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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WOMO Import aus Deutschland



harti
06.09.2008, 13:57
Hallo an alle
bin neu hier.

Da man ja nun bei einen WOMO Import aus dem EU (Sauhaufen) Ausland ordentlich zu Kasse gebeten wird, zusätzlich zur NOVA und Partikelfiktersteuer ist nun auch die CO2 Steuer da. (25 Euro pro gramm über Grenzwert 180 und ich glaube da kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu wären dann 30 Euro)
Was ich nicht begreife, die Hirne der Politiker sind halt verdammt klein, mit einen WOMO färt man max 6 Monate im Jahr, mit einen PKW 12 Monate.
Das da auch bei geringen CO2 Ausstoss dann mehr rauskommt als beim WOMO ist auch klar.

Aber das nur Allgemein.

Meine Frage wäre --hat jemand eine Ahnung was der Mercedes Sprinter 212D mit 122 PS Bj 97
für einen CO2 Ausstoss hat.

Würde mir gerne einen LA Strada V4 kaufen.

Vielen Dank
harti

holiday
06.09.2008, 14:02
Hallo an alle
bin neu hier.

Da man ja nun bei einen WOMO Import aus dem EU (Sauhaufen) Ausland ordentlich zu Kasse gebeten wird, zusätzlich zur NOVA und Partikelfiktersteuer ist nun auch die CO2 Steuer da. (25 Euro pro gramm über Grenzwert 180 und ich glaube da kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu wären dann 30 Euro)
Was ich nicht begreife, die Hirne der Politiker sind halt verdammt klein, mit einen WOMO färt man max 6 Monate im Jahr, mit einen PKW 12 Monate.
Das da auch bei geringen CO2 Ausstoss dann mehr rauskommt als beim WOMO ist auch klar.

Aber das nur Allgemein.

Meine Frage wäre --hat jemand eine Ahnung was der Mercedes Sprinter 212D mit 122 PS Bj 97
für einen CO2 Ausstoss hat.

Würde mir gerne einen LA Strada V4 kaufen.

Vielen Dank
harti



das wirst du sicher nur bei mercedes nutzfahrzeuge,zb papas in wr.neudorf erfragen können

harti
06.09.2008, 15:28
das wirst du sicher nur bei mercedes nutzfahrzeuge,zb papas in wr.neudorf erfragen können
Habe mir nur gedacht das vielleicht jemand schon informationen bezüglich dieses Sprinters hat.

Trozdem vielen Dank

Richard
06.09.2008, 15:30
du unterliegst

da einem starken irrtum. warum solltest du nur 6 monate damit fahren? kannst eh auch im ganzen jahr damit unterwegs sein...

jetzt könnte einer kommen und sagen, ich fahr mit meinem pkw nur im sommer, das wär das selbe. und warum sollte man dann für solche fälle eine extrawurst braten :confused:.

aber du kannst das ganze umgehen und dir einen deutschen wohnsitz nehmen (oder über einen bekannten anmelden) und das mobil mit deutschen kennzeichen fahren (die eu machts möglich ;)). dann kannst auch mit 6monats-zulassung kosten sparen.

hasenfuss dabei, du wirst dir aber schnell die österreichischen steuern wieder wünschen, denn was du da an steuern für ältere diesel (ich nehm ja an, es geht um ein älteres womo) bezahlst, nein danke :mad:.

schön langsam wird sich das herumsprechen, dass sich solche importe mit den alten dieselmotoren nicht mehr rechnen werden und das ist z.b. einer der gründe dieser steuer um die unweltbelastung ein ganz klein wenig in den griff zu bekommen (ich glaubs aber eh nicht...).

harti
06.09.2008, 16:16
du unterliegst

da einem starken irrtum. warum solltest du nur 6 monate damit fahren? kannst eh auch im ganzen jahr damit unterwegs sein...

jetzt könnte einer kommen und sagen, ich fahr mit meinem pkw nur im sommer, das wär das selbe. und warum sollte man dann für solche fälle eine extrawurst braten :confused:.

aber du kannst das ganze umgehen und dir einen deutschen wohnsitz nehmen (oder über einen bekannten anmelden) und das mobil mit deutschen kennzeichen fahren (die eu machts möglich ;)). dann kannst auch mit 6monats-zulassung kosten sparen.

hasenfuss dabei, du wirst dir aber schnell die österreichischen steuern wieder wünschen, denn was du da an steuern für ältere diesel (ich nehm ja an, es geht um ein älteres womo) bezahlst, nein danke :mad:.

schön langsam wird sich das herumsprechen, dass sich solche importe mit den alten dieselmotoren nicht mehr rechnen werden und das ist z.b. einer der gründe dieser steuer um die unweltbelastung ein ganz klein wenig in den griff zu bekommen (ich glaubs aber eh nicht...).


das mit der Anmeldung in Deutschland ist ne gute Idee, hätte da einen Bekannten.
Muss mal erfragen was die Deutschen da für Steuern drauf haben.

Na Ja Wohnmobil BJ 1997 ist doch nicht alt wenn ich mir da die Österreichischen Anbieter anschau,
da findest ja nur (im Bereich des für mich leistbaren Bereichs) BJ in den 80-ern.

Vielen Dank für die Information

nobu
07.09.2008, 08:29
Hallo an alle
bin neu hier.

Da man ja nun bei einen WOMO Import aus dem EU (Sauhaufen) Ausland ordentlich zu Kasse gebeten wird, zusätzlich zur NOVA und Partikelfiktersteuer ist nun auch die CO2 Steuer da. (25 Euro pro gramm über Grenzwert 180 und ich glaube da kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu wären dann 30 Euro)
Was ich nicht begreife, die Hirne der Politiker sind halt verdammt klein, mit einen WOMO färt man max 6 Monate im Jahr, mit einen PKW 12 Monate.
Das da auch bei geringen CO2 Ausstoss dann mehr rauskommt als beim WOMO ist auch klar.

