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ungarn
23.03.2009, 17:38
Servus Camperfreunde!

Habe jetzt schon öfter gehört bei der WoMo suche das im Jahr 2012 die EU das gewicht auf 4200 kg hinauf setzten wird, und ich noch diese 3 Jahre warten soll, da ich dann kein Problem wegen Überladung haben werde. Wer weis darüber bescheid, und kann mir Infos geben.
Bedanke mich schon im voraus.

panman
23.03.2009, 18:09
hallo hans....

also ob das wirklich was wird.......??

zitat :

Der Forderung des Parlamentes, für Motorhomes oder Wohnmobile ebenfalls die Gewichtsgrenze auf 4250 kg (unter der Bedingung einer speziellen Ausbildung der Fahrer) zu erhöhen, haben sich die Mitgliedstaaten entschlossen entgegengestellt. Die Forderung konnte somit nicht durchgesetzt werden.

nachzulesen hier....

( danke grisu )

http://www.epp-ed.eu/Press/pdoc06/061214fragenantworten_DE.doc

lg
willi

ungarn
23.03.2009, 18:21
Servus Willi,

danke für die rasche antwort,aber ich kann den Link nicht öffnen.:o

panman
23.03.2009, 18:27
Servus Willi,

danke für die rasche antwort,aber ich kann den Link nicht öffnen.:o

hallo...

komisch... geht bei mir tadellos...

hast WORD am rechner installiert ???

nachtrag:

http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?t=6482

hier im posting #6 wäre er auch zu finden...

lg
willi

ungarn
23.03.2009, 18:31
Willi,

werde mit meinen Sohn sprechen,hab da irgend wo ein problem,das ich nicht lössen kann.

panman
23.03.2009, 18:32
aha,

waren wir wohl zeitgleich... sorry...

lg
willi

planta
23.03.2009, 18:41
Hallo Hans!


