Zitat:
quote:Hallo zusammen,
es hat ohne Probleme funktioniert:
am Montag beim Werk eine Herstellerbescheinigung angefordert, die lag am Mittwoch im Briefkasten.
Heute morgen mit Fahrzeugbrief, -Schein und Bescheinigung zum Straßenverkehrsamt.
Kosten: 18,10 Euro einschließlichen neuen Brief, neuem Schein und gesiegeltem Tempo-100-Aufkleber.
Dauer: 13 Minuten
Zitat2
Zitat:
quote: Hallo zusammen,
endlich, nun ist sie da, die Änderung der 9 Ausnahmeverordnung zur StVO v. 15.10.1998.
Am 7.Okt 2005 hat Herr Stolpe die 3. Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erlassen und im Bundesgesetzblatt Teil I vom 21. Okt. 2005, Nr 65, Seite 2978 verkündet. Die Verordnung ist ab 22. Okt. 2005 in Kraft.
Wenn ich die Verordnung richtig verstehe ist Voraussetzung für 100 Km/h bei Gesamtmasse WoWa / Leermasse Zugfahrzeug 1 zu 1:
1. Zugfahrzeug mit ABS
2. WoWa mit hydraulischen Schwingungsdämpfern
3. WoWA Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung
4. Die Reifen des WoWa dürfen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt,
erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, nicht älter als 6 Jahre sein
und mindestens für 100 Km/h (L) gekennzeichnet sein.
5. Vom Straßenverkehrsamt gesiegelte Tempo-100 Km/h-Plakette an der
Rückseite des WoWa
Natürlich muss der WoWA auch für Tempo-100 Km/h geeignet sein.
Wie man sieht, tut sich doch noch was in Berlin.