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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anmeldung in Austria , bitte um Hilfe



iser
06.02.2009, 22:45
Hallo zusammen.

Hab nun eine Wohnung gefunden.
Will nun also nach Austria auswandern.
Wie geht es also Schritt für Schritt ?

Denke mal zuerst zum Magistrat , dann zur Gebietskrankenkasse , dort versichern.
Wie wo meldet man das Radio , Fernseher an ?
Wie siehts mit den Autos aus.
Ich hab keines , aber meine Ex würde es mir ab und zu leihen.
Darf ich mit einem Auto was in Deutschland registriert ist , allerdings nicht auf meinen Namen nach Östreich rein fahren.


Ich wäre Euch sehr dankbar , wenn Ihr mir ein paar Tips geben könntet , wie und auf was ich in Österreich alles machen muss .


Danke für Eure Hilfe im voraus.

Gruss Iser


Ich freu mich schon in 10 Jahren Staatsbürger zu sein.
Endlich kein Deutscher mehr , wo alles so spiesig abläuft.
Es ist echt ein schönes Land mit lieben Menschen.

as61828
07.02.2009, 09:47
Hallo zusammen.

Hab nun eine Wohnung gefunden.
Will nun also nach Austria auswandern.
Wie geht es also Schritt für Schritt ?

Denke mal zuerst zum Magistrat , dann zur Gebietskrankenkasse , dort versichern.
ersdt bei Deinem magistrat, Gemeinde, stadtamt abmelden. Dann im neuen Wohnort bei Gemeinde, Stadtamt, Magistrat anmelden.
Wenn du in Ö arbeitest, dann muss Dein Arbeitgeber Dich bei der Gebietskrankenkasse anmelden.
Wie wo meldet man das Radio , Fernseher an ?
Bei der GIS des jewiligen Bundeslandes, geht über das Postamt.
Wie siehts mit den Autos aus.
Ich hab keines , aber meine Ex würde es mir ab und zu leihen.
Grundsätzlich darfst, so glaube ich, in Ö auch mit einem in D zugelassenen PKW fahren. Vielleicht wäre eine Zustimmungserklärung des Halters(Freundin) gut. Bei Autofahrerclubs fragen.
Darf ich mit einem Auto was in Deutschland registriert ist , allerdings nicht auf meinen Namen nach Östreich rein fahren.

Ich wäre Euch sehr dankbar , wenn Ihr mir ein paar Tips geben könntet , wie und auf was ich in Österreich alles machen muss .

Danke für Eure Hilfe im voraus.

Gruss Iser

Ich freu mich schon in 10 Jahren Staatsbürger zu sein.
Endlich kein Deutscher mehr , wo alles so spiesig abläuft.
Es ist echt ein schönes Land mit lieben Menschen.


Ich denke so sollte es gehen, meint adolfo

soul
07.02.2009, 11:16
hallo!

http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/einwanderung/grunderwerb/index.html

http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/einwanderung/aufenthalt/index.html

lg

seiwer
07.02.2009, 15:37
Hallo!
Der Wohnsitz kann als Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz angemeldet werden.
Meldebehörde ist die Gemeinde oder in den Großstädten eine Abteilung des Magistrates.
Wenn der Hauptwohnsitz in Österreich ist oder mehr als die Hälfte des Jahres in Österreich verbracht wird, dann entsteht in Österreich Steuerpflicht.
Krankenversicherung:
Wenn Du in Österreich arbeitest, entsteht eine Zwangsmitgliedschaft bei der Gebietskrankenkasse, als Selbständiger bei der Sozialvers. für Gewerbetreibende.
Wenn Du nicht in Österreich arbeitest, dann bist du nicht zwangsweise versichert, sondern kannst Dich freiwillig bei der Gebietskrankenkasse oder einer Versicherungsunternehmung (Allianz, Merkur, UNIQA, Wr. Sädtische) versichern.
Radio, FS: Postamt oder über das Internet
Kfz: Mit einem Kfz, das im Ausland angemeldet ist, kann man ein Jahr lang in Ö fahren und muss es dann ummelden. Wird das Kfz zwischenzeitig wieder ins Ausland verbracht, dann beginnt die Frist bei der neuerlichen Einreise wieder .(Kein Mensch kontrolliert das; ev. gibt ein böser Nachbar eine Anzeige auf....). Da das Auto auf einen anderen Namen angemeldet ist, ist eine Zustimmungserklärung für die Benützung von Vorteil; vor allem dann, wenn Du ins benachbarte östliche Ausland fahrst.
Alles Gute
Werner

