Fiat Ducato Fahrzeugart + Luftfederung
Guten Morgen lieber Forumsgemeinde!
Zuerst möchte ich mich kurz vorstellen....
Mein Name ist Katharina, ich bin aus Wien und seit geraumer Zeit sind mein Mann und ich begeisterte Camper.
Wir haben einen Elnagh Sleek 540 auf einem Fiat Ducato Bj. 1999 und sind sehr glücklich damit.
Bevor ich zu meinen Fragen komme, möchte ich euch schon mal danken - ich bin seit einiger Zeit hier im Forum registriert und bereits als bis jetzt nur "lesendes" Mitglied unterwegs - ihr habt mir schon mehrmals geholfen (ohne es zu wissen) - VIELEN DANK!
Ich habe aktuell 2 Themen, bei denen ich auch mit der Suchfunktion nicht weiter komme... Vielleicht könnt ihr ja ein wenig "Licht ins Dunkel" bringen?!?!
THEMA 1 "Klasse/Fahrzeugart" im Zulassungsschein/Typenschein:
Bei unserem Ducato Wohnmobil steht im Zulassungsschein als auch im Typenschein als "Klasse/Fahrzeugart" SPEZIALKRAFTWAGEN. Vor ein paar Wochen haben wir ihn zur Pickerlüberprüfung gestellt - passt alles - ohne Probleme das Pickerl bekommen. Allerdings steht am Prüfbericht bei "Fahrzeugklasse" jetzt N1- LKW bis 3,5t
Ich muss gestehen, ich hab den Bericht gar nicht ordentlich gelesen, es ist mir erst gestern aufgefallen, als ich wegen THEMA 2 genauer geschaut habe. Auf dem Prüfbericht von 2013 (wurde bei der gleichen Firma gemacht) vom Vorbesitzer steht bei "Fahrzeugklasse" M1- PKW, Kombi. Am Prüfbericht von 2014 (auch bei der gleichen Firma gemacht/auch vom Vorbesitzer) steht wieder N1-LKW bis 3,5t
Ist das korrekt? Ich habe 2 Berichte mit N1 und einen mit M1 - sollte hier nicht generell "Spezialkraftwagen" stehen?
Die Frage bezieht sich vorallem darauf, da doch alle Fahrzeuge die als LKW geführt werden, jetzt eine Abgasplakette brauchen.
Kennt sich da jemand aus?
THEMA 2 "LUFTFEDERUNG"
Unser Womo hat ein Höchstzulässigesgesamtgewicht 3200 kg - damit kommen wir gut aus - da wir damit 910kg Zuladung haben.
Da wir das Gefühl haben, dass er relativ windanfällig ist und ich auch hier im Forum nur gutes über eine Zusatzluftfederung gelesen habe, haben wir uns entschlossen eine zu kaufen.
Ist gestern geliefert worden - Goldschmitt 1 Kreisanlage mit 6".
Muss diese Anlage typisiert werden? Kann man hier auch gleichzeitig eine Auflastung auf 3500 kg machen lassen?
Im Packerl waren Auflastungunterlagen (TÜV) dabei - allerdings finde ich nur "Nutzlasterhöhung auf 3520 kg" - Muss ich dann auf 3520kg oder kann ich auch auf 3500kg gehen - wir wären somit ja dann über 3,5 Tonnen und ich dürfte nicht mehr fahren.
Ich finde hierzu leider auch im Internet nicht wirklich eine eindeutige Aussage, da sich in den Foren oft österreichische und deutsche Beiträge vermischen und soweit ich raus lesen konnte, dürfte es in Deutschland anders sein.
Einbauen wird die Anlage mein Mann (ist Mechaniker) - muss dann jemand den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen? Wenn ja, wer? Öamtc, Werkstatt, Landesprüfstelle? Oft liest man, dass es gar nicht typisiert werden muss, sondern nur das Auflastungsgutachten mitführen muss. Ich kenn mich nicht mehr aus. Oft liest man auch, dass es mit einem "E Prüfzeichen" anders ist als ohne - Unser Goldschmittanlage hat kein "E Prüfzeichen".
Vielleicht hatte ja jemand von euch schon ähnliche "Probleme" und kann mir da helfen!
Vielen Dank!!!!