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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderungen StgB, Unfaelle ....



abo
12.11.2010, 15:33
hallo

unter anderem wird ab 1.12. auch einiges im zusammenhang mit verkehrsunfaellen geaendert.

die aenderung dient einsparungen da eine fahrlaessige koerperverletzung kein offizialdelikt mehr sein wird.

erst dann wenn das opfer den taeter klagt wird es schadenersatz fuer unfallopfer geben.
das komplette prozessrisiko (oft mehrere tausend euro) traegt dabei aber das opfer.

was nicht in dem bericht steht, ich aber aus gut informierten kreisen erfahren habe: die polizei will - da es kein offizialdelikt mehr ist - auch die ueblichen unfallaufnahmen bei unfaellen mit verletzten - nicht mehr durchfuehren. aus kostengruenden ...

da kann man nur empfehlen nie mehr ohne digicam und ohne rechtschutzversicherung ausser haus zu gehen ...

http://derstandard.at/1288659902153/Verkehrsunfaelle-Wer-Schmerzensgeld-will-muss-selbst-klagen

lg
g

Mondmann
12.11.2010, 16:01
Hallo abo,-
ganz schnell wurde man im Strassenverkehr zum vorbestraften " Täter ", da fährt einer im Schritttempo
mit einem Puch 500 einem dicken Mercedes hinten drauf, na was, schon hatte der Mercedesfahrer
einen "Peitschenschlag":D:D:D

Diese Änderung hat - aus meiner Sicht- auch eine positive Seite, für die Vielfahrer, die dem
täglichen Verkehrsstress ausgesetzt sind.

Liebe Grüsse

Mondmann

abo
12.11.2010, 17:38
Diese Änderung hat - aus meiner Sicht- auch eine positive Seite, für die Vielfahrer, die dem
täglichen Verkehrsstress ausgesetzt sind.


lieber mondmann

es ist immer wieder erfrischend zu lesen wie aenderungen in der rechtslage von den einzelnen betroffenen empfunden werden.

ich hab mir ein bisserl zeit genommen und habe darueber nachgedacht
leider bin ich ned draufgekommen ...

nicht drauf gekommen was gut daran sein koennte dass das opfer eines verkehrsunfalles mehrere tausend euro kostenrisiko auf sich nehmen muss um den taeter zu einer ersatzleistung zu bewegen ...

aber naja
evt hab ich ja ned lange genug ueberlegt...

in diesem sinne eine unfallfreie zukunft

lg
g

johannsen
12.11.2010, 21:40
hallo

unter anderem wird ab 1.12. auch einiges im zusammenhang mit verkehrsunfaellen geaendert.

die aenderung dient einsparungen da eine fahrlaessige koerperverletzung kein offizialdelikt mehr sein wird.



Hallo Gerhard!

Bisher war es so, dass bei einer Krankeitsdauer oder Berufsunfähigkeit unter drei Tagen eine Verletzung bei Fahrlässigkeit nicht gerichtlich strafbar war.
Diesen Zeitraum will die Justizministerin nun scheinbar auf einen längeren Zeitraum ausdehnen.

Häufigster Anwendungsfall wurde eh genannt: Verkehrsunfälle mit Personenschaden.

In der Tat eine Verschlechterung in jenen Fällen, wo das Verschulden nicht eindeutig ist. Bei reinen Auffahrunfällen oder sonst eindeutigem Verschulden eines Unfallgegners wird es kein Problem sein, zu seinem Geld zu kommen.

Es geht offenbar wirklich um Einsparungen, weil da bei geringfügigsten Verletzungen oft ganz schöne Kosten für den Staat auflaufen, die durch die Strafen bei weitem nicht hereinkommen.

Die Leute mit Genickschmerzen nach einem Anstupser wird es trotz dieser Novelle weiter geben, der Auffahrende wird dann aber nicht mehr gerichtlich vorbestraft sein - das seh ich persönlich nicht wirklich als Nachteil.
Am Schmerzensgeldanspruch ändert sich ja nichts.



was nicht in dem bericht steht, ich aber aus gut informierten kreisen erfahren habe: die polizei will - da es kein offizialdelikt mehr ist - auch die ueblichen unfallaufnahmen bei unfaellen mit verletzten - nicht mehr durchfuehren. aus kostengruenden ...

da kann man nur empfehlen nie mehr ohne digicam und ohne rechtschutzversicherung ausser haus zu gehen ...



Ist schon klar, wenn keine gerichtlich strafbare Handlung mehr vorliegt, ist das ein Unfall mit Sachschaden. Das heißt nach weiterhin gültiger Rechtslage nach der Straßenverkehrsordnung, welche ja scheinbar nicht geändert wird, dass jeder die Unfallaufnahme verlangen kann, dafür aber die 36 Euro Blaulichtsteuer zu zahlen hat.