johannsen
07.02.2009, 18:17
Hallo!
Kfz: Mit einem Kfz, das im Ausland angemeldet ist, kann man ein Jahr lang in Ö fahren und muss es dann ummelden. Wird das Kfz zwischenzeitig wieder ins Ausland verbracht, dann beginnt die Frist bei der neuerlichen Einreise wieder .(Kein Mensch kontrolliert das; ev. gibt ein böser Nachbar eine Anzeige auf....). Da das Auto auf einen anderen Namen angemeldet ist, ist eine Zustimmungserklärung für die Benützung von Vorteil; vor allem dann, wenn Du ins benachbarte östliche Ausland fahrst.
Alles Gute
Werner

Einspruch: die Benützung eines Kraftfahrzeuges mit dauerndem Standort im Ausland ist nur innerhalb eines Monats ab Verbringung ins Bundesgebiet zulässig - in Ausnahmefällen ein Monat länger.
Wird es von einer Person mit Wohnsitz im Inland gelenkt, stellt das Gesetz die Vermutung auf, dass es dauernd im Inland verwendet wird - Gegenbeweis nötig!

Siehe dazu § 82 Abs 8 Kraftfahrgesetz:

(8) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach Ablauf dieser Frist sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Wenn glaubhaft gemacht wird, dass innerhalb dieses Monats die inländische Zulassung nicht vorgenommen werden konnte, darf das Fahrzeug ein weiteres Monat verwendet werden. Danach sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Die Ablieferung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.

LG

Johann

Tommy1424
07.02.2009, 21:30
Hallo Johannsen!

Grundsätzlich richtig. Da das Fzg aber auf einen Halter mit Wohnsitz D angemeldet ist und Iser sagt, dass er es nur fallweise geliehen bekommen wird, sollte es hier zumindest in der Anfangsphase kein Problem geben.

+Iser
Die Wohnsitzmeldung sollte binnen 3 Tagen am Wohnsitzmeldeamt erfolgen. Das Meldewesen ist eine Angelegenheit der Gemeinde (Bürgermeister).

Das ist in Ö grundsätzlich das Gemeindeamt, Marktgemeindeamt oder Stadtgemeindeamt.
Ausnahme sind Städte mit eigenem Statut. Da ist das Meldeamt beim Magistrat.

Städte mit eigenem Statut sind in Ö alle Landeshauptstädte ausgenommen Bregenz (soweit ich mich erinnern kann).
Dann gibt es noch einige zusätzliche, wie z.B. Wr. Neustadt, Krems-Stadt, Laa/Thaya, Rust.

Am einfachsten Erkennbar, dass mit 2 Ausnahmen alle Städte mit eigenem Statut eine Bundespolizeidirektion haben. (keine Polizeidienststelle sonder eine Bezirksverwaltungsbehörde gleich den Bezirkshauptmannschaften)

Eine Anmeldung beim Sozialversicherungsträger (Krankenkasse) erfolgt durch den Arbeitgeber. Da du ja auf Arbeitsuche bist würde ich dir empfehlen dich beim AMS (Arbeitsmarktservice) zu melden. Dort kann man dir dann auch genau erklären, wie das mit der Krankenversicherung funktioniert, solange du keine Arbeit hast.

Rundfunk wurde schon gesagt. Einfach aufs nächste Postamt.

Viel Glück bei der Wohnsitzgründung und alles Gute in Österreich.

johannsen
07.02.2009, 21:40
Hallo Johannsen!

Grundsätzlich richtig. Da das Fzg aber auf einen Halter mit Wohnsitz D angemeldet ist und Iser sagt, dass er es nur fallweise geliehen bekommen wird, sollte es hier zumindest in der Anfangsphase kein Problem geben.


Mein Posting war ja eine Antwort auf die Info von seiwer, dass er das Fahrzeug ein Jahr lang verwenden könne - und das ist so nicht richtig.

Wär ja ein ziemlicher "Einilossa" für unsern Neoösterreicher ;-)

Dass er anfangs kein Problem bekommen sollte, ist zwar wahrscheinlich, aber es kann auch ganz anders kommen. Wenn ein Polizist ihn öfter fahren sieht und ihn anzeigt, muss er nachweisen, dass das Auto nicht länger als 1 Monat im Bundesgebiet verwendet wird. Das mag zwar in seinem Fall leicht möglich sein, aber Zores bedeutet es trotzdem. Und wenn ihm der Nachweis (es herrscht Beweislastumkehr!!) nicht gelingt, zahlt er.