Aber das nur Allgemein.

Meine Frage wäre --hat jemand eine Ahnung was der Mercedes Sprinter 212D mit 122 PS Bj 97
für einen CO2 Ausstoss hat.

Würde mir gerne einen LA Strada V4 kaufen.

Vielen Dank
harti

Hallo,
hat sich in dieser Angelegenheit seit Juni etwas verändert?
Ich habe Anfang Juni ein Wohnmobil auf Fiat Ducato, Bj. 2000, importiert. Zusätzlich zur 16%-Nova mußte ich Pauschal 300.- € für diese "Umweltabgabe" bezahlen. Das war's.

Gruß
nobu

Flairist
07.09.2008, 09:46
Es hat sich seit 1. Juli 2008 folgendes (in Rot hervorgehoben) geändert:


Neuwagen
sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs weniger als 6.000 km auf dem Tacho haben oder deren erstmalige Inbetriebnahme nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
Diese Fahrzeuge kann man aus EU-Ländern problemlos importieren.


Gebrauchtwagen
sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als 6.000 km auf dem Tacho aufweisen und deren erstmalige Inbetriebnahme vor mehr als 6 Monaten erfolgte..
Bitte unbedingt zuerst prüfen, ob eine problemlose Genehmigung und Zulassung für das gewünschte Fahrzeug erfolgen kann! Man sollte sich auch erkundigen, welche Unterlagen benötigt werden (bei Fahrzeugen ohne COC, Datenauszug, etc.).
Auskünfte darüber erteilen:
Generalvertreter der Automarke in Österreich
Technische Prüfanstalt der Landesregierung (bei Fahrzeugen, die keine EU-Typengenehmigung vorweisen können)

Import aus der EU
Die EU ist eine Zollunion, daher sind K E I N E Zollabgaben fällig!

Bei Import aus den EU-Ländern gelten folgende Bestimmungen:
Neuwagen: Kauf unbedingt ohne Mehrwertsteuer! Für diese Fahrzeuge ist in Österreich Erwerbsteuer (eine Form der Umsatzsteuer) zu entrichten.
Gebrauchtwagen: Die Mehrwertsteuer des Kauflandes wird direkt beim ausländischen Händler entrichtet, in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Man sollte darauf achten, dass die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wird. Bei Kauf vom Privaten: Preis laut Kaufvertrag, es ist keine USt abzuführen.

In beiden Fällen:
Überführung des Kraftfahrzeuges mit ausländischem Überstellungskennzeichen + Kurzversicherung (erhältlich im Kaufland); blaue Probefahrtkennzeichen sind nicht als Überstellungskennzeichen anerkannt!
Auf die erforderlichen Unterlagen achten (wie etwa Kaufvertrag oder saldierte Rechnung, COC-Papier, Datenauszug, ausländischer Typenschein, Zulassungsbescheinigung(en), ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft, Betriebsanleitung, etc.).
Bei Privatkauf: Beglaubigung des Kaufvertrages (Gericht, Notar im Kaufland) wird empfohlen. Sie ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch von der Zulassungsstelle verlangt werden, wenn begründete Zweifel an der Echtheit des Kaufvertrages bestehen. In diesem Fall müsste eine Beglaubigung nachgebracht werden, was u.U. praktische Probleme aufwerfen kann (wenn z.B. der Verkäufer nicht mehr erreichbar ist).


EU-Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat)
Alle Neufahrzeuge müssen darüber verfügen.
Nachträglich kann sie meist nicht beschafft werden.
seit 1997 zwingend.


Nationale österreichische Bestimmungen - Neuerungen ab 01.07.2007
Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (als Nachweis dafür gelten: COC-Papier, (ausländischer) Datenauszug, ausländischer Typenschein, ausländische Zulassungsbescheinigung): diese Fahrzeuge müssen in Österreich nicht mehr genehmigt werden. Für die erstmalige Zulassung dieser Fahrzeuge in Österreich ist es aber unumgänglich, dass die entsprechenden Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Diese erforderliche Eintragung hat primär durch den Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) zu erfolgen. Sollte dieser untätig sein, keiner vorhanden sein oder untätig sein, so erfolgt die Eintragung durch den Landeshauptmann (Technische Prüfstellen). Sind die Daten bereits eingetragen, so kann auch ein Auszug aus der Datenbank als Genehmigungsnachweis für die Zulassung verwendet werden.
Voraussetzung für die "erleichterte Typisierung":
EU-Betriebserlaubnis
Fahrzeug muss dem österreichischen Kraftfahrrecht entsprechen
Kosten:
Ersatz des Aufwandes für die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank

Beim Kauf zu beachten:
Bei Neufahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis: beim Kauf unbedingt auf eine Übereinstimmungserklärung im Original bestehen.
Bei Gebrauchtfahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis:
In Mitgliedstaaten, bei denen die Zulassungsbescheinigung aus einem Teil besteht, muss diese für die Eingabe in die Genehmigungsdatenbank und die Zulassung vorgelegt werden.
In Mitgliedstaaten, bei denen die Zulassungsbescheinigung aus Teil I und II besteht, müssen beide Teile vorgelegt werden.
Weiters notwendig:
Für die Eingabe der Genehmigungsdaten muss bei allen Fahrzeugen, falls bereits eine periodische Begutachtung fällig gewesen wäre, ein positives österr. § 57a Gutachten vorgelegt werden. Dieses kann jedoch durch den Nachweis einer positiven, technischen Untersuchung eines anderen EU-Mitgliedstaates ersetzt werden (z. B. deutsche Hauptuntersuchung). Gegebenenfalls ist eine Übersetzung beizubringen, falls das ausländische Gutachten nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist. An Stelle der Übersetzung kann allerdings immer auch ein positives, österreichisches § 57a Gutachten vorgelegt werden. Für die bloße Eintragung in die Genehmigungsdatenbank ist keine Vorführung des Fahrzeuges notwendig.
Vor der Zulassung ist unbedingt zu beachten, dass unmittelbar nach der Eintragung die anfallenden Steuern beglichen werden, da sonst eine Zulassung nicht erfolgen kann.
Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis:
Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung durch die jeweils zuständige Typisierungsstelle der Landesregierung. Diese nimmt auch die Eintragungen in der Genehmigungsdatenbank vor.
Beim Kauf sollte man darauf achten, vom Generalimporteur einen annähernd fertigen Datensatz mit den Fahrzeugdaten zur Verfügung gestellt zu bekommen, da dieser die Eintragung wesentlich erleichtert. Vor dem Import ist aber unbedingt ratsam, die eventuellen Kosten für die Bereitstellung des Datensatzes durch den Generalimporteur abzuklären.
Achtung: Ein Anspruch auf Genehmigung besteht hier nicht. Vor einem geplanten Fahrzeugimport solle man daher mit der zuständigen Typisierungsstelle Kontakt aufnehmen und klären, ob eine Genehmigung des Fahrzeuges in Österreich noch möglich ist bzw. welche Nachweise/Unterlagen konkret erforderlich sind.
Gleiches gilt bei Oldtimern und im Ausland einzelgenehmigten Fahrzeugen! Die Kosten variieren je nach Art der "Genehmigung" (ca. € 180; abhängig von den erforderlichen Nachweisen/Datensätze ). Das Fahrzeug ist idR vorzuführen. Bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist zusätzlich eine Überprüfung gemäß § 57a KFG 1967 durchzuführen, sofern eine periodische Begutachtung bereits fällig gewesen wäre. Terminvereinbarung in den meisten Fällen notwendig.
Weitere Informationen zur Einführung der Genehmigungsdatenbank ab 01.07.2007 findet man hier.
Erwerbsteuer bei Neuwagen (zuständig Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)
uU Schenkungssteuer
Normverbrauchsabgabe (NOVA) bei allen Fahrzeugen! (zuständig: Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)
Zulassung bei einer Zulassungsstelle der Versicherungen oder beim ÖAMTC (nur für Mitglieder); Informationen betreffend der erforderlichen Unterlagen: für die Zulassung sind auf www.help.gv.at zu finden.

Normverbrauchsabgabe (NOVA)
Vor der erstmaligen Zulassung in Österreich abzuführen!

Für neue UND gebrauchte Kraftfahrzeuge
Auch bei Schenkungen
Auch bei Erbschaft
Auch bei Übersiedlung
In den Fällen von Schenkung, Erbschaft, Übersiedlung etc. ist eine Wertbestimmung des Fahrzeuges zur NOVA-Berechnung durchzuführen.
Anmeldung und Bezahlung der NOVA beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt vor der Zulassung des Fahrzeuges, da die Anmeldebestätigung für die Zuerkennung eines Kennzeichens unbedingt erforderlich ist!
Formular NOVA 2 direkt am Finanzamt erhältlich!
NOVA-Höhe ist vom Durchschnittsverbrauch des Fahrzeugs abhängig (max. 16%).
Als Nachweis dient Bestätigung des Fahrzeugherstellers. Auch der ÖAMTC kann Ihnen die Höhe des NOVA-Prozentsatzes mitteilen.
Zuzüglich wird 20% Mehrwertsteuer von der Summe der NOVA bei Neufahrzeugen berechnet.

Bonus/Malus-Regelung für Dieselfahrzeuge: Emissionsgrenzwert des Fahrzeuges von 0,005 g/km: Über diesem Wert tritt ein Malus von 1,5 % der Bemessungsgrundlage der NOVA, maximal jedoch EUR 300,00 ein, welcher zur NOVA hinzugerechnet wird. Liegt der Wert darunter, so ist bis 30.6.2007 ein Bonus von EUR 300,00, welcher von der NOVA abgezogen wird, vorgesehen.

NOVA-Berechnung Pkw: wenn der "MVEG-Verbrauch" angegeben ist, diesen Wert minus 3 und mal 2 bei Benzinern, minus 2 und mal 2 bei Diesel-Pkw (ungerade Ergebnisse werden auf ganze Zahlen mathematisch gerundet!). Ist der Verbrauch nach "ECE" angegeben, wird als Verbrauch in die Formel der Mittelwert aus ECE 90 und ECE Stadt eingesetzt.
Bei Motorrädern wird die Nova nach dem Hubraum errechnet: (ccm minus 100) x 0,02. Beispiel: 850 ccm minus 100 = 750 x 0,02 = 15 %!
NOVA-Basis: Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise in Österreich (steuerbereinigt, d.h. abzüglich Mehrwertsteuerkomponente und Nova).
Der tatsächliche Anschaffungspreis wird dann als Berechnungsbasis herangezogen, wenn er um bis zu max. 20% unter dem steuerbereinigten Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise in Österreich liegt. Bei einer darüber hinausgehenden Abweichung muss im Einzelfall ein Grund für diese konkret nachgewiesen werden.
Anmerkung: Wird das Fahrzeug bei einem Händler gekauft und ist die bezahlte Mehrwertsteuer ausgewiesen oder ausweisbar, so wird die Nova vom Netto-Betrag berechnet. Erfolgt beim Kauf vom Händler kein gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer ("Rechnung als Pauschalbetrag"), so wird die Nova vom Gesamtbetrag berechnet.


