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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frust total, neues WOMO beschädigt



Spittelberg
03.06.2010, 09:53
Ich muß mir meinen Frust von der Seele schreiben und mitteilen was mir, bzw. unserem WOMO gestern widerfahren ist.
Unser Fahrzeug war ordnungsgemäß an der rechten Straßenseite unmittelbar vor einer Quergasse nach rechts geparkt. Ich war zufällig im Fahrzeug, um diverse Arbeiten zu erledigen. Da hat ein Getränkelieferwagen (ca. 5 Tonner) im Retourgang aus der Quergasse zurückgeschoben und zu früh eingeschlagen. Ich habe das Unheil kommen sehen und habe gehupt was das Zeug hält. Reaktion: Null. Dann hat es auch schon geknirscht und der LKW hat mit seiner rechten hinteren Ladekante unser neues, genau 2 Monate junges Wohnmobil, vorne links beim Scheinwerfer gerammt!!!
Ich bin wie von der Tarantel gestochen aus dem WOMO gesprungen, dem LKW nach, der nach vorne fuhr und habe wie wild auf seine Bordwand getrommelt, worauf er anhielt. Ich hatte den Eindruck, er wollte einfach wegfahren und Fahrerflucht begehen. Vielleicht hat er sichs überlegt, als er bemerkte das da jemand den Vorgang beobachtete. Das Kennzeichen ablesen , war das Erste was ich gemacht habe. Ich muß aber betonen, daß das mit der möglichen Fahrerflucht eine reine Vermutung von mir ist. Es gilt die Unschuldsvermutung, wie es rechtlich korrekt wohl heißt.
Das ist ganz schön frustierend wenn man absolut nicht verhindern kann, wenn einer seinen LKW in unser neues WOMO praktisch in Zeitlupe einbaut. Wenigstens hat er keine Schwierigkeiten gemacht den Unfallsbericht ordnungsgemäß auszufüllen.
Zusätzlich zu den sichtbaren Schäden hat auch das Glas des Scheinwerfers einen Sprung. Ich weiß nicht ob beim Ducato da nur das Glas erneuert werden kann, oder der ganze Scheinwerfer eine Kompletteinheit (ziemlich teuer, soviel ich weiß) ist, die erneuert werden muß. Ist mir auch egal, ich muß es ja nicht zahlen. Aber es tut verdammt weh!!!!

Frage an Euch: Kann man hier bei der gegnerischen Versicherung zusätzlich zur ordnungsgemäßen Reparatur einen Wertverlust des Fahrzeuges geltend machen, da der Wagen jetzt ja nicht mehr unfallfrei ist, oder ist dieser Schaden dafür zu gering? Wenn ja, wie wird der Wertverlust errechnet und vergolten, als Barablöse?

Hier noch 2 Fotos vom Schaden:

abo
03.06.2010, 10:45
hallo

ja, wertabfindung sollte es geben

lg
g

PS:
du solltest da nicht stehen
du stehst mit dem fahrzeug ueber die begrenzungslinie der fahrbahn
und darfst eigentlich nicht mal mit einem teil des fahrzeugs in den luftraum ueber der linie ragen

ich habe kuerzlich 59,- deshalb bezahlt

lg
g


lg
g

Flüsterer
03.06.2010, 11:16
Wertminderung wird es keine geben, da das Fahrzeug nur durch das Ersetzen von angeschraubten Anbauteilen wieder vollständig hergestellt wird und somit weiterhin unfallfrei ist. Die Reparatur ist ein Klacks, neue Stoßstange, Scheinwerfer und Kotflügel, lackieren und fertig. Das WoMochen wird bald wieder heile sein und nix wird zu sehen sein.
Also Kopf hoch.

Mit der Wahl des Parkplatzes hat der Gerhard aber recht...

grisu
03.06.2010, 12:09
Wie Martin schon geschrieben hat sollte die Reparatur zumindest den Bildern nach recht einfach sein und danach steht dein Prachtstück wieder schön wie am ersten Tag da ;)
Nachdem der LKW rückwärts ausgeparkt hat, sollte auch die Schuldfrage kein Thema sein.



