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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wohnwagenimport nr x+1



mutur
19.10.2010, 19:48
hallo zusammen,

wir haben einen uralt wohnwagen aus deutschland fast geschenkt bekommen und
wir stehen jetzt kurz vor der überprüfung zur einzeltypisierung.

wir haben die ~100 beiträge zum thema einzeltypisierung schon gelesen.
ist alles sehr informativ, super, danke schön, aber wir haben noch ein paar fragen:

- der wohnwagen ist baujahr 1976 (lt typenschild) aber erst 1991 erstzugelassen.
kann das ein problem sein?

- brauche ich zum typisieren eine gültige gasprüfung? (ist das G.107?)
wir wollten in österreich die gasprüfung machen, sind aber "durchgefallen" (haben nur die dichtheit bestätigt bekommen) weil
1. die gaslampe keine sicherung hat (kein problem, kann man ja abschliessen) und
2. das typenschild vom gasherd nicht mehr zu finden war und deshalb
die techn. daten nicht vorhanden waren (auch im internet nicht zu finden)
in deutschland war beides anscheindend kein problem, der vorbesitzer hat immer die prüfplakette bekommen.

- was passiert, wenn wir die einzeltypisierung nicht bekommen?
wieder nach hause fahren (der wohnwagen hat ja noch die deutsche zulassung)
oder dürfen wir dann gar nicht mehr fahren?


vielen dank für informationen


maria+rainer+thea+???

corsar 540 hinter renault scenic

grisu
19.10.2010, 20:14
zuerst einmal Willkommen hier im Forum,


zum Typisieren ist zu sagen, dass es je nach Landesprüfstelle unterschiedlich aufwendig ist und manchmal genauer manchmal weniger genau kontrolliert wird.

Grundsätzlich muss der technische Zustand des WW verkehrssicher sein, das wird auch bei der technischen Überprüfung kontrolliert (Bremsen, Beleuchtung, Aufbau usw.)

Da eine Einzelgenehmigung des Wohnwagen als Neuantrag gilt müssten streng genommen folgende weitere Auflagen erfüllt sein, die teilweise für ältere Baujahre schwierig werden könnten:

Gasprüfung
asbestfreie Bremsbeläge
je nach Größe des WW eventuell beleuchtete Seitenstrahler
dritte Bremsleuchte

Ist aber eben je nach Landesprüfstelle möglicherweise verschieden und was nicht gefragt wird muss nicht unbedingt vorhanden sein.

Die einfachste und sicherste Möglichkeit ist bei der Landesprüfstelle vorbeizufahren und nachzufragen, alles andere ist Theorie. Danach kann man abschätzen ob und wenn ja welche Probleme es gibt bzw. geben kann.

lg
Grisu

abo
19.10.2010, 22:31
- was passiert, wenn wir die einzeltypisierung nicht bekommen?
wieder nach hause fahren (der wohnwagen hat ja noch die deutsche zulassung)
oder dürfen wir dann gar nicht mehr fahren?


hallo

genau genommen duerft ihr eigentlich garned erst HINfahren

man moege mich berichtigen wenn ich unsinn schreibe, aber nach meinem wissenstand ist das ziehen eines auslaendischen anhaengers mit einem inlaendischen zugfahrzeug nur unter verwendung der roten sg. deckungskennzeichen zulaessig

ich wuerde mir daher um die 6,- oder so das rote taferl von der zulassungstelle holen (3 bis 5 tage vorbestellen) und dann darfst in jedem fall fahren

lg
g

Flüsterer
19.10.2010, 23:03
hallo

genau genommen duerft ihr eigentlich garned erst HINfahren

man moege mich berichtigen wenn ich unsinn schreibe, aber nach meinem wissenstand ist das ziehen eines auslaendischen anhaengers mit einem inlaendischen zugfahrzeug nur unter verwendung der roten sg. deckungskennzeichen zulaessig

ich wuerde mir daher um die 6,- oder so das rote taferl von der zulassungstelle holen (3 bis 5 tage vorbestellen) und dann darfst in jedem fall fahren

lg
g
Jep ! :rolleyes::rolleyes::rolleyes: Aber bei der Beantragung die Verwendung für FR Träger angeben - sonst brauchst evt. einen Nachweis, dass Du öfter ausländische Anhänger ziehen musst - das klingt dann gleich nach Gewerbe

gerilu
19.10.2010, 23:13
Jep ! :rolleyes::rolleyes::rolleyes: Aber bei der Beantragung die Verwendung für FR Träger angeben - sonst brauchst evt. einen Nachweis, dass Du öfter ausländische Anhänger ziehen musst - das klingt dann gleich nach Gewerbe

Das rote Taferl kostet 8,40 + 1,- für einen Blick ins ZMR, obs ja noch da wohnst, wost wohnst :D - habe mir heute eines geholt -- natürlich für den Fahrradträger !:D:D:D

