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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : E zu B Kosten



seiwer
24.02.2009, 10:39
E zu B Kosten:
Ich habe folgende Kosten gehabt:
279.- Fahrschule
29.- Arztgutachten
30.- Rot-Kreuz-Kurs (Erste HIlfe)
39.90 Prüfungsgebühr Land Steiermark
45,60 Führerscheinausstellungsgebühr
12.- Fotos (6 Stück, eines wird gebraucht)
16.- Skriptum für B zu E
451,50

Die Prüfung war "schriftlich" d.h. Computerfragen zum ankreuzen (Max. Zeitvorgabe 30 Minuten für 20 Fragen - sehr leicht bzw. alles im Skriptum beantwwortet; tatsächliche Dauer ca. 8 Minuten)

Fahrprüfung:
Anhänger abhängen, Keil unterlegen, etwas wegfahren, zurückschieben und wieder anhängen.
Ein paar theoretische Fragen (Gewicht, Breite des Fahrzeuges,) Kontrolle der Beleuchtung

Einparken im rechten Winkel auf dem Fahrschulparkplatz
Eine Runde fahren durch die Stadt (ca. 10 Minuten)

Der Führerschein wird dem Prüfer gleich mitgegeben und der neue Führerschein wird zugeschickt.
Für die Zwischenzeit bekommte man eine Bestätigung, die nur in Österreich gilt.
Wenn man das nicht will, dann müßte man den Führerschein selbst bei der Behörde abholen.

Alles kein Problem, eher einmal eine angenehme Abwechslung (so zwischen den jungen Menschen)
LG Werner

Richard
24.02.2009, 12:50
gratulation

zum neuen FS.

Alles kein Problem, eher einmal eine angenehme Abwechslung (so zwischen den jungen Menschen)

war auch für mich recht lustig wennst mit 55 den CE machst und zwischen lauter jungen im unterricht sitzt :D.

Hobbycamper
24.02.2009, 14:41
Hallo Seiwer

Gratulation zum Führerschein

auch ich habe vor fast 2 Jahren den E zu B gemacht, Kosten waren dieselben bei uns in Linz.

Wie du sagtes: es macht mal Spaß unter den vielen Jugendlichen so eine Prüfung abzulegen.
Es erinnerte mich an meine Fahrprüfung vor über 30 Jahren, ich glaub ich war genauso nervös als die Jugendlichen heute.:D:D:D

Laredo
26.02.2009, 07:20
war auch für mich recht lustig wennst mit 55 den CE machst und zwischen lauter jungen MÄDCHEN im unterricht sitzt :D.

:D:D:D - so schaut´s aus!

Richard
26.02.2009, 09:38
wäre laredo, wäre,

nur war kein einziges dabei, nur burschen....:p.

schlesi66
04.03.2009, 07:05
E zu B Kosten:
Ich habe folgende Kosten gehabt:
279.- Fahrschule
29.- Arztgutachten
30.- Rot-Kreuz-Kurs (Erste HIlfe)
39.90 Prüfungsgebühr Land Steiermark
45,60 Führerscheinausstellungsgebühr
12.- Fotos (6 Stück, eines wird gebraucht)
16.- Skriptum für B zu E
451,50


LG Werner

Guten Morgen.
Gratuliere zum Führerschein.
Wieso hast denn den Rot-Kreuz-Kurs gemacht? Hat den die Fahrschule vorgeschlagen?
Der ist nämlich nicht pflicht.
Zu mindest war das so bei uns in Wien/Niederösterreich.