So ganz würde ich eine mögliche Wertminderung nicht generell ausschließen, hängt aber tatsächlich vom genauen Schaden bzw. den eventuell zu reparierenden und auszutauschenden Teilen ab.
Ich würde zumindest bei der Schadensbesichtigung mit dem Gutachter der Versicherung gleich mal darüber reden und einen Anspruch darauf stellen.

Falls dann tatsächlich ein Anspruch besteht, wird dieser entweder mittels der Sacher-Wielke Formel oder alternativ mit einer Verbandsformel der Versicherungen berechnet.
Nähere Infos dazu bekommst du auch bei den Autofahrerclubs oder (falls du eine hast) bei deiner KFZ-Rechtschutzversicherung

tojamata
03.06.2010, 15:59
servus spittelberg,

dumm gelaufen, ich kann mit dir fühlen!!!!

@abo, ich bin schon der meinung wenn einer in ein stehendes fahrzeug donnert ist in jedem fall das sich bewegende fahrzeug schuld.

wo kämen wir da hin wenn versicherungen anfangen parkschäden nach der parallelität der räder zum randstein zu bewerten!!!!!

abo
03.06.2010, 19:33
@abo, ich bin schon der meinung wenn einer in ein stehendes fahrzeug donnert ist in jedem fall das sich bewegende fahrzeug schuld.
wo kämen wir da hin wenn versicherungen anfangen parkschäden nach der parallelität der räder zum randstein zu bewerten!!!!!

hallo

das hab ich auch ned anders gesagt

der hinweis dass er dort eigentlich nach stvo ned stehen darf hat nix mit dem schaden zu tun, sondern nur mit dem beigefuegten foto

logisch ist immer der schuld der ein kfz beschaedigt
.... ausser es ist die feuerwehr :D:D:D

lg
g

lupo1972
06.06.2010, 22:54
WERTMINDERUNG würde ich auf jeden Fall einfordern! Flüsterer schreibt zwar, daß die Teile getauscht werden, ABER auch lackiert werden und ein nachlackiertes Fahrzeug wird immer ein Profi als nachlackiert erkennen und bei einem Wiederverkauf Nachlaß verlangen.

Uns ist einmal einer in unseren nagelneuen Megane ins Heck gerempelt - da war nicht viel kaputt, der Stoßstangenträger wurde getauscht und eine neue Stoßstangenhaut montiert und lackiert - der Wagen war 3 Monate alt und ich habe eine Wertminderung (!Rechtschutzversicherung!) eingeklagt und nach einigen hin und her der Versicherungen (inkl. meiner Zeugenaussage vor dem Richter, daß er keinen Vorschaden hatte) habe ich dann Recht bekommen und ich bekam dann eine Wertminderung gezahlt - meine Begründung war, daß das Neufahrzeug jetzt teillackiert ist und vorher unfallfrei war - danach war es zwar mit neuen Teilen bestückt aber teillackiert und eine Stoßstange ist ein erheblicher Teil (was die lackierte Fläche betrifft).

Und was soll ich sagen, als ich den Wagen päter verkauft habe hat der private Käufer (ein Schrauber) gefragt "hat der einen Schaden gehabt" - ich dann - "keinen meldepflichtigen Unfall - warum" - darauf er "weil die Stoßstange nachlackiert ist" - und die war wirklich gut von Renault lackiert - ich hätte da selbst nix gesehen ... Ich hatte den Rempler schon so gut wie vergessen und nicht mehr daran gedacht - er hat an den anderen Teilen gesehen, daß da wirklich nur die Stoßstangenhaut getauscht wurde, hat mir aber doch mehr als den damaligen Wertverlust "abgezogen"

Also, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, auf jeden Fall einklagen - die gegnerische Versicherung wird sofort ablehenen, aber hart bleiben!

seiwer
07.06.2010, 10:27
Hallo!
Du kannst die Wertminderung verlangen, die durch den Schadensfall eingetreten ist; d.h. Verkaufswert des WM vor dem Unfall minus Verkauswert des WM nach dem Unfall. Die Differenz kannst Du einfordern.
Aber: Die Feststellung der Werte ist durch einen SV festzustellen.
Damit Du einen Richtwert hast, frage zuerst Deinen Händler, was er dir geben würde (ohne Schaden bzw. nach dem Schaden).
Die Versicherung wird dir einen Prozentsatz der Reparaturkosten anbieten - das könnte zu wenig sein.
LG Werner und danach viele und nur unfallfreie Fahrten.

