung bekommen, bis zu 10 km zu einer technischen Prüfstelle mitfahren zu dürfen (=müssen)...
    hi

    mitfahren zur pruefestelle oder zum pruefzug ist klar
    aber alles andere ...

    du meinest den §58 KFG wie ich sehe ...

    § 58 KFG Prüfung an Ort und Stelle Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2011) (1) Die Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder die ihr zur Verfügung stehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können jederzeit an Ort und Stelle den technischen Zustand und die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges oder seiner Teile und Ausrüstungsgegenstände überprüfen. Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges gefährdet, so sind die Bestimmungen des § 57 Abs. 8 anzuwenden. Weist das Fahrzeug Beschädigungen auf, die gegenwärtig seine weitere Verwendung offensichtlich ausschließen, so ist dies der Behörde anzuzeigen.(2) Die Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich ein Fahrzeug befindet, oder die ihr zur Verfügung stehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können jederzeit an Ort und Stelle prüfen, ob mit dem Fahrzeug mehr Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar ist. Wird dabei festgestellt, dass mit dem Fahrzeug auf Grund unzulässiger, nicht genehmigter Änderungen oder auf Grund von schadhaften Teilen oder Ausrüstungsgegenständen unzulässig starker Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden, so sind bei Gefahr im Verzug, unbeschadet der Bestimmungen des § 44 Abs. 1 lit. a über die Aufhebung der Zulassung, der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abzunehmen. Durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie können nähere Kriterien, wann Gefahr in Verzug anzunehmen ist und der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln abzunehmen sind, festgelegt werden.
    (2a) Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4 sind unabhängig ihrer Herkunft von der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder von den ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes technischen Prüfungen an Ort und Stelle (technischen Unterwegskontrollen) zuzuführen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfbericht festzuhalten. Eine Durchschrift des Prüfberichtes ist dem Lenker auszuhändigen. Die Behörde hat schwerwiegende Mängel an einem Nutzfahrzeug, das Eigentum eines Gebietsfremden ist, insbesondere Mängel, auf Grund deren die Benutzung des Fahrzeugs vorläufig untersagt wurde, den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem das Fahrzeug zugelassen ist oder in Verkehr gebracht wurde, auf der Grundlage des Musters des Prüfberichtes unbeschadet einer verwaltungsstrafrechtlichen Ahndung im Inland zu melden. Die Anzahl, Durchführung, Umfang und Dokumentation (Prüfbericht) dieser Prüfungen ist durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie festzusetzen.
    (2b) Die Behörde hat die erhobenen Daten zur Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge, aufgeschlüsselt nach Fahrzeugklassen und nach Zulassungsland und unter Angabe der Punkte, die kontrolliert und der Mängel, die festgestellt wurden, dem Landeshauptmann mitzuteilen. Der Landeshauptmann hat die Berichte für das Bundesland zusammenzufassen und halbjährlich jeweils bis zum 31. August und 28. Februar einen Bericht über das vorhergehende Halbjahr der Bundesanstalt für Verkehr zur Berichterstattung an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu übermitteln.
    (3) Kraftfahrzeuglenker,

    1. die mit ihrem Fahrzeug mehr Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar ist, oder
    2. bei deren Fahrzeug die Wirksamkeit von Teilen und Ausrüstungsgegenständen, die für die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Bedeutung sind, beeinträchtigt erscheint,
    haben das Fahrzeug auf Verlangen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem geeigneten, nicht mehr als 10 km von ihrem Weg zum Fahrziel entfernten Ort zur Prüfung gemäß Abs. 2 vorzuführen.
    (4) Wurden im Zuge der Prüfung an Ort und Stelle (Abs. 1 bis 3) schwere Mängel (§ 57 Abs. 7) festgestellt, so ist für die Benützung der zur Verfügung gestellten Einrichtungen vom Zulassungsbesitzer unmittelbar ein Kostenersatz zu entrichten. Der Lenker des Kraftfahrzeuges gilt als Vertreter des Zulassungsbesitzers, falls dieser nicht selbst oder ein von ihm bestellter Vertreter bei der Überprüfung anwesend ist. Wird der Kostenersatz nicht ohne weiteres entrichtet, so ist der Kostenersatz von der Behörde vorzuschreiben. Der Kostenersatz fließt der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand für die zur Verfügung gestellten Einrichtungen zu tragen hat. Die Höhe dieses Kostenersatzes ist durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie festzusetzen.




    lg
    g
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  8. #8
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    mitfahren zur pruefestelle oder zum pruefzug ist klar
    aber alles andere ...
    Ein begründeter Verdacht, dass die Sicht mit den Spiegeln nicht ausreichen könnte, dürfte hier wahrscheinlich der Auslöser sein, damit der Kontrollbeamte zur Prüfung dieses Verdachts in dein Auto sitzen "darf"

    Es wäre aber durchaus sehr interessant, was er dann bemängeln könnte und wie er dann eine eventuelle Strafe begründen würde. Ich kenne solche Verfahren nur nach Unfällen und da ist es auch für den Sachverständigen manchmal knifflig alle Einflusspunkte ganz genau zu beachten

    Was die kontrollierenden Beamten ganz genau vor Ort dürfen und was nicht, müsste übrigens im Sicherheitspolizeigesetzt geregelt sein denke ich.

