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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : typisierung LKW->PKW fristen, fahrbarkeit vor NOVA-zahlung



a666
14.10.2010, 15:19
hallo,

hat von euch schon jemand einen bereits in Österreich angemeldeten LKW (3 sitzer vorne) zu einem 5-sitzer (+2 hinten) umgebaut und dann zjm PKW umtypisiert? eigentlich ist das ein einfacher vorgang:

umtypsieren -> NOVA zahlen -> neue zulassung.

aber mit einer praktischen hürde: unmittelbar nach der umtypisierung (bei mir TÜV süd innsbruck) verfällt die zulassung. dann gilt es NOVA zahlen. aufgrund möglicher diskussionen beim finanzamt (wertsteigerung oder nicht durch bankeinbau) ist das in einem tag nicht sicher zu schaffen. mein renault trafic steht dann zwar mit kennzeichen aber ohne zulassung zum fahren im industriegebiet herum.

laut ÖAMTC hat man dann 1 monat zeit zum NOVA zahlen, aber auch die können mir nicht sagen ob/wie man in der zwischenzeit weiterfahren kann.

gibt's da einen trick?

danke falls euch schon sowas unterkam!

abo
14.10.2010, 15:35
gibt's da einen trick?
danke falls euch schon sowas unterkam!

hallo

nein, kein trick

du kannst nedmal mit "blauen" fahren weil ja die steuer nicht entrichtet wurde

ich denke aber man kann die diskussionen mit dem finanzamt im vorfeld abklaeren, dann geht auch an einem tag

oder man macht es so wie viele anderen und macht nobel kein grosses thema aus dem geringfuegigen umbau

dann sparst dir das ganze tamtam

bei einem aelteren fahrzeug duerfte zudem die umtypsierung wohl auch einige tuecken habe (eigengewicht ect)...

lg
g

holiday
14.10.2010, 16:22
hallo

nein, kein trick

du kannst nedmal mit "blauen" fahren weil ja die steuer nicht entrichtet wurde

äh? was genau bedeutet das?? was hat die steuer mit den blauen zutun?

ich denke aber man kann die diskussionen mit dem finanzamt im vorfeld abklaeren, dann geht auch an einem tag

nova1 ausfüllen,nova melden,freischalten mit nova4(falls notwendig) anmelden und fahren

oder man macht es so wie viele anderen und macht nobel kein grosses thema aus dem geringfuegigen umbau

naja von 3 auf 5 sitzer fällt bei der ersten kontrolle auf

dann sparst dir das ganze tamtam

bei einem aelteren fahrzeug duerfte zudem die umtypsierung wohl auch einige tuecken habe (eigengewicht ect)...

den traffic gibts ja auch als 5-7 sitzer also dürfte es nicht so ein problem sein

lg
g

+++++++++++++++++++++++

Ferdlnand
14.10.2010, 16:29
Servus!

Du hast Post;)!

lg Ferdl

a666
14.10.2010, 16:33
kleine ergänzung:

die "blauen" gehen, hat mir der ÖAMTC bestätigt, ich bekomme sie nur nicht geschenkt. was passiert eigentlich mit den weissen kennzeichen, eine anmeldung als solche gibt in diesem moment es ja, sie ist nur nicht gültig...

baujahr ist 2007, von daher nicht wirklich alt...

es ist ein kastenwagen nun mit fenstern und einer reimo sitzliegebank. von daher habe ich nicht einfach eine renault-bank eingebaut, das geht herstellerseitig gar nicht.

die ominöse bank (http://www.carto.net/andre.mw/photos/thematic/trafic2/reimo_variotech_333_und_boden/) kostet mit EUR3400,- (!) 1/3 des ursprünglichen kaufpreises des autos, von daher ist es relevant ob/wie dieser wert mitgezählt wird. ob sich das im vorfeld klären lässt, hängt von vielen launen ab (TÜV und FA), von daher wüsste ich gerne vorher was mir blühen könnte (sei es wegen der kontodeckung).

johannsen
15.10.2010, 16:55
kleine ergänzung:

die "blauen" gehen, hat mir der ÖAMTC bestätigt, ich bekomme sie nur nicht geschenkt. was passiert eigentlich mit den weissen kennzeichen, eine anmeldung als solche gibt in diesem moment es ja, sie ist nur nicht gültig...



Also meiner Meinung nach darfst mit den blauen nicht fahren, da Du ja keine Probe- oder Überstellungsfahrt durchführst.

Für solche "Übergangszeiträume" sind die grünen Überstellungskennzeichen gedacht. Sind nicht ganz billig, aber für drei Wochen gültig.

