das mag am Land so toleriert werden. In Wien wird es das nicht, da wird beinhart gestraft bzw abgeschleppt.
Aber nur weils toleriert wird,bedeutet es ja nicht, daß es erlaubt wäre. Ist es nämlich...
Art: Beiträge; Benutzer: AVS
das mag am Land so toleriert werden. In Wien wird es das nicht, da wird beinhart gestraft bzw abgeschleppt.
Aber nur weils toleriert wird,bedeutet es ja nicht, daß es erlaubt wäre. Ist es nämlich...
Egal ob Einbahn oder nicht: eine Fahrspur von 2,60m PRO RICHTUNG muß frei bleiben. Also 2,60 bei Einbahn bzw 5,20 bei Gegenverkehr.
Wenn es das nicht tut, darf man dort genau GAR NICHT stehen...
wenn er ein PArkpickerl hat, darf er auch dort unbegrenzt stehen.
Und komm mir jetzt ned mit 1,5h-Einkaufsstraßen ;-)
hat dir das die Nichte der Freundin der Hausmeisterin von der 17er-Stiege erzählt? Oder was sonst war deine Quelle für diesen Unsinn?
btw: Gewohnheitsrecht entsteht, wenn überhaupt, nach sehr...
du kannst ein zugelassenes KFZ (also mit Versicherung, Pickerl und Kennzeichen) so lange abstellen wie du möchtest. Es gibt in Ö keine maximale Parkdauer.