Und eine Digitalkamera oder ein Handy mit halbwegs guter Fotofunktion gehört in jedes Auto, damit man die Situation vor dem Wegstellen der Fahrzeuge festhalten kann.

LG

Johann

Mondmann
12.11.2010, 22:08
Die Leute mit Genickschmerzen nach einem Anstupser wird es trotz dieser Novelle weiter geben, der Auffahrende wird dann aber nicht mehr gerichtlich vorbestraft sein - das seh ich persönlich nicht wirklich als Nachteil.
Am Schmerzensgeldanspruch ändert sich ja nich





LG

Johann

Hallo lieber abo,-

genau darum gings mir.
Vielleicht verstehst du es jetzt besser.

Liebe Grüsse

Mondmann

abo
12.11.2010, 22:56
hi



Bisher war es so, dass bei einer Krankeitsdauer oder Berufsunfähigkeit unter drei Tagen eine Verletzung bei Fahrlässigkeit nicht gerichtlich strafbar war.
Diesen Zeitraum will die Justizministerin nun scheinbar auf einen längeren Zeitraum ausdehnen.

ja, auf 14 tage ....



Häufigster Anwendungsfall wurde eh genannt: Verkehrsunfälle mit Personenschaden.
Es geht offenbar wirklich um Einsparungen, weil da bei geringfügigsten Verletzungen oft ganz schöne Kosten für den Staat auflaufen, die durch die Strafen bei weitem nicht hereinkommen.

nein, eigentlicher anlass war die "bereinigung" der kriminalitaetsstatistik
was glaubst wie rasant die jetzt fallen wird wo die messerstecherein und pruegeleien nimmer darin aufscheinen

wenn keine knochenbrueche oder so dabei sind dann bist da ja meist nach 14 tagen wieder fit

lg
g

johannsen
13.11.2010, 08:02
nein, eigentlicher anlass war die "bereinigung" der kriminalitaetsstatistik
was glaubst wie rasant die jetzt fallen wird wo die messerstecherein und pruegeleien nimmer darin aufscheinen

wenn keine knochenbrueche oder so dabei sind dann bist da ja meist nach 14 tagen wieder fit

lg
g

Sorry Gerhard, da liegst Du total falsch. Messerstechereien werden selten fahrlässig begangen, oder ;-) Ebenso wie Prügeleien. Die bleiben natürlich weiterhin als Körperverletzung gerichtlich strafbar, auch wenn die Verletzung nur zwei Tage Krankenstand nach sich zieht.

Und für die Kriminalstatistik ist die Änderung von der Optik her schlecht - nicht tatsächlich. Weil jeder (ausgenommen natürlich die Fälle von Fahrerflucht) der einen Verletzten Unfallbeteiligten verschuldet ja ein Delikt setzt, das auch aufgeklärt ist. Der Clou dabei ist aber, dass der Täter gleich auf die Polizei wartet auch noch ;-)

LG

Johann

Mondmann
13.11.2010, 09:45
Mein lieber abo,-

nicht ganz so erfrischend, wie du wieder einmal daneben liegst:D:D

Liebe Grüsse

Mondmann

johannsen
13.11.2010, 12:43
Mein lieber abo,-

nicht ganz so erfrischend, wie du wieder einmal daneben liegst:D:D

Liebe Grüsse

Mondmann

Ich weiß zwar nicht, was Du für ein Problem mit Gerhard hast, aber irren oder einer falschen Info aufsitzen kann bald mal jemand.

Gerhard ist einer der hilfsbereitesten Kollegen hier. Wenn jede Richtigstellung eines seiner Postings durch mich zu einer solchen Stichelei von Dir führt, dann werde ich in Hinkunft keine derartigen Antworten mehr verfassen.

Niemand ist auf solche Diskussionen neugierig.

Tut mir leid, aber das musst jetzt mal raus.

pfeil49
13.11.2010, 13:03
,
Niemand ist auf solche Diskussionen neugierig.

Tut mir leid, aber das musst jetzt mal raus.[/quote]



Johannsen, meine volle Zustimmung, durch solch ungefragte Negativ-Kommentare, die in der Sache vollkommen wertlos sind, kann alles abgewürgt werden!

Renne
13.11.2010, 14:15
Um mal wieder zum Bericht zurück zu kommen. Bisher war es ja auch so bei kleineren Verletzungen:
Durchchecken lassen, mit medizinischen Bericht zum Anwalt, der schreibt einen Brief an die Versicherung und die zahlt. Bis zu ein paar Tagen Krankenstand wurde auch vorher nicht gerichtlich vorgegangen je nach BH.
Alles was ernste Verletzungen sind wird eh nach wie vor angezeigt. Und ich finde ohne Rechtschutzversicherung sollte man sich sowieso nicht im Strassenverkehr bewegen (ist meine persönliche Meinung)

schnezi
13.11.2010, 16:52
Und ich finde ohne Rechtschutzversicherung sollte man sich sowieso nicht im Strassenverkehr bewegen (ist meine persönliche Meinung)

