Womofahrers Wunschkonzert ;-)
1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion
2. freizeitfahrzeugen (sonder-kfz bzw spezial-kfz wohnmobil) bis zu einem HZLGG von 4250kg koennen auf antrag in die fahrzeugstufe B1 hinuntergestuft werden
fuer sie gelten dann betreffend strassensteuern, geschwindigkeitsbestimmungen ect dieselben regeln wie fuer PKW bis 3,5t. - Abo
Womofahrers Wunschkonzert
Hallo!
Ich zieh den Thread hiermit nochmal hoch - das Echo ist ja nicht gerade umwerfend, aber ich denke, das liegt auch daran, dass mit den beiden Punkten für die "Grenzgänger" hier wohl alles eitel Sonnenschein wäre.
Zitat:
Zitat von
johannsen
1. 4 Tonnen Womo mit FS Klasse B - Skorpion
2. freizeitfahrzeugen (sonder-kfz bzw spezial-kfz wohnmobil) bis zu einem HZLGG von 4250kg koennen auf antrag in die fahrzeugstufe B1 hinuntergestuft werden
fuer sie gelten dann betreffend strassensteuern, geschwindigkeitsbestimmungen ect dieselben regeln wie fuer PKW bis 3,5t. - Abo
Ich habe kurz nach Start der Diskussion schon mal den Vorsitzenden des parlamentarischen Verkehrsausschusses von der Problematik informiert. Er hat mir versichert, die Themenstellung bei der nächsten Sitzung den Beamten des BMVIT mitzuteilen und Lösungsmöglichkeiten abzufragen.
Bin schon neugierig, ob hier Möglichkeiten für die Wohnmobilisten gesehen werden.
Ich persönlich bin skeptisch - deshalb hab ich zu den Vorschlägen auch nicht gleich was geschrieben, weil ich niemanden abwürgen wollte, der vielleicht eine ganz neue Sichtweise einbringt.
Mondmann hat letztlich die einzig richtige Frage gestellt: sollen die Neuerungen nur in Österreich gelten oder auch im EU-Ausland?
Hier kommt die schon oft zitierte Führerscheinrichtlinie der EU ins Spiel. Diese sieht leider keinen Kraftwagen vor, der mit Klasse B gelenkt werden darf, wenn er mehr als 3500 kg hat.
Was aber noch schlimmer ist: die Richtlinie sieht auch keinen - ich nenn ihn mal - "kleinen C oder C1" vor. Das wär die noch am ehesten erfolgversprechende Lösung - eine kleine Zusatzausbildung und man könnte mit Womos bis xx kg fahren. Leider aber nicht vorgesehen.
Was in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen ist, kann auch nicht EU-weit eingeführt werden.
Natürlich könnte Österreich sagen, wir machen es bei den Womos wie mit der Feuerwehr und mit einer kurzen Zusatzschulung und/oder Prüfung bei einem der im Kopf der Webseite angeführten Campingfachleute ;-) darf man mit 4 t fahren. Das hilft halt in Wirklichkeit nichts, weil dann an der Grenze Schluss mit lustig ist, weil so eine Regelung ja nur national Gültigkeit hat.
Aber: das ist jetzt nur mal mein Schluss nach dem Lesen einiger Seiten Papier. Im Ministerium sitzen Leute, die viel tiefer in der Materie stecken und sich sicher sehr gut auskennen. Sie bekommen die Womofahrerwünsche jetzt mal auf dem von mir geschilderten Weg nahegebracht. Vielleicht fällt denen was Gescheiteres ein, als mir.
Ich geb Euch Bescheid, wenn ich mehr weiß.
LG
Johann