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Nationales oder Internationales Gesetz - Glaubensfrage?

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Liebe Camperfreunde, da ich mit meinem WoWa erst in AT, DE und CZ unterwegs war, fehlt mir ein wenig die internationale Erfahrung. Und ich muß gestehen, einen großen Respekt vor Fahrten in's Ausland zu haben. Nicht dass ich ängstlich oder verklemmt wäre, nur ein großer Fremdsprachenmuffel. Vor 25 Jahren forderte mich eine Wienerin auf, einmal nach Wien zu kommen, damit ich gescheit Deutsch lerne. Jo mei. Nun las und hörte ich Geschichten, welche mich ein wenig abschrecken in Länder zu fahren, in denen ich evtl. ausgesackelt werde, ohne zu wissen für was oder mich wegen Verständigungsproblemen, nicht wehren kann. Beruflich habe ich auf der Autobahn des öfteren die Möglichkeit mit Polizisten der Landesverkehrsabteilung Wien zu plaudern. Die Einen kennen sich auch nicht aus (kann einem zum Vorteil reichen) oder werfen neue Fragen ohne Antworten auf. Ich bitte um Eure Meinungen und Erfahrungen und freue mich, auf hoffentlich viele Antworten.


Nationale oder internationale Gesetze in Europa - eine Glaubensfrage? Alle Geschichten habe ich nicht selbst erlebt und wurden mir zugetragen. Sind sie war oder a Geschichtl?



  1. Gesundheitsgutachten in CZ
  2. 50x50 Tafel für Anbauteile in IT und ES
  3. Überziehungsfrist der techn. Prüfplakette in HU
  4. Deckkennzeichen in DE
  5. Anschnallpflicht für Hunde in IT
  6. Differenz der Anhängelast und dem HzGG des WoWa
  7. Spiegelverbreiterung in PL
  8. Warnwestenpflicht in AT und IT
  9. Licht am Tag oder Tagfahrlicht
  10. Blinken während des gesamten Überholvorganges in HR
  11. Freies Übernachten im WoMo in HR
  12. Wer weiß andere Beispiele?