Richard
04.03.2009, 10:33
Wieso hast denn den Rot-Kreuz-Kurs gemacht?

und bitte warum nicht? oder bist du z.b. soooo perfekt mit deinen erste hilfe kenntnissen?

da gibt es nämlich wirklich lücken, denn ich hab vor 10 jahren für den CE ebenfalls keinen besuchen müssen, obwohl es damals um die 1960 für den ersten FS diese vorträge noch gar nicht gab.

mein nachbar vom roten kreuz macht solche seminare, die wir auch im rahmen von clubabenden durchführten. da fehlts schon oft sogar beim grundwissen, dass man eigentlich voraussetzen sollte...

verpflichtende erste hilfe kurse alle paar jahre könnten doch nicht schlecht sein, oder?

gerilu
04.03.2009, 11:40
verpflichtende erste hilfe kurse alle paar jahre könnten doch nicht schlecht sein, oder?

.... nicht "Pflicht" - es sollte für jeden fortschrittlich denkenden Menschen eine Selbstverständlichkeit sein, sein Wissen in Sachen Hilfeleistung bei Notfällen, immer wieder aufzufrischen ...

wenn man das "Erste-Hilfe-Wissen" braucht, braucht man schnelles und präzises Handeln und nicht die Erkenntnis, dass man wohl unwissend handlungsunfähig war .... :cool:

Gruß
gerilu

panman
04.03.2009, 15:41
.... nicht "Pflicht" - es sollte für jeden fortschrittlich denkenden Menschen eine Selbstverständlichkeit sein, sein Wissen in Sachen Hilfeleistung bei Notfällen, immer wieder aufzufrischen ...

wenn man das "Erste-Hilfe-Wissen" braucht, braucht man schnelles und präzises Handeln und nicht die Erkenntnis, dass man wohl unwissend handlungsunfähig war .... :cool:

Gruß
gerilu

... so ist es..... meine VOLLINHALTLICHE zustimmung !!!!!!!

... mal abgesehen davon, das es sicherlich nicht jedermann's sache ist, bei einem unfall ( und da muss es sich gar ned um eine massenkarambolage handeln ) sich vielleicht durch an haufen " blechfetzen/trümmern " zu " wühlen " um einem opfer zu helfen...

es reicht ja schon eine kleine kreislaufschwäche eines passanten in der fuzo... und die meisten schauen weg und/oder laufen davon....eben auch aus dem bewusstsein heraus nicht helfen zu können... da eben kein " grundwissen " vorhanden...

lg
willi

Richard
04.03.2009, 16:27
ja willi,

es ist das traurige dran, das haben wir schon des öfteren erlebt. ich kanns aber nur allen wünschen, die solche probs haben, wenn meine gattin in der nähe ist.

hut ab, diese frau schert sich nicht drum, ob's jetzt schmutzig oder gar, wie schon gehabt, voll blut wird. die hilft einfach und weiß auch was sie tut...

kerstan
04.03.2009, 18:30
Wieso hast denn den Rot-Kreuz-Kurs gemacht?

und bitte warum nicht? oder bist du z.b. soooo perfekt mit deinen erste hilfe kenntnissen?

...

verpflichtende erste hilfe kurse alle paar jahre könnten doch nicht schlecht sein, oder?

warum so bissig?

die Frage find ich durchaus berechtigt, wenn sie bei den KOSTEN für EzuB dazugerechnet wurden, owbohl nicht verpflichtend.

dass es von Zeit zu Zeit sinnvoll wäre, ist sicherlich richtig, aber wenn es rein um die anfallenden Kosten geht, bräuchten sie nicht extra dazugerechnet werden

Richard
04.03.2009, 18:59
also kerstan,

was soll denn da schon wieder bissig dran sein?

oder bist du z.b. soooo perfekt mit deinen erste hilfe kenntnissen?

hallo, das war eine stinknormale frage, denn komm mal zu einem seminar mit, wieviele überhaupt nicht einmal wissen, wie eine richtige, stabile seitenlage ist...:(.

kerstan
04.03.2009, 19:21
also kerstan,

was soll denn da schon wieder bissig dran sein?

oder bist du z.b. soooo perfekt mit deinen erste hilfe kenntnissen?

hallo, das war eine stinknormale frage, denn komm mal zu einem seminar mit, wieviele überhaupt nicht einmal wissen, wie eine richtige, stabile seitenlage ist...:(.

naja, ich fands halt ein bisschen bissig (zB wegen der vielen "o"), wenn es nicht so gemeint war, dann ists eh ok, und ich ziehe meinen Einwurf zurück!