Irgendwie schreiben wir über iser und nicht mit ihm - sorry iser, werd mich zu bessern versuchen ;-)

Richard
08.02.2009, 16:33
hi johannsen,

"Irgendwie schreiben wir über iser und nicht mit ihm - sorry iser, werd mich zu bessern versuchen ;-)"

schon, nur ist das nicht auch ein interessantes thema für uns alle?

beispiel? es wurde ja schon über deutsche anmeldung für österreicher geschrieben. annahme, ich arbeite in/für D (no probs in der EU) und bekomm von meinem deutschen chef einen dienstwagen zugeteilt und vertrete diese firma in österreich. ich schreib auch ganz korrekt ein fahrtenbuch. wie verhält sich dann die obrigkeit?

johannsen
08.02.2009, 17:17
hi johannsen,

"Irgendwie schreiben wir über iser und nicht mit ihm - sorry iser, werd mich zu bessern versuchen ;-)"

schon, nur ist das nicht auch ein interessantes thema für uns alle?

Natürlich, keine Frage. Mir war es nur so, dass iser eine Frage gestellt hat und wir anderen diskutieren drüber, was er darf und was net.



beispiel? es wurde ja schon über deutsche anmeldung für österreicher geschrieben. annahme, ich arbeite in/für D (no probs in der EU) und bekomm von meinem deutschen chef einen dienstwagen zugeteilt und vertrete diese firma in österreich. ich schreib auch ganz korrekt ein fahrtenbuch. wie verhält sich dann die obrigkeit?

Das ist kein Problem. Denn darauf bezieht sich der Ausdruck "Sitz" im Gesetz - nämlich jener der juristischen Person. Wenn die Firma diesen "Wohnsitz" im Ausland hat, ist es gesetzeskonform, wenn der inländische Lenker es hier verwendet. Hier den Nachweis zu erbringen, dass der "dauernde Standort" nicht ins Inland verlegt wurde, ist leicht, wenn die Firma keine Filiale in Österreich hat.

Wenn doch eine Niederlassung hier besteht, müsste das Auto meiner Ansicht nach in Ö angemeldet werden.

Richard
08.02.2009, 21:58
und schon

würd ich mir die nova und die co² steuer sparen...:D:D:D. ach ja, als firmenwagen wäre das ding sogar noch von der umsatzsteuer befreit!

mhhh, jetzt fang ich ins grübeln an ;).

johannsen
09.02.2009, 08:09
und schon

würd ich mir die nova und die co² steuer sparen...:D:D:D. ach ja, als firmenwagen wäre das ding sogar noch von der umsatzsteuer befreit!

mhhh, jetzt fang ich ins grübeln an ;).

Dass wir hier in Ö auf dem Autosektor ziemlich abgezockt werden, ist keine Frage. Die Schlupflöcher gibt es zwar, aber halt immer mit großem Aufwand und Risiko verbunden.

Ich bin grad dabei, eine Beschwerde an die EU-Kommission zu verfassen wegen Behinderung der Freiheit des Waren- und Dienstleistungsverkehrs.

Sachverhalt (wens interessiert): Ich kaufe von einem nahen Verwandten aus Deutschland einen Pkw. Damit ich hier in Österreich an eine Zulassung komme, wird nicht nur die NOVA fällig, ich muss auch zum Generalimporteur (oder dessen Vertreter) pilgern, um das Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank eingetragen zu erhalten.
Der Importeur hat naturgemäß keinerlei Interesse am privaten Fahrzeugimport und setzt die Kosten für die Ausstellung der Eintragungspapiere (früher Typenschein) jenseits der 200 Euro an.
Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht, die Firmen sind völlig frei in ihrer Preisgestaltung.
Dazu kommt noch, dass ich in Ö beim Verkauf an einen nahen Verwandten meinen Versicherungsvertrag mit Bonus weitergeben kann. Diese Möglichkeit hab ich beim Eigenimport nicht, weil Österreich den Zugang der Versicherer zum Markt dadurch beschränkt, dass das Versicherungsinstitut im Kraftfahrgesetz genannt sein muss, damit ich mich als Österreicher bei ihm versichern kann.
Für mich eine Behinderung des im EU-Vertrag geregelten Grundsatzes der Freiheit der Dienstleistungen.
So ein Beschwerdeverfahren dauert zwar, aber schau mer mal, was rauskommt. Schwiegervater wird ja wieder einmal ein Auto weitergeben wollen ;-)

seiwer
09.02.2009, 09:53
Hallo!
zu Johannsen bzw. meine vorherige Stellungnahme:
1. Sachverhalt: Ausländischer Wohnort des Kfz-Besitzers
fallweise Verwendung des Kfz. durch einen im Inland wohnenden Lenker
Es gilt damit das Kraftfahrgesetz KfG § 79
"Das Verwenden von Kraftfahrzeugen.... mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, ist auf Straßen..... nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden...."

