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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhängekupplung Stützlast "upgraden"



markert
26.03.2009, 18:28
Hallo!
Ich habe einen Renault Trafic BJ 2002 mit einer abnehmbaren Anhängekupplung 80 kg Stützlast, die auch so im österreichischen Typenschein eingetragen ist. Kann ich jetzt einfach eine neue Anhängekupplung mit 100kg Stützlast montieren (gesehen zB auf ebay) oder muss ich da weitere Umbauten (Stoßdämpfer etc.) durchführen? Ist das dann auch in den Zulassungspapieren einzutragen?
DANKE für eure Hilfe!

schlesi66
26.03.2009, 19:26
Hallo
Was steht bei dir im Typenschein/Zulassungsschein?
Wenn du 80 kg eingetragen hast, dann darfst du auch nur 80kg belasten.
Auch wenn die neue Kupplung 100kg "aushält" bzw. zugelassen ist - ausschlaggebend sind die Fahrzeugdaten.

Meine Anhängevorrichtung hat eine Stützlast von 80kg, laut Typenschein vom Auto darf ich aber nur 60kg belasten.

markert
26.03.2009, 20:32
Hallo!
Im Typenschein steht 80kg, jedoch wundert mich eben dass es für mein Auto ebenfalls Anhängekuppplungen gibt, die mit 100kg Stützlast belastbar sind. Kann man das ev. im Typenschein irgendwie auf 100kg ändern lassen?
DANKE

Tommy1424
27.03.2009, 08:44
Hallo!
Im Typenschein steht 80kg, jedoch wundert mich eben dass es für mein Auto ebenfalls Anhängekuppplungen gibt, die mit 100kg Stützlast belastbar sind. Kann man das ev. im Typenschein irgendwie auf 100kg ändern lassen?
DANKE

Natürlich! Alles geht.

Du brauchst dazu die AHK mit der höheren Stützlast. Mit CE-Genehmigungspapier wäre von Vorteil. Eine Bestätigung über den Fach- und Sachgerechten Einbau. Sollte die AHK beim Fahrzeughersteller nirgends aufscheinen oder eingetragen sein, brauchst noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fzg-Herstellers (da gehts quasi um die techn. Zulässigkeit einer höheren Stützlast). Mit diesen ganzen Papierln gehst dann zu einer Landesprüfstelle und läßt alles Eintragen/Typisieren oder wie das jetzt grade heist.

Richard
27.03.2009, 13:27
servus tommy,

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fzg-Herstellers

ich meine, da wird eben die schwierigkeit sein. jeder hersteller versucht doch das maximum herauszuholen. möglicherweise klappts aber auch mit einem umbau (z.b. luftfederung/nivellierung)

auf den AHK wird oft nur die zulässige stützlast des pkw eingetragen, z.b. terracan hatte vorerst 2.800 kg und wurde auf 3.500 kg erhöht. es war nur die montage eines anderen typenschildes erforderlich...

oder, renault safrane. hatte bei meiner bestellung 75 kg bei der auslieferung auf grund der damaligen änderung auf eu-bestimmungen nur mehr 62 kg. und das eben alles ohne irgendwelche änderungen. ich bekam aber trotzdem keine zulassung auf die 75 kg mehr...

unverständnis kommt noch bei mercedes auf, die abnehmbare 1.900 kg und die starre nur 1.500 kg trotz zusätzlicher bodenverstärkung.

@ markert, ich hoffe, du schreibst das ergebnis. wäre sicher für viele interessant :).