Dass viele überhaupt nicht einmal wissen was eine stabile Seitenlage ist, ist aber in der tat erschütternd!!!

schlesi66
04.03.2009, 20:11
Wieso hast denn den Rot-Kreuz-Kurs gemacht?

und bitte warum nicht? oder bist du z.b. soooo perfekt mit deinen erste hilfe kenntnissen?



Senf, Senf, Senf.

Richard
04.03.2009, 21:13
Senf, Senf, Senf.

toller hochgeistiger beitrag...

gary
04.03.2009, 23:03
wieviele überhaupt nicht einmal wissen, wie eine richtige, stabile seitenlage ist...:(.

stabile lagen gibt es mehrere.... ;):p

z. b.: bauchlage und seitenlage

schlesi66
05.03.2009, 06:50
Senf, Senf, Senf.

toller hochgeistiger beitrag...

Gratuliere.
Wieder ein Beitrag mehr auf deinem Konto.

FlorianNoe
05.03.2009, 08:36
Gratuliere.
Wieder ein Beitrag mehr auf deinem Konto.
...........

westbahnmichi
05.03.2009, 10:31
...........


Ja, ja Florian da sitzens beide im Glashaus und streiten um die Höhe und Sinnhaftigkeit ihrer Beiträge:eek::(

Richard
05.03.2009, 10:44
willkommen michi, bringst wenigsten was gutes mit ;)?

Sinnhaftigkeit ihrer Beiträge

da sitzen aber die meisten im glashaus oder glaubst wirklich das alle immer nur sinnvolle beiträge schreiben?

aber jetzt hast mich auf eine idee gebracht, hab ich doch einen nick mit dem ich so ziemlich bei null anfangen kann :D:D:D.

seiwer
05.03.2009, 11:48
Hallo etwas zur Beruhigung!
Den Rot-Kreuz-Kurs mußte ich machen, da ich den Führerschein seit 1966 gehabt habe. DAmals war der Erste-Hilfe-Kurs noch nicht notwendit, sondern dieser wurde erst in den 70-er Jahren Pflicht. Daher muss jeder "Alte" den Nachweis erbringen.
Aber der Kurs ist sehr positiv, praxisbezogen und interessant.
Alles Gute weiterhin
Werner

westbahnmichi
05.03.2009, 11:53
da sitzen aber die meisten im glashaus oder glaubst wirklich das alle immer nur sinnvolle beiträge schreiben?



Da hast natürlich recht Richard, aber die regen sich wenigstens nicht auf!!!

schlesi66
05.03.2009, 13:27
Den Rot-Kreuz-Kurs mußte ich machen, da ich den Führerschein seit 1966 gehabt habe. DAmals war der Erste-Hilfe-Kurs noch nicht notwendit, sondern dieser wurde erst in den 70-er Jahren Pflicht. Daher muss jeder "Alte" den Nachweis erbringen.


Hallo
Wusste ich nicht.
Danke für die Info

westbahnmichi
05.03.2009, 13:39
aber jetzt hast mich auf eine idee gebracht, hab ich doch einen nick mit dem ich so ziemlich bei null anfangen kann :D:D:D.

