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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : erlabte Höchstgeschwindigkeit



kerstan
11.08.2010, 11:53
Hallo,

hatte grad bissl Zeit und kam daher auf folgende Frage:

angenommen folgendes Gespann:
Zugfahrzeug: hzGg 2225kg
WoWa: hzGg 1300kg

Summe: 3525kg

also EzB erforderlch!

wie ist da nun die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn?
generell 80?
oder richtet sich die nach dem Momentangewicht?
(also wenn über 3500kg dann nur 80, wenn unter 3500kg dann 100)

Grüße aus dem Exil am Bodensee

abo
11.08.2010, 12:22
generell 80?
oder richtet sich die nach dem Momentangewicht?


hallo

es geht IMMER um das HZLGG soweit ich weiss

auch mit einem PKW mit 1000kg HZLGG und einem anhaneger mit 760kg HZLGG gilt tempo 80 am highway

lg
g

wolfi68
11.08.2010, 12:23
Hallo kerstan,

hab folgendes gefunden:


Führerscheinbestimmungen

für Gespanne.
Immer wieder verursachen die – zugegeben nicht sehr einfach zu durchschauenden – rechtlichen Vorschriften für die Verwendung von Anhängern einige Verwirrung.
Damit das Ergebnis übersichtlich bleibt, wurde der Text mit Absicht möglichst knapp gehalten.
Diese Übersicht umfasst Kombinationen von:



Zugfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg (Führerschein Klasse B)

mit



Anhängern mit Auflaufbremse (höchstes zulässiges Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg).

Für die Anwendung der Vorschriften ist es unerheblich, ob das Zugfahrzeug als Pkw, Kombi oder Lkw typisiert wurde.
Leichter (ungebremster) Anhänger – Führerscheinklasse B Höchstes zulässiges


Gesamtgewicht des Anhängers bis zu 750 kg




Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers muss kleiner sein als die Hälfte des um 75 kg erhöhten Eigengewichts des Zugfahrzeuges.




Die beiden höchsten zulässigen Gesamtgewichte dürfen höchstens 4.250 kg betragen.

Weitere Bestimmungen:



Der Anhänger muss keine Bremse besitzen.




Höchstgeschwindigkeit Freilandstraße – Autostraße – Autobahn: 100 – 100 – 100 m/h.




Autobahnmaut: Die Vignette für die Klasse B umfasst auch den Anhänger.

Schwerer (gebremster) Anhänger – Führerscheinklasse B (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) Höchstes zulässiges


Gesamtgewicht d. Anhängers über 750 kg.




Das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges.




Die beiden höchsten zulässigen Gesamtgewichte dürfen zusammengerechnet höchstens 3.500 kg betragen. Wenn eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt wird, i t die Führerscheinklasse B+E notwendig!

Weitere Bestimmungen:



Der Anhänger muss gebremst sein, mindestens ein Unterlegkeil ist mitzuführen.




Höchstgeschwindigkeit Freilandstraße – Autostraße – Autobahn: 80 – 80 – 100 km/h.




Autobahnmaut: Die Vignette für die Klasse B umfasst auch den Anhänger.

Schwerer Anhänger – Führerscheinklasse B+E (über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht)
Höchstes zulässiges Gesamtgewicht d. Anhängers über 750 kg



Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges.




Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als die im Zulassungsschein eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeuges.

Weitere Bestimmungen


:




Der Anhänger muss gebremst sein, mindestens ein Unterlegkeil ist mitzuführen.




Höchstgeschwindigkeit Ortsgebiet – Freilandstraße – Autostraße – Autobahn: 50 – 70 – 80 – 80 km/h.




Autobahnmaut: Die Vignette für die Klasse B umfasst auch den Anhänger.

Schwerer Anhänger hinter Geländewagen – Führerscheinklasse B+E
Höchstes zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg.
Ob ein Zugfahrzeug geländegängig im Sinne dieser Vorschrift ist, wird in der Zulassungsbescheinigung eingetragen („rt des Fahrzeugs/Klasse: M1G, N1G").



Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers (also das Gewicht des Anhängers im beladenen Zustand) darf nicht größer sein als das 1,5-fache des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges.




Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als die im Zulassungsschein eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeuges.