Da ist der Text



Wer ist durch die neue Führerscheinrichtlinie betroffen?
Die neue Führerscheinrichtlinie betrifft alle Inhaber eines Führerscheins für Motorräder, PKWs, Busse und LKWs in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In zukünftigen Verhandlungen kann der Geltungsbereich auf die Länder der Europäischen Freihandelszone ausgeweitet werden (Schweiz, Lichtenstein, Island und Norwegen). Insgesamt sind beinahe 300 Millionen europäische Bürger Inhaber eines Führerscheins und damit direkt durch die neue Richtlinie betroffen.
Ab wann steht der neue Führerschein zur Verfügung?
Nachdem die Richtlinie 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, haben die Mitgliedstaaten insgesamt 6 Jahre Zeit, um ihre nationalen Regeln an die neuen europäischen anzupassen. Ab 2013 müssen dann alle neu ausgestellten Führerscheine dem neuen Modell entsprechen (d.h. auch bei Umtausch verlorener oder beschädigter Führerscheine usw.).
Was passiert mit meinen bestehenden Rechten, verschiedene Fahrzeuge zu fahren?
Bestehende Rechte werden durch die neue Führerscheinrichtlinie nicht in Frage gestellt. Wie bereits bei den früheren Richtlinien werden die bestehenden Rechte von Bürgern bei der Ausstellung ihres neuen Führerscheins übertragen. Entsprechende Äquivalenzen werden von der Europäischen Kommission festgelegt.
Werde ich meine Theorie- oder Praxisprüfung beim Umtausch alle zehn Jahre wiederholen müssen? Führt die EU medizinische Tests ein?
Die EU schreibt lediglich einen administrativen Umtausch vor (ähnlich wie z.B. beim Personalausweis). Der regelmäßige Umtausch betrifft lediglich das Dokument und stellt die bestehenden Rechte nicht in Frage. Der Umtausch ist notwendig, um aktuelle Daten auf dem Dokument zu haben, die Datenbanken aufzufrischen und neue Sicherheitsmerkmale auf dem Dokument einzuführen.
Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie Auffrischungskurse, medizinische Tests oder ähnliches einführen wollen. Diese können dann aber nur zu dem Zeitpunkt des Umtausches verpflichtend gemacht werden. Die EU führt keine Verpflichtung zu solchen Tests ein.
Wie verhindert der neue Führerschein den Führerscheintourismus?
Wenn eine Person, deren Führerschein in einem Mitgliedstaat zu diesem Zeitpunkt entzogen oder aufgehoben ist, in einem anderen Mitgliedstaat einen neuen Führerschein erwirbt, spricht man von Führerscheintourismus. Laut der bestehenden Rechtssetzung der EU muss in solchen Fällen unter Umständen der erste Mitgliedstaat den Führerschein, der in einem anderen Land erworben wurde, anerkennen.
Mit der neuen Führerscheinrichtlinie hat das Europäische Parlament durchgesetzt, dass der Führerscheintourismus unmöglich gemacht wird. Die Richtlinie schreibt klar und deutlich vor, dass die Mitgliedstaaten keinen Führerschein ausstellen dürfen an Bewerber, die bereits einen Führerschein besitzen, oder Bewerber, deren Führerschein in einem anderen Land eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen ist. Letzteres Land muss zudem die Anerkennung eines solchen Führerscheins ablehnen.
Ziel ist es zudem, dass die Mitgliedsstaaten der EU ein Netzwerk aufbauen, um die Informationen über die Führerscheinbesitzer auszutauschen und dadurch die Durchsetzung dieser Bestimmungen zu ermöglichen.
Darf ich bei Führerscheinentzug von z.B. zwei Jahren den Führerschein in einem anderen Land erwerben?
Nein. Der Führerschein darf grundsätzlich nur in dem Land des ordentlichen Wohnsitzes erworben werden, d.h. unter anderem in dem Land, in dem man während 185 Tagen im Kalenderjahr wohnt. Lasse ich mich in einem anderen Land nieder, so kann ich erst wieder einen Führerschein erwerben, wenn die Frist des Entzuges abgelaufen ist.
Können Mikrochips auf dem Führerschein persönliche Daten tragen?
Die neue Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit (ohne sie dazu zu verpflichten), einen Mikrochip auf dem Führerscheindokument einzuführen, was bisher durch die europäische Gesetzgebung verboten war. Das Ziel des Chips ist in erster Linie die Fälschungssicherheit des Führerscheindokuments zu erhöhen. Deshalb sollen auf dem Chip in der Regel nur die Daten vorhanden sein, die auch auf dem Führerschein anzugeben sind. Allerdings haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zusätzliche Daten auf dem Chip zu speichern, wenn dies die normale Benutzung in anderen Ländern nicht stört und dies in Absprache mit der Europäischen Kommission geschieht. Dabei sind die grundsätzlichen Datenschutzbedingungen natürlich einzuhalten.