Wobei mir noch nicht ganz klar ist, warum die Zulassung verfällt. Müsste nochmal genau nachlesen, aber Du änderst ja eine genehmigte Type bei der Landesregierung. Als Folge dessen wird die NOVA fällig.

Werd am Montag im Büro nochmal genauer nachlesen, aber aus dem Bauch heraus scheint mir der Vorgang so nicht zu passen.

Du machst doch "nur" eine Änderung der genehmigten Type beim Land nach § 33 KFG, oder?

LG

Johann

a666
15.10.2010, 17:27
hallo johann,

danke für deine bemühungen und recherchen!

meine infos stammen soweit von der rechtsabteilung des ÖAMTC, die aber den fall selber so noch nicht kannten. die typisierungstelle hat sich noch nicht zurückgemeldet. jurist bin ich (leider...) keiner, sofern ich KFG§33 (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384) verstehe, ist dieser § betroffen, ja.

es sollen 2 zusätzliche sitze nachgetragen werden und gleichzeitig von derzeit LKW N1 auf PKW umtypisiert werden (das geht nicht unabhängig, weil ich keine trennwand habe).

ein zahlen der NOVA vorm umtypisieren soll laut ÖAMTC gar nicht gehen weil das FA auf die von der typsierungsstelle geänderten fahrzeugdaten zugreifen muss.

die grünen kennzeichen, nein, nein, noch mehr werfe ich dem FA nicht in den rachen...

wegen den blauen: eine probefahrt kann ja "jemand anderer" durchführen, theoretisch könnte das fahrzeug ja im verkauf stehen. die blauen kennzeichen gelten auf alle in österreich technisch geprüften (pickerl) fahrzeugen und versichern diese eben. das bundeheer fährt ja auch mit "blauen" herum, die über den "weissen" hängen.

johannsen
15.10.2010, 20:17
meine infos stammen soweit von der rechtsabteilung des ÖAMTC, die aber den fall selber so noch nicht kannten. die typisierungstelle hat sich noch nicht zurückgemeldet. jurist bin ich (leider...) keiner, sofern ich KFG§33 (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384) verstehe, ist dieser § betroffen, ja.


Ich denke, mit der Überprüfungsstelle der Landesregierung bist Du auf der sicheren Seite. Die Frage wird sein, ob die Techniker dort der Meinung sind, ob es sich um wesentliche technische Veränderungen handelt oder nicht. Wenn ja, brauchst Du eine Einzelgenehmigung, wenn nein, dann nicht.

Dazu steht im KFG, § 33:

(2) Betreffen die Änderungen (Abs. 1) wesentliche technische Merkmale der Type, der das Fahrzeug angehört, so bedarf das geänderte Fahrzeug einer Einzelgenehmigung. Mit dieser Einzelgenehmigung verliert das für das Fahrzeug allenfalls ausgestellte Genehmigungsdokument seine Gültigkeit und ist dem Landeshauptmann abzuliefern.

Sonst:
(3) Wurden Änderungen angezeigt, die nicht wesentliche technische Merkmale der Type betreffen, so hat der Landeshauptmann diese Änderungen im Sinne des § 28 Abs. 1 zu genehmigen und die geänderten Daten im Wege der Datenfernübertragung in die Genehmigungsdatenbank einzugeben.

Ich hatte sowas auch noch nicht in der Praxis, die Prüfungsstellen beim Land mit Sicherheit. Ruf doch dort einfach mal an, von NÖ in St.Pölten weiß ich, dass die ausgesprochen kompetent und freundlich sind.

Wenn der Typenschein eingezogen wird und die Zulassung erlischt, dann kommst um die ca. 170 Euro für die grünen Kennzeichen nicht herum, wenn Du fahren willst/musst, ohne dass der Verleiher Gefahr läuft, seine blauen Taferl zu verlieren.
Bei wiederholter Bestrafung wegen missbräuchlicher Verwendung ist er die nämlich los.




ein zahlen der NOVA vorm umtypisieren soll laut ÖAMTC gar nicht gehen weil das FA auf die von der typsierungsstelle geänderten fahrzeugdaten zugreifen muss.