  1. In CZ wurde unlängst ein nationales Gesetz verabschiedet, das Lenker über 60 Jahren ein Fahrtauglichkeitsgutachten mitzuführen haben. Es gab Polizisten, welche dies als EU-Gesetz auslegten und betagte Lenker aus Österreich zur Kasse baten. Der ÖAMTC setzte kurzzeitig, ein in tschechischer Sprache verfasstes Schreiben auf, in dem, dem Kontrollorgan mitgeteilt wurde, das es sich sehr wohl um ein nationales Gesetz handelt und Lenker aus Österreich nicht betrifft. Kennt wer diese Situation?
  2. In IT und ES ist bei einer Montage eines Fahrradträgers am Heck eine rot/weiß gestreifte Tafel in den Maßen 50x50 anzubringen. In IT soll diese aus Kunststoff sein und in ES aus Aluminium. In den Länderinformationen des ÖMTC findet man keine Angaben mehr. Da soll es Hersteller diese Tafeln gegeben haben, welche zwei Tafeln aus beiden Materialien zusammen nieteten, so dass man nur eine Tafel mitführen musste. Aber bitte nicht die Länder oder Materialien verwechseln. Ist das heute noch so und wurde ein Verwechseln der Materialien je geahndet?
  3. Warum akzeptiert HU nicht die Überziehungsfrist von 4 Monaten für die österreichische technische Plakette. Wie kontrolliert HU den technischen Zustand der Autos ihrer Verkehrsteilnehmer? Warum kann einem das nur in HU passieren?
  4. Das Thema der roten Deckkennzeichen für Fahrradträger wurde hier im Forum schon ausgiebig diskutiert. Es gibt nur einen bekannten Fall einer Ahndung in DE. Der ÖAMTC empfiehlt die Verwendung von Fahrradträgern, welche das Kennzeichen nicht verdecken. Statt sich für die Anerkennung dieser Lösung in den Ländern der EU einzusetzen. Bürger aus zB. RO überstellen Gebrauchtfahrzeuge aus der NL mit selbstgemalten Kennzeichen. In AT nicht erlaubt, aber geduldet.
  5. Anschnallpflicht und sichere Verwahrung von Tieren während der Fahrt finde ich gut. Für Yorkshire Terrier nicht so einfach umzusetzen. Im Handschuhfach? Nein, eine Box zum Anschnallen am Rücksitz gibt es natürlich. Wurde schon mal wer beanstandet?
  6. Mein Zugfahrzeug hat eine Anhängelast von 1.300 kg und mein Wohnwagen ein HzGG von 1.350 kg. In AT darf ich halt das HzGG des Wowa nicht ausreizen, da das momentane Gewicht gewogen wird. Ein Polizist der LVA Wien meinte, es könnte im Ausland einen Polizisten veranlassen, das ganze Gespann still zu legen. Ist Dies begründet?
  7. Mein Campinghändler berichtete mir, wenn ein Gespannfahrer aus PL in PL keine Spiegelverbreiterung braucht, obwohl der Wohnwagen breiter ist als das Zugfahrzeug, dann müsse dieses nationale Gesetz auch in den Ländern der EU akzeptiert werden. In AT kann ich mir das sehr gut vorstellen, aber erzähle das mal einem Carabinieri in IT.
  8. Warnwestenpflicht in IT. Nicht mitführen ist nicht strafbar, nur im Fall des Falles muß ich sie anziehen. In AT umgekehrt, bei Kontrolle muß ich sie mit haben, im Ernstfall nicht anziehen, wird nicht geahndet? Wurde hier oder da schon mal wer gestraft?
  9. Licht am Tag ist zB. in CZ ganzjährig Pflicht. Viele moderne Autos haben Tagfahrlicht, bei deren Verwendung die Rückleuchten dunkel bleiben. Wird geduldet oder mußte schon mal wer zahlen?
  10. In HR ist neu, dass während des gesamten Überholvorganges links der Blinker eingeschaltet sein muß. Wurde schon mal wer geahndet?
  11. Weiter in HR. Drei WoMo’s stehen an der Küste in einer Parkbucht mit schönem Blick auf das Meer. Zwei aus DE, eines aus HR. Am Abend fährt die Polizei langsam vorbei und schaut. Zeitig in der Früh ist die Polizei zurück, weckt die vermeintlichen Camper und kassiert eine Strafe wegen Parken in einem Naturschutzgebiet. Eine Beschilderung fehlte. Die Insassen aus HR dürfen weiter schlafen. In Folge ist das ein Schlafen im Fahrzeug zur Herstellung der Fahrtauglichkeit. Wer wurde deswegen schon einmal kassiert?



Wie könnte ich sofort überprüfen ob das Kontrollorgan recht hat oder nicht. Wie wehre ich mich im Nachhinein? Gibt es zur Länderinformation des ÖAMTC eine Alternative? Theoretische Antworten auf meine Fragen fallen auch mir ein. Mich interessieren bitte die praktisch erlebten Vorfälle. Oder wir haben einen Spezialisten im EU-Verkehrsrecht unter uns?


Nach diesen vielen Fragen, freue ich mich auf Eure Antworten.


Liebe Grüße sendet Helmut
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Kommentare

  1. Avatar von Smarti
    Hallo Helmut,

    selbst erlebt habe ich in Italien die Überprüfung der Warnwesten (1 Stück pro Person) sowie der Winterreifen. Das Ganze im März 2015 am Gardasee, da diese Winterreifenregelung in Oberitalien recht neu eingeführt ist und die Italiener davon ausgehen, dass auf Wohnmobilen eher keine Winterreifen montiert werden.

    In Österreich wurde ich ebenfalls schon auf Warnwesten kontrolliert (Schwerpunktkontrolle Westautobahn - 1 Stück pro Fahrzeug) und im Zuge dessen auch gleich auf Verbandszeug. Dieses Verbandszeug war natürlich abgelaufen (Haltbarkeitsdatum ist aufgedruckt!) und ich durfte € 35,- an den Trachtenverein übergeben und musste ein Neues besorgen. Die ganzen Verkehrsregeln und deren Interpretations- und Übertretungsmöglichkeiten im Wiener Stadtgebiet lass ich weg, diese würden einen ganzen BLOG füllen.

    Ausserhalb des Verkehrsgesetzes: In Italien wurde an verschiedenen Campingplätzen (v.a. Gardasee, Lignano und in den Städten Florenz und ROM) der blaue Heimtierausweis für unseren Hund verlangt. Da geht es dann speziell um die Aktualität der Impfungen.

    LG rainer