Wobei man jetzt schon noch dazu sagen muss, dass das mit der "roten Nummer" jetzt nicht zum "andauernden" Gesetzesbruch verleiten soll !!
Also den WOWA dauerhaft nach Österreich einbringen und dann NUR noch mit den roten über den deutschen KZ umherdüsen :rolleyes::):)

Gruß
gerilu

abo
19.10.2010, 23:59
D
Wobei man jetzt schon noch dazu sagen muss, dass das mit der "roten Nummer" jetzt nicht zum "andauernden" Gesetzesbruch verleiten soll !!
Also den WOWA dauerhaft nach Österreich einbringen und dann NUR noch mit den roten über den deutschen KZ umherdüsen :rolleyes::):)


hallo

keinesfalls!
das waere ja im hoechsten maße abscheulich und ganz phöse, phöse, phöse!

ich verstehe ja garned wie du auf die idee kommst das man sich den ganzen affenzirkus mit der ummelderei sparen und auf die weise um 9,40 einmalig in alle zukunft fahren koennte in oesterreich ....

auch wenn in dieser konfiguration mit dem roten deckungskennzeichen die steuer, die versicherung und alle anderen dinge ordnungsgemaess geleistet werden und im falle eines unfalls auch anstandlos zahlen wuerden, es ist und bleibt unzulaessig und wenn man dabei erwischt wird dann kostet das sicher eine menge, so 27,- bis 41,- euro schaetze ich ...

also bloss nicht machen!

lg
g

Flüsterer
20.10.2010, 08:31
hallo

keinesfalls!
das waere ja im hoechsten maße abscheulich und ganz phöse, phöse, phöse!

ich verstehe ja garned wie du auf die idee kommst das man sich den ganzen affenzirkus mit der ummelderei sparen und auf die weise um 9,40 einmalig in alle zukunft fahren koennte in oesterreich ....

auch wenn in dieser konfiguration mit dem roten deckungskennzeichen die steuer, die versicherung und alle anderen dinge ordnungsgemaess geleistet werden und im falle eines unfalls auch anstandlos zahlen wuerden, es ist und bleibt unzulaessig und wenn man dabei erwischt wird dann kostet das sicher eine menge, so 27,- bis 41,- euro schaetze ich ...

also bloss nicht machen!

lg
g

Genau!! Und genau aus diesem Grunde - und nicht etwa, weil meine mir nicht Angetraute immer gemeckert hätte, daß das ja illegal sei und sie Angst vor einer Verkehrskontrolle hätte - habe ich den WoWa mit einer weißen, österreichischen Tafel ausgestattet:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

schnezi
24.10.2010, 11:27
Bei einem alten WoWa gibt es einige zusätzliche Dinge zu beschten, eine Zusammenstellung hab ich gerade hier eingestellt:
http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=9650

Nach nicht bestandener Typisierung darf man generell natürlich nach hause fahren allerdings nur wenn der WoWa verkehrssicher ist, sollte wie es so schön heist "Gefahr in Verzug sein", der Hänger also schwere technische Mängel haben die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird natürlich die Fahrt auf eigener Achse verweigert

Das ziehen eines ausländischen Hängers mit den roten Kennzeichen (Deckkennzeichen, hier gilt auch das rote Taferl welches man für die Radträger am KFZ bekommt) ist im übrigen nur erlaubt wenn der Hänger noch im Ausland angemeldet ist und eine gültige Tüv-Prüfung hat was also den zeilichen Rahmen sowieso einschrängt, einzige legale Möglichkeit einen abgemeldeten WoWa zur Typisierung zu bringen sind also entweder die blauen Taferl oder das berühmte 10kmh-Schild ;)
schnezi

Ferdlnand
25.10.2010, 13:46
Hallo!

Hätte da mal eine ganz, ganz blöde Frage:

Wie sieht es denn mit "Abschleppen" aus:confused:?
Pannendreieck drauf und ab die Post!
Autobahn ist halt zumeiden und Geschwindigkeit einhalten....., oder wie?

lg Ferdl

Flüsterer
25.10.2010, 13:49
Bei einem alten WoWa gibt es einige zusätzliche Dinge zu beschten, eine Zusammenstellung hab ich gerade hier eingestellt:
http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=9650

Nach nicht bestandener Typisierung darf man generell natürlich nach hause fahren allerdings nur wenn der WoWa verkehrssicher ist, sollte wie es so schön heist "Gefahr in Verzug sein", der Hänger also schwere technische Mängel haben die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird natürlich die Fahrt auf eigener Achse verweigert

Das ziehen eines ausländischen Hängers mit den roten Kennzeichen (Deckkennzeichen, hier gilt auch das rote Taferl welches man für die Radträger am KFZ bekommt) ist im übrigen nur erlaubt wenn der Hänger noch im Ausland angemeldet ist und eine gültige Tüv-Prüfung hat was also den zeilichen Rahmen sowieso einschrängt, einzige legale Möglichkeit einen abgemeldeten WoWa zur Typisierung zu bringen sind also entweder die blauen Taferl oder das berühmte 10kmh-Schild ;)
schnezi

