Übersiedelung von Bayern ins Ländle-Wohnmobil mitnehmen fast unmöglich?
Grüß Gott zusammen,
ab nächsten Jahres werde ich von Bayern ins schöne Bundesland Vorarlberg ziehen, genauer gesagt in eine Gemeinde im Bregenzerwald.
Eine gute Arbeitsstelle als Buschauffeur bei einer kleinen Firma sowie die Nähe zu meiner dort lebenden Partnerin waren der Grund, ins Ländle zu gehen.
Soweit alles gut, mein neuer Arbeitgeber bemüht sich überdies, mir zu helfen, dort Fuß zu fassen und hilft mir bei der Organisation.
Alles kein Problem, gäbe es da nicht mein heiß geliebtes Wohnmobil, was mir seit nun 4 Jahren als Hauptwohnsitz dient (Meldeadresse bei meinem Bruder) und was mir sehr ans Herz gewachsen ist. Auch finanziell ist einiges in die Sanierung des Fzg geflossen und es ist in einem absoluten Top Zustand.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Bürstner A850-2, Baujahr 2005 auf Iveco Daily Chassis. 9m lang und 5,2t schwer.
Ich würde es gerne einführen und in Österreich zulassen. Damit beginnt nun Dilemma.
Thema Zoll, kein Problem, das Fzg befindet sich lange genug in meinem Besitz um als Umzugsgut zu gelten, daher zollfrei einzuführen mit Unbedenklichkeitserklärung.
Thema Steuern: Auch kein Problem, über 3,5t zahle ich ja keine motorbezogene Versicherungssteuer sondern KFZ Steuer direkt ans Finanzamt, so komme ich sehr günstig weg.
Thema Versicherung: Hier war viel Recherche nötig. Nun habe ich eine Haftpflicht und Vollkasko über die Jahn und Partner Versicherung Österreich bekommen, eine Spezialversicherung nur für Wohnmobile, es wird ein aktuelles Wertgutachten verlangt, was aktuell in Bearbeitung ist, Kosten ca 1300€ pro Jahr, also auch i.O.
Thema Zulassung: Einzelabnahme trotz voriger EU Zulassung in Dt definitiv nötig, da ich keine COC Papiere habe und Bürstner in Österreich keinen Generalimporteuer hat. Aber auch das scheint kein Problem darzustellen.
Das große Problem heißt jedoch Nova: Logischerweise muss ich sie ja auch bezahlen, wenn das Fzg noch nie vorher in AT vorher registriert war.
Nur wieviel? Mein erster Anruf am Finanzamt stieß auf erbostes Entsetzen, schließlich wäre es eine Frechheit vom Finanzamt zu verlangen, die Nova berechnet zu bekommen, ich solle doch beim ÖAMTC oder einer anderen Organisation, ein Wertgutachten erstellen lassen, diese würden mir auch die für mich geltende Nova Rechtsgrundlage aufzeigen.
Gesagt getan, beim ÖAMTC Stützpunkt in Dornbirn gewesen, dort ebenso Entsetzen: Waaas? Wir sollen Ihnen die NOVA berechnen, ist doch Sache vom Finanzamt, DIE müssen das machen. Und erst mal müssen Sie zur Landesprüfstelle, die werden Ihnen weiterhelfen. Es wurde allerdings ein Wertgutachten für den aktuellen Wert des Fzg berechnet, ich habe als 4ter Besitzer keinerlei Neuwertsumme des Erstbesitzers bzw dessen Kaufvertrag.
So ein Fahrzeug war wohl dort am Stützpunkt auch noch nicht zu Gast: "Isch a ghörigs Drum"
Aber gut, also Verbindung mit der Landesprüstelle aufgenommen (TÜV Süd Lauterach). Einzelabnahme kein Problem, nur die NOVA soll mir doch das Finanzamt berechnen.
Also noch mal beim Finanzamt angerufen, knapp 2 Stunden am Telefon verbracht, mit Sachbearbeitern aus ganz in Österreich zusammengekommen, wenn einer keiner Ahnung hat, leitet er wohl direkt an den nächsten weiter. Ich habe nun 7!!! verschiedene Auskünfte bekommen.
Von Nova Höchstsatz mit höchster Malus Stufe bei fehlenden CO2 Werten bis zu einer Berechnungsmethode mit KW war alles dabei.
Die beste Antwort war definitiv: "Wissen Sie, es kommt am Ende wohl auf Ihren Sachbearbeiter an, wie er es für richtig hält, bei Ihrem Fahrzeug habe ich auch keine Antwort"
Nach eigener Recherche:
Ich habe keine KW und CO2 im Fzg Schein, es gilt also die Ersatzformel mittels KW Leistung des Fzg.