    Aber um beim eigentlichen Thema zu bleiben und nicht nur wieder die ewigen theoretischen Grundsatztgeplänkel über die böse böse Staatsmacht zu führen:

    Ich persönlich finde es sehr gut, dass endlich verstärkt solche Kontrollen durchgeführt werden .
    Leider glauben noch immer einige Camper und leider auch einige Händler, dass z.B. Überladung nur ein Kavaliersdelikt ist.
    Man kann solchen "beratungsressistenten Frohnaturen" nur mit strengen Kontrollen zeigen, dass sie eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer sind.
    Geändert von grisu (22.05.2011 um 12:14 Uhr)
    .


    Alle haben gesagt das geht nicht, dann ist einer gekommen der wusste das aber nicht und hat es einfach gemacht

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  9. #9
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    Zitat Zitat von grisu Beitrag anzeigen
    Aber um beim eigentlichen Thema zu bleiben und nicht nur wieder die ewigen theoretischen Grundsatztgeplänkel über die böse böse Staatsmacht zu führen:

    Ich persönlich finde es sehr gut, dass endlich verstärkt solche Kontrollen durchgeführt werden .

    lieber grisu

    niemand ausser dir hat bisher hier ein wort ueber die boese staatsmacht fallen gelassen

    und ich versteh dass du als gewerblicher nutzniesser dieses kontrollmolochs dazu eine andere meinung hast ein ein einfacher buerger

    aber du hast schon recht

    man koennte jetzt natuerlich trefflich darueber diskutieren ob ein um 3cm (cm2 ?) zu kleiner spiegel tatsaechlich eine so hohe fremdgefaehrdung dritter hervorrufen kann dass die schergen deshalb den besitz eines buergers be"sitzen" sollten ...

    ich meine:

    keinesfalls

    zum leben gehoert das lebensrisiko

    es ist typischerweise in aufgeklaerten industriestaaten wie bei uns in westeuropa geringer als es in einem slum in mombasa ist

    das ist gut so

    tatasache ist aber dass die aufgabe des staates NICHT ist JEDES beliebige risiko auf null zu reduzieren sondern eine sorgfaeltige gueterabwaegung zwischen der beeintraechtigung der rechte jedes einzelnen individums und dem schutz dritter zu treffen

    diese abwaegung erscheint mir - in ganz europa - in der letzten dekade nicht sonderlich sorgfaeltig sondern eher sehr einseitig

    und das ist unerfreulich

    lg
    g
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  10. #10
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    lieber grisu

    niemand ausser dir hat bisher hier ein wort ueber die boese staatsmacht fallen gelassen
    Aber gerhard, ich hab doch kein eiziges Wort über die ach so böse Staatsmacht geschrieben, im Gegensatz zu Aussagen wie z.B. "Trachtenverein"
    Ich sehe die Herren der Exekutive nicht als lästige Abkassierer sondern als Organ des Staates, die nichts anderes machen (müssen) als die von unseren Volksvertretern beschlossenen Gesetzte zu exekutieren. Wenn diese nicht immer gut oder sinnvoll sind, kann der Polizist auf der Strasse eigentlich nichts dafür oder?

    und ich versteh dass du als gewerblicher nutzniesser dieses kontrollmolochs dazu eine andere meinung hast ein ein einfacher buerger
    Nana immer am Teppich bleiben
    Ich bin kein gewerblicher Nutznießer des "Kontrollmolochs" wie du es sehr populistisch und uncharmant bezeichnest , sondern verdiene zumindest zum kleinen Teil mein Geld halt auch mit den schwarzen Schafen die entgegen den gesetztlichen Regeln handeln.
    Ich schäme mich aber in keinster Weise ein (sehr kleiner) Teil des Kontrollapparates zu sein, da es für die überwiegende Zahl der Verkehrsteilnehmer (und ihre Familien) die Fahrzeugen in ordentlichem Zustand durch die gegend bewegen, mehr Sicherheit schafft.
    Wie groß war der Aufschrei der Bevölkerung als vor Jahren die Schrott KFZ aus dem Osten unkontrolliert durch Österreich rollten. Jetzt wird endlich einigermaßen kontrolliert und zumindest großteils für ein gewisses Grundlevel an Sicherheit gesorgt.