Das unterscheidet sich davon, dass der Kfz-Eigentümer nach Österreich übersiedelt und dann innerhalb eines Monats auch das Kfz ummelden muss.

Liebe Grüße aus Graz
Werner

abo
09.02.2009, 10:13
Sachverhalt (wens interessiert): Ich kaufe von einem nahen Verwandten aus Deutschland einen Pkw. Damit ich hier in Österreich an eine Zulassung komme, wird nicht nur die NOVA fällig, ich muss auch zum Generalimporteur (oder dessen Vertreter) pilgern, um das Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank eingetragen zu erhalten.
....
Dazu kommt noch, dass ich in Ö beim Verkauf an einen nahen Verwandten meinen Versicherungsvertrag mit Bonus weitergeben kann. Diese Möglichkeit hab ich beim Eigenimport nicht, weil Österreich den Zugang der Versicherer zum Markt dadurch beschränkt, dass das Versicherungsinstitut im Kraftfahrgesetz genannt sein muss, damit ich mich als Österreicher bei ihm versichern kann.
.....
Für mich eine Behinderung des im EU-Vertrag geregelten Grundsatzes der Freiheit der Dienstleistungen.
.....
So ein Beschwerdeverfahren dauert zwar, aber schau mer mal, was rauskommt. Schwiegervater wird ja wieder einmal ein Auto weitergeben wollen ;-)

hallo

finde ich gut

anmerkungen:
muss das COC nicht vom hersteller ausgestellt werden? also vom markenvertreter in deutschland? oder ist das eine type die es so in AT nicht gibt?

ich habe aktuell fuer ein motorrad ein gueltiges internationales COC welches ich selbst importiert habe und welches noch nicht in der genehmigungsdatenbank aufscheint ("generalimporteur" bin ich also selbst)
aiuch da habe ich biosher keine validen ausagen erhalten was mich der eintrag in der genehmigungsdatenbank kostet. tatsache das ding ist noch nicht in der datenbank erfasst und der eintrag wird kosten. aber irgendwie sind sich alle noch nicht klar wie das laufen soll. hast du dazu evt infos?

die sauerei mit der versicherung ist bekannt.
soweit ich weiss ist die quelle das leidige teilungsabkommen die vor ca 20 jahren in weiser voraussicht von den heimischen haftpflichtversicherern ausgehandelt wurde.

jeder haftpflichtversicherer zahlt die schaeden seiner eigenen versicherungsnehmer - unabhaengig von der schadensursache - bis zu einem betrag von (frueher) ca 125.000,- ATS immer selbst, nur der darueber hinausgehende anteil wird von der haftpflichtversicherung des schuldigen lenkers ubernommen

und nur versicherungen die diesem teilungsabkommen zustimmen werden ins KFG aufgenommen

diese bestimmunge benachteiligt unternehmen die wenige vertraege in oesterreich haben
ein klarer fall von kartell, warum da keiner was tut ist mir unklar....

danke fuer deine info

lg
g

johannsen
09.02.2009, 10:25
Hallo!
zu Johannsen bzw. meine vorherige Stellungnahme:
1. Sachverhalt: Ausländischer Wohnort des Kfz-Besitzers
fallweise Verwendung des Kfz. durch einen im Inland wohnenden Lenker
Es gilt damit das Kraftfahrgesetz KfG § 79
"Das Verwenden von Kraftfahrzeugen.... mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, ist auf Straßen..... nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden...."

Das unterscheidet sich davon, dass der Kfz-Eigentümer nach Österreich übersiedelt und dann innerhalb eines Monats auch das Kfz ummelden muss.

Liebe Grüße aus Graz
Werner

Du hast recht! Ich hab überlesen oder verdrängt, dass er das Auto ja nur fallweise geliehen bekommt. Trotzdem ist Vorsicht geboten, weil § 79 KFG unter dem Vorbehalt steht, dass u.a. § 82 eingehalten wird - und dort kommt er wieder in die Nachweisfalle, wenn er öfter damit gesehen wird.

johannsen
09.02.2009, 10:49
hallo

finde ich gut

anmerkungen:
muss das COC nicht vom hersteller ausgestellt werden? also vom markenvertreter in deutschland? oder ist das eine type die es so in AT nicht gibt?