Weitere Bestimmungen


:




Der Anhänger muss gebremst sein, mindestens ein Unterlegkeil ist mitzuführen.




Höchstgeschwindigkeit Ortsgebiet – Freilandstraße – Autostraße – Autobahn: 50 – 70 – 80 – 80 km/h.




Autobahnmaut: Die Vignette für die Klasse B umfasst auch den Anhänger.

EU-Führerscheinänderung. Der Wunsch der Gespannfahrer. Das B-Schein-Gewicht von 3.500 kg auf 4.250 kg anzuheben, erfüllt sich frühestens 2013 mit der EU-Führerschein-
Richtlinie.

yankee
12.08.2010, 02:56
Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges.





Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als die im Zulassungsschein eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeuges.



nur der guten ordnung halber als ergänzung:
und natürlich nicht grösser als das höchste zulässige gesamtgewicht des anhängers.

z.b. jeep
zgg 2400kg x 1.5 sind 3600kg
anhängelast 3500kg
ww max: 3500kg
ziehen trotzdem nur das zgg des wohnwagens lt. zulassungsschein
bei mir 1700kg.

@kerstan
über 3500kg zuggesamtgewicht fs e zu b und 70/80/80
und wenn der ww leer ist :)

schönen tag noch

abo
12.08.2010, 10:02
nur der guten ordnung halber als ergänzung:
und natürlich nicht grösser als das höchste zulässige gesamtgewicht des anhängers.



hallo

und nicht groesser als die zulaessige anhaengelast fuer die das fahrzeug (typenschein) und die anhaengevorrichtung (EU-typengenehmigung) selber zugelassen sind

Flüsterer
12.08.2010, 11:30
hallo

es geht IMMER um das HZLGG soweit ich weiss

auch mit einem PKW mit 1000kg HZLGG und einem anhaneger mit 760kg HZLGG gilt tempo 80 am highway

lg
g

Falsch, wenn HzGG in Summe unter 3500 kg und EG Zugfahrzeug >= HzGG des WoWa oder leichter Anhänger am 3500kg Zugfzg (Also alles, wo KEIN EzB erforderlich ist) dann sind es 100 auf der AB.

Flüsterer
12.08.2010, 11:34
Hallo,

hatte grad bissl Zeit und kam daher auf folgende Frage:

angenommen folgendes Gespann:
Zugfahrzeug: hzGg 2225kg
WoWa: hzGg 1300kg

Summe: 3525kg

also EzB erforderlch!

wie ist da nun die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn?
generell 80?
oder richtet sich die nach dem Momentangewicht?
(also wenn über 3500kg dann nur 80, wenn unter 3500kg dann 100)

Grüße aus dem Exil am Bodensee

Ich würde auf 25kg Zuladung am Zugfzg verzichten, also runtertypisieren und schon darfst Du ruhigen Gewissens 100 fahren. So sind es nur 80, weil da gibt es keine Toleranz, auch wenn es nur 25kg sind...
EzB würde ich aber trotzdem machen - es geht hier ja wirklich nur um Peanuts...

kerstan
12.08.2010, 11:56
Ich würde auf 25kg Zuladung am Zugfzg verzichten, also runtertypisieren und schon darfst Du ruhigen Gewissens 100 fahren. So sind es nur 80, weil da gibt es keine Toleranz, auch wenn es nur 25kg sind...
EzB würde ich aber trotzdem machen - es geht hier ja wirklich nur um Peanuts...

Darum gings ja nicht, bzw genau das hab ich eh gemacht. (abgelastet!)

Danke für die wiederholte Bestätigung meiner Vermutung, wie absurd die Anhängerregelungen sind:
ein 3Tonner (hzGg) mit voll beladenem "leichten Hänger" (zus. >3,5t) darf 100 fahren
aber ein 3Tonner (hzGg) mit leerem "schwerem Hänger" (zus. <3,5t) nur 80

Flüsterer
13.08.2010, 15:55
Darum gings ja nicht, bzw genau das hab ich eh gemacht. (abgelastet!)

Danke für die wiederholte Bestätigung meiner Vermutung, wie absurd die Anhängerregelungen sind:
ein 3Tonner (hzGg) mit voll beladenem "leichten Hänger" (zus. >3,5t) darf 100 fahren
aber ein 3Tonner (hzGg) mit leerem "schwerem Hänger" (zus. <3,5t) nur 80

Es geht noch schlimmer: Ein Freund hat ein Gespann < 3500kg, darf also in A 100 auf der AB fahren. Ich darf mit meinen 4600kg das nat. nicht, also nur 80.

