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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die alten Führerscheine in Österreich.



illo
16.10.2009, 13:29
Betreff:evt wichtige Nachricht
nicht ganz unwichtig...weil sonst ev. teuer
eine kurze wichtige Information betreffend die Besitzer der
alten Führerscheinein Österreich.

Still und heimlich hat die Politik ein Gesetz verabschiedet,
welches vorsieht, dass die Besitzer der alten Führerscheine ab 1
Jänner 2010 zum ersten neue, im Scheckkartenformat beantragen
müssen und zum zweiten, alle 5 Jahre zu einer Kontrolle bzw
Nachschulung (auch ohne vorangegangene Punkte oder Strafmandate)
bei einer Fahrschule müssen. Neben den Unannehmlichkeiten
entstehen natürlich auch entsprechende Kosten in Bezug auf
Fahrschule und Verkehrsamt, zwecks neuer Ausstellung der
Lenkerberechtigung alle fünf Jahre.
Wer bis Ende 2009 den Antrag auf einen sogenannten
Scheckkartenführerschein stellt, bleibt von dieser Regelung bis
2032 verschont. Übrigens ist das Scheckkartenformat ab 2011
innerhalb der EU verpflichtend, was bedeutet, dass man den alten
Schein spätestens zu diesem Zeitpunkt sowieso erneuern lassen muss.

Wer diese Information für einen schlechten Scherz hält, der möge
bitte "Führerschein umschreiben" googeln. Unter diesem Titel
finden sich auch entsprechende Forendiskussionen. Ich persönlich
war bereits am Dienstag auf dem Verkehrsamt, habe aber auch noch
andere unabhängige Bestätigungen für die Richtigkeit dieser
Meldung. Auf telefonische Rücksprache hin, wird am Verkehrsamt
übrigens Verschleierungstaktik betrieben.

Speziell älteren Führerscheinbesitzern möchte ich den Neuantrag
bis Jahresende wärmstens empfehlen.

Für den Neuantrag notwendig: 46€ + ein zweiter Ausweis, auf dem
man erkennbar ist + Passfoto (z.B. beim Niedermeier machen lassen)
Das entsprechende Formular ist beim Portier des Verkehrsamts
erhältlich, sowie auch in den Bezirkshauptmannschaften der anderen
Städte und Gemeinden.

johannsen
16.10.2009, 14:54
Liebe Forianer!

Lasst Euch nicht verrückt machen. Es gibt keine Information an die Verkehrsämter, die dem was da behauptet wird, nahe kommt.

Dieser Hoax geistert schon länger durch das Internet.

Am besten wär es, wenn ein Admin den Thread gleich wieder löschen würde.

LG

Johann

grisu
16.10.2009, 15:03
Das stimmt leider, jedes Jahr geistert diese Geschichte wieder durch die diversen Internetforen.
Auch in der neuen Ausgabe des FSG ist nichts von einer Änderung zu lesen.
Also nicht verunsichern lassen ;)

Laut offizieller veröffentlichung des Verkehrsministerium bleiben alle im Umlauf befindlichen "alten" Führerschein bis 2032 gültig.
Hier die genauen Infos:

http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040101.html

FlorianNoe
16.10.2009, 15:08
Hab grad a bissl im google gschaut, außer ein paar vereinzelte Forumseinträge habe ich nichts gefunden!
Daß die Regierung solche Sachen aber still und heimlich macht, denk ich mir aber auch .... ob dies schon der Fall ist, weiß ich nicht.

Irgendwann wird aber das verpflichtende "nachschulen"/Arztbesuch kommen, wenn ned diesmal, dann beim nächsten mal! In diesem Sinne ist besser, man hat als man hätte!
Kann mir aber, sollte diese Vorschreibung mal kommen, und das wird sie, ned vorstellen, daß manche nie zum arzt müssen, und manche ständig! wenn, dann gilt das für alle, egal, welches Mascherl der Deckel hat!

Sollt scheinbar bald den EzuB machen, daß ich ma da ned unnörige Probleme einhandle und werd mal ernsthaft drüber nachdenken, den Führerschein gleich umschreiben zu lassen!

johannsen
16.10.2009, 15:15
Hab grad a bissl im google gschaut, außer ein paar vereinzelte Forumseinträge habe ich nichts gefunden!
Daß die Regierung solche Sachen aber still und heimlich macht, denk ich mir aber auch .... ob dies schon der Fall ist, weiß ich nicht.

Es wäre natürlich nicht sehr populär, aber in einem Gesetz müsste es doch stehen und das tut es nicht.




