Unsere Lieblingsnachbarn schaffen es. Gibts sowas in AT auch oder ist es angedacht - und wenn Nein, warum nicht?
https://www.swp.de/panorama/wohnmobi...-53358722.html
https://www.facebook.com/groups/2648323072097519
LG Bernd
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Unsere Lieblingsnachbarn schaffen es. Gibts sowas in AT auch oder ist es angedacht - und wenn Nein, warum nicht?
https://www.swp.de/panorama/wohnmobi...-53358722.html
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LG Bernd
habe auch schon danach gesucht. nix.
warum nicht? die geben sich mit den 80% vom vorjahr zufrieden und machen sich eine ruhige zeit. bei mir sind fast alle restaurants geschlossen.
abends gibts eigentlich keine möglichkeit sich etwas abzuholen.
ich habe eine liebe bekannte, die ein wirtshaus mit ihrem vater führt. die haben zumindest mittags geöffnet, pfeifen auf diese ausfallsquote und machen das geschäft ihres lebens.
und noch dazu: die leute müssen ihr eigenes geschirr mitbringen = null müll. davon gibts aber leider nur sehr wenige.
Was hältst du davon, bei einem Restaurant mit Abholservice zu fragen, ob sie euch das Essen auf Tellern liefern, wenn ihr am Parkplatz steht? Für das Restaurant ist es eigentlich egal, die paar Teller und und das Besteckt machen im Spüler nichts aus. Legal ist es sicher auch. Nur müsstest du halt fragen, ob sie das machen.
lg!
Bei uns ist im Umkreis von 50 Meter zum Lokal das Einnehmen der Speisen nicht gestattet.
:cool:wer sonst keine Sorgen hat---machts euch a Dosn auf:cool:
was für eine Dose blau oder grün oder eine mit stufen:confused:[/QUOTE]
Wenn du Puntigammer und Gösser meinst, kann ich nur sagen: Der Wiener hat Kultur
Weil es VERBOTEN ist. Das Betreten der Betriebsstätte (und dazu zählt auch der Parkplatz) ist außer zum Abholen und da auch nur so kurz wie möglich verboten.
Du darfst auch beim Mäci nicht am Parkplatz stehen und fressen.
Bei einer Inzidenz von 50 kann man das vermutlich gefahrlos machen, bei einem Duchschnitt von 350 und Spitzenwerten jenseits 700 brauchen wir in Ö darüber gar nicht nachdenken.
In Wien gab es schon Anzeigen von der Polizei weil einige Personen Punsch in unmittelbarer Nähe des Abgabeortes sich die Getränke einverleibt haben. Auch die Verkäufer haben eine Anzeige ausgefaßt, zum Beispiel gleich bei uns ums Eck in der Burggasse.
Wo die entsprechende Verordnung nachzulesen ist weiß ich leider nicht.
Steht im § 7 der letzten Covid-Notmaßnahmenverordnung.
Zu § 7: § 7 bleibt im Vergleich zur COVID-19-SchuMaV weitgehend unverändert, weshalb auf die Begründung zur COVID-19-SchuMaV verwiesen wird. Aufgrund des Entfalls der durchgängigen 6-Personenregel (Ausnahmen von den Abstands- und Veranstaltungsregeln) der COVID-19-SchuMaV entfällt konsistenter Weise auch § 7 Abs. 5 Z 2. Die Beschränkung ist aufgrund des beschränkten Anwendungsbereichs der Ausnahmen und der ohnehin verpflichtenden Abstandsregeln des Abs. 5 Z 3 nicht mehr erforderlich. Seite 14Rechtliche Begründung zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
Wieder eingeführt wird das Verbot, im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte abgeholte Speisen und Getränke zu konsumieren.
Das Verbot dient dem Zweck der Verhinderung von Menschenansammlungen und Zusammenkünften vor Betriebsstätten und der Verhinderung einer Umgehung des Betretungsverbots und einer Verlagerung auf den Bereich vor den Gaststätten. Das Verbot ist nicht auf öffentliche Orte beschränkt, sondern umfasst auch sonstige, bestimmte Orte vor Betriebsstätten (zB Betriebsstätten der Gastgewerbe in einem Einkaufszentrum). Im Wortlaut wird daher bewusst nicht auf öffentliche Orte abgestellt. Dass sich das Konsumationsverbot nicht auf den privaten Wohnbereich im Umkreis von 50 Metern erstreckt, ergibt sich unzweifelhaft aus einer gesetzeskonformen Interpretation mit § 1 Abs. 3 COVID-19-MG sowie aus einer teleologischen Interpretation
Danke, Karl, fuers raussuchen. Das beantwortet meine Frage.
LG Bernd
Ich hatte ja gehofft,...
...und da quasi Wohnmobile mitgemeint sein koennten :cool:Zitat:
Dass sich das Konsumationsverbot nicht auf den privaten Wohnbereich im Umkreis von 50 Metern erstreckt,...
Wirds aber nicht spielen.... oder:confused:
LG B.
Müßte man zB am Stellplatz Teichstubn nachmessen, wenn du dich ganz hinten auf der Wiese hinstellst, ob dies mehr als 50 m sind.
Laut meinem Hoffnungzitat in Beitrag #16 waere das aber egal.
steht in der letzten, aktuellen Covid-VO. Berghammer war schneller mim raussuchen.
Falls es wen interessiert: man kann sich ALLE BGBL per Newsletter gratis zusenden lassen. Dann weiß man immer, ab wann genau was gilt. Ist auch für section Control ganz praktisch.
Kontrollieren tut das die Polizei. Nicht nur die 50m sondern "alles" aus der VO. War z.B. gestern im Baumarkt für einen Noteinkauf, das war "lustig". Im Markt selbst mehr Personal als Kunden (völlig ungewohnt), weil die Eingangskontrolle war extremst streng. Ohne gültige Gewerbeberechtigung kein Eintritt. Und die mußte man mithaben und vorzeigen. Die haben die Leute reihenweise weggeschickt, weil sie wurden bereits 3x von der Polizei genau kontrolliert, die Strafen sind für den Händler 4stellig. Die riskieren das nicht.