Hallo Richard

....und mit dem schreibst dann auch binnen kürzerster Zeit ein paar tausend Einträge, na servas:confused::confused::confused:

Campingteuferl
05.03.2009, 14:28
nein michi,

da hab ich jetzt gar keine zeit mehr, muss doch das feuerchen für so manchen in gang halten wenn er zur hölle fährt...:p:p:p.

hundler1
13.03.2009, 17:12
Eine Frage.
Wozu braucht man E zu B Darf das Gespann mehr als 3500Kg Wiegen?
Habe bei meinem Gespann 3510Kg Höchst zulässiges Gesammtgewicht.
Lg

Hobbycamper
13.03.2009, 17:14
Hallo

Wenn du 3510 kg hast dann sind dies um genau 10 kg zu viel

panman
13.03.2009, 17:24
Hallo

Wenn du 3510 kg hast dann sind dies um genau 10 kg zu viel

ah... tschuldigung.... ned unbedingt....

beispiel: zugfahrzeug hzggw. 3500 kg + leichter anhänger bis 750 kg = 4250 kg...B - schein tauglich....

ohne es nun genau zu wissen, aber diese e zu b regelung tritt ( m E ) erst bei anhängern über 750 kg hzggw UND eine eventuelle damit einhergehende überschreitung der 3.5 to grenze in kraft...

( zumindest würde ich das so interpretieren )

nachsatz: habe noch schnell was dazu gefunden....siehe hier...http://www.fahrschule-kagran.at/page_9_1.html

lg
willi

Campingteuferl
13.03.2009, 18:01
hi willi,

eigentlich beides richtig. nur ob er wirklich ein gespann mit 3,5 tonnen pkw und einen 750 kg wowa dran hängen hat ;)?

das wäre dann die einzige möglichkeit nur mit dem B über die 3,5er grenze zu fahren.

panman
13.03.2009, 18:20
hi willi,

eigentlich beides richtig. nur ob er wirklich ein gespann mit 3,5 tonnen pkw und einen 750 kg wowa dran hängen hat ;)?

das wäre dann die einzige möglichkeit nur mit dem B über die 3,5er grenze zu fahren.

hi richard...

logo....is scho richtig....

aber anhand seiner zulassungsdaten kann der kollege es sich nun eh " zusammenreimen " bzw. die eine oder andere entscheidung treffen....

entweder e zu b.... oder ablasten..... wie auch immer...;);)

lg
willi

hundler1
14.03.2009, 07:10
Vielen Dank!
Mein Zugfahrzeug ein Honda CRV hat 2160kg Höchst zulässiges Gesammtgewicht
mein Hobby Wohnwagen hat 1350kg Gesammtgewicht
Habe leider meinen CE Schein zurückgegeben.Habe das leider nicht bedacht.
Mein Fehler

panman
14.03.2009, 09:34
hallo...

da ja bei dir der " gewichtsüberschuss " grad einmal 10 kg beträgt, würde ich den wowa zb auf 1300kg ablasten....

wäre sicher die billigere variante... zumindest wenn'st auf die 50kg locker verzichten kannst..

lg
willi

Campingteuferl
14.03.2009, 09:36
hallo hundler,

den C versteh ich ja, nur der E gilt jeweils für die vorhandenen klassen.

mein E ist dabei extra für B und C aufgeführt. ist da etwas schiefgelaufen :confused:?

ich bin ja nicht der grosse freund vom ablasten, aber die 10 kg, weg damit ;).

panman
14.03.2009, 10:02
hallo hundler,

den C versteh ich ja, nur der E gilt jeweils für die vorhandenen klassen.

mein E ist dabei extra für B und C aufgeführt. ist da etwas schiefgelaufen :confused:?

ich bin ja nicht der grosse freund vom ablasten, aber die 10 kg, weg damit ;).

hallo richard...

das dürfte vielleicht daran liegen, da du ja c + e gemacht hast... und nicht nur e zu b...
es unterscheidet sich ja auch in den " prüfungsanforderungen "...

für e zu b wird ( ich vermute es einmal ) der prüfungsstoff nicht den selben umfang haben...obwohl natürlich die prüfung für den " großen " e bei weitem auch für die e zu b regelung taugen sollte....

vielleicht wäre da doch eine möglichkeit für den kollegen hundler1 bestanden....????