    Solange es Leute gibt die sich an keine Regeln halten, wird es halt auch immer welche geben müssen die zum Wohle der Allgemeinheit auf die Einhaltung der Gesetzte achten müssen. Daher ist nicht jede Kontrolle von vornherein schlecht.
    Die Kontrollorgane machen eben ihren Job und die überwiegende Mehrzahl macht ihn auch höflich und korrekt (einzelne Ausnahmen soll es ja auch in anderen berugen geben)
    .


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  11. #11
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    Zitat Zitat von grisu Beitrag anzeigen
    Ein begründeter Verdacht, dass die Sicht mit den Spiegeln nicht ausreichen könnte, dürfte hier wahrscheinlich der Auslöser sein, damit der Kontrollbeamte zur Prüfung dieses Verdachts in dein Auto sitzen "darf"

    Es wäre aber durchaus sehr interessant, was er dann bemängeln könnte und wie er dann eine eventuelle Strafe begründen würde. Ich kenne solche Verfahren nur nach Unfällen und da ist es auch für den Sachverständigen manchmal knifflig alle Einflusspunkte ganz genau zu beachten

    Was die kontrollierenden Beamten ganz genau vor Ort dürfen und was nicht, müsste übrigens im Sicherheitspolizeigesetzt geregelt sein denke ich.
    Hallo Grisu, Gerhard, Vielis!

    Also das Sicherheitspolizeigesetz ist hier nicht einschlägig (=anzuwenden).

    Das Kraftfahrgesetz erlaubt es dem "Trachtenverein" (in Deutschland heißt das übrigens Rennleitung, was mir viel besser gefällt ;-) ) ein Kraftfahrzeug zu überprüfen - das ist sicher ein weites Feld und muss praktischerweise auch beinhalten, dass sich der Beamte hinter das Steuer setzt, um z.B. selbst den Handbremshebel zu betätigen uvm.

    Was er nicht darf, ist, sich gegen den Widerstand eines Bürgers Zutritt zum Fahrzeug zu verschaffen, allein nur, um der Kontrollberechtigung nachzukommen. Diese Eingriffmöglichkeit bietet das KFG nicht - zumindest hab ich bisher nichts dazu gefunden. (um bei konkretem Verdacht nach Drogen zu suchen, wird er schon das Sicherheitspolizeigesetz heranziehen und dann auch gegen Widerstand durchsuchen dürfen - aber das ist eine ganz andere Geschichte, um die es hier nicht geht)

    Wer sich also weigert, wird das in Geld büßen müssen. Wenn ein Mangel offensichtlich verkehrsgefährdend ist, dann werden die Kennzeichen weg sein und wer dann noch besonders Wert drauf legt, weiterfahren zu wollen, wird in Begleitung der Polizisten eine Ortsveränderung erfahren ;-) - aber Camper würden es nicht so weit kommen lassen, weil sie dem Grunde nach ja kreuzbrave Leut´ sind ;-).

    Gerhard, ich verstehe ja Deinen Frust über die Regelungswut - die ist auf Polizeiseite auch nicht wirklich beliebt - vor allem, wenn sich Gesetze im Halb- bis Jahrestakt ändern. Aber besser Gesetze als Willkür, denke ich.

    LG

    Johann
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  12. #12
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    Daumen hoch

    danke fuer die info!!


    lg von Angela, Wolfgang und Kelly unterwegs mit WoWa Fendt Saphir 465sfb gezogen von Ford Kuga

    seit dem 5.forumstreffen bei jedem treffen dabei ....