Irgendwann wird aber das verpflichtende "nachschulen"/Arztbesuch kommen, wenn ned diesmal, dann beim nächsten mal! In diesem Sinne ist besser, man hat als man hätte!
Kann mir aber, sollte diese Vorschreibung mal kommen, und das wird sie, ned vorstellen, daß manche nie zum arzt müssen, und manche ständig! wenn, dann gilt das für alle, egal, welches Mascherl der Deckel hat!


Grundlage dieser Gerüchte ist, dass die Führerscheine, die nach 2012 ausgestellt werden, befristet werden sollen. Allerdings ist keine Rede davon, damit eine weitergehende Schulung oder Kontrolle zu verknüpfen. Man will offenbar der optischen Veränderung der Inhaber dadurch Rechnung tragen.

In Amerika musst Du in manchen Staaten den FS jährlich neu beantragen - wenn ich richtig informiert bin.



Sollt scheinbar bald den EzuB machen, daß ich ma da ned unnörige Probleme einhandle und werd mal ernsthaft drüber nachdenken, den Führerschein gleich umschreiben zu lassen!

EzB ist sicher gut, aber wegen dem Gschichtl musst Du ihn sicher nicht machen.

Sieh Dir einfach die Info unter dem von Grisu geposteten Link an.

In diesem Sinne: keep cool ;-)

LG

Johann

as61828
16.10.2009, 16:35
Hier eine stellungnahme des ÖAMTC von heute:

Sehr geehrter Herr Schuller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie in den Jahren zuvor verbreitet sich bedauerlicherweise auch dieses Jahr das gleiche Gerücht. Die Informationen, welche Sie erhalten haben, sind nicht richtig.

Der rosa Führerschein ist gültig bis 2033, sofern der Führerschein nicht zerrissen ist und Sie auf dem Foto eindeutig erkennbar sind. Bereits ausgestellte Führerscheine - egal ob aus Papier oder Plastik - behalten ihre Gültigkeit. Es gibt weder eine Umtauschpflicht noch eine Befristung des rosa Scheins.

Erst ab 2013 wird der neueste EU-Scheckkarten-Führerschein ausgegeben, der befristet sein wird. Jeder Mitgliedstaat kann das Dokument in einem Intervall von 10 oder 15 Jahren austauschen lassen. Mit dem regelmäßigen Dokumentenaustausch will man Fälschungen vorbeugen und die Fotos immer aktuell halten. Eine ärztliche Untersuchung vor der Verlängerung wird von der EU nicht vorgeschrieben, kann aber von den Mitgliedstaaten eingeführt werden. In Österreich ist in dieser Hinsicht aber vorerst nichts geplant.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information behilflich gewesen zu sein.

Mit besten Grüßen und schönes Wochenende!




Mag. Silvia Winklhamer

Rechtsservice

ÖAMTC Oberösterreich
Wankmüllerhofstraße 60
A-4021 Linz
Tel: (070) 3333 - 232
Fax: (070) 3333 - 296
<mailto:silvia.winklhamer@oeamtc.at
<http://www.oeamtc.at>

illo
16.10.2009, 17:22
Liebe Forianer!

Lasst Euch nicht verrückt machen. Es gibt keine Information an die Verkehrsämter, die dem was da behauptet wird, nahe kommt.

Dieser Hoax geistert schon länger durch das Internet.

Am besten wär es, wenn ein Admin den Thread gleich wieder löschen würde.

LG

Johann

Hallo,

danke für die Info.,mir wurde schon ganz anders.DANKE!:)

louvin
16.10.2009, 21:06
...also auch noch einmal von mir ein kurzes Statement aus deutscher behördlicher Sicht, weil ich zufällig das Fachverfahren für Fahrerlaubniswesen bei unserer "Firma" administriere....

Die Einführung des Kartenführerscheins in der EU setzte voraus, das ALLE in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheinmuster von ALLEn anderen EU-Staaten anerkannt werden und der Inhaber eines Nicht-Kartenführerscheins keine Repressalien zu erwarten hat, nur weil er noch keinen Kartenführerschein hat.

Weiterhin ist EU-weit geregelt, dass der (Karten)-Führerschein kein Ausweisersatz ist, auch wenn er manchmal als ein solcher angesehen wird. Tatsächlich ist der (Karten)-Führerschein nur zusammen mit einem Lichtbildausweis (hier Personalausweis oder Reisepass) gültig.