Spittelberg
07.06.2010, 10:52
@all

Vielen Dank für die diversen Antworten.
Ich bin morgen bei der Fa. Gombasch (Karosseriespengler) in 1220, Kagranerplatz, zwecks Schadensbegutachtung und Termin für die Reparatur. Der Unfallverursacher hat wenigstens schon eine Meldung bei seiner Versicherung gemacht, ich habe daher auch schon ein Schadensnummer.
Ich werde auf jeden Fall berichten wie es weiter gegangen ist.

Nochmals danke für die ganzen Tipps!

corfu01
08.06.2010, 23:04
@abo
Zu Deiner Strafe.
Wir haben zeitweise das Wohmi vorm Haus stehen, Schrägparkplatz, 30er Zone, ein Verkehrsteilnehmer musste bei Gegenverkehr unserem Auto "ausweichen" chrash! Zwei kaputte Spiegeln!
Fast hysterisch wurde von der Verursacherin die benachbarte Polizei gerufen, als Übeltäter sollten wir herhalten, da der Wagen angeblich in die Strasse reicht.
Der unschuldige Fahrer, der abgeschossen wurde hatte eine gute Idee, vielleich wenn's Eng wird langsamer fahren !?!
Die Polizei hat sich das Angesehen und uns "Freigesprochen".
Überragung 2cm ( Wasserwaage von Stossstange senkrecht hingestellt, Dif. zur Linie nachgemessen).
Es ist nichts mehr gekommen!
LG Corfu01

abo
09.06.2010, 11:30
@abo
Zu Deiner Strafe.
Wir haben zeitweise das Wohmi vorm Haus stehen, Schrägparkplatz, 30er Zone, ein Verkehrsteilnehmer musste bei Gegenverkehr unserem Auto "ausweichen" chrash! Zwei kaputte Spiegeln!
Fast hysterisch wurde von der Verursacherin die benachbarte Polizei gerufen, als Übeltäter sollten wir herhalten, da der Wagen angeblich in die Strasse reicht.
Der unschuldige Fahrer, der abgeschossen wurde hatte eine gute Idee, vielleich wenn's Eng wird langsamer fahren !?!
Die Polizei hat sich das Angesehen und uns "Freigesprochen".
Überragung 2cm ( Wasserwaage von Stossstange senkrecht hingestellt, Dif. zur Linie nachgemessen).
Es ist nichts mehr gekommen!
LG Corfu01

hallo

das mit dem mitverschulden bei einem unfall ist eher theorie, keine frage (hatte ich aber auch nie in den raum gestellt), da passiert nur wenn du zb vor einem schutzweg die sicht versperrst oder so. und sicher nicht bei einer so minimalen ueberragung zudem in einer vcerkehrsberuhigten zone

stvo rechtlich ist die sache aber klar: sobald ein teil des fahrzeugs in den luftraum ueber die linie ragt gilt diese als missachtet und die zahlst.

ich hatte vor einiger zeit mal gezahlt weil mein linker aussenspiegel in den luftraum ueber die begrenzungslinie geragt hat, und erst vor drei wochen im ersten bezirk weil meine vordere stosstange (wirklich nur die stosstange) im luftraum ueber der markierungsline der bushaltestelle war. hat mich 49,- gekostet der spass, anzeige ueberigens nicht vom trachtenverein sondern von einem fahrer des busses der wiener linien, die duerfen das ja dank befugnisserweiterung in wien selber.

lg
g

PS: die polizei kann dich bei einem schadensfall nie "freisprechen"
die koennen bestenfalls ihre persoenliche einschaetzung zur sachlage bekannt geben
aber entscheiden wer im recht und wer im unrecht ist passiert vor gericht
da kann der herr von der rennleitung meinen was er will

er kann aber natuerlich - wie offenbar in deinem fall - auf das aussprechen einer strafe wegen des verstosss verzichten und dich zb verwarnen

