Vorsteuerabzug für Wohnmobile
Vielleicht für den einen oder anderen von Interesse!
Nach einem Erkenntnis des VwGH (Verwaltungsgerichtshof) sind Wohnmobile) vom 17.10.2018 sind Wohnmobile als Spezialfahrzeuge zu betrachten und es besteht daher - bei entsprechender Begründung - eine Berechtigung für den Vorsteuerabzug. Laut einem Spruch des VwGh vom 17.10.2018, Ra 2017/13/0045. Die Rechtsansicht des BM für Finanzen, wonach Wohnmobile dem Vorsteuerabzugsverbot unterliegen ist daher nicht richtig.
Nachzulesen hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...45_20181017L00