Ein Zwangsumtausch ist seitens der EU nicht vorgesehen, ebensowenig wie eine "Nachschulung". Lediglich die ärztlichen Untersuchungen sind zutreffend, allerdings mit anderen Fristen:

-alle 5 Jahre für den Erwerb der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE nach dem 01.01.1999
-alle 5 Jahre für die Besitzer der Klassen D1, D1E, D, DE auch vor dem 01.01.1999
-Alle 5 Jahre für Besitzer der Klassen C, CE auch vor dem 01.01.1999, wenn sie das 50. Lebensjahr vollenden.

tullnerfelder
17.10.2009, 22:36
Hallo,
auch wenn 1000e Googleeinträge diesen Blödsinn verbreiten, er wird dadurch NICHT WAHRER!!!

joana
19.10.2009, 11:09
weil genau zum Thema passend..heute ein Bericht http://kaernten.orf.at/stories/397293/

johannsen
19.10.2009, 11:19
weil genau zum Thema passend..heute ein Bericht http://kaernten.orf.at/stories/397293/

Hallo Joana!
Da gehts ja aber eigentlich genau ums Gegenteil: der gute Mann hat heuer(!) einen neuen FS beantragt. Dabei ist offenbar aufgefallen, dass er für das Lenken eine Kfz zu tatterig geworden ist und man hat ihn zum Doktor geschickt.
Das gibts schon immer und hat mit dem Gschichtl, das Anlass für diesen Thread ist, nicht das Geringste zu tun.

LG

Johann

joana
19.10.2009, 15:20
hallo Johann,

also für mich, seh ich es zum Thema passend ( hab ja keinen Link zu einem Kochrezept eingestellt ;-) da wäre dann das Thema verfehlt ) es wird im Artikel auch behandelt das man z.B. nicht bestraft werden kann wenn das Foto ( was bei den alten rosa Scheinen sehr wohl der Fall sein wird ) unkennbar ist.
Das wußte ich bis dato nicht. Denn das wäre ein Argument für mich gewesen , den rosa Schein umzutauschen ( nicht der HOAX den es seit Jahren schon im Netz gibt ) .

johannsen
19.10.2009, 16:38
hallo Johann,

also für mich, seh ich es zum Thema passend ( hab ja keinen Link zu einem Kochrezept eingestellt ;-) da wäre dann das Thema verfehlt )


Natürlich hast Du recht. Ich bezog mich auf den Zeitpunkt des Antrages. Der Kärntner hat heuer beantragt und im Gegenteil zu der Empfehlung im Hoax trotzdem seinen Schein verloren.



es wird im Artikel auch behandelt das man z.B. nicht bestraft werden kann wenn das Foto ( was bei den alten rosa Scheinen sehr wohl der Fall sein wird ) unkennbar ist.
Das wußte ich bis dato nicht. Denn das wäre ein Argument für mich gewesen , den rosa Schein umzutauschen ( nicht der HOAX den es seit Jahren schon im Netz gibt ) .

Also das halt ich für Quatsch, was orf.at da schreibt. Siehe dazu § 14 Abs 4 Führerscheingesetz:

(4) Wenn ein Führerschein ungültig geworden ist, hat dessen Besitzer ohne unnötigen Aufschub den Führerschein bei der Behörde abzuliefern und gegebenenfalls die Ausstellung eines neuen Führerscheines zu beantragen (§ 15). Ein Führerschein ist ungültig, wenn die behördlichen Eintragungen, Unterschriften oder Stempel unkenntlich geworden sind, das Lichtbild fehlt oder den Besitzer nicht mehr einwandfrei erkennen läßt, oder Beschädigungen oder Merkmale seine Vollständigkeit, Einheit oder Echtheit in Frage stellen.

Auch die Strafbestimmungen sehen keine Ausnahme vor:

§ 37. (1) Wer diesem Bundesgesetz, den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen, Bescheiden oder sonstigen Anordnungen zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, mit einer Geldstrafe von 36 Euro bis zu 2 180 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen......

Es könnte allerdings sein, dass in der EU-Führerscheinrichtlinie, die ich mir jetzt nicht raussuchen mag, Mindesterfordernisse für den Führerschein angeführt sind und man da mit Rücksicht auf einzelne Staaten, die das nicht haben, auf ein Foto verzichtet hat. Das hindert andere Staaten der EU aber nicht, darüber hinausgehende Erfordernisse zu verlangen. Wie gesagt, nur eine Vermutung von mir.

EDIT: hab jetzt in der alten EU-Richtlinie gefunden, dass auch dort ein Lichtbild vorhanden sein muss - da geht es aber um den Vorläufer des Scheckkartenführerscheines.

LG

Johann