Das ist klar. Aber die Eintragung in die KFZ-Datenbank nimmt ja der Techniker vom Land vor.
Eigentlich müsstest das ganze innerhalb eines Tages über die Bühne bringen können und zwar so:

Termin bei der Landesregierung - vorher fragen, was Du alles mithaben musst. Wenns passt, trägt der Techniker die Daten in die Genehmigungsdatenbank ein. Dann mit dem Taxi zum Finanzamt, Nova zahlen, dann zur Zulassungsstelle und neuen Zulassungsschein holen - es sei denn, die Landesregierung stellt Dir (vorher oder nach Finanzamt) gleich einen neuen Zulassungsschein aus. Einfach fragen, wie der Ablauf aus deren Sicht am einfachsten zu händeln ist.




wegen den blauen: eine probefahrt kann ja "jemand anderer" durchführen, theoretisch könnte das fahrzeug ja im verkauf stehen. die blauen kennzeichen gelten auf alle in österreich technisch geprüften (pickerl) fahrzeugen und versichern diese eben. das bundeheer fährt ja auch mit "blauen" herum, die über den "weissen" hängen.

Schon klar, aber schau Dir mal den § 45 KFG an, da siehst Du die Voraussetzungen, vor allem Bestätigung über jede(!) Fahrt und Hinterlegung beim Abstellen hinter der Windschutzscheibe.

Viel Erfolg

LG

Johann

gerilu
15.10.2010, 21:41
Ach die "Blauen" ...

Ist halt immer so eine Interpretationssache - Probefahrt und Überstellungsfahrt sind ja jedem geläufig, aber es gibt da noch eine kennzeichentypische "Verwendung" und zwar die "Überprüfung der Zweckmäßigkeit" (eigentlich gedacht um z.B. ein Fahrzeug wie einen KipperLKW einige Male mit einer ordentlichen Ladung zu versehen um auf unterschiedlichen Routen seine Einsatzzweckmäßigkeit festzustellen ... )

Und wenn man nun einige Tage die Zweckmäßigkeit einer Sitzliegebank feststellen muss, dann muss man das eben .... plausibel interpretieren und auf dem Probefahrtbegleitschein so ordnungsgemäß festhalten :D

Das ist aber nicht die Lösung - ohne ein gesetzeskonformes "Umschreiben" auf allen Ebenen wird es wohl nicht gehen ....

Was aber möglicherweise sehr teuer wird - da habe ich nun keine Ahnung - NOVA ist klar, aber wie ist das nachträglich mit der NOX Strafabgabe für Dieselstinker über 0.005g/km und der CO2 Abgabe - 25,- pro g über 160g und dann noch das "Überdrüber" die 20% Steuer für die Steuer ...???

Will - bzw wollte gerade einen Vivaro aus D importieren - aber die wohlweislich im Vorhinein erhobenen zusätzlichen ob genannten Abgaben ließen mich und meine Geldtasche gar arg erbleichen .... halleluja

Steuern werden in einem Staat wohl immer von "Nöten" sein, aber wenn es dann trotzdem NIE reicht, ärgert das einen schon irgendwie !!
naja "Banker" müsste man halt sein ... die bekommen im Fall des Falles quasi alles geschenkt :mad: aber das ist einen andere Sache :eek:

@ a666 - wenn du dein "Wagerl" wieder mal nutzen willst, dann wird wohl oder Übel kein Weg an Nova2 und dem Formular für die Freischaltung eines gesperrten Fahrzeugs in der Datenbank vorbeiführen .... äh - und sich ja nicht mit dem "Bearbeitungsding" im Finanzamt verbal "anlegen" :D

viel Glück und Erfolg
gerilu

abo
16.10.2010, 00:31
...schau Dir mal den § 45 KFG an, da siehst Du die Voraussetzungen, vor allem Bestätigung über jede(!) Fahrt und Hinterlegung beim Abstellen hinter der Windschutzscheibe.
...


hi

das pickerl §57a, gehoert uebrigens NICHT zu diesen voraussetzungen
das fahrzeug darf nur nicht offenkundig verkehrsunsicher sein..

a666
16.10.2010, 15:31
Die Frage wird sein, ob die Techniker dort der Meinung sind, ob es sich um wesentliche technische Veränderungen handelt oder nicht. Wenn ja, brauchst Du eine Einzelgenehmigung, wenn nein, dann nicht.

wenn ich es recht in erinnerung habe brauche ich keine einzelgenehmigung, jedenfalls keine neue, denn eine habe ich schon (importfahrzeug). aber das ist egal, wenn nur die bank eingetragen wird oder eine neue abnahme erfolgt, da geht es keine EUR50 unterschied und beides stellen sie direkt vor ort aus (und wenn mal der techniker mit der richtigen unterschrift nicht da ist, dann gibt es einen handgeschriebenen provisorischen zettel...)




