Zitat von
r_kopka
M1 sagt nichts aus. Mein PKW hat genauso wie mein Womo M1. Lediglich der Eintrag "Aufbau" unterscheidet <script id="gpt-impl-0.15919266018803596" src="https://securepubads.g.doubleclick.net/gpt/pubads_impl_112.js"></script>sich.
Hast natürlich recht! Sollte M1/Wohnmobil oder M1/Spezialkraftfahrzeug sein!
Hier sollte man eher zwischen Kastenwagen und Weißware unterscheiden. Wobei die Breite kaum einen Unterschied macht. Wenn ein VW-Bus nicht reicht, ist die Breite immer höher. Bei Weißware noch etwas mehr. Außerdem bei modernen Womos meist mehr als bei älteren.
Naja, die Kastenwagenbreite bei < 3,5 t liegt meist um die 2 m bei der Weißware meist um 2,4m. in manchen Gebieten macht das viel aus. (England, Griechenland, Süditalien...)
Außerdem sollte man sich nicht auf die 3 Monate Spielraum (A) verlassen. Auch wenn das zumindest im EU Ausland akzeptiert werden müßte, ist das nicht immer der Fall. Und wie willst du argumentieren, wenn der Cop schon die Papiere in der Hand hält und du ihn kaum verstehst ?
Stimmt nicht ganz. Das Pickerl kann in A um 4 Monate überzogen werden. Anmeldung Juni, in A gültig bis Ende Oktober.
Das §57 Pickerl kann aber auch einen Monat im Voraus gemacht werden. Somit hätte das Pickerl in A eine Gültigkeit von 18 Monaten.
RK