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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : E-Tafeln



kerstan
17.10.2005, 23:50
hallo,

hier der bisherige gesetztestext des KFG


Kennzeichnung von Fahrzeugen mit
herabgesetztem höchsten zulässigen Gesamtgewicht

§ 39b. (1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern, deren höchstes
zulässiges Gesamtgewicht gemäß § 28 Abs. 3a festgesetzt wurde, muß,
wenn sie nicht unter § 39 Abs. 1 fallen, neben der vorderen und der
hinteren Kennzeichentafel je eine kreisrunde gelbe Tafel mit
mindestens 20 cm Durchmesser, schwarzem Rand und dem lateinischen
Buchstaben "E" in dauernd gut lesbarer und unverwischbarer schwarzer
Schrift vollständig sichtbar angebracht sein; dies gilt jedoch nicht
für Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht
mehr als 3 500 kg.

Am 28.09.2005 beschloss der Nationalrat die 26.
Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG)

hab mal genau in der 26.KFG-Novelle gestöbert und gefunden:

50. Die §§ 39a und 39b samt Überschriften entfallen.

90. Dem § 132 werden folgende Abs. 21, Abs. 22, Abs. 23 und Abs. 24 angefügt:

(24) Kennzeichnungen im Sinne der §§ 39a und 39b können nach außer Kraft treten der §§ 39a
und 39b von Fahrzeugen entfernt werden, auch wenn diese Kennzeichnung als Auflage bei der Zulassung
vorgeschrieben worden ist und im Zulassungsschein eingetragen ist.

also E-Taferl-Fahrer: zückt schon mal den schraubenzieher!!!

mit der hoffnung ein bisschen geholfen zu haben

Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie(3)+Annika(2) auf Fiat Ulysse 2,1TD 110PS mit Dethleffs Camper 430 DB

Mondmann
18.10.2005, 14:03
Hallo Christian,-
danke für den Hinweis, leider kommt der neue Gesetzestext etwas
zu spät für mich, denn lange genug bin ich in Salzburg herum-
gekurvt, um zwei "E" zum Aufpicken zu ergattern, denn schrauben
wollte ich nicht. Gut so, denn jetzt hätte ich einige Löcher.
Das "E" war nämlich oft eine "Einladung" zur Abwaage.
MfG
Mondmann

Wilhelm (gelöscht)
18.10.2005, 17:14
Kann mir mal einer sagen, was die E Tafel für einen Sinn macht, bzw. was soll dadurch erreicht werden?

Viele Grüsse
http://img296.echo.cx/img296/1835/thb1100014218210ms.jpg
Willipitschen
Aus der Kaiserstadt Karl des Grossen
Aix la Chapelle
Wers nicht kennt, Aachen

Hartmut
18.10.2005, 22:31
Hallo Christian,
Danke,
Wo im Internet finde ich Unterlagen über die Änderung zum lesen und ausdrucken?

Hallo Wilhelm
Eine kreisrunde gelbe Tafel mit mindestens 20 cm Durchmesser, schwarzem Rand und dem lateinischen Buchstaben "E" müssen KFZ angebracht haben deren höchstzulässiges Gesamtgewicht reduziert wurde. Grund war meist der nicht ausreichende Führerschein (B)oder die Autobahnmaut (3,5 Tonnen)in Österreich.

Grüße aus Perchtoldsdorf
Hartmut

schlesi66
19.10.2005, 01:02
Meiner Meinung nach machte das E Zeichen nur Sinn bei kleinen LKW´s, die eben heruntertyp. wurden (auf HZGW von 3500kg), damit man mit dem B Schein in Austria fahren darf. Da konnte der Polizist gleich sehen, daß man keinen LKW Führerschein brauchte.
Aber bei PKW finde ich das E Zeichen übertrieben.
Ich hab aber Glück gehabt. Meine Typ. Stelle hat nichts bei mir vermerkt, daß ich ein E Zeichen auf Grund Gewichtsreduzierung brauche.<img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle>

Schönen Gruß
Schlesi aus Wien 11
Ernstl 38,Babsi 35,Tina 7,Niki 4,Yvi 3

Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK
http://werbe-stadtgemeinschaft.de/naan/pic/albums/userpics/Wohnwagen%20mit%20Evasion%20f%FCr%20Forum.JPG

kerstan
21.10.2005, 11:01
quote:
Hallo Christian,
Danke,
Wo im Internet finde ich Unterlagen über die Änderung zum lesen und ausdrucken?


hier der link zum Verkehrsministerium:

http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media/92/26kfg_nov.text__vbl___erl.pdf

Grüße aus Korneuburg
Christian+Clara mit Amelie(3)+Annika(2) auf Fiat Ulysse 2,1TD 110PS mit Dethleffs Camper 430 DB

Wilhelm (gelöscht)
21.10.2005, 11:18
quote:
Hallo Christian,
Danke,
Wo im Internet finde ich Unterlagen über die Änderung zum lesen und ausdrucken?