Brauche ich einen neuen Führerschein für meinen Anhänger oder Caravan?
Die Europäische Kommission hatte in ihrem ursprünglichen Vorschlag vorgesehen, dass für alle Anhänger über 750 kg ein zusätzlicher "E" Führerschein (B+E), d.h. auch zusätzliche Prüfungen, benötigt würden. Das Europäische Parlament konnte allerdings durchsetzen, dass diese Forderung geändert wurde.
Mit dem PKW-Führerschein (Klasse B) dürfen ab 2013 alle Kombinationen gefahren werden, deren Gesamtgewicht 3500 kg nicht übersteigt und bei denen die technische Zulassung des Zugfahrzeugs respektiert wird. Die Mitgliedstaaten haben zudem die Wahl, entweder ein Fahrertraining oder einen speziellen Test einzuführen, wodurch Fahrern Kombinationen bis zu 4250 kg fahren können.
Der Forderung des Parlamentes, für Motorhomes oder Wohnmobile ebenfalls die Gewichtsgrenze auf 4250 kg (unter der Bedingung einer speziellen Ausbildung der Fahrer) zu erhöhen, haben sich die Mitgliedstaaten entschlossen entgegengestellt. Die Forderung konnte somit nicht durchgesetzt werden.
Darf ich als Tourist in Italien mit 14 Jahren Moped fahren?
Für Mopeds wird in der Regel ein Führerschein der Klasse AM, d.h. auch zumindest ein theoretischer Test vorgeschrieben. Der Führerschein darf aber nur in dem Land des ordentlichen Wohnsitzes erworben werden. Touristen ohne Führerschein können somit in Italien kein Moped fahren.
Das Mindestalter für den AM Führerschein ist in der Richtlinie auf 16 Jahre festgelegt; die Mitgliedstaaten können es aber bis auf 14 Jahre senken. Wenn z.B. Italien das Mindestalter auf 14 Jahre festlegt, dann gilt dieser Führerschein nur auf dem italienischen Hoheitsgebiet; italienische Touristen z.B. in Dänemark können deshalb nicht mit 14 Jahren dort Moped fahren, sondern erst ab 16.
Was passiert mit meinem Führerschein, wenn ich mich in einem anderen Land der EU niederlasse?
Zwei Fälle sind zu unterscheiden. Wenn ich noch einen Führerschein besitze, dessen Geltungsdauer unbefristet ist, dann kann der Niederlassungsstaat 2 Jahre nach Niederlassung den Umtausch des Führerscheines verlangen. Dabei werden die nationalen Bestimmungen (z.B. hinsichtlich medizinischer Untersuchung) auch auf mich angewendet.
Wenn mein Führerschein eine begrenzte Gültigkeitsdauer besitzt, so gilt er bis zu dem auf dem Dokument angegebenen Datum. Wenn diese Gültigkeit abläuft, wende ich mich an die zuständigen Behörden des neuen Niederlassungslandes, um den Führerschein umzutauschen, wobei ich ebenfalls den nationalen Bestimmungen unterliege.
Was ändert sich grundsätzlich für LKW- und Busfahrer?
Die Kategorien C1, C1E, D1 und D1E werden in allen Mitgliedstaaten der EU eingeführt. Für Kombinationen unter 12000 kg, bei denen das Zugfahrzeug in die Kategorie B fällt und die zugelassene Masse des Anhängers über 3500 kg liegt, wird ein Führerschein der Klasse C1E verpflichtend.
Die Führerscheine der Klassen C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E, DE werden mit der neuen Richtlinie eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren erhalten.
Mit der neuen Richtlinie gelten zudem folgende Mindestalter:
C1, C1E: 18 Jahre
C, CE, D1, D1E: 21 Jahre
D, DE: 24 Jahre
Für Berufskraftfahrer gilt darüber hinaus (insbesondere auch in Bezug auf die Mindestalter) die europäische Richtlinie zur Aus- und Weiterbildung (2003/59/EG).
Was ändert sich für Motorradfahrer?
Während in den letzten Jahren die Anzahl der Verkehrsopfer bei PKW, LKW und Bussen stetig sinkt, stagniert oder steigt sie bei den Motorrädern. Die Europäische Kommission, die Verkehrsminister und das Europäische Parlament sahen also hier einen Handlungsbedarf. Sie einigten sich darauf, den stufenweisen Zugang zu verstärken: junge Fahrer sollen zunächst Erfahrung gewinnen auf kleineren Zweirädern, bevor sie auf stärkere Maschinen umsteigen. Um nicht unnötigerweise die Tests zischen den verschiedenen Motorradklassen zu verdoppeln, können die Mitgliedstaaten alternativ ein spezifisches Training bei dem Übergang von einer Stufe zur nächsten einführen.
Der Regelfall für den stufenweisen Zugang sieht wie folgt aus:

FlorianNoe
23.03.2009, 18:47
Das wäre doch eine seltsame Ausnahme, daß von der EU was kommt, wovon Otto Normalverbraucher wirklich auch was hat davon (jetzt mal abgesehen der Gurken und Bananenkrümmung )

Aber wie ist das dann mit dem schwereren WoMo, ich darf es fahren, muß aber wahrscheinlich trotzdem die GoBox kaufen und somit fleissig Maut bezahlen !?

ungarn
23.03.2009, 18:47
Robert,danke für die Info,schaut nicht gut aus für mich:mad::mad:

Richard
23.03.2009, 20:57
na geh hans,

mach doch einfach den e zu b und pfeif auf diese vorschrift ;).

@ florian, so wie bisher mit b ein womo bis 3.500 kg. da ändert sich überhaupt nichts...

ungarn
24.03.2009, 04:40
na geh hans,

mach doch einfach den e zu b und pfeif auf diese vorschrift ;).

Servus Richard,

den e zu b hab ich schon,sonst könnte ich mit meinen Gespann auch nicht fahren,da ich über die 3500kg komme.

schlesi66
24.03.2009, 07:12
Guten Morgen
Laut dieser Aussage--

Mit dem PKW-Führerschein (Klasse B) dürfen ab 2013 alle Kombinationen gefahren werden, deren Gesamtgewicht 3500 kg nicht übersteigt und bei denen die technische Zulassung des Zugfahrzeugs respektiert wird. Die Mitgliedstaaten haben zudem die Wahl, entweder ein Fahrertraining oder einen speziellen Test einzuführen, wodurch Fahrern Kombinationen bis zu 4250 kg fahren können.


--ist es dann aber auch vorbei, daß ein 3,5 to Womo einen leichten Anhänger bis 750 kg ziehen darf.
Ausser man macht eben das Training bzw. Test.

46erkurt
24.03.2009, 09:28
Hi schlesi!

Das glaube ich kaum, höchstens für "Neueinsteiger". Für die "alten" Scheine wird "Bestand" greifen.

Kurt

FlorianNoe
24.03.2009, 10:16
Hi schlesi!

Das glaube ich kaum, höchstens für "Neueinsteiger". Für die "alten" Scheine wird "Bestand" greifen.

Kurt

Solang du ihn nicht verlierst oder er dir gestohlen wird .....

Richard
24.03.2009, 10:44
hi,

--ist es dann aber auch vorbei, daß ein 3,5 to Womo einen leichten Anhänger bis 750 kg ziehen darf.
Ausser man macht eben das Training bzw. Test.

nein schlesi, es ändert sich ja nichts am hzlggw, da bleibts ja bei den 3.500 kg und an den darfst eben noch die 750 kg anhängen. die womobilisten wollten ja für mobile 4.250 kg hzlggw!

logo natürlich dann der zwang zur go-box. aber das wäre eine andere geschichte, denn dann käme auch der unmut darüber...

die erleichterung ist eben gerechtigkeit für die gespanne, d.h. die KOMBINATION ZWEIER FAHRZEUGE darf dann 4.250 kg betragen, egal welches gewicht das einzelne fahrzeug hat. eben um genau die 750 kg, die bis jetzt nur mit 3.500 kg zugfahrzeug und 750 kg erreicht werden durfte.

schlesi66
24.03.2009, 15:03
hi,

--ist es dann aber auch vorbei, daß ein 3,5 to Womo einen leichten Anhänger bis 750 kg ziehen darf.
Ausser man macht eben das Training bzw. Test.

nein schlesi, es ändert sich ja nichts am hzlggw, da bleibts ja bei den 3.500 kg und an den darfst eben noch die 750 kg anhängen. die womobilisten wollten ja für mobile 4.250 kg hzlggw!


Eben nicht, Richard.
Also ich lese das so, daß man dann max.3,5 tonnen haben darf und sobald ein Anhänger kommt, braucht man den Test oder Training oder was weiß ich was.

Richard
24.03.2009, 16:01
hi schlesi,

ich weiß schon, das ist ein bisschen verwirrend geschrieben. der praxistest wurde angeregt, da du dann ja mit einem SCHWEREN anhänger über die 3.500 kg kommst. ich hab mich seinerzeit auch ziemlich lang mit diesen gesetzesvorschlag herumgeschlagen, beamtendeutsch. wobei ich allerdings noch immer enttäuscht bin, dass die praxis-prüfung für schwere anhänger für EzuB verhindert wurde...:(.

aber das ist eben der knackpunkt. den leichten kannst du nach wie vor ohne irgendetwas weiterhin anhängen.