Also unser "Importauto" hatte als Baujahr 2004 noch kein COC - das hab ich gemeinsam mit dem Ausdruck aus der Genehmigungsdatenbank jetzt von GM Austria erhalten.




ich habe aktuell fuer ein motorrad ein gueltiges internationales COC welches ich selbst importiert habe und welches noch nicht in der genehmigungsdatenbank aufscheint ("generalimporteur" bin ich also selbst)


Nein, bist Du nicht, es sei denn, Du hast das Fahrzeug im Ausland selber hergestellt ;-).




aiuch da habe ich biosher keine validen ausagen erhalten was mich der eintrag in der genehmigungsdatenbank kostet. tatsache das ding ist noch nicht in der datenbank erfasst und der eintrag wird kosten. aber irgendwie sind sich alle noch nicht klar wie das laufen soll. hast du dazu evt infos?



Aus erster Hand ;-)
Also hilfreich ist zunächst der Gesetzestext. Die Genehmigungsdatenbank ist im § 30a KFG geregelt.
Dort steht, dass der Generalimporteur (oder sein Vertreter) die Eintragung vorzunehmen hat. Bei mir wars GM Austria, angetanzt bin ich bei einem Opel-Händler hier vor Ort.
Nur wenn es keinen zur Eintragung ermächtigten Importeur gibt, oder dieser säumig ist, macht das die Prüfstelle der Landesregierung, wobei die Niederösterreicher (m.E. fälschlicherweise) sagen, sie dürften das nicht.
Auf der Homepage der Wiener Landesregierung findet sich der Hinweis, dass die Eintragung etwas über 111 Euro kostet, was meiner Meinung nach ebenfalls überzogen ist.

Interessant ist noch, dass das Gesetz zwar dem Landeshauptmann einen Kostenersatz in der Höhe von 30 Euro je angefangener halber Stunde für die Vornahme der Eintragung zuerkennt, für die Kostenforderung der Importeure allerdings keine gesetzliche Grundlage besteht.
Meiner Ansicht nach dürften sie daher auch nichts verrechnen, weil die Übernahme dieser Eintragung eine öffentlich-rechtliche Maßnahme ist, die durch Gesetz den Importeuren übertragen wurde.
Vom BMVIT wurde mir mittlerweile bestätigt, dass eine Kostenregelung mit der nächsten KFG-Novelle kommen soll.

Ich hab mittlerweile im Kulanzweg die Zusage erhalten, dass ich die Eintragungskosten zurückbezahlt erhalte, was allerdings nichts an der zu kritisierenden Grundtatsache ändert, dass hier eine Hürde für den freien Warenverkehr errichtet wurde, die bei fast allen anderen Gütern nicht besteht.

Versuchen kannst Du also, nach Bezahlung der Gebühr, diese wegen mangelnder gesetzlicher Grundlage wieder zurückzufordern.

Nochwas: du benötigst eine gültige Überprüfung. Wenn z.B. eine noch gültige HU + ASU aus Deutschland vorliegt, ist diese anzuerkennen, wenn nicht, kannst Du z.B. zu einem Autofahrerklub gehen und dies machen lassen.
Opel (jetzt nicht mehr ;-) ) und VW verrechneten ungefragt bis zu 55 Euro dafür und VW meint sogar, die für die Eintragung verrechneten Kosten von 250 Euronen seien ein Pauschale und es wäre egal, ob man das Pickerl machen lässt oder nicht.




die sauerei mit der versicherung ist bekannt.
soweit ich weiss ist die quelle das leidige teilungsabkommen die vor ca 20 jahren in weiser voraussicht von den heimischen haftpflichtversicherern ausgehandelt wurde.



Das ist eine für mich sehr interessante Info, danke - werd ich gezielt verwenden, denk ich. Wenn das so ist, dann sind die Chancen ganz gut, dass die Kommission das aufgreift, weil das wohl eine versteckte Behinderung des Dienstleistungsverkehrs ist. Der EU-Vertrag kam ja in Ö nach diesem Versichererabkommen.

LG

Johann

abo
09.02.2009, 12:17
Nein, bist Du nicht, es sei denn, Du hast das Fahrzeug im Ausland selber hergestellt ;-).