  13. #13
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    Also wenn man den Gesetzestext liest, darf der Poilzist an allen Fahrzeugen AUSSER der Klasse M1 sehr weitreichende technische Kontrollen ausführen - und das ist auch gut so, um die vielen schrottigen LKW, die da auf den Straßen herumrollen ohne ausreichend ausgebildete Chauffeure, haarsträubenden technischen Defekten an Bereifung, Brems- und Achsanlagen zu identifizieren und aus dem Verkehr zu ziehen.
    Wenn aber ein beliebiges Fahrzeug (also auch Klasse M1 - und das ist für WoWa / WoMo - Fahrer von Interesse) stark qualmt, stinkt oder übertrieben laut ist, darf der Polizist dies auch überprüfen (lassen) und bei Gefahr im Verzug auch die Weiterfahrt untersagen - auch gut.
    Aaaaber - als Nicht-Sachkundiger kann er die Wirksamkeit z.B. der Rückspiegel nicht beurteilen, der Betätigungsweg der Hand- bzw. Fußfeststellbremse läßt keinerlei Aussage über deren Wirksamkeit, die er obendrein auch nicht prüfen kann, zu. Er müsste also erstmal fragen, ob er denn in meinem Fahrzeug Platz nehmen dürfe. Das werde ich ihm auch nach meinen Regeln erlauben - sprich, er legt seinen mit allerlei scharfkantigem Klumpert (Zimmerflak....) ausgerüsteten Gürtel ab, denn ich habe nicht vor, auf meinen Sitzen Spuren derselben vorzufinden. Weigert er sich, darf er sich ned reinsetzen. Kommt er mir jetzt mit dringendem Verdacht und Durchsuchung wegen Drogendeliktes, wirds dann aber verdammt eng für den Herrn - denn schon zu Beginn eines solchen Gespräches werde ich ihn darauf aufmerksam machen, ab diesem Zeitpunkt alles auf Video festzuhalten - hat denn irgendwer KEINE Kamerafunktion am Handy? Und dann schauen wir mal, wie vorsichtig und freundlich und umsichtig der Herr Exekutivorgan dann wird....
    Es sollte in der Praxis natürlich niemals so weit kommen, nur wenn halt ein verhinderter Sheriff meint, sich sehr wichtig machen zu wollen, könnte ich mir einen solchen Vorgang schon vorstellen...
    lg,

    Martin, Natascha, Sarah, Chiara und Ragdolls Yuki und Yeti...

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    an 19 der ?? Forumstreffen war ich dabei

  14. #14
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    Hallo!

    Jetzt weiß ich wenigstens, wozu ich die Wohnwagenspiegel spazierenführe. (Ich benütze beim Fahren nur die Autospiegel, sie sind groß und reichen weit genug. Ich habe aber keine Lust, mit irgendwem herum zu streiten, ob ich damit fahren darf oder nicht.)
    Glücklicherwiese sind wir auch weit unter jeder Überladung. Nur mit dem Sonnendach am hinteren Bett könnte es Ärger geben, das liegt da einfach und ist nicht festgezurrt. Es hat auch in 8 Jahren noch nie die geringste Anstalt gemacht, die Lage zu verändern.
    Aber da könnte ein profilierungssüchtiger Inspektor lästig werden.

    lg!
    georgf.

  15. #15
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    für mich stellen sich jetzt 2 Fragen.

    Wird man jetzt ohne Zusatzspiegel eher kontrolliert,und ist man mit Zusatzspiegeln nicht so leicht ein Verdachtsfall.


    Wie bitte soll ich was sichern im Wohni wo es nicht einmal Haken und Ösen gibt.
    Wenn das Reserverad unterm Bett liegt, wo soll es denn eigentlich hin.

    Ich denk ,es gibt die Geschwindigkeitsbegrenzungen, die werden sich hoffentlich was dabei gedacht haben beim erfinden des Tempolimits.
    Gilt eigentlich eine übliche Kofferraum Abdeckung als Sicherung.
    Wenn nicht ,warum verbaut man sowas.

    grundsätzlich ist ja bei Kontrollen nichts einzuwenden, nur sollte es schon auch Sinn machen,obwohl bei der Geldknappheit in Österreich, dürften jetzt tatsächlich über 5oo Jahre alte Gesetze reaktiviert werden.
    liebe Grüße vom
    Kraxi


    Der Fortschritt geschieht heute so schnell, dass, während jemand eine Sache für gänzlich undurchführbar erklärt, er von einem anderen unterbrochen wird, der sie schon realisiert hat.
    (Albert Einstein)

  16. #16
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    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    Schönen Abend,
    Meine Spiegel waren um 3cm zu klein>> 15 Euro,


    Die 3cm ist das die diff zu deiner Wowa -Breite? oder wie wird das definiert??



    - mußte ich alle Aussenstauklappen öffnen und es wurde überprüft ob die "Ladung" ordnungsgemäß
    gesichert bzw. angezurrt war.......
    Lg WDimmel
    Da hätte ich ein Problem, wie bitte verzurrt oder sichert Ihr eure Ladung?

