Zitat von
AVS
Ganz einfach (und daher in den juristischen Begriffen bewußt ungenau = einfach): Exekutive kann eine TAT nur feststellen, wenn eine solche vorliegt. Das ist im Strafrecht der Fall. Und im Verwaltungsrecht (Schnellfahren). Datenschutz ist aber v.a Privatrecht. Da kannst DU als Privatperson deine Rechte verteidigen. DU, als Privatperson. Die Polizei geht das NULL an. Und wenn dein NAchbar 10 Kameras am Zaun aufstellt, die dir bis in A-Loch filmen, es interessiert die Polizei nicht, da nicht ihr Zuständigkeitsbereich. Du kannst klagen. Und 3J auf ein Urteil warten. Aber die Polizei hilft dir dabei genau gar nicht.
Wozu auch?
Wenn man nur sieht, daß das KFZ mit dem Kennzeichen w-fuckU 6 um irgendeine Kurve biegt, ist keinerlei Privatsphäre verletzt, solange nicht eindeutig Ort, Zeitpunkt und Lenker erkennbar sind. Und kein Delikt vorliegt.