( oder die behörde " klammert " sich hier an den unterschiedlichen definitionen ??? )

siehe unter punkt 18 + 21 >>>> http://fahrschule-reif.at/fueherscheinklassen.htm

nun ja... sei es wie' sei... weg mit den 10kg.... ( OT ... wenn's mit dem abnehmen auch so schnell klappen würde...;);) )

lg
willi

hundler1
14.03.2009, 10:32
Habt Vielen DANK für die Tipps, zur zeit wo ich C E machte 1963 gab es noch kein bE zu B.
Wie gehe vor beim ABLASTEN?
Mache seit meiner pensionerung Camping,vorher keine zeit zum Leben.

as61828
14.03.2009, 11:10
Habt Vielen DANK für die Tipps, zur zeit wo ich C E machte 1963 gab es noch kein bE zu B.
Wie gehe vor beim ABLASTEN?
Mache seit meiner pensionerung Camping,vorher keine zeit zum Leben.


Also seid mit bitte jetzt nicht böse, aber eine Ablastung von 10 kg ist für mein Dafürhalten ein Schwachsinn zum Quadrat. Das kostet ca. € 50,00 und wäre mir nicht wert.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

In diesem Forum schreibt ein Guru sehr oft: Wo kein Kläger, da kein Richter!
Und hier ist er übergenau ??????????????????????????????:rolleyes::rolleyes: :rolleyes::rolleyes:

Lass diese 10 kg bleiben, das ist aber nur meine Meinung. Ich würde es nicht machen.:D:D

Dann soll man mir bei einer Kontrolle diese 10 kg ankreiden, ich bin noch nie gewogen oder kontrolliert worden. Die Möglichkeit einer Abwaage liegt sicher auch bei 1 : 1000, meint adolfo:D:D:D:D

panman
14.03.2009, 11:15
hallo hundler...

also so auf die schnelle würde ich einmal sagen....
mit dem typenschein des wowa's zu deiner für dich zuständigen typisierungsstelle ( bundesland )...

oder am besten da anrufen....

hier eine liste der in a zuständigen anstalten...
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1098241.html#Typisierung

lg
willi

grisu
14.03.2009, 11:18
Lass diese 10 kg bleiben, das ist aber nur meine Meinung. Ich würde es nicht machen.:D:D

Dann soll man mir bei einer Kontrolle diese 10 kg ankreiden, ich bin noch nie gewogen oder kontrolliert worden. Die Möglichkeit einer Abwaage liegt sicher auch bei 1 : 1000, meint adolfo:D:D:D:D

Tja Adolfo,
Da braucht keiner zu wiegen, der Herr Inspektor braucht bei einer Kontrolle nur die beiden Gewichte in den Zulassungsschein zusammenzählen und schon bleibt der Wohnwagen stehen.
Und richtig zusammenrechnen können die sicher :D:D

Daher macht das Abalasten in diesem Fall sehr wohl sinn ;), außerdem bei 10 kg hätte ich auch keinerlei Bedenken. Ob die dann wirklich weniger geladen sind wird keiner nachweisen können

panman
14.03.2009, 11:28
Also seid mit bitte jetzt nicht böse, aber eine Ablastung von 10 kg ist für mein Dafürhalten ein Schwachsinn zum Quadrat. Das kostet ca. € 50,00 und wäre mir nicht wert.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

In diesem Forum schreibt ein Guru sehr oft: Wo kein Kläger, da kein Richter!
Und hier ist er übergenau ??????????????????????????????:rolleyes::rolleyes: :rolleyes::rolleyes:

Lass diese 10 kg bleiben, das ist aber nur meine Meinung. Ich würde es nicht machen.:D:D

Dann soll man mir bei einer Kontrolle diese 10 kg ankreiden, ich bin noch nie gewogen oder kontrolliert worden. Die Möglichkeit einer Abwaage liegt sicher auch bei 1 : 1000, meint adolfo:D:D:D:D

hallo...

deine meinung in ehren.....