Wenn der Typenschein eingezogen wird und die Zulassung erlischt, dann kommst um die ca. 170 Euro für die grünen Kennzeichen nicht herum,


aber es gibt da noch eine kennzeichentypische "Verwendung" und zwar die "Überprüfung der Zweckmäßigkeit"

so oder so, beides bekomme ich sicher nicht gratis und wenn sie auch die kennzeichen behalten wollen, dann muss ich mir was überlegen.

ich bezweifle dass ich die NOVA nachzahlung an einem tag schaffe, eben weil es sich um ein import-fahrzeug handelt, mir wurde geraten mich in diesem falle beim FA in geduld zu üben.

aber ja, ich warte mal was die landesprüfstelle sagt, die waren bis jetzt immer sehr kompetent (Tirol), die haben ja solche fälle auch mit sattelzügen, die kann man auch nicht einfach huckepack mitnehmen, die müssen auch selber weiterfahren.




Was aber möglicherweise sehr teuer wird - da habe ich nun keine Ahnung - NOVA ist klar, aber wie ist das nachträglich mit der NOX Strafabgabe für Dieselstinker über 0.005g/km und der CO2 Abgabe - 25,- pro g über 160g und dann noch das "Überdrüber" die 20% Steuer für die Steuer ...???

ja, ich weiss... aber alles unter EUR2000,- ist okay in bezug auf den kaufpreis. der motor ist EURO4 und wird derzeit immer noch in dieser weise verbaut und neu so ausgeliefert.

etwas kopfzerbrechen bereitet mir die frage ob sie mir diese werte wirklich am FA ausrechnen, oder ob ich was mirbringen muss, habe darüber unterschiedliches gelesen und der ÖAMTC bietet eine (kostenpflichtige, rund EUR50) berechnung an. die frage ist warum...

johannsen
16.10.2010, 19:38
etwas kopfzerbrechen bereitet mir die frage ob sie mir diese werte wirklich am FA ausrechnen, oder ob ich was mirbringen muss, habe darüber unterschiedliches gelesen und der ÖAMTC bietet eine (kostenpflichtige, rund EUR50) berechnung an. die frage ist warum...

Soviel ich vom letzten Eigenimport (Pkw) noch weiß, musst Du die Abgaben selbst ausrechnen.
ABER: den Zettel hab ich dann einem netten Finanzbeamten gegeben, der hat alles nachgerechnet und dann die richtigen Werte eingegeben. Ich hatte z.b. übersehen, dass ich aufgrund niedrigen NOX - Wertes damals 200 Euro Bonus erhalten hab ;-)

Lass Dir also deshalb keine grauen Haare wachsen. Die helfen Dir schon bei der Finanz. Schließlich bist ja Kunde und bringst Geld ins Haus ;-)

LG


Johan

a666
17.10.2010, 10:55
johannsen,

hast du zufälligerweise mitbekommen ob die beim FA eine umfangreiche werte-datenbank haben, wo zu dem fahrzeug zB. auch NOx werte drinnen stehen? ich hatte im mai (importdatum) bei der prüfstelle gefragt und die hatten das verneint (es steht auch nix in der einzelgenehmigung)

daweil weiss ich nur 199g/km CO2 und 7.5l/km verbrauch. und das auch nur aus den verlaufsprospekten. da mein fahrzeug eben als LKW importiert wurde die typisierung NICHT über den hersteller geregelt sondern direkt von der typisierungsstelle.

johannsen
17.10.2010, 11:34
johannsen,

hast du zufälligerweise mitbekommen ob die beim FA eine umfangreiche werte-datenbank haben, wo zu dem fahrzeug zB. auch NOx werte drinnen stehen? ich hatte im mai (importdatum) bei der prüfstelle gefragt und die hatten das verneint (es steht auch nix in der einzelgenehmigung)

daweil weiss ich nur 199g/km CO2 und 7.5l/km verbrauch. und das auch nur aus den verlaufsprospekten. da mein fahrzeug eben als LKW importiert wurde die typisierung NICHT über den hersteller geregelt sondern direkt von der typisierungsstelle.

Nein, weiß ich leider nicht. Bei mir standen die Werte im Auszug aus der Genehmigungsdatenbank (=ehemals Typenschein).
Aber da hab ich keine Erfahrung damit, sorry.

Bin mir zwar nicht ganz sicher, aber NOX ist jetzt doch eh nimmer relevant, oder? Du brauchst NOVA-Steuersatz und CO2-Wert.

