Eigengewicht Zugfahrzeug Definition in AT vs. DE
Im Zulassungsschein Punkt G ist das Eigengewicht des PKW´s eingetragen.
Dies ist in Österreich und auch in Deutschland so.
Allerdings bin ich jetzt draufgekommen das der Fahrer mit 75kg beim Eigengewicht in DE mitgerechnet wird aber nicht so in AT.
Es ist tatsächlich in AT so in der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung § 1k definiert das von der "Tatsächlichen Masse des Fahrzeuges" lt. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) 75 kg abgezogen werden und als Eigengewicht im Zulassungsschein eingetragen werden. In DE ist in der StVZO §42 Abs.3 klar definiert das 75kg als Fahrergewicht beim Leergewicht (=Eigengewicht) dabei sind.
Dies bedeutet das "Eigengewicht" unterschiedliche Aussagekraft hat in DE hat als in AT. Sehr erstaunlich das trotz EU-Regelungen hier unterschiedlich definiert wird.
Das Eigengewicht ist relevant wenn ich mit dem Wohnwagen 100 kmh fahren möchte.
Mein Wohnwagen hat hzGG 1800kg und die Genehmigung für 100 kmh im CoC + Zulassungsschein eingetragen.
Im Zulassungsschein meines PKW steht im AT-Zulassungsschein als Eigengewicht 1792kg.
Genaugenommen darf ich nicht 100 kmh in DE fahren weil das hzGG des WoWa nicht kleiner als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist.
Wenn das Eigengewicht aber nach DE-Regeln berechnet wäre dann wären dies 1867kg (1792+75) und damit dürfte ich in DE 100 kmH fahren.
Hat jemand Erfahrung ob die deutsche Polizei berücksichtigt das 75kg zum Eigengewicht im AT-Zulassungsschein hinzugerechnet werden sollten wenn es um die 100er Regelung für Gespanne geht?
Eigengewicht Zugfahrzeug Definition in AT vs. DE
Zitat:
Zitat von
soul
gehst zum deinem autofahrerclub und ersuchst um ausstellung der 100er plakette. dann siehst es gleich.
Werde mal beim ÖAMTC fragen.
Allerdings denke ich das für die 100er-Plakete nur die Eignung des Wohnwagens maßgeblich ist. Dies ist bei mir der Fall (im CoC und Zulassungsschein eingetragen).
Die Eignung des Zugfahrzeuges muß ja bei jedem Gespann getrennt beurteilt werden weil das Zugfahrzeug unterschiedlich sein kann. Das liegt in der Eigenverantwortung des Lenkers. So ist es in den DE-Regeln auch vorgesehen.
Gruß aus Wien
Hubert
Eigengewicht Zugfahrzeug Definition in AT vs. DE
Zitat:
Zitat von
Alfred_M.
Bekommt man die mittlerweile bei einem Autofahrerclub? Vor zwei Jahren musste ich mir die noch bei einer deutschen Zulassungsstelle besorgen.
Habe ich vermutet das ich die Plakette nur in DE bekommen.
Muß ich da mit dem WoWa vorfahren oder genügen die Dokumente in denen die 100er-Eignung bestätigt ist (CoC, Zulassungsschein) ?
Gruß aus Wien
Hubert