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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tüv



illo
23.08.2009, 21:11
Hallo,
eine Frage möchte im Herbst eine Zusatzluftfederung und einen Rollerträger einbauen lassen.Meine Frage muß ich die im Typenschein,durch den Tüv eintragen lassen?

grisu
24.08.2009, 07:43
Wenn du im Fachhandel kaufst, bekommst du ohnehin nur typengenehmigte Teile.
Es wird dir sowohl für die Luftfederung als auch für den Träger ein Typengenehmigungspapier mit ausgehändigt . Auch ein "e" Zeichen muss am Träger Typenschild vorhanden sein.
Dann ist eine eigene Eintragung nicht mehr notwendig.:)


Sollte der Träger ohne diese Europäische Typengenehmigung geliefert werden (z.B Eigenbau, manche Zubehörteile) dann ist ein vorführen bei der Landesprüfstelle erforderlich. Was du dann genau vorlegen musst einfach dort erfragen.

lg
Grisu

soul
24.08.2009, 12:57
Dann ist eine eigene Eintragung nicht mehr notwendig.:)


hallo!

änderungen an fahrwerk sind IMMER eintragungspflichtig. ein anruf bei der jeweiligen landesprüfstelle bringt klarheit. kosten sind minimal (2007 waren es 26€ für die überprüfung der zusatzluftfederung).
eine europäische typengenehmigung ändert nichts an der eintragungspflicht.

lg

FlorianNoe
24.08.2009, 13:37
Ich hab mir vor 6 Jahren eine typengenehmigte Anhängervorrichtung am auto einbauen lassen, hab den Zettl "für den ordnungsgemäßen Einbau" von der Werkstatt bestätigen lassen und den Zettl im Handschuhfach mitgehabt (ob das sein muß, weiß ich allerdings nicht).
Ob das bei einer Änderung am Fahrwerk auch so ist, weiß ich nicht, zur Not nachfragen, Fragen kostet nichts!

grisu
24.08.2009, 16:10
änderungen an fahrwerk sind IMMER eintragungspflichtig.das ist grundsätzlich absolut richtig,
aber eine für einen bestimmten Fahrzeugtyp typengerechte Luftfederung aus dem Fachhandel ist eben für das entsprechende Fahrgestell vorgenehmigt.
Wenn also ein entsprechender Nachweis vom Hersteller vorliegt, muss nicht zusätzlich eingetragen werden ("Eintragung ist hintantgestellt").
Das Typengenehmigungsblatt muss aber im Fahrzeug mitgeführt werden und der Einbau einer Fachwerkstatt muss nachgewiesen werden können (unter anderem wegen der Einstellung des ALB Bremsausgleich usw.)

Bei allen nicht typengenehmigten Teilen muss wie schon gesagt ohnehin eingetragen werden
lg
Grisu

illo
24.08.2009, 17:45
Hallo,
hat schon einer, bei einen Alko-Tiefrahmen eine Zusatzluftfederung beim Tüv gemeldet und ging da alles leicht über die Bühne

schreiner46
24.08.2009, 17:49
Hallo Illo
Habe eine solche Luftzusatzfederung einbauen lassen nachfolgender Vorgang:
1) Einbau nur durch authorisierte Werkstätte
2) Rechnung, beiliegende Zertifikate
3) Typenschen und Zulassungsschein beim Vorfahren in der Landesregierung vorweisen
4) 73.- Euro Kosten nicht vergessen.
Nach der Überprüfung bekommst Du eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle, von der Bekommst Du einen Neuen Zulassungsschein mit der entsprechenden Eintragung.
Nochmals schöne Grüsse und gutes gelingen
Schreiner46

Tommy1424
24.08.2009, 19:52
Hallo beinand!

+grisu

Wie gewohnt die rechtlich korrekteste Antwort. Nur bei der Bühne täuscht du dich. Diese gilt als Ladung und braucht nicht eingetragen werden. Voraussetzung ist, dass sie leicht (lediglich unter Zuhilfenahme von einfachem im Fahrzeug mitgeführtem Werkzeug) entfernt werden kann. Hier genügt die Bestätigung des Fachbetriebes.

Tommy1424
24.08.2009, 19:55
hallo!

änderungen an fahrwerk sind IMMER eintragungspflichtig. ein anruf bei der jeweiligen landesprüfstelle bringt klarheit. kosten sind minimal (2007 waren es 26€ für die überprüfung der zusatzluftfederung).
eine europäische typengenehmigung ändert nichts an der eintragungspflicht.

lg

Hallo Soul!