LG

Johann

a666
18.10.2010, 11:17
so, entwarnung von der typisierungstelle. es ist schon unwahrscheinlich mit welchen halbwahrheiten campingausbauer, ÖAMTC und andere herumschmeissen...

bei der typisierungstelle wird eine neue PKW-zulassung ausgestellt, die kennzeichen bleiben erhalten, es gilt das fahrzeug dann als PKW und man kann weiterfahren. in diesem zeitpunkt werden auch vorhandene CO2- oder NOx-werte nachgetragen. die stehen bei LKWs einfach nicht in den papieren weil sie es nicht müssen.

anschliessend hat man 1 monat zeit die NOVA2 zu begleichen (vermerk in der zulassungsdatenbank). in meinem fall gilt als bemessungsgrundlage normalerweise der listenpreis, aber ich kann auch mit dem kaufvertrag verhandeln gehen (import war vor 5 monaten). soll von der beamtenlaune abhängen, dabei geht es um +/-700EUR. auch wertminderungen kann man nur verbal argumentieren, ausser man holt gutachten ein, was sich bei den beträgen nicht auszahlt. die typisierungstelle macht dazu jedenfalls keine für das FA verbindlichen angaben.

skuril an diesem konstrukt ist, das die zulassung zwar neu ist, aber die alte LKW-versicherung weiterläuft bis die NOVA nachgezahlt ist. aber ich habe mal gelesen, dass LKW-versicherungen mehr insassen mitversichern...

ich werde mir den zahlzirkus demnächst geben :-|

johannsen
18.10.2010, 11:28
bei der typisierungstelle wird eine neue PKW-zulassung ausgestellt, die kennzeichen bleiben erhalten, es gilt das fahrzeug dann als PKW und man kann weiterfahren. in diesem zeitpunkt werden auch vorhandene CO2- oder NOx-werte nachgetragen. die stehen bei LKWs einfach nicht in den papieren weil sie es nicht müssen.

anschliessend hat man 1 monat zeit die NOVA2 zu begleichen (vermerk in der zulassungsdatenbank). in meinem fall gilt als bemessungsgrundlage normalerweise der listenpreis, aber ich kann auch mit dem kaufvertrag verhandeln gehen (import war vor 5 monaten). soll von der beamtenlaune abhängen, dabei geht es um +/-700EUR. auch wertminderungen kann man nur verbal argumentieren, ausser man holt gutachten ein, was sich bei den beträgen nicht auszahlt. die typisierungstelle macht dazu jedenfalls keine für das FA verbindlichen angaben.

skuril an diesem konstrukt ist, das die zulassung zwar neu ist, aber die alte LKW-versicherung weiterläuft bis die NOVA nachgezahlt ist. aber ich habe mal gelesen, dass LKW-versicherungen mehr insassen mitversichern...

ich werde mir den zahlzirkus demnächst geben :-|

Super Ausgang, danke für die informative Rückmeldung.

@ÖAMTC und andere: wenn Juristen über technische Fragen spekulieren, kommt nicht viel heraus. ;-) Daher war die Landesregierungsprüfstelle der Weg zum Ziel.

Wegen NOVA-Berechnung: mein Wissensstand ist, dass das Finanzamt die Rechnung eines ausländischen Händlers anerkennen muss, bei Kauf von privat ziehen sie den Eurotax-Mittelwert ohne MwST heran.

LG

Johann

a666
18.10.2010, 11:37
Wegen NOVA-Berechnung: mein Wissensstand ist, dass das Finanzamt die Rechnung eines ausländischen Händlers anerkennen muss, bei Kauf von privat ziehen sie den Eurotax-Mittelwert ohne MwST heran.

ja, aber der import war im mai, die umtypisierung mache ich im november. die sache mit dem kaufvertrag gilt normalerweise nur bei der direkten nova-nachzahlung beim import (also in der frist der deutschen 4-tages-kennzeichen). die prüfstelle meinte im schlimmsten fall nehmen sie den mittelwert zwischen österreichischen listenpreis und deutschen kaufvertragpreis.

johannsen
18.10.2010, 11:51
ja, aber der import war im mai, die umtypisierung mache ich im november. die sache mit dem kaufvertrag gilt normalerweise nur bei der direkten nova-nachzahlung beim import (also in der frist der deutschen 4-tages-kennzeichen). die prüfstelle meinte im schlimmsten fall nehmen sie den mittelwert zwischen österreichischen listenpreis und deutschen kaufvertragpreis.

Hmm - stimmt, könnte ein Problem sein, weil Du ja jetzt einen österreichischen LKW in einen PKW verwandelt hast.

Wünsche Dir erfolgreiches Verhandeln mit dem Finanzamt. Versuchen kannst Du es ja, ihm den deutschen Kaufvertrag als Grundlage schmackhaft zu machen ;-)

LG

Johann