Dem kann ich mich nur anschließen, nach einem Unfall vor vielen Jahren (Rotlichtverletzung durch den Unfallgegner) hat es trotz eines Unfallzeugen mehrere Verhandlungen incl. Lokalaugenschein und ein gutes Jahr gedauert bis der Schaden abgelöst war, die Summe die der Anwalt verlangt hat (vom Rechtsschutz bezahlt) lag gut über der reinen Schadenshöhe (umgerechnet gut 2000,-)
Nach der heutigen Rechtssprechung hätte ich im übrigen ohne Zeuge genau die Vorstrafe wegen Körperverletzung am Buckel da der Beifahrer des Unfallgegners eine Platzwunde am Kopf erlitten hat (und ich mangels Beifahrer zwei Aussagen gegen meine gehabt hätte). Da ja die Schadensersatzforderungen von der Regelung nicht berührt werden finde ich die Sache also durchaus positiv
schnezi

Koala 45
13.11.2010, 20:33
Hallo lieber abo,-

genau darum gings mir.
Vielleicht verstehst du es jetzt besser.

Liebe Grüsse

Mondmann
Hallo Mondmann,
mal eine Frage, die sich nach dem Lesen einiger -verschiedener - Beiträge hier im Forum stellt: Hast du eigentlich nichts besseres zu tun, als andere Menschen pausenlos blöd anzupöbeln? Wäre es vielleicht möglich, dass auch du dich hier benimmst und sinnvolle Beiträge ablieferst? Vielen Dank im vorhinein!

Mondmann
13.11.2010, 21:03
Hallo koala,-

mal eine Frage, hast du ein Problem mit mir?:rolleyes::rolleyes:

Liebe Grüsse
Mondmann

vielis
14.11.2010, 13:46
Hallo koala,-

mal eine Frage, hast du ein Problem mit mir?:rolleyes::rolleyes:

Liebe Grüsse
Mondmann


koala lass ihn doch und ignorier seine unnötigen sticheleien!! :rolleyes:;)

Mondmann
14.11.2010, 13:59
Hi vielis,-

leider verschont er mich nicht, der schickt mir doch glatt PN, die allerdings ungelesen
gelöscht werden:D:D:D:D

Also koala, verschon mich bitte, wie von vielis gefordert.

Mondmann

Koala 45
14.11.2010, 16:41
koala lass ihn doch und ignorier seine unnötigen sticheleien!! :rolleyes:;)
Du hast Recht, Vielis. Schade, dass hier immer wieder so primitive Menschen unter dem Deckmantel der Anonymität versuchen, Unruhe zu stiften. Gott sei Dank, gibt es aber auch andere, die wirklich interessante und wichtige Beiträge einstellen.

seiwer
15.11.2010, 09:56
Hallo!
Man muss unterscheiden zwischen Strafrecht und Zivilrecht.
Im Strafrecht wird der Staat über den Staatsanwalt selbständig tätig und ein Schuldiger wird bestraft. Er muss an den Staat eine Strafe zahlen. Der Geschädigte bekommt davon gar nichts.

Zivilrecht: Hier gilt die Haftung eines Menschen, wenn der schuldhaft oder fahrlässig gehandelt hat.
Im Bereich der Kfz-Haftpflicht haftet er auch aus der "Innehabung" d.h. heißt, jeder Besitzer haftet auch dann, wenn er nicht schuldhaft oder fahrlässig gehandelt hat.
Bei einem Verkehrsunfall war es bisher so, dass man im Zivilrecht abgewartet hat, ob es einen Schuldigen nach dem Strafrecht gegeben hat und hat sich dann auf das Strafverfahren berufen.
Das fällt jetzt weg; d.h. es wird sofort nach dem Zivilrecht eine Einigung angestrebt oder eben zivilrechtlich geklagt werden müssen.
Daher: Hafpflichtversicherung (Pflicht), Kasko oder Urlaubskasko, Rechtsschutzversicherung;
aber am Wichtigsten: bei einem Unfall, alles fotografieren und die Zeugen sofort namentlich (!!!!) erfassen.
Insgesamt wird es zu einer Verkürzung der Verfahren kommen.