lg
g

Jennifer
09.06.2010, 14:47
Hallo schade um das neu WOMO eine Wertminderung ist zwar mit einigem aufwand verbunden aber machbar.
Bezüglich der angeblichen versuchten Fahrerflucht werden mich zwar gleich einige Steinigen aber ich bin selber Inhaber eines Transportunternehmens und
Spreche aus Erfahrung das man einen geringen Aufprall und ein solcher dürfte es für einen LKW gewesen sein nichtg wirklich Spürt oder hört insbesonders wenn der Radio auch noch an ist. Das im Toten Winkel teilweise ein Auto verschwindet wissen alle WOMO Fahrer sicher und ein LKW ist nicht mit Camaras ausgestattet ( zu Teuer für LKW) und im gegensatz zu PKWS sind LKW nicht dem Bonus Malus unterzogen der Fahrer und der Inhaber haben also keinen Nachteil als etwas aufwand.
Die Wertminderung ist beim Sachverständigen der Gegnerischen Vericherung zu beantragen und auch wenn sie sich zuerst etwas spreizen nicht nachgeben keiner zahlt freiwillig.

Bernhard

Flüsterer
09.06.2010, 15:12
Hallo schade um das neu WOMO eine Wertminderung ist zwar mit einigem aufwand verbunden aber machbar.
Bezüglich der angeblichen versuchten Fahrerflucht werden mich zwar gleich einige Steinigen aber ich bin selber Inhaber eines Transportunternehmens und
Spreche aus Erfahrung das man einen geringen Aufprall und ein solcher dürfte es für einen LKW gewesen sein nichtg wirklich Spürt oder hört insbesonders wenn der Radio auch noch an ist. Das im Toten Winkel teilweise ein Auto verschwindet wissen alle WOMO Fahrer sicher und ein LKW ist nicht mit Camaras ausgestattet ( zu Teuer für LKW) und im gegensatz zu PKWS sind LKW nicht dem Bonus Malus unterzogen der Fahrer und der Inhaber haben also keinen Nachteil als etwas aufwand.
Die Wertminderung ist beim Sachverständigen der Gegnerischen Vericherung zu beantragen und auch wenn sie sich zuerst etwas spreizen nicht nachgeben keiner zahlt freiwillig.

Bernhard

Der LKW Fahrer dürfte aber auch nicht ohne einen versierten Einweiser rückwärts fahren, schon gar nicht über eine Gasse hinweg und in den Verkehr hinein....

Jennifer
09.06.2010, 15:29
Da hast du schon Recht aber in der Praxis ist es leider meistens anders erstens kein Beifahrer und wer Hilft schon einen LKW Fahrer als Einweiser und wenn doch habe ich als Fahrer meistens mehr Bammel da ich nicht weis ob der auch eine Ahnung davon hat.

Schulgarten1
20.06.2010, 12:18
Sieh es doch mal von der postiven Seite und sei froh, dass er am Aufbau nix ruiniert hat. Vor so was hab ich Horror, weil das Ding veilleicht für immer undicht bleibt.....

Spittelberg
22.06.2010, 18:32
Habe vor ein paar Tagen das reparierte WOMO wieder bekommen. Alles ist wieder neu!!
Den kompletten linken Scheinwerfer (nur das Glas ist gesprungen und eine Kunststoffhalterung ist abgebrochen) habe ich mir mitgenommen. Wenn man den Sprung abdichtet ist das Teil vielleicht noch brauchbar.

Ich bin neugierig was mit meiner Forderung nach Wertminderung passiert. Die gegnerische Versicherung hat mich um Geduld gebeten, bis sie die Rechnung von der Werkstatt haben. Aber immerhin haben sie mir nicht gleich von Haus aus eine Absage erteilt.

Ich werde noch berichten, wie es mit der Wertminderung weitergegangen ist.

westbahnmichi
23.06.2010, 08:10
Hallo

super das alles wieder in ordnung ist, jetzt steht dem wegfahren hoffentlich nichts mehr im wege!!!

Spittelberg
05.07.2010, 09:09
Hallo!

Habe am vergangenen Freitag von der gegnerischen Versicherung ein Angebot für die Wertminderung meines WOMOs bekommen.
Meine Frage dazu:
Findet Ihr 25% von den Reparaturkosten in Ordnung? Ich habe diesbezüglich (gottseidank) keine Erfahrung.
Ich würde mich über Eure Meinungen oder Erfahrungen in Sachen Wertminderung freuen.