...oder der Anhänger hatte noch keine erstmalige Zulassung in Österreich, denn zum Ziehen des Fahrzeuges, welches noch nicht typisiert ist, geht die "rote" schon - und ohne "Datum der erstmaligen Zulassung" findet der Polizist nix im EKIS....

gerilu
25.10.2010, 17:03
ha ha hi - irgendwo gibts dann doch immer wieder diese "Schlupf-Löcher" - halleluja - das kann man(n) jetzt in Sachen Liebe so sehen, oder auch bei gesetzlichen Bestimmungen - pfuiii - BÖSER geri !!! :D:D:D:D:D:D:D

schnezi
25.10.2010, 17:43
Da muß man aufpassen da es rechtlich kleine aber entscheidende Unterschiede gibt, wärend das echte Überstellungskennzeichen (zeitlich begrenzt ausgestellt) auch bei noch nicht oder nicht mehr angemeldeten Hängern verwendet werden darf ist das Rote ein sogenanntes "Deckkennzeichen" welches das ausländische Kennzeichen eben abdeckt (der Hintergrund ist daß mit einem österreichischen Zugfahrzeug im Inland kein Hänger mit ausländischen Kennzeichen gezogen werden darf), dieses "Decken" bedingt also daß der Hänger eine gültige ausländische Zulassung und, sofern dort erforderlich, auch eine gültige "TÜV"-Prüfung.
Mich haben die netten Herren in Blau bei der Überstellung von meinem Triton am Knoten Linz zur Kontrolle aus dem Verkehr gezogen (geht ja nicht mehr recht auffälliger als Mitte Dezember mit einem etwas schrottigen Wohnwagen mit rotem Deckkennzeichen direkt vor den Herren auf die A1 zu biegen) und hier wurde sowohl der deutschen Fahrzeugbrief als auch die Gültigkeit der TÜV-Prüfplakette am deutschen Kennzeichen überprüft.
Weiters ist beim roten Kennzeichen noch zu beachten daß dieses in Deutschland oft nicht anerkannt wird (speziell die Bayern sind da sehr eigen), da ist es dann ebenfalls von Vorteil wenn der Wohnwagen noch angemeldet ist, im Gesetzlichen Rahmen bewegt man sich nur mit dem deutschen Taferl bis zur Grenze und da dann deckeln oder echte Überstellungskennzeichen
schnezi

abo
25.10.2010, 23:00
D... dieses "Decken" bedingt also daß der Hänger eine gültige ausländische Zulassung und, sofern dort erforderlich, auch eine gültige "TÜV"-Prüfung.
...

hallo

bei entsprechender recherche wird sich doch um gottes willen irgendwo ein land finden lassen in dem anhaenger fuer freizeitzewecke nicht zulassungspflichtig sind. ich hatte da trinitad und tobego in erinnerung.

wenn der anhaenger im heimatland kein kennzeichen benoetigt dann kann ich ihn hier auch nur mit den roten ohne was drunter fahren ...
;-)

lg
g

schnezi
26.10.2010, 11:00
Dahingehend fehlt mir ehrlich gesagt das Wissen ob das "Deckeln" auch bei Hängern aus Ländern ohne Zulassung geht, ein Risiko fährt bei so was meines Erachtens aber immer mit und die Kontakte mit den netten Herren in Blau werden auf jeden Fall mehr werden wenn man mit den Roten unterwegs ist ;), die Typisierung von unserem Kleinen hat knappe 90,- gekostet plus Anmeldung, ich denke mal das zu Sparen ist Risiko den Urlaub nach ein paar Kilometern auf der Autobahn zu beenden nicht wert vorallem das wie schon oben geschrieben viele Länder das rote Kennzeichen nicht akzeptieren, ein Bekannter aus dem Pontiac-Forum durfte seinen Importwohnwagen bei der Überstellung ein paar 100m vor der österreichischen Grenze abstellen wegen der Taferln, war auch nicht gerade ein billiges Vergnügen nebst dem zusätzlichen Aufwand der Heimbringung
schnezi

panman
26.10.2010, 12:53
hallo...

das " rote " decktaferl ist ( eigentlich ) eine rein österreichische lösung....

eben um es den österreichischen behörden leichter zu machen... ( lenkererhebung bei einem vergehen .... )

ok... es wird zwar oft auch mal " schindluder " damit getrieben....

kenne auch fälle, wo sich ein einheimischer frächter ;) die überstellungsgebühr für einen auflieger aus d-land ( zwar in ö bei der niederlassung gekauft/bestellt hat.. ) ersparen will....

den auflieger dann im hauptwerk in u.. abgeholt, deckkennzeichen montiert und da man(n) ja auch " kostendeckend " arbeiten wollte.... gleich noch eine ladung aufgenommen....;)

is aber illegal....so rein rechtlich gesehen....

wäre auch dasselbe... wenn'st dir hier einen wowa bestellst und zb. in bad waldsee selber abholst.....( mit den " roten " )

lg
willi