Hobbycamper
24.03.2009, 18:01
Zitat von Richard

wobei ich allerdings noch immer enttäuscht bin, dass die praxis-prüfung für schwere anhänger für EzuB verhindert wurde...:(.

aber das ist eben der knackpunkt. den leichten kannst du nach wie vor ohne irgendetwas weiterhin anhängen.[/quote]


@ Richard

Bedeutet das, dass man künftig keinen E zu B mehr machen kann??

Richard
24.03.2009, 18:45
nein anton,

bedeutet das nicht. der EzuB bleibt auch weiterhin genauso wie heute. du brauchst den aber logisch nur mehr, wenn das gesamtzuggewicht dann ÜBER 4.250 kg ist.

nur kann eben jedes land selbstständig entscheiden ob für einen zug zwischen 3.500 und 4.250 kg ein vorgeschriebenes training erforderlich wird.

Tommy1424
24.03.2009, 19:00
Hallo beinand!

Bitte Vorsicht bei diesen seltsamen EU-Richtlinien. Leider ist bis heute tatsächlich noch nichts wirklich entschieden. Da kann noch genug nationales Recht dazu einfließen.

Grundlegende große Veränderungen glaube ich zwar nicht. Aber es gab auch noch keinen Fall wo alles genau so gekommen ist, wie es laut EU-Vorlage oder dgl, geplant gewesen wäre.

+Hans
Was leider zu 99% nicht kommen wird ist die Klassenerhöhung für den FS B auf 4.500 kg. Was aber leider auch zu 99% nicht kommen wird ist eine Novelle des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes und der österr. Mautordnung wonach man mit einem Mobil dann keine Go-Box benötigen würde oder zumindest einen geringeren Tarif zahlen bräuchte.:(

Richard
24.03.2009, 19:31
hi tommy,

eben. und wer würde dann diese erhöhung auch nutzen?

ich glaub, ich könnte drauf wetten, dass fast alle mit den 3,5 t weiterwurschteln und lieber eine eventuelle strafe löhnen, bevor die bo-box an die scheibe kommt...:rolleyes:.

wird die realität sein :p:p:p.

Tommy1424
24.03.2009, 19:36
hi tommy,

eben. und wer würde dann diese erhöhung auch nutzen?

ich glaub, ich könnte drauf wetten, dass fast alle mit den 3,5 t weiterwurschteln und lieber eine eventuelle strafe löhnen, bevor die bo-box an die scheibe kommt...:rolleyes:.

wird die realität sein :p:p:p.

Yep! Dieses Bild würde sich auch in meiner Vorstellung bilden.;):D

kerstan
24.03.2009, 20:46
interessant wäre in diesem Zusammenhang auch, ob dann nach wie vor das HzGg des schweren Hängers zur Berechnung herangezogen wird, und nicht wie bei einem leichten Hänger bzw. bei EzuB das Momentangewicht des Hängers.

as61828
25.03.2009, 10:39
Hallo beinand!

Bitte Vorsicht bei diesen seltsamen EU-Richtlinien. Leider ist bis heute tatsächlich noch nichts wirklich entschieden. Da kann noch genug nationales Recht dazu einfließen.

Grundlegende große Veränderungen glaube ich zwar nicht. Aber es gab auch noch keinen Fall wo alles genau so gekommen ist, wie es laut EU-Vorlage oder dgl, geplant gewesen wäre.

+Hans
Was leider zu 99% nicht kommen wird ist die Klassenerhöhung für den FS B auf 4.500 kg. Was aber leider auch zu 99% nicht kommen wird ist eine Novelle des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes und der österr. Mautordnung wonach man mit einem Mobil dann keine Go-Box benötigen würde oder zumindest einen geringeren Tarif zahlen bräuchte.:(


Tommy,
da bin ich nicht dabei. Wenn das GGw. des Gespannes auf 4.250 kg erhöht wird, dann muss doch automatisch der FS B die Berechtigung haben, dieses Gespann auch zu ziehen. Denn 4.250 GGw. kann ich ja bisher schon mit FS C ziehen. Was brauche ich dann die Erhöhung?
Die Meinung vom adolfo:):):p:p;);)

Sorry, habe da nur an mich und die Caravaner gedacht und nicht auch an die WoMObilisten.