    -bei Urlaubsfahrt rein damit was platzhat
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    Wir 3, Bettina, LEA und Martin unterwegs mit KNAUS SÜDWIND 500FU und VW TIGUAN aus OÖ

  17. #17
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    Zitat Zitat von Kraxi Beitrag anzeigen
    Wie bitte soll ich was sichern im Wohni wo es nicht einmal Haken und Ösen gibt.
    hi

    wenn die staatlichen schergen jetzt wirklich die ladungssicherung fuer den gueterverkehr fuer campingfahrzeuge heranziehen wollen dann ist ihnen nicht zu helfen

    mindesterforderniss bei der ladungssicherung - so wurde es mir mal von einem juristen erklaert - ist phi mal daumen:
    wenn das transportfahrzeug auf den kopf gedreht wird darf kein teil der beladung seinen ort aendern

    das ist bei wohnwaegen/wohnmobilen voelliger bloedsinn, denn ich vermute bei 2/3 davon wird auch im leeren, unbeladenen, serienmaessigen neuzustand eine menge in der gegend rumfliegen wenn ich den wowa/ das womo auf den kopf drehe

    das einzige was diesbezueglich "wirklich" sauber im KGF geregelt ist, ist dass die hunde waehrend der fahrt im transportbehaelter bzw dem transportnetz gesichert sein muessen

    alles andere wuerde ich als feuchte fiebertraueme des einen oder anderen dorfsherrif empfinden. laut dem gesetz unter weitester auslegeung evt irgendwie zu begruenden, aber in der praxis voellig sinnfrei ...

    lg
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  18. #18
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    Zitat Zitat von Kraxi Beitrag anzeigen
    Gilt eigentlich eine übliche Kofferraum Abdeckung als Sicherung.
    Wenn nicht ,warum verbaut man sowas.
    ....
    hi

    du meinst in kombis oder in vans?
    das ist als sicht- und sonnenschutz gedacht

    lg
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  19. #19
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    Zitat Zitat von WDimmel Beitrag anzeigen
    - wurde der Abstand der Aussenspiegel abgemessen und ebenso die Wohnwagenbreite, bzw. vom
    Fahrersitz aus der Blick zurück überprüft. Meine Spiegel waren um 3cm zu klein>> 15 Euro,
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    Hallo!

    Das mit den Spiegeln hat mich zuerst gewundert - hab grad etwas geschmökert und denke, Du hattest keine Zusatzspiegel für den Wohnwagen, oder? Dann passen die 15 Euro vom Betrag her und die 3 cm beziehen sich wohl auf die nicht ausreichende Sicht nach hinten durch die normalen Fahrzeugspiegel.

    Ladungssicherung ist natürlich ein Thema seit einiger Zeit. Vor allem, seit es ein Vormerkdelikt geworden ist.
    Übertriebene Angst muss hier meiner Meinung nach keiner haben. Wichtig ist, dass die Teile nicht allzuweit verrutschen können - also etwas "Schlichtaufwand" ist natürlich zu empfehlen. Jedes einzelne Ding zu verzurren halte ich für übertrieben. Man sollte aber keine Gasflasche oder sonst etwas Schweres auf Höhe des Frontfensters ungesichert abstellen, weil da bei einem Unfall wohl keine ausreichende Sicherung anzunehmen ist.

    Wer sich da genauer einlesen will: § 101 Kraftfahrgesetz - speziell Absatz 1 litera e.

    LG

    Johann
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    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  20. #20
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    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    wenn die staatlichen schergen jetzt wirklich die ladungssicherung fuer den gueterverkehr fuer campingfahrzeuge heranziehen wollen dann ist ihnen nicht zu helfen
    Hallo Gerhard!
    Dazu Wikipedia:
    Als Scherge wird im heutigen Sprachgebrauch oft ein „Henkersknecht“, Büttel, käuflicher Verräter oder generell eine Person, die einem Schurken dienstbar ist und seine Befehle ausführt, bezeichnet. Das veraltete Wort Häscher ist ein Synonym von Scherge.
    Ich denke, so hast Du es nicht gemeint, aber es kommt so an.

    Zitat Zitat von abo Beitrag anzeigen
    mindesterforderniss bei der ladungssicherung - so wurde es mir mal von einem juristen erklaert - ist phi mal daumen:
    wenn das transportfahrzeug auf den kopf gedreht wird darf kein teil der beladung seinen ort aendern

    das ist bei wohnwaegen/wohnmobilen voelliger bloedsinn, denn ich vermute bei 2/3 davon wird auch im leeren, unbeladenen, serienmaessigen neuzustand eine menge in der gegend rumfliegen wenn ich den wowa/ das womo auf den kopf drehe
    Das Daumen mal Pi - Beispiel ist meines Erachtens Unsinn. Wenn ein LKW-Anhänger kraft- und formschlüssig beladen ist, kann beim "Auf den Kopf stellen" trotzdem die ganze Ladung ihren Ort verändern.
    Siehe oben die gesetzliche Regelung im KFG.

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