Die NOVA (= „Normverbrauchsabgabe“) ist eine Zulassungssteuer, die als Prozentsatz auf den Neuwagenpreis, abhängig vom Durchschnittsverbrauch nach MVEG-Norm, aufgeschlagen wird. Der Höchstsatz beträgt 16 Prozent. Der niedrigste Steuersatz beträgt theoretisch Null (bei Diesel-Pkw mit 2 Litern Verbrauch, bei Benzinern mit 3 Litern), in der Praxis 5%.

Die Formel für die Berechnung des Grundbetrages für Pkw/Kombi lautet:

-Benzin-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz

-Diesel-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz

Ab 1. Juli 2008 werden zusätzlich zur wie bisher berechneten NOVA folgende Elemente in die Steuerberechnung eingefügt:

1. Neue Bonus-Malus-Regelung CO2
Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
120 – 180g/km: keine Änderung
ab 180 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 180 zusätzlich 25,- Malus!!!
Ab 1. Jänner 2010 sinkt die Grenze von 180g auf 160g.
Malus für Pkw ohne CO2-Angabe: 20,- pro kW über 100.

2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe
Benzin-Pkw max. 60mg NOx/km: Bonus 200,-
Diesel-Pkw max. 80mg NOx/km und Partikel max. 0,005g/km: Bonus 200,-
Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff)

Bonusbetrag insgesamt: max. 500,-. Malusbeträge unbegrenzt.

3. Änderung der Bonus-Malus-Regelung für neue Diesel-Pkw
·Bis 30. Juni 2008 wird für Diesel-Pkw mit Partikelfilter ein Bonus von 300,- vom errechneten Nova-Betrag abgezogen. Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bezahlen einen Malus in Höhe von 1,5% der Nova-Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 300 Euro.
Ab 1. Juli 2008 wird kein Bonus mehr verrechnet, der Malus bleibt mit einem Fixbetrag von 300,- pro Fahrzeug aufrecht (kein Ablaufdatum).

Die genannten Beträge sind noch ohne Mwst. – für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden.

Schenkungssteuer
Hat man das Fahrzeug im Ausland geschenkt bekommen, so muss man weiters Schenkungssteuer bezahlen (Rechtslage bis 31.07.2008; danach gelten die Regelungen des Schenkungsmeldegesetzes) .
Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Wohnsitzfinanzamt.


Import aus Drittländern
Im Ausland (vom Verkäufer):
Kennzeichen (ausländisches Überstellungskennzeichen)
Beglaubigter Kaufvertrag (bei Kauf von Privatpersonen) oder saldierte Rechnung
Ausfuhrerklärung des Exporteurs (nicht bei Privatkauf!) d.h. vom Händler, von dem die Rechnung stammt:
Muss bei der Ausfuhr zollamtlich bestätigt werden, damit die eventuell bezahlte Mehrwertsteuer vom ausländischen Händler refundiert werden kann Höhe und Art der Vergütung muss mit Händler vereinbart werden. Ist nicht in allen Ländern möglich!
Keine Vergütung der Umsatzsteuer bei Privatkäufen
Warenverkehrsbescheinigung = EUR 1 (vom Händler) bei Fahrzeugen mit Präferenz-Ursprung.
Bei Fahrzeugen, die in folgenden Ländern (oder der EU) erzeugt und direkt von dort importiert werden: Schweiz, Island, Norwegen, Türkei, Israel und den Färöer Inseln Zollsatz ist Null (ein Präferenznachweis muss jedoch vorliegen; Informationen erteilt das zuständige Zollamt)!

Ausländische Grenze:
Ausfuhrerklärung bestätigen lassen
Saldierte Rechnung vorlegen
Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts
Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (Schenkung) oder kein glaubwürdiger Preis im Kaufvertrag enthalten ist, kann eine Schätzung veranlasst werden.

Österreichische Grenze (oder EU-Außengrenze):
Saldierte Rechnung vorlegen
Gegebenenfalls gültigen Präferenznachweis vorlegen
Verzollungsbestätigung ausstellen lassen
Eingangsabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) entrichten bzw. Sicherstellung hinterlegen
Den jeweils geltenden Zollsatz bzw. ob ein Zollpräferenzabkommen besteht, erfährt man beim Zollamt.

Typisierungsstellen
Für die Erteilung der Einzelgenehmigung sind folgende Stellen zuständig:
Wien: Magistratsabteilung 46 (MA 46) - Landesfahrzeugprüfstelle , 7. Haidequerstr. 5, 1110 Wien, Tel. 01/955 59 (Infoline Straße und Verkehr)
Niederösterreich: Amt der NÖ. Landesregierung, (Zuständigkeiten der einzelnen technischen Prüfanstalten in NÖ werden hier bekannt gegeben), Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten, Tel. 02742-9005-16024 (Kanzlei, Auskunft)
Burgenland:Amt der Bgld. Landesregierung (Abteilung 8, Referat Kraftfahrwesen) , Rusterstr. 135, 7000 Eisenstadt, Tel. 02682/643 04, Antragsformulare als Download
Kärnten: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 15, Flatschachstr. 70, 9020 Klagenfurt Tel. 05 0536 31978 (INFO-Telefon)
Oberösterreich: Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Verkehr, OÖ Landesprüfstelle, Goethestr. 86, 4021 Linz. Technische Auskünfte erteilt die Landesprüfstelle unter: 0732/7720-13570 oder 13571, Terminvereinbarungen unter der TelNr.: 0732/7720-13575
Auf der Homepage der OÖ Landesprüfstelle sind auch Informationsblätter als Download verfügbar!
Bei Vorliegen eines COC-Zertifikats ist in Oberösterreich auch ein Antrag per E-Government möglich!
Steiermark: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 17c, Petrifelderstr. 102, 8041 Graz, Tel. 0316/877-2161
Salzburg: Kraftfahrzeug Prüfstelle des Amtes der Salzburger Landesregierung, 5020 Salzburg, Karolingerstr. 34 Tel. 0662/80 42 5304, Fax. 0662/80 42 5319
Antragsformular als Download
Tirol:TÜV Bayern; Landesgesellschaft für Österreich, Trientlg. 8, 6020 Innsbruck Tel. 0512/34 19 10
Vorarlberg: TÜV-Österreich, Reitschulstr. 8, 6923 Lauterach Tel. 05574/733 82
Ziviltechnikerbüro Millner & Millner ZT GmbH, Bundesstraße 74a, 6830 Rankweil, Tel: 05522/73921-0, Fax: 05522/73921-8
Angaben ohne Gewähr!