Hallo Wilhelm
Eine kreisrunde gelbe Tafel mit mindestens 20 cm Durchmesser, schwarzem Rand und dem lateinischen Buchstaben "E" müssen KFZ angebracht haben deren höchstzulässiges Gesamtgewicht reduziert wurde. Grund war meist der nicht ausreichende Führerschein (B)oder die Autobahnmaut (3,5 Tonnen)in Österreich.

Grüße aus Perchtoldsdorf
Hartmut




Danke für die Aufklärung, habe schon oft Fahrzeuge mit einen E gesehen.
Bei uns gibt es sowas ja nicht, mein alter Führerschein 3 ging bis 7,5t, und beim Euroführerschein habe ich Besitzstand bekommen,kann also damit das gleiche fahren.

Viele Grüsse
http://img296.echo.cx/img296/1835/thb1100014218210ms.jpg
Willipitschen
Aus der Kaiserstadt Karl des Grossen
Aix la Chapelle
Wers nicht kennt, Aachen

Harry-ERH
21.10.2005, 11:49
[/quote]
Danke für die Aufklärung, habe schon oft Fahrzeuge mit einen E gesehen.
Bei uns gibt es sowas ja nicht, mein alter Führerschein 3 ging bis 7,5t, und beim Euroführerschein habe ich Besitzstand bekommen,kann also damit das gleiche fahren.
[/quote]
Hallo Wilhelm
"Früher" konnte man (in D) mit dem 3er Schein, Kfz bis 7,5 t plus die zulässige Anhängelast fahren (max. 3 Achsen), da kam man im günstigsten Fall bis ca, 17,5 t.
Auf Grund der Besitzstandsregelung (ab Alter 50) ist damit "nur" ein zulässiges Gesamtzuggewicht von 12 t möglich.
http://www.erlangen-hoechstadt.de/gruen/gruen_fueeuro.htm
Gruß @Harry

Ich bin für das verantwortlich was ich sage, nicht was du denkst.
http://www.gratissmilies.de/gifs/fahnen/a_f_ve09.gifMittelfranken
http://img31.exs.cx/img31/8326/schildltharryklein5bb.jpg

Hartmut
21.10.2005, 12:45
Hallo Christian,

E-Tafeln abmontiert, Gesetzestext ausgedruckt und im WOMO abgelegt.

Danke für deinen Hinweis, ohne die Tafeln fühle ich mich viel wohler.

Grüße aus Perchtoldsdorf
Hartmut

Wilhelm (gelöscht)
21.10.2005, 14:59
quote:

Danke für die Aufklärung, habe schon oft Fahrzeuge mit einen E gesehen.
Bei uns gibt es sowas ja nicht, mein alter Führerschein 3 ging bis 7,5t, und beim Euroführerschein habe ich Besitzstand bekommen,kann also damit das gleiche fahren.
[/quote]
Hallo Wilhelm
"Früher" konnte man (in D) mit dem 3er Schein, Kfz bis 7,5 t plus die zulässige Anhängelast fahren (max. 3 Achsen), da kam man im günstigsten Fall bis ca, 17,5 t.
Auf Grund der Besitzstandsregelung (ab Alter 50) ist damit "nur" ein zulässiges Gesamtzuggewicht von 12 t möglich.
http://www.erlangen-hoechstadt.de/gruen/gruen_fueeuro.htm
Gruß @Harry

Ich bin für das verantwortlich was ich sage, nicht was du denkst.
http://www.gratissmilies.de/gifs/fahnen/a_f_ve09.gifMittelfranken
http://img31.exs.cx/img31/8326/schildltharryklein5bb.jpg
[/quote]

Als ich meinen Führereschein umschreiben ließ, hat mich der Herr auf dem Strassenverkehrsamt gefragt, ob ich das 17,5 Ding auch brauche, aber dann müßte ich laufend zur ärztlichen Untersuchung.
Da ich noch nie so ein Ding gefahren habe, wollte ich das nicht.
Aber jetzt darf ich über 4 Achsen lenken, dürfte also ein Wohnwagen als Drehschemel ziehen.

Viele Grüsse
http://img296.echo.cx/img296/1835/thb1100014218210ms.jpg
Willipitschen
Aus der Kaiserstadt Karl des Grossen
Aix la Chapelle
Wers nicht kennt, Aachen