Gute Fahrt Werner

abo
15.11.2010, 10:27
...
Bei einem Verkehrsunfall war es bisher so, dass man im Zivilrecht abgewartet hat, ob es einen Schuldigen nach dem Strafrecht gegeben hat und hat sich dann auf das Strafverfahren berufen.
Das fällt jetzt weg; d.h. es wird sofort nach dem Zivilrecht eine Einigung angestrebt oder eben zivilrechtlich geklagt werden müssen.
Daher: Hafpflichtversicherung (Pflicht), Kasko oder Urlaubskasko, Rechtsschutzversicherung;
aber am Wichtigsten: bei einem Unfall, alles fotografieren und die Zeugen sofort namentlich (!!!!) erfassen.


hi

ok, ich nehme zur kenntnis dass ihr es als vereinfachung seht

ich bleibe trotzdem skeptisch

es wird - so wie es aussieht - keine polizeiliche unfallaufnahme geben
wenn du die 36,- blaulichtsteuer zahlst dann kommen die zwar und nehmen die daten auf
aber wenn nicht von haus aus klar ist dass die verletzung mehr als 14tage krankenstand bewirkt wird es kein vermessen der unfallstelle ect mehr geben

ohne diese quasi amtlich erhobenen beweise wuensche ich mal viel spass beim betreiben der forderungen gegen den unfallgegner

weiss ned wie teuer jetzt ein sachverstaendigengutachten ist, aber beim durchschnittsunfall wohl um die +/- 1500,- bis 2000,- euro, oder?
dazu kommt noch der sachverstaendige aus medizinischer sicht betreffend beurteilung des verletzungsgrades

der gegner laesst natuerlich auch seine beiden gutachten machen, vorerst auf seine kosten ...

gerichtsverhandlung, anwalt (vorerst mal selber bezahlt, ist ja ein zivilrechtsverfahren..)

da simmer gleich auf gesamtaufwendungen (gerichtsgebuehren, beide sachverstaendige, beide anwaelte, barauslagen, zeugengebuehren) von 5.000,- bis 7.000,- euro.
und je nachdem welche verschuldensteilung dann beim urteil rauskommt (ohne gscheite dokumente von der unfallstelle wohl oft 50:50) blieben erhebliche kosten fuer den geschaedigten ueber

und dabnn hoffen das der gegner ned in die naechste instanz geht

hier ist noch gar nicht beruecksichtigt wie sich die situation ohne die polizeiliche beweisaufnahme von der unfallstelle entwickeln wird.
je nach zugehoerigkeit zu einzelnen bevoelkerungsgruppen kann ich mir gut vorstellen dass es eine inflation von "zeugen" gibt die ploetzlich alles moegliche gesehen haben, was dann, ohne polizeiliche beweisaufnahmen, kaum mehr zu widerlegen ist.

evt bin ich ja auch nur zu misstrauisch
aber ganz von der hand zu weisen ist das nicht

hoffen wir halt das ich mich taeusche ...

lg
g

Mondmann
15.11.2010, 18:33
hier ist noch gar nicht beruecksichtigt wie sich die situation ohne die polizeiliche beweisaufnahme von der unfallstelle entwickeln wird.
je nach zugehoerigkeit zu einzelnen bevoelkerungsgruppen kann ich mir gut vorstellen dass es eine inflation von "zeugen" gibt die ploetzlich alles moegliche gesehen haben, was dann, ohne polizeiliche beweisaufnahmen, kaum mehr zu widerlegen ist.

evt bin ich ja auch nur zu misstrauisch
aber ganz von der hand zu weisen ist das nicht

hoffen wir halt das ich mich taeusche ...

lg




g[/quote]

Hallo abo,-
diese Aussage finde ich zumindest problematisch.
Was verstehst du unter " einzelne Bevölkerungsgruppen" ?
Was verstehst du unter " Inflation von Zeugen " ?

Irgendwie finde ich den letzten Absatz von dir schon heftig.

Im übrigen ist mir die Meinung vom koala, so was von wurscht.

Liebe Grüsse

Mondmann

gerilu
15.11.2010, 19:14
hier ist noch gar nicht beruecksichtigt wie sich die situation ohne die polizeiliche beweisaufnahme von der unfallstelle entwickeln wird.
je nach zugehoerigkeit zu einzelnen bevoelkerungsgruppen kann ich mir gut vorstellen dass es eine inflation von "zeugen" gibt die ploetzlich alles moegliche gesehen haben, was dann, ohne polizeiliche beweisaufnahmen, kaum mehr zu widerlegen ist.

evt bin ich ja auch nur zu misstrauisch
aber ganz von der hand zu weisen ist das nicht

hoffen wir halt das ich mich taeusche ...

lg




g

Hallo abo,-
diese Aussage finde ich zumindest problematisch.
Was verstehst du unter " einzelne Bevölkerungsgruppen" ?
Was verstehst du unter " Inflation von Zeugen " ?

Irgendwie finde ich den letzten Absatz von dir schon heftig.

Im übrigen ist mir die Meinung vom koala, so was von wurscht.

Liebe Grüsse

Mondmann

hmmm - bist wohl noch nie in die Verlegenheit gekommen, einem "unvorhersehbarem Ereignis" mit bestimmten "Bevölkerungsgruppen" beizuwohnen .... der Ausdruck "Inflation von Zeugen" macht unter Umständen absolut "Sinn" - ohne jetzt wirklich bestimmte "Bevölkerungsgruppen" abwertend zu verurteilen .... und ich spreche da von Erfahrung ...