Fahrzeug war in DT (EU Land) im Dezember Jahr 2005 erstmals zugelassen, es gilt also die Rechtsgrundlage vom Juli 2005-Juni 2008.
Fahrzeug besitzt einen aktuellen mit Gutachten belegten Wert von 38000€.
Gehe ich richtig:
122kw:10=12,2+2=14,2l fiktiver Dieselverbrauch.
14,2l*28=398g fiktiver CO2 Ausstoß.
Ich komme beim Einsatz in die Formel der Rechtsgrundlage auf Werte, die den Höchstsatz 16 Prozent verlangen.
38000€ Bemessungsgrundlage)*16%=5600€
Grundbetrag 5600€*120%=6720€ Zwischensumme
6720€+300€ (Höchstsatz vom Malus Schwachsinn)=7020€ Nova Total
Ziemlich viel, aber passt das so? Gibt es denn für meine Zwecke noch eine andere Formel, nach der man es berechnen kann?
Diese fiktiven Werte treiben alles scheußlich nach oben.
Im schlimmsten Fall werde ich es auf meinen Bruder in Deutschland umschreiben, dann mit Haltervollmacht fahren, ist zwar dann rechtlich gefährlich, aber wenn es im Grenzgebiet auf deutschen Boden steht und ich damit nie österreichischen Boden befahre, sollte es kein Problem sein.
Wäre aber die absolute Notlösung, nur mit der Nova hätte ich ja dann ein vergoldetes Wohnmobil mit Bregenzer Nummerntafel.
Liebe Grüße und danke schon mal für eure Hilfe und Rat
Felix (dems ansonsten im Ländle richtig gut taugt :) )
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Grüß Gott zusammen,
Danke schon einmal für die Antworten.
Da ich eigentlich hauptsächlich über meinen Fzg Wert noch an Nova sparen kann, habe ich ein weiteres Gutachten anfertigen lassen, es wurde diesmal ein Wert von 24700€ ermittelt.
Anhang 6919
Wieder in die entsprechenden Formeln eingesetzt, komme ich auf 4742,40€ Nova Gebühren. Den Malus muss ich laut eines Urteils nicht berechnen, spare also 300€.
https://www.nova-rechner.at/index.ph...ueckverguetung Da mein Fahrzeug vor dem 30.06.2008 zugelassen ist, trifft es entsprechend zu.
Das also wäre zu zahlen, vorausgesetzt, die Sachbearbeiter glauben mir. Also alle Rechtslagen und für mich relevanten Urteile auf der Seite des BMF ausdrucken, entsprechende Passagen markieren, damit dann meine Berechnungen beim Termin im Finanzamt begründen.
Ja, wie hier schon geschrieben, Fzg weiterbenutzen wird schwierig, wenn man legal bleiben möchte. Danke für die entsprechenden Link der Kanzlei, die fassen das ja gut zusammen. Die Seite vom ÖAMTC kenne ich schon. Ist ja denn selbst für meine Partnerin als Österreicherin schwierig, mein FZG zu lenken, da es ja immer um den Halter, bzw dessen Wohnort geht und nicht um den Halter.
Und in Österreich wird das scheinbar deutlich häufiger vollstreckt, als in Bayern, hier fahren zig Fzge mit ausländischen Nummern umher, deren Personen in Bayern Hauptwohnsitz haben. In DT hat man ein Jahr Zeit, sein Fzg umzumelden, nicht nur einen Monat.
Ja, bleibt also entweder NOVA zahlen, oder aber wirklich das Fzg in Oberstaufen etc abzustellen mit weiterhin deutscher Zulassung, dafür dann aber am besten zumindest mit diesem Wagen nie auf österreichisches Gebiet fahren. In alle anderen Ländern ist ja weiterhin ein Betrieb möglich.
PS: Motorbezogene Versicherungssteuer zahlt man laut Auskunft meiner Versicherung IMMER nur bis 3,5t, ganz egal, was für ein FZG es ist.
Führerschein muss ich nicht umschreiben lassen, nur wenn meine entsprechende LKW oder Bus Klasse ausläuft, beantrage ich den neuen FS logischerweise dann in meinem entsprechenden Bezirk. So zumindest die Auskunft meines baldigen Chefs und er ist Busunternehmer.
Ich halte euch aber auf jeden Fall auf dem laufenden, wie es mit meinem Fahrzeug weitergeht.
Liebe Grüße
Felix