Ciao

Flairist
07.09.2008, 09:52
Vielleicht dazu eine interessante Seite:


http://www.herlmetz.de/LeitfadenCO2Aus2004.pdf





Ciao

Sternchen
07.09.2008, 15:16
aber du kannst das ganze umgehen und dir einen deutschen wohnsitz nehmen (oder über einen bekannten anmelden) und das mobil mit deutschen kennzeichen fahren (die eu machts möglich ;)). dann kannst auch mit 6monats-zulassung kosten sparen.
.


Die EU macht es leider nicht möglich.Wir hatten uns auch bei unserer Versicherung in D erkundigt.Man kann seinen PKW nur dort anmelden,wo man seinen Hauptwohnsitz hat und auch nur auf seinen eigenen Namen,selbst Familienangehörige sind davon ausgeschlossen.

Richard
07.09.2008, 15:29
nun,

da gehen aber die meinungen stark auseinander, eine gute freundin von uns hat ihren hauptwohnsitz in würzburg und fährt mit einem österreichischen kennzeichen mit deutschem führerschein.

die bestimmungen sind da für alle gleich, also gehts auch umgekehrt. ich kenn da einige beispiele aus dem campingclub, wo unsere schon seit jahren mit deutschen kennzeichen unterwegs sind.

alles eine frage des organisierens...;).

Sternchen
07.09.2008, 15:33
Wir fahren auch mit österreichischen Kennzeichen und haben einen deutschen Führerschein.Nur mit dem Anmelden in Deutschland wäre,laut Auskunft der Versicherung,nicht gegangen.

abo
07.09.2008, 19:14
Die EU macht es leider nicht möglich.Wir hatten uns auch bei unserer Versicherung in D erkundigt.Man kann seinen PKW nur dort anmelden,wo man seinen Hauptwohnsitz hat und auch nur auf seinen eigenen Namen,selbst Familienangehörige sind davon ausgeschlossen.

hallo

das gilt für deutsche wenn die zwei wohnsitze haben

du als österreicher hast - wenn du dort einen wohnsitz bei freunden nimmst - an diesem ort deinen HAUPTWOHNSITZ in DEUTSCHLAND, und damit basta. dass du auch noch einen wohnsitz in österreich hast ist völlig unerheblich, du bist der zulassungsbehörde gegenüber nicht verpflichtet das offenzulegen (dem finanzamt gegenüber hingegen wohl fallst du einkommensteuerpflichtig bist)

unsere volksvertreter sind unfassbar kreativ dabei uns das geld abzuluchsen, da ist eine gewisse gegen-kreativität fast schon bürgerspflicht

lg
g

Sternchen
08.09.2008, 08:35
Hallo Abo,
das wäre bei uns ja dann der Fall,da wir ja deutsche sind.;)

abo
08.09.2008, 10:37
Hallo Abo,
das wäre bei uns ja dann der Fall,da wir ja deutsche sind.;)

hallo

autsch
sorry
hatte ich überlesen

lg
g

harti
09.09.2008, 11:58
Du hast alles richtig angegeben bis auf die Merwertsteuer.
War gestern am Finanzamt und habe mich erkundigt.
NOVA: Bei Gebrauchtwagen keine MWST auf Novabetrag
CO2: Bei Gebrauchtwagen 25 Euro per gramm über 180 --keine MWST dazu.







quote=Flairist;89840]Es hat sich seit 1. Juli 2008 folgendes




[






(in Rot hervorgehoben) geändert:



Neuwagen
sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs weniger als 6.000 km auf dem Tacho haben oder deren erstmalige Inbetriebnahme nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
Diese Fahrzeuge kann man aus EU-Ländern problemlos importieren.


Gebrauchtwagen
sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als 6.000 km auf dem Tacho aufweisen und deren erstmalige Inbetriebnahme vor mehr als 6 Monaten erfolgte..
Bitte unbedingt zuerst prüfen, ob eine problemlose Genehmigung und Zulassung für das gewünschte Fahrzeug erfolgen kann! Man sollte sich auch erkundigen, welche Unterlagen benötigt werden (bei Fahrzeugen ohne COC, Datenauszug, etc.).
Auskünfte darüber erteilen:
Generalvertreter der Automarke in Österreich
Technische Prüfanstalt der Landesregierung (bei Fahrzeugen, die keine EU-Typengenehmigung vorweisen können)

Import aus der EU
Die EU ist eine Zollunion, daher sind K E I N E Zollabgaben fällig!

Bei Import aus den EU-Ländern gelten folgende Bestimmungen:
Neuwagen: Kauf unbedingt ohne Mehrwertsteuer! Für diese Fahrzeuge ist in Österreich Erwerbsteuer (eine Form der Umsatzsteuer) zu entrichten.
Gebrauchtwagen: Die Mehrwertsteuer des Kauflandes wird direkt beim ausländischen Händler entrichtet, in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Man sollte darauf achten, dass die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wird. Bei Kauf vom Privaten: Preis laut Kaufvertrag, es ist keine USt abzuführen.

