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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PKW mit Anhänger über 3,5 Tonnen



wolfischauer
06.06.2010, 10:19
Hallo Erstmals, ich bin neu hier im Forum und möchte mich auch auf dem Campingbereich etc mit meinem 4x4 austoben.

Jetzt habe ich aber folgende Frage:

ich habe den C1 Führerschein in Österreich vor einer Woche gemacht. Bin aber noch keine 21 Jahre alt.

Jetzt muss ich aber mit meinem 2 Tonnen PKW und einem schweren Anhänger einen Fix Campingcontainer mit alleingewicht von 1 Tonne aus Deutschland holen.

Der Anhänger wiegt aber zwangsläufig auch ca 700kg +- und somit überschreite ich das 3,5 Tonnen hzgm Gesetz.

Darf ich nun mit meinem C1 Führerschein trotzdem einen schweren Anhänger an dem besagten PKW betreiben wenn ich in Summe über 3,5 Tonnen hzgm komme.. Können dann schon mal 4 Tonnen werden...

Kann mir da bitte jemand helfen.. :D

Lg Christian, danke vielmals..

panman
06.06.2010, 10:50
servus...

hmmm... bei deiner " erst " vor einer woche stattgefundenen fs prüfung sollte das schon " irgendwie " angesprochen worden sein.... ???

also nur mit c1 geht nixe mit hänger über 750kg...

näheres dada... http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040150.html

lg
willi

johannsen
06.06.2010, 10:59
Mit einem schweren Hänger brauchst immer Klasse E - ausgenommen die Regelung mit Eigengewicht des Zugfahrzeuges höher als höchstzulässiges Gesamtgewicht des Anhängers UND Summe der höchstzulässigen GGewichte beider Fahrzeuge UNTER 3500 kg.

Somit nichts mit C1.

Folge beim Erwischtwerden: mind. 3 Monate FS-Entzug + Strafe natürlich.

LG

Johann

abo
06.06.2010, 20:40
Folge beim Erwischtwerden: mind. 3 Monate FS-Entzug + Strafe natürlich.
LG
Johann

hallo

hmmmm

also angenommen der PKW hat 2000kg
und der anhaenger hat 1700kg

dann ueberschreitet er das HZLGG um 200kg ...

geht des ned mit augenzwinkern als eine simpel ueberladung durch ....
und nicht fahren ohne fuehrerschein .-...?

lg
g

kerstan
06.06.2010, 22:22
hallo

hmmmm

also angenommen der PKW hat 2000kg
und der anhaenger hat 1700kg

dann ueberschreitet er das HZLGG um 200kg ...

geht des ned mit augenzwinkern als eine simpel ueberladung durch ....
und nicht fahren ohne fuehrerschein .-...?

lg
g

für die Überladung sind (lt. Auskunft des Prüfers bei der KFZ-Landesprüfstelle) eigentlich nur 2% veranschlagt!!!!
1700 statt 1500kg wären sogar mehr als 10%
ich denke da reicht Augenzwinkern nicht mehr aus

Flüsterer
07.06.2010, 07:35
hallo

hmmmm

also angenommen der PKW hat 2000kg
und der anhaenger hat 1700kg

dann ueberschreitet er das HZLGG um 200kg ...

geht des ned mit augenzwinkern als eine simpel ueberladung durch ....
und nicht fahren ohne fuehrerschein .-...?

lg
g

Ich denke mal, daß man den Aussagen in dieser Richtung vom Johannsen schon trauen sollte...

johannsen
07.06.2010, 07:52
also angenommen der PKW hat 2000kg
und der anhaenger hat 1700kg

dann ueberschreitet er das HZLGG um 200kg ...

geht des ned mit augenzwinkern als eine simpel ueberladung durch ....
und nicht fahren ohne fuehrerschein .-...?


g

Das mit der Überschreitung greift nur dann, wenn die in den Zulassungsscheinen eingetragenen Gewichte zwar überschritten werden, der Lenker aber grundsätzlich mit einem bestimmten Fahrzeug oder Gespann fahren darf.

Also z.B. hat sein Gespann insgesamt tatsächlich 5000 kg, laut Zulassungsscheinen darf er aber nur 4800 haben. Er ist aber im Besitz von B oder C(1) zu E.

Wenn er aufgrund der Gewichte der einzelnen Gespannteile schon gar nicht mit so einer Zusammenstellung fahren darf, weil er den entsprechenden Schein nicht hat, fällt er in die Bestimmung des § 1 Abs 3 FSG - er lenkt ohne Lenkberechtigung.

Das hat einen mindestens dreimontigen FS-Entzug zur Folge, wobei es die Einschränkung gibt, dass der Entzug erst bei wiederholter Übertretung greift.

Wenn der Themenstarter also etwa bei Hin- und Rückfahrt (oder sonst ein zweites Mal innerhalb von fünf Jahren) erwischt wird, ist der Schein jedenfalls weg.

LG

Johann

abo
07.06.2010, 09:25
Das mit der Überschreitung greift nur dann, wenn die in den Zulassungsscheinen eingetragenen Gewichte zwar überschritten werden, der Lenker aber grundsätzlich mit einem bestimmten Fahrzeug oder Gespann fahren darf.
...

hallo

ja, hatte ich mir eh gedacht
aber einen versuch wars wert ...
;-)

lg
g

seiwer
07.06.2010, 10:18
Hallo!
Du brauchst "E zu B"
Über dieses Thema wurde hier schon mehrmals ausführlich berichtet - bitte nachlesen!
Gute Fahrt
Werner

abo
07.06.2010, 10:21
Du brauchst "E zu B"


hallo werner

hab ich was verpasst?
warum braucht er "E zu B"

er braucht schlicht den "E" fuehrerschein, und wenn schon, dann "E zu C1"

oder nicht

lg
g

FlorianNoe
07.06.2010, 10:42
hallo werner

hab ich was verpasst?
warum braucht er "E zu B"

er braucht schlicht den "E" fuehrerschein, und wenn schon, dann "E zu C1"

oder nicht

lg
g

Der C1 includiert ja auch den B-Schein, und mit E zu B ist wahrscheinlich nur der "kleine" E-Schein gmeint.

seiwer
08.06.2010, 11:10
Hallo!
E zu B: das ist die Minimalforderung und die billigste Lösung.
Selbstverständlich kann er auch über den LKW den Anhängerführerschein mitmachen, das wäre dann die Maximallösung.
Nachdem er es schnell und vermutlich billig braucht, ist es eben E zu B
LG Werner