Versuchen kannst Du also, nach Bezahlung der Gebühr, diese wegen mangelnder gesetzlicher Grundlage wieder zurückzufordern.

Nochwas: du benötigst eine gültige Überprüfung. Wenn z.B. eine noch gültige HU + ASU aus Deutschland vorliegt, ist diese anzuerkennen, wenn nicht, kannst Du z.B. zu einem Autofahrerklub gehen und dies machen lassen.
....

hallo

danke, das hilft mir

frage:
es handelt sich um ein NEUFAHRZEUG, es gibt in oesterreich keine vertretung dieser marke, brauche ich fuer den eintrag in der genehmigungsdatenbank dann trotzdem eine ueberpruefung? wozu gibts dann das COC, welches mir ja vorliegt?

lg
g

edith:
gerade gegoogelt:

teilungsabkommen:

diese sind eine versicherungsbranchenspezifische besonderheit. es gibt derzeit einige teilungsabkommen, die alle verschiedendste sparten- und regelungen enthalten; heißen vu-intern TA1, TA2, TA3 etc.

beispiele:
a. teilungsabkommen zwischen sv-träger und vu
b. teilungsabkommen zwischen unfall-vers. und kranken-vers.
c. teilungsabkommen haftpflicht-kasko
d. teilungsabkommen haftpflicht-haftpflicht
usw.



lg
g

Richard
09.02.2009, 12:22
jetzt bin ich auch verwirrt,

wenn ich ein CoC hab, dann steht doch hier die übereinstimmung einer genehmigungsbehörde drinnen. was sollte daher die aufnahme in die datenbank noch verhindern :confused:?

johannsen
09.02.2009, 12:28
hallo

danke, das hilft mir

frage:
es handelt sich um ein NEUFAHRZEUG, es gibt in oesterreich keine vertretung dieser marke, brauche ich fuer den eintrag in der genehmigungsdatenbank dann trotzdem eine ueberpruefung? wozu gibts dann das COC, welches mir ja vorliegt?



Mit einem COC hab ich noch nie überstellt. Meines Erachtens - bin hier aber nicht sicher - ist das Ding nichts anderes als ein internationaler Typenschein, der für die formlose Anmeldung in einem anderen EU-Land verwendet werden kann.
Wegen Überprüfung: kann ich Dir leider keine verbindliche Auskunft geben, bitte technischen Dienst der LReg fragen. Da aber erst drei Jahre nach Erstzulassung eine Begutachtung fällig ist, meine ich, dass das nicht notwendig sein wird - wie gesagt, eine Vermutung. Davon hast du aber wenig ;-)

Österreich unterläuft das COC meines Erachtens durch die Einführung der Genehmigungsdatenbank. Nur wenn Dein Fahrzeug da drin steht - und das Finanzamt nach Nova-Entrichtung den Sperrvermerk aufgehoben hat, kannst anmelden.

Da es für Dein Fahrzeug keinen zur Eintragung ermächtigten Importeur gibt, sollte das Deine Landesprüfstelle machen müssen. Einfach mal da anrufen. Kosten für Wien laut Homepage wie erwähnt in etwa 111 Euro.

Viel Erfolg

LG

Johann

johannsen
09.02.2009, 12:30
jetzt bin ich auch verwirrt,

wenn ich ein CoC hab, dann steht doch hier die übereinstimmung einer genehmigungsbehörde drinnen. was sollte daher die aufnahme in die datenbank noch verhindern :confused:?

Nichts, das ist es ja. Es werden für diese Eintragung allerdings unverhältnismäßige Kosten erhoben.
Nach der Eintragung ist bei dem Fahrzeug ein Sperrvermerk gesetzt, bis die NOVA entrichtet wurde. Diesen Vermerk löscht dann das Finanzamt (setzt auf grün) und die Zulassungsstelle kann die Anmeldung vornehmen, vorher gehts nicht.