Meine Meinung zum Thema: hier wird einfach am falschen Platz "zu Tode gespart" ....
es hat schon was, dass "unvoreingenommen" von der Exekutive "ermittelt" wird, wenn Blut fließt .....

grisu
15.11.2010, 19:22
es wird - so wie es aussieht - keine polizeiliche unfallaufnahme geben
wenn du die 36,- blaulichtsteuer zahlst dann kommen die zwar und nehmen die daten auf
aber wenn nicht von haus aus klar ist dass die verletzung mehr als 14tage krankenstand bewirkt wird es kein vermessen der unfallstelle ect mehr geben

ohne diese quasi amtlich erhobenen beweise wuensche ich mal viel spass beim betreiben der forderungen gegen den unfallgegner



Hallo Gerhard,

ohne die Arbeit der Polizei zu schmälern muss schon festgehalten werden, dass bei einer Unfallaufnahme im großen und ganzen eben nur die Daten und die Aussagen der Beteiligten und Zeugen aufgenommen werden. Dann werden Bilder und eventuell Skizzen (gibts in der Praxis fast nicht mehr) gemacht.
Soweit könnten auch die Unfallbeteiligten selbst diese Dinge festhalten.

Alle anderen Dinge die polizeilich gemacht werden (Alko- bzw. Drogentest, Führerscheinüberprüfung usw.) haben ohnehin nichts mehr mit dieser Änderung zu tun sondern sind strafrechtliche Dinge.
Daher denke ich schon, dass diese zukünftige Vorgangsweise eine gewisse erleichterung bringen wird und die fallweise vorkommenden "plötzlichen Nackenschmerzen" nach einem Bagatellunfall in Zukunft wohl weniger oft vorkommen werden ;)
Das plötzlich Zeugen auftauchen die irgenwo aus dem Hut gezaubert werden kommt leider auch heute schon immer wieder vor, da ist halt dann ein kluger Sachverständiger oder Anwalt gefragt. Es gibt schon gute ittel und Wege solche fingierten Dinge aufzzeigen ;), nur leider halt nicht immer.

Noch ein Fakt aus der Praxis:
Meist sind die Daten die von der Polizei gesammelt werden deshalb interessant, weil sie aus ihrer täglichen Praxis eben ganz genau wissen, was festzuhalten ist, da hat der "Otto Normalverbraucher" oft nicht die nötige Routine und vergisst in der Aufregung schon mal das ein oder andere wichtige Detail.

Für spätere Schmerzensgeldverhandlungen werden aber die polizeilichen Daten und Aussagen grundsätzlich genauso behandelt und bewertet wie jede andere Zeugenaussage, da ja der Beamte auch nur die Fakten festhalten kann, die er nach Eintreffen vorgefunden hat bzw. sehen konnte - nicht mehr und nicht weniger .

Mondmann
15.11.2010, 19:58
hmmm - bist wohl noch nie in die Verlegenheit gekommen, einem "unvorhersehbarem Ereignis" mit bestimmten "Bevölkerungsgruppen" beizuwohnen .... der Ausdruck "Inflation von Zeugen" macht unter Umständen absolut "Sinn" - ohne jetzt wirklich bestimmte "Bevölkerungsgruppen" abwertend zu verurteilen .... und ich spreche da von Erfahrung ...

Meine Meinung zum Thema: hier wird einfach am falschen Platz "zu Tode gespart" ....
es hat schon was, dass "unvoreingenommen" von der Exekutive "ermittelt" wird, wenn Blut fließt .....

Hallo gerilu,-

ist mir heuer in Mörbisch passiert, am Parkplatz vor den Seefestspielen, da wäre es fast , wie
nennst du es? zu einem " unvorsehbarem Ereignis " gekommen. Die Womo hatten alle
ein Kennzeichen mit " W.... " ich hoffe, du meinst nicht diese" W..." als bestimmte
Bevölkerungsgruppe. Die hinterm Arlberg sagen ja zu W ... Wasserkopf:D:D:D:D:D
Wie oben, ich möchte diese Bevölkerungsgruppe nicht abwertend beurteilen.

Liebe Grüsse

Mondmann

gerilu
15.11.2010, 20:03
Hallo gerilu,-

ist mir heuer in Mörbisch passiert, am Parkplatz vor den Seefestspielen, da wäre es fast , wie
nennst du es? zu einem " unvorsehbarem Ereignis " gekommen. Die Womo hatten alle
ein Kennzeichen mit " W.... " ich hoffe, du meinst nicht diese" W..." als bestimmte
Bevölkerungsgruppe. Die hinterm Arlberg sagen ja zu W ... Wasserkopf:D:D:D:D:D
Wie oben, ich möchte diese Bevölkerungsgruppe nicht abwertend beurteilen.