In beiden Fällen:
Überführung des Kraftfahrzeuges mit ausländischem Überstellungskennzeichen + Kurzversicherung (erhältlich im Kaufland); blaue Probefahrtkennzeichen sind nicht als Überstellungskennzeichen anerkannt!
Auf die erforderlichen Unterlagen achten (wie etwa Kaufvertrag oder saldierte Rechnung, COC-Papier, Datenauszug, ausländischer Typenschein, Zulassungsbescheinigung(en), ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft, Betriebsanleitung, etc.).
Bei Privatkauf: Beglaubigung des Kaufvertrages (Gericht, Notar im Kaufland) wird empfohlen. Sie ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch von der Zulassungsstelle verlangt werden, wenn begründete Zweifel an der Echtheit des Kaufvertrages bestehen. In diesem Fall müsste eine Beglaubigung nachgebracht werden, was u.U. praktische Probleme aufwerfen kann (wenn z.B. der Verkäufer nicht mehr erreichbar ist).


EU-Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat)
Alle Neufahrzeuge müssen darüber verfügen.
Nachträglich kann sie meist nicht beschafft werden.
seit 1997 zwingend.


Nationale österreichische Bestimmungen - Neuerungen ab 01.07.2007
Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (als Nachweis dafür gelten: COC-Papier, (ausländischer) Datenauszug, ausländischer Typenschein, ausländische Zulassungsbescheinigung): diese Fahrzeuge müssen in Österreich nicht mehr genehmigt werden. Für die erstmalige Zulassung dieser Fahrzeuge in Österreich ist es aber unumgänglich, dass die entsprechenden Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Diese erforderliche Eintragung hat primär durch den Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) zu erfolgen. Sollte dieser untätig sein, keiner vorhanden sein oder untätig sein, so erfolgt die Eintragung durch den Landeshauptmann (Technische Prüfstellen). Sind die Daten bereits eingetragen, so kann auch ein Auszug aus der Datenbank als Genehmigungsnachweis für die Zulassung verwendet werden.
Voraussetzung für die "erleichterte Typisierung":
EU-Betriebserlaubnis
Fahrzeug muss dem österreichischen Kraftfahrrecht entsprechen
Kosten:
Ersatz des Aufwandes für die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank

Beim Kauf zu beachten:
Bei Neufahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis: beim Kauf unbedingt auf eine Übereinstimmungserklärung im Original bestehen.
Bei Gebrauchtfahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis:
In Mitgliedstaaten, bei denen die Zulassungsbescheinigung aus einem Teil besteht, muss diese für die Eingabe in die Genehmigungsdatenbank und die Zulassung vorgelegt werden.
In Mitgliedstaaten, bei denen die Zulassungsbescheinigung aus Teil I und II besteht, müssen beide Teile vorgelegt werden.
Weiters notwendig:
Für die Eingabe der Genehmigungsdaten muss bei allen Fahrzeugen, falls bereits eine periodische Begutachtung fällig gewesen wäre, ein positives österr. § 57a Gutachten vorgelegt werden. Dieses kann jedoch durch den Nachweis einer positiven, technischen Untersuchung eines anderen EU-Mitgliedstaates ersetzt werden (z. B. deutsche Hauptuntersuchung). Gegebenenfalls ist eine Übersetzung beizubringen, falls das ausländische Gutachten nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist. An Stelle der Übersetzung kann allerdings immer auch ein positives, österreichisches § 57a Gutachten vorgelegt werden. Für die bloße Eintragung in die Genehmigungsdatenbank ist keine Vorführung des Fahrzeuges notwendig.
Vor der Zulassung ist unbedingt zu beachten, dass unmittelbar nach der Eintragung die anfallenden Steuern beglichen werden, da sonst eine Zulassung nicht erfolgen kann.
Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis:
Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung durch die jeweils zuständige Typisierungsstelle der Landesregierung. Diese nimmt auch die Eintragungen in der Genehmigungsdatenbank vor.
Beim Kauf sollte man darauf achten, vom Generalimporteur einen annähernd fertigen Datensatz mit den Fahrzeugdaten zur Verfügung gestellt zu bekommen, da dieser die Eintragung wesentlich erleichtert. Vor dem Import ist aber unbedingt ratsam, die eventuellen Kosten für die Bereitstellung des Datensatzes durch den Generalimporteur abzuklären.
Achtung: Ein Anspruch auf Genehmigung besteht hier nicht. Vor einem geplanten Fahrzeugimport solle man daher mit der zuständigen Typisierungsstelle Kontakt aufnehmen und klären, ob eine Genehmigung des Fahrzeuges in Österreich noch möglich ist bzw. welche Nachweise/Unterlagen konkret erforderlich sind.
Gleiches gilt bei Oldtimern und im Ausland einzelgenehmigten Fahrzeugen! Die Kosten variieren je nach Art der "Genehmigung" (ca. € 180; abhängig von den erforderlichen Nachweisen/Datensätze ). Das Fahrzeug ist idR vorzuführen. Bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist zusätzlich eine Überprüfung gemäß § 57a KFG 1967 durchzuführen, sofern eine periodische Begutachtung bereits fällig gewesen wäre. Terminvereinbarung in den meisten Fällen notwendig.
Weitere Informationen zur Einführung der Genehmigungsdatenbank ab 01.07.2007 findet man hier.
Erwerbsteuer bei Neuwagen (zuständig Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)
uU Schenkungssteuer
Normverbrauchsabgabe (NOVA) bei allen Fahrzeugen! (zuständig: Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)
Zulassung bei einer Zulassungsstelle der Versicherungen oder beim ÖAMTC (nur für Mitglieder); Informationen betreffend der erforderlichen Unterlagen: für die Zulassung sind auf www.help.gv.at (http://www.help.gv.at) zu finden.

