Zitat Zitat von seiwer Beitrag anzeigen
Interessant - Interessant
Ein unbefugtes Hineinsetzen in ein Kfz oder Betreten eines WoWa oder WoMo ist jedenfalls nach dem Gesetz eine Besitzstörung (und auch durch den OGH bereits ausjudiziert).
Der Beamte könnte daher nur die Gesamtbreite des Kfz einschl. Spiegel messen und diese Breite müßte größer sein, als die Breite des WoWa.
mfg Werner
Hallo Werner!

Stimmt, "unbefugtes Hineinsetzen"! - aber der Polizeibeamte ist durch den Souverän (das Volk) - vertreten durch den National- und Bundesrat - dazu befugt ;-)

Oft kommt der Stress mit der Polizei durch im Volksmund kursierende Halb- bzw. Unwahrheiten zustande, auf die sich jemand kapriziert. Ergebnis völlig unnötige Anzeigen und Strafen - nicht immer, aber immer öfter.

LG

Johann