Liebe Grüsse

Mondmann

:D:D:D:D:D:D:D

abo
21.11.2010, 17:03
Insgesamt wird es zu einer Verkürzung der Verfahren kommen.


hi

ich bewundere eure positive herangehensweise

hier werden neuerlich wie schon oft zuvor die opfer schlchtergestellt
das verteidigen gegen die taeter wird nur denen mopeglich die viel geld in die hand nehmen und es riskieren auf eigenes risiko einen zivilprozess anzustrengen

es geht hier ja bei weitem nicht nur um den strassenverkehr

gestern zb wurde entschieden dass im prozess wegen des nach wie vor auf der intensivstation liegenden zweijaehrigen aus tirol, der in einem lokal reinigungsmittellauge statt saft zu trinken bekam nur "fahrlaessige koerperverletzung" angeklagt wird.

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2564635/kind-lauge-statt-saft-serviert-anklage-gegen-cafebesitzerin.story

das kind liegt nach wie vor auf der intensivstation

einen solchen prozess wird es nach dem neuen gesetz nicht geben
den "fahrlaessigkeit" ist ab der novelle kein offizialdelikt mehr
die mutter muesste einen zivilprozess anstrengen um fuer ihr kind das vermutlich bleibende schaeden haben wird zu einem schadenersatz zu kommen
falls sie das geld fuer diesen prozess aufbringen kann

ich kapier euch echt ned leute ...

lg
g

johannsen
21.11.2010, 18:59
gestern zb wurde entschieden dass im prozess wegen des nach wie vor auf der intensivstation liegenden zweijaehrigen aus tirol, der in einem lokal reinigungsmittellauge statt saft zu trinken bekam nur "fahrlaessige koerperverletzung" angeklagt wird.

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2564635/kind-lauge-statt-saft-serviert-anklage-gegen-cafebesitzerin.story

das kind liegt nach wie vor auf der intensivstation

einen solchen prozess wird es nach dem neuen gesetz nicht geben
den "fahrlaessigkeit" ist ab der novelle kein offizialdelikt mehr
die mutter muesste einen zivilprozess anstrengen um fuer ihr kind das vermutlich bleibende schaeden haben wird zu einem schadenersatz zu kommen
falls sie das geld fuer diesen prozess aufbringen kann

ich kapier euch echt ned leute ...

lg
g

Hi Gerhard!

Natürlich ist das weiterhin ein Delikt - die Gesundheitsschädigung ist ja länger als 14 Tage. Also ändert sich da ja nichts.

Und ich bin auch überzeugt, dass bei einer kürzeren Verletzungsdauer auch nicht jeder Geschädigte selbst zu Gericht laufen muss.
Wenn die Verschuldenslage eindeutig ist, wird es ablaufen, wie bei einem normalen Sachschadenunfall - Ansprüche an die Versicherung stellen und ablösen lassen. Judikatur zur Schmerzensgeldhöhe gibt es ja genug.

LG

Johann

grisu
21.11.2010, 19:46
hi

ich bewundere eure positive herangehensweise

hier werden neuerlich wie schon oft zuvor die opfer schlchtergestellt

Wenn du genau nachliest geht es um die "fahrlässige leichte Körperverletzung" und um nichts anderes.
Der angeführte Zeitungsbericht hat damit rein gar nichts zu tun. Also bitte die Kirche im Dorf lassen und nicht gleich schwarz malen.

Um als "fahrlässige leichte Körperverletzung" zu gelten darf auch z.B. kein "schweres Verschulden" und keine bleibenden Folgen sowie keine längere Behandlungsdauer vorliegen. Nur in diesen leichten Fällen gibt es Änderungen und ansonsten ist es "normale" Körperverletzung und alles bleibt beim Alten ;)

Also eher die Kategorie Schürfwunden, blaue Flecke usw.. aber keinesfalls Delikte wie Raufereien (schweres Verschulden) oder gebrochene Knochen (längere Behandslungsdauer) usw.;)

rudolfo
07.12.2010, 09:58
hallo ! eine frage hätte ich doch noch, wann nimmt jetzt die polizei einen unfall auf ,oder wann lehnt sie die unfallaufnahme ab wenn keine größeren verletzungen sind ?!( die können sich ja später erst einstellen ,oder ? kopfweh ,prellungen und so ... ) was ist dann . ich fürchte auch wenn die polizei vermeintlich nur sachschaden nicht mehr aufnimmt ,da wirds lustig !!! bei streit fällen ,dann wirds wichtig mehr zeugen zu haben ( im auto und so ) halte das für nicht so gut ,aber vielleicht sehe ich das nicht richtig ,danke für die antworten sg rudi

johannsen
07.12.2010, 10:50
hallo ! eine frage hätte ich doch noch, wann nimmt jetzt die polizei einen unfall auf ,oder wann lehnt sie die unfallaufnahme ab wenn keine größeren verletzungen sind ?!( die können sich ja später erst einstellen ,oder ? kopfweh ,prellungen und so ... ) was ist dann . ich fürchte auch wenn die polizei vermeintlich nur sachschaden nicht mehr aufnimmt ,da wirds lustig !!! bei streit fällen ,dann wirds wichtig mehr zeugen zu haben ( im auto und so ) halte das für nicht so gut ,aber vielleicht sehe ich das nicht richtig ,danke für die antworten sg rudi

Hallo Rudolfo!