Richard
25.03.2009, 11:03
hi adolfo,

lies dir das genau durch,

Mit dem PKW-Führerschein (Klasse B) dürfen ab 2013 alle Kombinationen gefahren werden, deren Gesamtgewicht 3500 kg nicht übersteigt und bei denen die technische Zulassung des Zugfahrzeugs respektiert wird. Die Mitgliedstaaten haben zudem die Wahl, entweder ein Fahrertraining oder einen speziellen Test einzuführen, wodurch Fahrern Kombinationen bis zu 4250 kg fahren können.

dann relativiert sich dieses hier

Wenn das GGw. des Gespannes auf 4.250 kg erhöht wird, dann muss doch automatisch der FS B die Berechtigung haben, dieses Gespann auch zu ziehen. und...

Denn 4.250 GGw. kann ich ja bisher schon mit FS C ziehen

das stimmt fürs zugfahrzeug, nur für einen schweren anhänger ist nach wie vor EzuC erforderlich...

es ändert sich leider überhaupt nichts, außer eben die erhöhung des gespanngewichtes auf die 4.250 kg. allerdings wie schon der tommy schrieb, SICHER ist noch gar nix...:p

Flüsterer
25.03.2009, 16:03
Es ist ja ganz einfach:

Bis 2012 darf ich an meinen PKW 1420kg anhängen (ohne EzuB), weil ja die Summe der HzGG 3500 kg nicht übersteigen darf und das Eigengewicht des Zugfahrzeuges mindestens genauso hoch wie das HzGG des Anhängers sein darf.:mad:

Ab 2012 dann 1575kg (auch ohne EzuB), weil das die technische Anhängelast meines Autos ist, es aber nur 1420kg Eigengewicht hat. Und da die Karre ein HzGG von 1880kg hat, geht es sich mit den 1575kg dann immer noch bis 3500kg aus.:o

Hm - da interressiert mich die 4250kg Regel dann gar ned....:rolleyes::rolleyes:

kerstan
25.03.2009, 19:41
Es ist ja ganz einfach:
...
Ab 2012 dann 1575kg (auch ohne EzuB), weil das die technische Anhängelast meines Autos ist, es aber nur 1420kg Eigengewicht hat.
...

da glaube ich irrst du dich.
kann mir nicht vorstellen, dass dann das HzGg des Hängers höher als das EG des Zugfahrzeugss ein darf, auch wenn es technisch geht. Nur mit B wird es wohl bei den bisherigen Gewichtsverhältnissen bleiben.

mir hingegen würde es was bringen, da ich dann mit einem neuen Auto mit HzGg 2,5 t (EG 1800kg) auch meinen bisherigen Hänger mit 1300 HzGg ziehen darf.

Richard
25.03.2009, 20:08
hi kerstan,

Mit dem PKW-Führerschein (Klasse B) dürfen ab 2013 alle Kombinationen gefahren werden, deren Gesamtgewicht 3500 kg nicht übersteigt und bei denen die technische Zulassung des Zugfahrzeugs respektiert wird.

das sagt es genau aus, der martin kann dann so fahren.

aber wie immer, wer weiß schon wie es am ende aussehen wird :p.

kerstan
26.03.2009, 19:43
hi kerstan,

Mit dem PKW-Führerschein (Klasse B) dürfen ab 2013 alle Kombinationen gefahren werden, deren Gesamtgewicht 3500 kg nicht übersteigt und bei denen die technische Zulassung des Zugfahrzeugs respektiert wird.

das sagt es genau aus, der martin kann dann so fahren.

aber wie immer, wer weiß schon wie es am ende aussehen wird :p.

also auch Hänger schwerer als Zugfahrzeug?
das ist sogar für mein Empfinden gewagt!!!

aber was anderes: warum freust du dich erst "in x Tagen auf Kärnten"
jetzt noch nicht? ;)

schlesi66
26.03.2009, 19:48
also auch Hänger schwerer als Zugfahrzeug?
das ist sogar für mein Empfinden gewagt!!!