Normverbrauchsabgabe (NOVA)
Vor der erstmaligen Zulassung in Österreich abzuführen!

Für neue UND gebrauchte Kraftfahrzeuge
Auch bei Schenkungen
Auch bei Erbschaft
Auch bei Übersiedlung
In den Fällen von Schenkung, Erbschaft, Übersiedlung etc. ist eine Wertbestimmung des Fahrzeuges zur NOVA-Berechnung durchzuführen.
Anmeldung und Bezahlung der NOVA beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt vor der Zulassung des Fahrzeuges, da die Anmeldebestätigung für die Zuerkennung eines Kennzeichens unbedingt erforderlich ist!
Formular NOVA 2 direkt am Finanzamt erhältlich!
NOVA-Höhe ist vom Durchschnittsverbrauch des Fahrzeugs abhängig (max. 16%).
Als Nachweis dient Bestätigung des Fahrzeugherstellers. Auch der ÖAMTC kann Ihnen die Höhe des NOVA-Prozentsatzes mitteilen.
Zuzüglich wird 20% Mehrwertsteuer von der Summe der NOVA bei Neufahrzeugen berechnet.

Bonus/Malus-Regelung für Dieselfahrzeuge: Emissionsgrenzwert des Fahrzeuges von 0,005 g/km: Über diesem Wert tritt ein Malus von 1,5 % der Bemessungsgrundlage der NOVA, maximal jedoch EUR 300,00 ein, welcher zur NOVA hinzugerechnet wird. Liegt der Wert darunter, so ist bis 30.6.2007 ein Bonus von EUR 300,00, welcher von der NOVA abgezogen wird, vorgesehen.

NOVA-Berechnung Pkw: wenn der "MVEG-Verbrauch" angegeben ist, diesen Wert minus 3 und mal 2 bei Benzinern, minus 2 und mal 2 bei Diesel-Pkw (ungerade Ergebnisse werden auf ganze Zahlen mathematisch gerundet!). Ist der Verbrauch nach "ECE" angegeben, wird als Verbrauch in die Formel der Mittelwert aus ECE 90 und ECE Stadt eingesetzt.
Bei Motorrädern wird die Nova nach dem Hubraum errechnet: (ccm minus 100) x 0,02. Beispiel: 850 ccm minus 100 = 750 x 0,02 = 15 %!
NOVA-Basis: Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise in Österreich (steuerbereinigt, d.h. abzüglich Mehrwertsteuerkomponente und Nova).
Der tatsächliche Anschaffungspreis wird dann als Berechnungsbasis herangezogen, wenn er um bis zu max. 20% unter dem steuerbereinigten Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise in Österreich liegt. Bei einer darüber hinausgehenden Abweichung muss im Einzelfall ein Grund für diese konkret nachgewiesen werden.
Anmerkung: Wird das Fahrzeug bei einem Händler gekauft und ist die bezahlte Mehrwertsteuer ausgewiesen oder ausweisbar, so wird die Nova vom Netto-Betrag berechnet. Erfolgt beim Kauf vom Händler kein gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer ("Rechnung als Pauschalbetrag"), so wird die Nova vom Gesamtbetrag berechnet.


Die NOVA (= „Normverbrauchsabgabe“) ist eine Zulassungssteuer, die als Prozentsatz auf den Neuwagenpreis, abhängig vom Durchschnittsverbrauch nach MVEG-Norm, aufgeschlagen wird. Der Höchstsatz beträgt 16 Prozent. Der niedrigste Steuersatz beträgt theoretisch Null (bei Diesel-Pkw mit 2 Litern Verbrauch, bei Benzinern mit 3 Litern), in der Praxis 5%.

Die Formel für die Berechnung des Grundbetrages für Pkw/Kombi lautet:

-Benzin-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz

-Diesel-Pkw/Kombi:
(MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz

Ab 1. Juli 2008 werden zusätzlich zur wie bisher berechneten NOVA folgende Elemente in die Steuerberechnung eingefügt:

1. Neue Bonus-Malus-Regelung CO2
Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
120 – 180g/km: keine Änderung
ab 180 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 180 zusätzlich 25,- Malus!!!
Ab 1. Jänner 2010 sinkt die Grenze von 180g auf 160g.
Malus für Pkw ohne CO2-Angabe: 20,- pro kW über 100.

2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe
Benzin-Pkw max. 60mg NOx/km: Bonus 200,-
Diesel-Pkw max. 80mg NOx/km und Partikel max. 0,005g/km: Bonus 200,-
Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff)

Bonusbetrag insgesamt: max. 500,-. Malusbeträge unbegrenzt.

3. Änderung der Bonus-Malus-Regelung für neue Diesel-Pkw
·Bis 30. Juni 2008 wird für Diesel-Pkw mit Partikelfilter ein Bonus von 300,- vom errechneten Nova-Betrag abgezogen. Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bezahlen einen Malus in Höhe von 1,5% der Nova-Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 300 Euro.
Ab 1. Juli 2008 wird kein Bonus mehr verrechnet, der Malus bleibt mit einem Fixbetrag von 300,- pro Fahrzeug aufrecht (kein Ablaufdatum).

Die genannten Beträge sind noch ohne Mwst. – für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden.

Schenkungssteuer
Hat man das Fahrzeug im Ausland geschenkt bekommen, so muss man weiters Schenkungssteuer bezahlen (Rechtslage bis 31.07.2008; danach gelten die Regelungen des Schenkungsmeldegesetzes) .
Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Wohnsitzfinanzamt.