Das ist z.B. dann der Fall wenn du aufgrund der Zusatzluftfederung das Gesamtgewicht hinaufsetzen willst. So ist z.B. mein Fiat Ducato 15/244 mit der 6" Doppelfaltbalganlage eine Auflastung auf 3.500 kg möglich. Dazu muß natürlich die Landesprüfstelle angefahren werden. Nicht aber bei bloßem Einbau, wenn bereits eine Typengenehmigung vorliegt.

schreiner46
24.08.2009, 20:34
Lieber Tomi
Laut Tüv Genehmigung erlischt nach Einbau der Zusatzfederung die Betriebsgenehmigung wenn nicht unverzüglich bei der Landesprüfstelle das Fahrzeug vorgeführt wird.
Bei Unfällen auch kein Versicherungsschutz wenn die Versicherung davon erfährt.
Deshalb besser - vorfahren !!!
Meine Anleitung nur für Luftfederung
Merke: Prüfer sind auch nur Menschen
Guss Pepe

Tommy1424
25.08.2009, 09:16
Hallo Pepe!

In Österreich gibt es keinen TÜV, daher auch keine TÜV-Genehmigung.

Wenn bei der Luftfederung bereits eine Typengenehmigung vorhanden ist (z.B. bei Goldschmitt eine ganze Liste voll. Dabei auch für Ducato 15/244 eine Auflastung bei Verwendung der 6" Doppelfaltbalganlage) Ist KEINE Überprüfung bei der Landesprüfstelle erforderlich.

illo
28.08.2009, 11:13
Hallo,

habe heute mit den Tüv (Tel-0512341910 Techniker ) telefoniert wegen Eintrag der Luftfederung.Änderungen an Fahrwerk sind IMMER eintragungspflichtig. . kosten sind 75.-€ für die Überprüfung der Zusatzluftfederung.Auch typengerechte Luftfederung aus dem Fachhandel ist eben für das entsprechende Fahrgestell vorgenehmigt,muß man in Österreich eintragen lassen.

holiday
28.08.2009, 19:21
Lieber Tomi
Laut Tüv Genehmigung erlischt nach Einbau der Zusatzfederung die Betriebsgenehmigung wenn nicht unverzüglich bei der Landesprüfstelle das Fahrzeug vorgeführt wird.
Bei Unfällen auch kein Versicherungsschutz wenn die Versicherung davon erfährt.
Deshalb besser - vorfahren !!!
Meine Anleitung nur für Luftfederung
Merke: Prüfer sind auch nur Menschen
Guss Pepe

das ist schlichtweg falsch,wenn es eine typengenemigte zusatzluftfederung ist

holiday
28.08.2009, 19:22
das ist grundsätzlich absolut richtig,
aber eine für einen bestimmten Fahrzeugtyp typengerechte Luftfederung aus dem Fachhandel ist eben für das entsprechende Fahrgestell vorgenehmigt.
Wenn also ein entsprechender Nachweis vom Hersteller vorliegt, muss nicht zusätzlich eingetragen werden ("Eintragung ist hintantgestellt").
Das Typengenehmigungsblatt muss aber im Fahrzeug mitgeführt werden und der Einbau einer Fachwerkstatt muss nachgewiesen werden können (unter anderem wegen der Einstellung des ALB Bremsausgleich usw.)

Bei allen nicht typengenehmigten Teilen muss wie schon gesagt ohnehin eingetragen werden
lg
Grisu

ich schätz mal uns will keiner glauben christian;)

Tommy1424
29.08.2009, 09:21
Hallo beinand!

+grisu u. holiday

Hier sind wir nun wieder an einen Punkt angelangt. Wo es da hieß:"Laut StVO ist vor einer Verkehrslichtsignalanlage anzuhalten, wenn diese rotes Licht zeigt......." Und es gab noch immer Welche die diese Tatsache in Frage stellten.:rolleyes:;):D

Wenn ich nicht selbst erst letztes Jahr die Luftfederung und die Heckbühne eingebaut, mich bei diversen Stellen erkundigt und mir die rechtlichen Unterlagen besorgt hätte, ich würd doch wirklich schön langsam an Eurer Glaubwürdigkeit zu zweifeln beginnen.:p;):D:D:D:D:D (Aber keine Angst. Ich weiß ja GsD wo ich korrekte Infos bekomme)

soul
29.08.2009, 10:50
Hallo,

habe heute mit den Tüv (Tel-0512341910 Techniker ) telefoniert wegen Eintrag der Luftfederung.Änderungen an Fahrwerk sind IMMER eintragungspflichtig. . kosten sind 75.-€ für die Überprüfung der Zusatzluftfederung.Auch typengerechte Luftfederung aus dem Fachhandel ist eben für das entsprechende Fahrgestell vorgenehmigt,muß man in Österreich eintragen lassen.




genau so ist es.

lg

illo
29.08.2009, 21:16
Hallo,

ich habe die Tel.Nummer,vom Tüv (Tel-0512341910 Techniker verlangen ) der eine andere Meinung hat soll doch anrufen und danach schreiben was beim Gespräch rausgekommen ist.