Zur Zeit sieht es so aus: bei JEDEM Unfall, bei dem Verletzung behauptet wird oder tatsächlich sichtbar ist, MUSS die Polizei diesen aufnehmen. Gerichtlich(!) strafbar war der die Verletzung verursachende Unfallgegner jedoch nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben bzw. nicht gegeben waren, etwa dass die Verletzung länger als dreitägige Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge hat.

Da man naturgemäß selten sagen kann, ob so eine Verletzung weniger oder mehr als drei Tage wirkt, war und ist die Unfallaufnahme zwingend.

Daran kann sich meines Erachtens auch in Zukunft nichts ändern. Da der Zeitraum auf 14 Tage erstreckt wird, kann es aber sein, dass eine umfassende "Tatortarbeit" (Fotos, Spuren vermessen, maßstabgerechte Skizze) nicht auch in einen umfangreichen Akt mündet, wenn sich nach drei Tagen herausstellt, dass die Verletzung geringfügig ist und daher kein Gerichtsdelikt vorliegt. Das ist aber jetzt nur mal Spekulation - aber logisch wäre es.

Ist nur Sachschaden entstanden - dazu zählen jetzt halt dann auch Fahrlässigkeitsunfälle mit Schmerzen bis zu 14 Tagen - ist eine Aufnahme wie bisher nicht zwingend, wenn ein Identitätsaustausch erfolgt ist. Wenn ein Beteiligter es aber verlangt, dann muss die Polizei die Daten der Beteiligten und deren Schilderung aufnehmen, aber keinen so umfassenden Bericht verfassen, wie es bei einem Gerichtsdelikt der Fall wäre.

Außerdem wird beim "Sachschadenunfall" die Blaulichtsteuer von 36 Euro fällig - die bekommt der unschuldige Lenker aber von der gegnerischen Versicherung ersetzt.

Wenn Du später "Kopfweh" bekommst, wird ein möglichst umfassender Akt aus den Angaben der Beteiligten rekonstruiert werden müssen - aber auch nur, wenn Du länger als 14 Tage beeinträchtigt bist. Das war auch schon bisher so - halt mit dem Limit von drei Tagen.

Grundsätzlich kann man sagen: die Polizei darf die Aufnahme eines Unfalles niemals ablehnen, wenn zumindest einer der Beteiligten es verlangt - nur kostet es halt beim Sachschaden (oder Verletzung bis 14 Tage) die Blaulichtsteuer.

Ich rate immer, im Zweifel eher die Polizei zu rufen, aber auch selbst immer einen Fotoapparat bei der Hand zu haben - oder ein Handy mit guter Kamera. Vor dem Verändern der Unfallsituation erst mal schnell fotografieren und bei Sachschaden Auto wegstellen. Bei Personenschaden nichts verändern!

LG

Johann

seiwer
07.12.2010, 10:55
1a) Bei einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden ist keine Aufnahme durch die Polizei erforderlich. Geschieht dies dennoch, dann hat derjenige, der die Polizei gerufen hat, die entsprechenden Kosten zu tragen; bzw. kann diese Kosten dann ev. gegen die Versicherung geltend machen.
1b) Können die persönlichen Daten für die beiden betroffenen Fahrzeuge nicht ausgetauscht werden, (z.B. Parkschaden) dann muss bei der Polizei eine Selbstanzeige erfolgen. Einen Zettel an der Windschutzscheibe anzubringen genügt nicht. Erfolgt keine Selbstanzeige, dann wird das als Fahrerflucht gewertet.
2.) Bei Unfällen mit Personenschäden ist auch die Polizei zu verständigen.
Ob die Polizei den Unfall aufnimmt oder nicht, liegt dann nicht mehr im Ermessen der Unfallgegner.
Die Unfallgegner aber auch die Polizei kann jedenfalls nicht den Grad der Verletzung feststellen. Oftmals kommen Menschen erst am nächsten Tag darauf, dass die Verletzung größer als angenommen ist.
3. Bei Verletzung mit Personenschaden kommt es (erst Wochen) danach zur Beurteilung ob ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt oder nicht. Waren die Verletzungen schwerwiegend, kommt es zu einer strafrechtlichen Verhandlung. Eventuelle Strafen werden an den Staat bezahlt und fließen letztlich in das Staaatsbudget.
4. Unabhängig von allem Vorhergesagten, besteht ev. ein zivilrechtlicher Anspruch. Dieser Anspruch ist gegen die Versicherungsunternehmung des Unfallgegners geltend zu machen; Bei Unfällem mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist eine Österreichische Versicherungsunternehmung zuständig; welche das zum jeweiligen Tag gerade ist, kann bei jeder Versicherung erfragt werden.
D.h. Zeugen, Fotos, Krankengeschichten, Reparaturrechnungen, etc. etc. sammeln.
Das Wichtigste sind die Zeugen, d.h. sofort die Daten der beobachtenden Personen aufnehmen (oder Kfz-Kennzeichen und Fotos auch von den herumstehenden Personen machen).
5. Wenn eine Kasko-Versicherung besteht, dann kann der Selbstbehalt geltend gemacht werden bzw. bei eigenem Verschulden die entsprechenden Kosten des eigenen Fahrzeuges.
6. Sollten Sie verletzt sein, dann sollten Sie auch eine Meldung an ihre private Unfallversicherung innerhalb von 3 Tagen machen. Wenn auch ev. keine Dauerinvalidität zurückbleibt, so werden doch vielfach die Unfallkosten (Medikamente, Fahrtkosten etc.) ersetzt.

