Dauerstandvorzelte: Was ist wo wie erlaubt
Lieber Dauercamping-Freunde,
Da das Thema betreffen Baugenehmigungen, Gebote, Verbote ... betreffend dem Aufstellen von Dauerstandvorzelten immer wieder diskutiert wird, hat uns das Unternehmen Deiz (auch Nachfolger hinsichtlich der Marke "Deisenhofer") gebeten, sich hier direkt im Forum einbringen zu dürfen.
Die rechtlichen Grundlagen sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich und auch von Platz zu Platz gibt es Besonderheiten. Das Unternehmen will daher versuchen, eine Übersicht zu erstellen, welche dann auch hier im Forum die wichtigsten Fragen beantworten könnte.
Deiz wäre gespannt auf Erfahrungen und Berichte von Dauercampern im Forum. Optimal wäre, wenn ein Vertreter des Unternehmens direkt hier in der Diskussion teilnehmen könnte. Wir halten das für eine gute Idee. Wir wollten das Thema aber erst admin-seitig ansprechen damit Ihr wisst, dass das Unternehmen bei uns nachgefragt hat ob das OK ist und das Mit-Diskutieren nicht als Schleichwerbung aufgefasst wird :-)
Wer also konkrete Erfahrungen zum Thema betreffend "Dauerstandvorzelte in Österreich - was ist wo wie erlaubt" hat, bitte hier posten. Bitte unbedingt auch das Bundesland und den Bezirk dazu angeben, wenn gewünscht auch den Platz.
Liebe Grüße,
Euer Admin
Bildung einer Interessengemeinschaft
Liebe Campergemeinschaft,
wäre es nicht sinnvoll, wenn die Gründe für diesen geplanten Abriss genauer bekannt sind, eine gemeinsamen Interessenverband bundesländerübergreifend zu bilden? Damit wäre doch allen gedient.
Wir würden am 31.03.14 bei dem Bausachverständigen anrufen. Doris hat uns entsprechende Daten gegeben. Wenn wir Genaueres wissen, melden wir uns dazu im Forum.
Gruß Deiz Composite 1
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Hier die "Bilder" von denen Doris spricht ... sicherlich ein "Oha-Erlebnis" für Betroffene !!
Copyright der Bilder liegt natürlich beim Land Tirol - sind aber sicherlich im öffentlichen Interesse ...