illo
30.08.2009, 09:30
Hallo,

der Tüv Süd ist die Fahrzeugüberprüfungsstellle der Landesregierung, die haben gesagt daß,auch eine Typengenemigte Zusatzluftfederung eintragungspflichtig ist

Tommy1424
30.08.2009, 09:48
3 zu 1 --> DU mußt dich entscheiden.;)

illo
30.08.2009, 10:10
Hallo Tommy,

was meinst du mit entscheiden, mir geht es nur daß,ich kein Problem bekomme ich weiß ja nicht was recht ist die Landesregierung sagt ja ich muß und einige sagen nein ich muß nicht.Und einer sagt ich verlier sogar den Versicherungsschutz bei einem Unfall.Ich will mir auch das Geld lieber ersparen.:mad:

illo
31.08.2009, 12:08
Hallo Campingfreunde,:)

war heute persönlich bei der Landesregierung ( TÜV ) und hab mein Problem wegen der Zusatzluftfederung vorgebracht. Habe mir einen Ausdruck von euren Aussagen mitgenommen und es dem Herrn vorgelesen. Er meinte das stimmt nicht ich muss sie eintragen lassen. Er ging mit mir zum nächsten Techniker und der hatte die gleiche Meinung. Ich sagte dass das alles Fachmänner sind die das geschrieben haben,ging der 2 Techniker mit mir zum 3 Techniker nach kurzem Gespräch sagte der sofort NEIN die Zusatzluftfederung muss nicht eingetragen werden und der 3 Techniker war der Boss. Der 2 Techniker entschuldigte sich bei mir.So jetzt habe ich mir 75.-Euro erspart und beim nächsten Treffen lad ich euch zu ein Bier ein. So nun noch ein Dankeschön an alle die mir geholfen haben DANKE!
Und im Herbst oder Frühjahr wird die Zusatzluftfederung eingebaut.

FlorianNoe
31.08.2009, 13:15
Er ging mit mir zum nächsten Techniker und der hatte die gleiche Meinung. Ich sagte dass das alles Fachmänner sind die das geschrieben haben,ging der 2 Techniker mit mir zum 3 Techniker nach kurzem Gespräch sagte der sofort NEIN die Zusatzluftfederung muss nicht eingetragen werden und der 3 Techniker war der Boss.


was meinst du mit entscheiden, mir geht es nur daß,ich kein Problem bekomme ich weiß ja nicht was recht ist die Landesregierung sagt ja ich muß und einige sagen nein ich muß nicht.

Glück gehabt, daß der Boss nicht im Urlaub war :D:D

grisu
31.08.2009, 19:13
So nun noch ein Dankeschön an alle die mir geholfen haben DANKE!


Das ist ja genau der Sinn dieses Forums oder :)


Die Diskussion was typengerecht ist oder nicht gibt es leider immer wieder und wie du selbst erlebt hast sind auch nicht immer alle Behördenvertreter ganz sattelfest.
Auch die typischen Antworten wie "..ich weiß das, weil der Freund des Bekannten meiner Nachbarin hat das schon gehabt.... " sind auch hier leider hin und wieder vertreten:rolleyes:

Aber einige hier im Forum haben eben wirklich dersöfteren mit sowas zu tun, sei es bei Gericht im Rechtsfall, als geschulter Fachhändler oder gar direkt bei Kontrollen auf der Straße Vorort.
Daher gibt es auch die eine oder andere recht Praxisnahe Info denen man auch vertrauen kann ;)

Immerhin haben wir dich so skeptisch gemacht, dass du doch nochmals nachgefragt hast und es sich am Ende eben ausgezahlt hat ;)


lg
Grisu

illo
31.08.2009, 20:36
ich bin froh:) daß,es euch alle gibt.:)

holiday
31.08.2009, 21:02
ich bin froh:) daß,es euch alle gibt.:)

und ab und zu kannst du uns auch vertrauen;);)

illo
31.08.2009, 21:34
und ab und zu kannst du uns auch vertrauen;);)

das werde ich in der Zukunft auch:), Sorry für das Mißtrauen,aber die vom Tüv haben mich ganz verrückt gemacht.:rolleyes:

Tommy1424
01.09.2009, 10:46
das werde ich in der Zukunft auch:), Sorry für das Mißtrauen,aber die vom Tüv haben mich ganz verrückt gemacht.:rolleyes:

Damit sinds ihrer Hauptaufgabe nachgekommen, deswegen gibts die Typen ja. Wer anfragt wird solang mürbe gemacht bis er/sie aufgibt.:eek::(;)

Aber nicht mit UNS!!!!!:p;):D:D:D:D