NOVA - PKW oder Wohnmobil Zulassung
Guten Tag Forum,
ich habe die Suche bemüht aber leider nichts passendes gefunden.
Zudem muss ich beichten, dass ich eher die Wohnmobil-Light Version besitze :rolleyes:
Sprich einen VW T5 Transporter aus 2011, welcher zu einem kleinen Camper umgebaut wurde. Derzeit ist er noch als N1 LKW zugelassen.
Er wurde von mir mit Sitz und Schlafgelegenheit, Schränke usw. ausgebaut - alles was man für eine Wohnmobil-Zulassung benötigt.
Da die eingebauten Rücksitze nun Sicherheitsgurte haben ist eine Umtypisierung unumgänglich – ich will quasi 5 eingetragene Sitzplätze haben.
Dass die Nova anfallen wird ist mir klar.
Ich habe nächste Woche einen Termin bei der Landesregierung, wo sämtliches eingetragen und umtypisiert werden soll (man wird sehen).
Auf Nachfrage bei der Terminvereinbarung bei der Landesregierung wurde mir mitgeteilt, dass es die Möglichkeit gibt das KFZ nun als M1 PKW oder M1 Wohnmobil zuzulassen.
Dazu hätte ich jetzt eben eine Frage: Gibt es bei der Berechnung der Nova Unterschiede ob mein KFZ nun als PKW oder als Wohnmobil zugelassen wird?
Oder ist dies eine reine Formsache? Versicherungstechnisch ist es laut meinem Vertreter egal wie das KFZ zugelassen ist.
Irgend einen Vorteil muss es aber doch geben, wenn mein KFZ als Wohnmobil zugelassen wird - sonst ist dies ja unnötig?
Die nette Dame am Telefon vom Finanzamt konnte mir leider diesbzgl keine sinnbringende Antwort geben... Aber gut, das ist nicht deren täglich Brot.
Ich hoffe es hat jemand schon das Procedere durchgemacht und kann mir weiterhelfen!
Danke und liebe Grüße :)
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Hallo und nochmal Danke für die vielen konstruktiven Antworten!
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schreiner46
Hallo!
Der ÖAMTC hat eine sehr gute Umrechnungsmöglichkeit. Bei N1 LKW muss bei Benützung als WoMo eine freie Belademöglichkeit bleiben. Einrichtung kann als Beladung gelten, wenn`s die Rennleitung glaubt.
User Ferdinand ist hier gefragt.
schöne Grüsse - meine Rennleitung treibt! joschr
Ich finde beim ÖAMTC auf der Homepage leider nur einen sehr minimalistisch ausgeführten Umrechner. Ich bin aber auch kein Clubmitglied.
Ich bin mir sicher, dass der Großteil der Beamten davon nur begrenzt Ahnung hat. Vor allem alle die Abseits von LKW-Kontrollen unterwegs sind haben diesbzgl auch keine Schulung oä.
Zwecks NoVA hätte ich bei einer Polizeikontrolle eher weniger bedenken. Da geht es mehr um die eingetragenen Sitzplätze.
Zitat:
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schreiner46
Hallo!
Nachtrag: Bei Umtypisierung auf WoMo nur mit der Mindesteinrichtung vorfahren. Bei der Nova-Berechnung wird der Wert des ganzen Autos geschätzt, Kaufpreis des Händlers wird anerkannt. Rechnung der Einrichtung vorteilhaft wenn niedrig. Es gibt in diesem Forum schon viele Beiträge, auch in anderen. Die CO2 Werte bei älteren Fahrzeugen gehen richtig "ins Geld", muss man aber selbst abschätzen. Besondere Vorsicht bei Lkw-Typisierung wenn man mit einer WoMo-Ausstattung fährt, der Vorwurf "NOVAFLÜCHTLING" ist schnell gefasst, und dann droht Strafsteuer (+ 100%), dann ist die Nova richtig teuer. Günstig sind Kombi-Fahrzeuge bzw bei Lkw-Typisierung, wenn die Einrichtung ohne besondere Umstände herausgenommen wird, und immer ein Beladefreiraum von 1 M³ frei bleibt. Und immer die Behörde fragen ob etwas geht oder nicht. Sprechnotizen vorteilhaft, es ist nicht immer der gleiche Beamte am Telefon.
schöne Grüsse schreiner46
Rechnungen habe ich nur von den Elektrogeräten und den Holzplatten. Ansonsten ist alles selbst von mir oder sehr guten Freunden gemacht. Das wird eine Feilscherei beim Schätzen :D
Das mit den CO2 Werten ist mir auch schon aufgefallen - der Bus hat 219g / km.
Also 1qm Laderaum bleibt bei mir immer frei. Allerdings kann ich weder die Sitzbank noch die Einrichtung ohne weiteres herausnehmen. Sagen wir so. Die Sitzbank schon, die Einrichtung gar nicht.
Ich hänge mal ein Bild von meinem Ausbau an. Wie gesagt Laderaum bleibt, aber mit LKW hat der Bus nicht mehr viel zu tun :rolleyes:
Anhang 6059
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dscho
Hallo,
also meine Anfragen waren 2017 bei Landesregierung, Arbö, Finanzamt und Campingclub Austria.
alles klar, ich werde dann nach Dienstag berichten können was die Landeregierung so meint!
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schreiner46
Hallo!
Auf Tante Goo... gibt es unter dem Titel: Umtypisierung Lkw - Pkw od. WoMo, viele Beiträge. Deshalb selbst lesen, auch schreiben manche vom 1/3 freien Laderaum, oder anderen Bestimmungen. Entscheidend ist immer die Nova, Bezahlung oder Nichtbezahlung. Ist auch das einzige das dem Staat interessiert. Nur NOVAFLÜCHLING möchte ich keiner sein. Es gibt Beiträge von Finanzkontrollen in den Bundesländern.
schöne Grüsse schreiner46
Nein, Novaflüchtling möchte ich auch nicht sein.
Danke euch allen und einen schönen Sonntag!