Man wollte offenbar sicherstellten, dass man nicht einfach mit dem COC und dem Einzahlungsbeleg der NOVA anmelden gehen kann, sondern noch eine Sicherung in Form einer Datenbank einbauen.

abo
09.02.2009, 12:42
Nichts, das ist es ja. Es werden für diese Eintragung allerdings unverhältnismäßige Kosten erhoben.
Nach der Eintragung ist bei dem Fahrzeug ein Sperrvermerk gesetzt, bis die NOVA entrichtet wurde. Diesen Vermerk löscht dann das Finanzamt (setzt auf grün) und die Zulassungsstelle kann die Anmeldung vornehmen, vorher gehts nicht.
...

hallo

in meinem fall ist es ein krad
124ccm3 daher nova frei

ist eine trainings moto cross enduro fuer meine kids

daher ist die strassenzulassung auch nicht so vordringlich
wuerde aber den widerverkaufswert steigern, wenn sie nicht so teuer waere

evt mach ich das mit den 111,- und dann einen einspruch gegen die gebuehrenvorschreibung

du meinst da haette ich ne chance beim OGH?
die D.A.S. freut sich sicher ueber eine eingabe beim OGH ;-)

lg
g

Flüsterer
09.02.2009, 13:45
Mit einem COC hab ich noch nie überstellt. Meines Erachtens - bin hier aber nicht sicher - ist das Ding nichts anderes als ein internationaler Typenschein, der für die formlose Anmeldung in einem anderen EU-Land verwendet werden kann.

Stimmt ned - das CoC ist eben KEIN Typenschein

Wegen Überprüfung: kann ich Dir leider keine verbindliche Auskunft geben, bitte technischen Dienst der LReg fragen. Da aber erst drei Jahre nach Erstzulassung eine Begutachtung fällig ist, meine ich, dass das nicht notwendig sein wird - wie gesagt, eine Vermutung. Davon hast du aber wenig ;-)

So lange das Fahrzeug neu ist, ist keine Überprüfung fällig, der Hersteller bescheinigt ja mit dem Schrieb die Übereinstimmung mit den anerkannten Bestimmungen (CoC = Bescheinigung der Übereinstimmung)

Österreich unterläuft das COC meines Erachtens durch die Einführung der Genehmigungsdatenbank. Nur wenn Dein Fahrzeug da drin steht - und das Finanzamt nach Nova-Entrichtung den Sperrvermerk aufgehoben hat, kannst anmelden.

Die GDB ist eine Forderung der EU - und Österreich ist in der Umsetzung da um einiges weiter als der Rest der EU....

Da es für Dein Fahrzeug keinen zur Eintragung ermächtigten Importeur gibt, sollte das Deine Landesprüfstelle machen müssen. Einfach mal da anrufen. Kosten für Wien laut Homepage wie erwähnt in etwa 111 Euro.

Viel Erfolg

LG

Johann

Ich glaube nicht, daß da eine große Chance auf Rückerstattung irgendwelcher Gebühren besteht, eine Einzelgenehmigung hatte auch bisher ihren Preis - und es ist nichts anderes, nur mit einem geringfügig anderen Prozedere

johannsen
09.02.2009, 14:31
hallo

in meinem fall ist es ein krad
124ccm3 daher nova frei

ist eine trainings moto cross enduro fuer meine kids

daher ist die strassenzulassung auch nicht so vordringlich
wuerde aber den widerverkaufswert steigern, wenn sie nicht so teuer waere

evt mach ich das mit den 111,- und dann einen einspruch gegen die gebuehrenvorschreibung

du meinst da haette ich ne chance beim OGH?
die D.A.S. freut sich sicher ueber eine eingabe beim OGH ;-)

lg
g

Zu den Chancen: kann ich nichts sagen - zwischen Recht haben und Recht kriegen liegen oft Welten ;-)
Allerdings gibt es in dem wahrscheinlich von Dir zu beschreitenden Weg ja eine gesetzliche Grundlage für die Kostenerhebung, nämlich § 30a KFG i.V.m § 46 KDV. Daher schlechte Erfolgsprognose meinerseits :-)
Vom Rechtszug her wirst über - wenn Du es versuchen solltest - Landesregierung - BMVIT wohl beim Verwaltungsgerichtshof landen.

johannsen
09.02.2009, 14:46
Ich glaube nicht, daß da eine große Chance auf Rückerstattung irgendwelcher Gebühren besteht, eine Einzelgenehmigung hatte auch bisher ihren Preis - und es ist nichts anderes, nur mit einem geringfügig anderen Prozedere

In seinem Fall hast Du sicher Recht - weil es ja eine gesetzliche Grundlage für die Einhebung gibt, wenn die Eintragung "der Landeshauptmann" vornimmt.
Aber dass ein Generalimporteur keine 250 Euro für die Eintragung verlangen darf, ohne nach Ansicht des Verkehrsministeriums den freien Warenverkehr zu behindern, ist gesichert. Das hab ich schriftlich und GM Austria hat da auch sehr kulant reagiert.
Möglicherweise auch deshalb, weil es eben für diese hoheitliche Tätigkeit zwar einen Gesetzesauftrag an den Generalimporteur gibt, aber keine rechtliche Grundlage, dafür Gebühren - noch dazu in dieser Höhe - zu erheben.