Fahren wir jetzt nach D, dann darf er nur 80 fahren und hat wegen des zu geringen Gewichtsunterschiedes Zugfzg - WoWa keine Chance auf 100er Zulassung, bei mir kein Problem...

atrophie
28.08.2010, 21:13
Es geht noch schlimmer: Ein Freund hat ein Gespann < 3500kg, darf also in A 100 auf der AB fahren. Ich darf mit meinen 4600kg das nat. nicht, also nur 80.

Fahren wir jetzt nach D, dann darf er nur 80 fahren und hat wegen des zu geringen Gewichtsunterschiedes Zugfzg - WoWa keine Chance auf 100er Zulassung, bei mir kein Problem...


Hallo Flüsterer,

ich bin mir da nicht so sicher, ob du mit 4,6t eine 100er Zulassung bekommst (oder hast du schon ein?)
In D darfst ja sowieso nur nen 80er fahren, eine Erhöhung auf 100 ist eine Ausnahmeregelung für Gespanne bis 3,5t.

Gruß

Peter

yankee
29.08.2010, 02:13
"eine Erhöhung auf 100 ist eine Ausnahmeregelung für Gespanne bis 3,5t"

Hi Peter
das gesamtzuggewicht kann schon über 3.5t betragen.
die 3.5t begrenzung gilt nur für das zugfahrzeug.

ich habe die 100er zulassung für deutschland und ein gesamtzuggewicht von 4100kg.
na, geht doch ... auch für "ösis" ... :-)

grüße aus Wien

Flüsterer
29.08.2010, 09:36
Ich hab es mir noch nicht geholt, weiss aber, dass ich eine kriege. Nächstes Jahr geht es nach DK, da muß es dann sein, sonst wird die Fahrerei fad - andererseits sind wir beim Sizilien-Urlaub auch permanent auf der Autostrada lt Tacho zwischen 100 und 105 gefahren - 3700km Geschwindigkeitsübertetung gratis:D:D

johannsen
29.08.2010, 09:38
Hallo Flüsterer,

ich bin mir da nicht so sicher, ob du mit 4,6t eine 100er Zulassung bekommst (oder hast du schon ein?)
In D darfst ja sowieso nur nen 80er fahren, eine Erhöhung auf 100 ist eine Ausnahmeregelung für Gespanne bis 3,5t.

Gruß

Peter

Hallo!

Also ich hab auch eine 100 km/h Genehmigung für Deutschland und bin über 3,5 t, nicht viel zwar, aber doch.

LG

Johann

yankee
29.08.2010, 10:25
Ich hab es mir noch nicht geholt, weiss aber, dass ich eine kriege. Nächstes Jahr geht es nach DK, da muß es dann sein, sonst wird die Fahrerei fad -

hi flüsterer,
dann holst du dir beim öamtc auch noch die deutsche feinstaubplakette (5.-)
und bist dann besser "ausgerüstet" als viele deutsche.
sorgt am CP für unterhaltung :)

Grüße aus wien 21.

atrophie
29.08.2010, 11:12
Hi,

hab nochmal genauer nachgesehen. Die 3,5t beziehen sich tatsächlich auf das Zugfahrzeug:o
Naja, wer lesen kann ist klar im Vorteil:rolleyes:

Beschämende Grüße

Peter

yankee
29.08.2010, 11:25
Hi,
hab nochmal genauer nachgesehen. Die 3,5t beziehen sich tatsächlich auf das Zugfahrzeug:o
Naja, wer lesen kann ist klar im Vorteil:rolleyes:
Beschämende Grüße
Peter

Hi Peter
alles halb so schlimm ...
um bei den bestimmungen den durchblick zu bekommen brauchst´ einen zweiten bildungsweg :) - da kennen sich nicht einmal die einzelnen landratsämter aus.

ich hab den "100er" per brief eingereicht und bekommen!
obwohl alle deutschen gesagt haben, das geht nie!
hat dann beim landratsamt lindau 17 euro gekostet.

es lebe die eu und der grenzüberschreitende verkehr ;)