Hi Kerstan.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das so kommen wird.

Richard
26.03.2009, 20:03
hi kerstan,

dieser text sagt dies eigentlich aus. und warum gewagt? du darfst die technische anhängelast sowieso nicht überschreiten, ist ja auch angeführt.

und wenn du den EzuB hast, darfst du auch bereits jetzt diese kombination fahren und nicht mehr als das ggw des pkw anhängen.

beispiel, pkw 1000 eg 1300 ggw technische anhängelast 1200. wowa hzlggw 1200. darfst mit B jedoch nicht fahren, aber mit EzuB. in dieser kombi muss dazu auch nicht die 3500 überschritten sein, wie von vielen angenommen wird.

und die "qualität" dieser prüfung wurde hier schon von einigen mehr als leicht bezeichnet...

schnell noch den nachtrag. sicher freu ich mich sogar schon den ganzen winter wieder auf kärnten, aber in den x-tagen komm ich auch endlich wieder hin...

kerstan
27.03.2009, 17:28
hi kerstan,
...
beispiel, pkw 1000 eg 1300 ggw technische anhängelast 1200. wowa hzlggw 1200. darfst mit B jedoch nicht fahren, aber mit EzuB. in dieser kombi muss dazu auch nicht die 3500 überschritten sein, wie von vielen angenommen wird.

und die "qualität" dieser prüfung wurde hier schon von einigen mehr als leicht bezeichnet...

schnell noch den nachtrag. sicher freu ich mich sogar schon den ganzen winter wieder auf kärnten, aber in den x-tagen komm ich auch endlich wieder hin...

die Frage der Prüfungsqualität ist eine andere,
aber dass man ab 2013 dann sogar ohne "Prüfung" einen Hänger ziehen darf der schwerer als das Zugfahrzeug ist, verwundert eben sogar mich, und du kennst mich als "Gegner" einer Prüfung für alle "schweren" Hänger

Nachtrag: lt. deiner Signatur freust du dich aber erst "in x Tagen auf Kärnten" ;)

Richard
27.03.2009, 17:55
hi kerstan,

ich hab aber auch nichts gegenteiliges gefunden und war auch in der ersten fassung kein thema.

und das du ein gegner der prüfung für alle schweren wowa bist, logo weiß ich's ;).

wennst aber den umgang so mancher mit einem gespann siehst, kommt dir das kalte grauen.

aber wäre nicht eine "richtige" praxisprüfung von vorteil? die theorie könnte man sich so ziemlich ersparen. wieviele stehen denn hilflos herum, wenns wo nicht mehr weitergeht oder einfach nur reversieren angesagt ist. und wenns da hinten mal ordentlich herumpendelt, schmeißen die meisten die nerven weg und machens falsch.

ich meine halt, dass würde doch viel mehr bringen als die derzeitigen bestimmungen der gewichtsklassen und wenns nur ein verpflichtender fahrkurs bei den autoklubs wäre!

denn wenn einer einen fehler macht, ist das außerdem schietegal wie die kombi zusammengesetzt ist und man in botanik landet....

kerstan
27.03.2009, 20:21
...

ich meine halt, dass würde doch viel mehr bringen als die derzeitigen bestimmungen der gewichtsklassen und wenns nur ein verpflichtender fahrkurs bei den autoklubs wäre!
...

Da stimme ich dir voll zu (oh wunder ;) )
so wie ich den B111-Kurs (125er-Motorräder für B-Schein-Inhaber) meiner Premierministerin miterlebt habe, würde das wirklich Sinn machen. 6 Stunden Intensiv-Kurs ... der Unterschied vorher/nachher war unübersehbar!

ramses
27.03.2009, 21:02
Also doch nur wieder Schwachsinn von den EUrobürokraten :(