Anregung: Führen Sie bereits einen mit Ihren Daten ausgefüllten "Europäischen Unfallbericht" mit.
Nach einem Unfall sind alle meist sehr aufgeregt, oft regnet es etc. etc., da ist es sehr beruhigend, wenn man nicht noch seine eigenen Versicherungsdaten etc. suchen muss.

ABER: Gute Fahrt
LG Werner

abo
07.12.2010, 11:06
Zur Zeit sieht es so aus: bei JEDEM Unfall, bei dem Verletzung behauptet wird oder tatsächlich sichtbar ist, MUSS die Polizei diesen aufnehmen. ....
Daran kann sich meines Erachtens auch in Zukunft nichts ändern. ..


hi

abwarten

in wien wurden die beamten bereits mal vorab im wege der personalvertretung informiert dass es ab inkrafttreten keine unfallaufnahmen durch das VuK mehr gibt wenn nicht "offensichtliche" schwere verletzungen vorliegen.

und das was du fuer die "blaulichtsteuer" bekommst ist lediglich die erfassung der daten der beteiligten (also name, kennzeichen ect), angaben zum unfallverlauf werden dzt nicht festgehalten. aber evt aendert sich das ja mit der novelle ... keine ahnung ....

lgg

johannsen
07.12.2010, 11:25
hi

abwarten

in wien wurden die beamten bereits mal vorab im wege der personalvertretung informiert dass es ab inkrafttreten keine unfallaufnahmen durch das VuK mehr gibt wenn nicht "offensichtliche" schwere verletzungen vorliegen.

und das was du fuer die "blaulichtsteuer" bekommst ist lediglich die erfassung der daten der beteiligten (also name, kennzeichen ect), angaben zum unfallverlauf werden dzt nicht festgehalten. aber evt aendert sich das ja mit der novelle ... keine ahnung ....

lgg

Naja, das was sich die Personalvertretung wünscht und was Gesetz ist, sind manchmal zwei Paar Schuh ;-)

Tatsache ist: wenn jemand am Unfallort über Schmerzen klagt, ist der Unfall als "Gerichtsdelikt" aufzunehmen, weil kein Polizist Mediziner ist und nicht einmal ein Arzt vor Ort sagen kann, welchen Verlauf eine erlittene Verletzung nehmen wird.

Eine Beurteilung, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt oder nicht, obliegt nur dem Staats-/Bezirksanwalt, nicht der Polizei.

@Blaulichtsteuer - Zitat § 4 Abs 5a StVO: Wenn nach einem Verkehrsunfall, bei dem nur Sachschaden entstanden ist, eine der beteiligten Personen die nächste Polizeiinspektion von dem Unfall verständigt, obwohl dies im Sinne des Absatz 5 nicht erforderlich wäre, haben die Organe dieser Dienststelle auf Verlangen der betreffenden Person Meldungen über diesen Verkehrsunfall, insbesondere über Unfallsort, Unfallszeit, Lichtverhältnisse, Straßenzustand, Unfallsbeteiligte, nähere Unfallsumstände und verursachte Schäden entgegenzunehmen.

Dass es natürlich den einen oder anderen Beamten geben kann, der sich dieses hier genannten Textes nicht in vollem Umfang bewusst ist, ist sehr gut möglich. Aber der informierte Bürger wird sich auf die Füße stellen und die Aufnahme genau so verlangen können.

Any more questions? ;-)

LG

Johann

rudolfo
07.12.2010, 11:57
hallo ! danke für die ausführlichen antworten . wenn das so ist ist es ja okay ,hoffentlich ändert sich da nix ?! hoffentlich kommen wir nicht in solch situationen .wünsche allen immer gute ,knitterfreie fahrt sg rudi

grisu
08.12.2010, 10:07
@ Johann: wie immer klar, sachlich und präzise - danke ;)