@COC: dazu hab ich auf Wikipedia was gefunden - ist natürlich mit Vorsicht zu genießen:

http://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung (http://de.wikipedia.org/wiki/COC_%28Zulassung))

Danach geht man mit diesem COC schon davon aus, eine vereinfachte Zulassung vornehmen zu können. Das, was die EU-Behörde bei der Schaffung wollte und was Österreich darunter versteht, ist ja nicht immer deckungsgleich ;-)

"Den Typenschein" gibts ja so nicht mehr, sondern eben einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank. Ein deutscher Freund von mir behauptet, dass er im deutsch-schweizer Grenzgebiet mit dem COC Importautos anmeldet (konnte ich nicht überprüfen, inwieweit das rechtlich stimmt!). Somit wär das COC sehrwohl eine Art "Typenschein".

Hast Du eine Quelle hinsichtlich Verhältnis COC - Genehmigungsdatenbank? Würd mich natürlich aktuell interessieren.

Danke für die anregende und interessante Diskussion bisher. Hilft mir sehr weiter. ;-)

johannsen
10.02.2009, 08:48
hallo



die sauerei mit der versicherung ist bekannt.


lg
g

Hier gibts was Neues, das ich Euch nicht vorenthalten will: österreichische Versicherer (nachgefragt bei UNIQUA und VAV) akzeptieren die Übernahme einer aufgrund eines deutschen Vorgängervertrages erworbenen Bonusstufe unter den gleichen Voraussetzungen, unter denen das in Österreich möglich ist. Also meines Wissens bei Ehegatten und nahen Verwandten.

Ist zumindest nicht schlecht für den Anfang, mein ich ;-)

abo
10.02.2009, 11:08
Hier gibts was Neues, das ich Euch nicht vorenthalten will: österreichische Versicherer (nachgefragt bei UNIQUA und VAV) akzeptieren die Übernahme einer aufgrund eines deutschen Vorgängervertrages erworbenen Bonusstufe unter den gleichen Voraussetzungen, unter denen das in Österreich möglich ist. Also meines Wissens bei Ehegatten und nahen Verwandten.

Ist zumindest nicht schlecht für den Anfang, mein ich ;-)

hallo johann

bonus ist zwischenzeitlich verhandlungssache

habe im dez ein auto neu angemeldet und bin mit bonusstufe 3 eingestiegen statt 9 (kein vorfahrzeug, keine zusaetzlichen versicherungen abgeschlossen, allerdings habe ich schon ein fahrzeug bei dieser versicherung laufen und eines der bikes)

kann ich vermutlich jedem verschaffen der mich nett danach fragt
und wenn 3 ned geht, 5 oder 6 geht auf jeden fall

allfaellig zusaetzlich abgeschlossene versicherungen druecken beim NEUabschluss den bonus immer runter.

mit kasko geht immer 6
mit einer haushalts und einer kasko schaetze ich geht 4
wenn du eine lebensversicherung zusaetzlich abschlieset geht vermutlich sogar bei neuabschlussen bonusstufe 0 (das ist immerhin -50% bei der praemie)

stand dieser einschaetzung ist dez 2008

ich denke daher denen ist der ursprungsbonus aus DE schnuppe johann, die wollen einfach einen neuen vertrag haben

lg
g

johannsen
10.02.2009, 11:28
Danke für die Rückmeldung


hallo johann

bonus ist zwischenzeitlich verhandlungssache

kann ich vermutlich jedem verschaffen der mich nett danach fragt
und wenn 3 ned geht, 5 oder 6 geht auf jeden fall


ich denke daher denen ist der ursprungsbonus aus DE schnuppe johann, die wollen einfach einen neuen vertrag haben

lg
g

Kann ich grundsätzlich bestätigen - 6 hab ich auch so bekommen, ohne verhandeln. Und unter 50 % wirds wohl auch nix werden, obwohl der deutsche Vertrag 35 % der Grundprämie beträgt.

@ neuen Vertrag: grundsätzlich hast Du sicher Recht - die Versicherungen, die vor Jahren noch gejammert haben, wie verlustreich die Haftpflichtsparte ist, unterbieten sich ja wie verrückt. Nur: wir haben ja bereits zu Stufe 6 abgeschlossen und die sind bereit, nochmals runterzugehen. Find ich super.

Lg

Johann