aber hier geht aus den zulassungspapieren ( zulassungsscheinen ) schon hervor das der kollege sich im " graubereich " bewegt.....
( da braucht der kollege in blau/silber gar nimmer um die waage laufen )...

und wenn des dann a ganz a pingeliger is.... ???:rolleyes::rolleyes:

also mir wären's die €50.- schon wert.....
aber ok, jeder wie er möchte....

lg
willi .... ( der sich zugegebener maßen auch ned immer " gesetzestreu " verhält )

Campingteuferl
14.03.2009, 11:28
hi adolfo,

no risk, no fun hat schon was für sich und war schon des öfteren der fall :p. aber wegen 10 kg ein abstellen und eine feste bestrafung riskieren, das ist hier nicht einmalig....

ich würde sogar überlegen dem pkw die 10 kg wegzunehmen, um u.u. mit dem wowa nicht zu schwer werden.

kerstan
14.03.2009, 18:06
Also seid mit bitte jetzt nicht böse, aber eine Ablastung von 10 kg ist für mein Dafürhalten ein Schwachsinn zum Quadrat. Das kostet ca. € 50,00 und wäre mir nicht wert.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
...

Ablasten kostet beim WoWa, der vermutlich eine Einzelgenehmigung hat, in NÖ ca. € 7.- (in Worten sieben)!!!

das ist es allemal wert!!!

vielis
14.03.2009, 19:10
Ablasten kostet beim WoWa, der vermutlich eine Einzelgenehmigung hat, in NÖ ca. € 7.- (in Worten sieben)!!!

das ist es allemal wert!!!

wennst für das hzlgg eine bandbreite im typenschein oder einzelgenehmigung eingetragen hast kostet es nur den gang zur versicherung!

ich würd das auto um die 10 kg ablasten!!

kerstan
14.03.2009, 19:19
wennst für das hzlgg eine bandbreite im typenschein oder einzelgenehmigung eingetragen hast kostet es nur den gang zur versicherung!

ich würd das auto um die 10 kg ablasten!!

Zulassunsgstelle meinst du. nicht, dass der Eindruck entsteht, dass die versicherung die Änderung im Zulassuungsschein macht.

HzGg beim Auto ändern kostet halt wesentlich mehr, ich glaub so € 36.-, oder noch mehr, es sei denn, das auto ist einzelgenehmigt

am besten wäre sowieso, wenn schon Änderung beim Wowa, gegebenenfalls gleich eine Bandbreite eintragen lassen, das kann nie schaden

vielis
14.03.2009, 20:21
Zulassunsgstelle meinst du. nicht, dass der Eindruck entsteht, dass die versicherung die Änderung im Zulassuungsschein macht.

HzGg beim Auto ändern kostet halt wesentlich mehr, ich glaub so € 36.-, oder noch mehr, es sei denn, das auto ist einzelgenehmigt

am besten wäre sowieso, wenn schon Änderung beim Wowa, gegebenenfalls gleich eine Bandbreite eintragen lassen, das kann nie schaden

ja, danke! hab natürlich zulassungsstelle gemeint!

beim auto hab ich leider keine erfahrung, beim wowa hat das auflasten und bandbreite eintragen so um die 7 euro gekostet!

seiwer
16.03.2009, 09:31
Hallo!
Natürlich kann man "ablasten" oder "heruntertypisieren" etc.
Allerdings ist es so, dass man mit einem neuen Auto oder einem neuen Wohnwagen schnell an der Gewichtsgrenze angelangt ist.Da ist es schon überlegenswert, ob man nicht E zu B macht und für den Rest des Lebens seine Ruhe hat.
Es wäre doch unangenehm, wenn man im Ausland plötzlich nicht mehr weiter fahren dürfte etc. etc.
Viele Beiträge in diesem Forum beschäftigen sich ja immer wieder mit "Abzocke" der Behörden; es braucht nur einmal eine Schwerpunktaktion geben, und viele Gespanne würden Probleme bekommen.
LG Werner