Import aus Drittländern
Im Ausland (vom Verkäufer):
Kennzeichen (ausländisches Überstellungskennzeichen)
Beglaubigter Kaufvertrag (bei Kauf von Privatpersonen) oder saldierte Rechnung
Ausfuhrerklärung des Exporteurs (nicht bei Privatkauf!) d.h. vom Händler, von dem die Rechnung stammt:
Muss bei der Ausfuhr zollamtlich bestätigt werden, damit die eventuell bezahlte Mehrwertsteuer vom ausländischen Händler refundiert werden kann Höhe und Art der Vergütung muss mit Händler vereinbart werden. Ist nicht in allen Ländern möglich!
Keine Vergütung der Umsatzsteuer bei Privatkäufen
Warenverkehrsbescheinigung = EUR 1 (vom Händler) bei Fahrzeugen mit Präferenz-Ursprung.
Bei Fahrzeugen, die in folgenden Ländern (oder der EU) erzeugt und direkt von dort importiert werden: Schweiz, Island, Norwegen, Türkei, Israel und den Färöer Inseln Zollsatz ist Null (ein Präferenznachweis muss jedoch vorliegen; Informationen erteilt das zuständige Zollamt)!

Ausländische Grenze:
Ausfuhrerklärung bestätigen lassen
Saldierte Rechnung vorlegen
Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts
Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (Schenkung) oder kein glaubwürdiger Preis im Kaufvertrag enthalten ist, kann eine Schätzung veranlasst werden.

Österreichische Grenze (oder EU-Außengrenze):
Saldierte Rechnung vorlegen
Gegebenenfalls gültigen Präferenznachweis vorlegen
Verzollungsbestätigung ausstellen lassen
Eingangsabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) entrichten bzw. Sicherstellung hinterlegen
Den jeweils geltenden Zollsatz bzw. ob ein Zollpräferenzabkommen besteht, erfährt man beim Zollamt.

Typisierungsstellen
Für die Erteilung der Einzelgenehmigung sind folgende Stellen zuständig:
Wien: Magistratsabteilung 46 (MA 46) - Landesfahrzeugprüfstelle , 7. Haidequerstr. 5, 1110 Wien, Tel. 01/955 59 (Infoline Straße und Verkehr)
Niederösterreich: Amt der NÖ. Landesregierung, (Zuständigkeiten der einzelnen technischen Prüfanstalten in NÖ werden hier bekannt gegeben), Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten, Tel. 02742-9005-16024 (Kanzlei, Auskunft)
Burgenland:Amt der Bgld. Landesregierung (Abteilung 8, Referat Kraftfahrwesen) , Rusterstr. 135, 7000 Eisenstadt, Tel. 02682/643 04, Antragsformulare als Download
Kärnten: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 15, Flatschachstr. 70, 9020 Klagenfurt Tel. 05 0536 31978 (INFO-Telefon)
Oberösterreich: Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Verkehr, OÖ Landesprüfstelle, Goethestr. 86, 4021 Linz. Technische Auskünfte erteilt die Landesprüfstelle unter: 0732/7720-13570 oder 13571, Terminvereinbarungen unter der TelNr.: 0732/7720-13575
Auf der Homepage der OÖ Landesprüfstelle sind auch Informationsblätter als Download verfügbar!
Bei Vorliegen eines COC-Zertifikats ist in Oberösterreich auch ein Antrag per E-Government möglich!
Steiermark: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 17c, Petrifelderstr. 102, 8041 Graz, Tel. 0316/877-2161
Salzburg: Kraftfahrzeug Prüfstelle des Amtes der Salzburger Landesregierung, 5020 Salzburg, Karolingerstr. 34 Tel. 0662/80 42 5304, Fax. 0662/80 42 5319
Antragsformular als Download
Tirol:TÜV Bayern; Landesgesellschaft für Österreich, Trientlg. 8, 6020 Innsbruck Tel. 0512/34 19 10
Vorarlberg: TÜV-Österreich, Reitschulstr. 8, 6923 Lauterach Tel. 05574/733 82
Ziviltechnikerbüro Millner & Millner ZT GmbH, Bundesstraße 74a, 6830 Rankweil, Tel: 05522/73921-0, Fax: 05522/73921-8
Angaben ohne Gewähr!


Ciao[/quote]

abo
09.09.2008, 12:21
hallo

auf den co2 malus gibt es keine mwstr
das ist so richtig

betreffend nova kommt es glaube ich darauf an ob im ausland beim händler oder von privat gekauft wird, bin aber nicht sicher

lg
g

harti
10.09.2008, 12:02
hallo

auf den co2 malus gibt es keine mwstr
das ist so richtig

betreffend nova kommt es glaube ich darauf an ob im ausland beim händler oder von privat gekauft wird, bin aber nicht sicher

lg
g

Auf die NOVA gibt es keine MWST, egal ob vom Händler oder Privat.
Die Bemessung der NOVA wird allerdings wenn man beim Händler kauft und dieser die MWST ausweisen kann vom Nettobetrag gerechnet.

Wichtig: bei Privatkauf kann das Finanzamt in Österreich den Kaufpreis anzweifeln und ein Gutachten aeines Sachverständigen einfordern, deren Kosten wieder vom Käufer zu tragen sind.


Privaten Kaufvertrag immer vom Notar bestättigen lassen.

Richard
10.09.2008, 14:54
hi abo,

ist richtig so, beim händlerimport fällt die mwst auch auf die nova an, die bei einem privaten import nicht zum tragen kommt.

das ist auch etwas, dass die händler stört, da damit eine wettbewerbsverzerrung stattfindet

all das ist NICHT von mir, sondern von einem österreichischen händler!

harti
10.09.2008, 20:14
hallo

das gilt für deutsche wenn die zwei wohnsitze haben

du als österreicher hast - wenn du dort einen wohnsitz bei freunden nimmst - an diesem ort deinen HAUPTWOHNSITZ in DEUTSCHLAND, und damit basta. dass du auch noch einen wohnsitz in österreich hast ist völlig unerheblich, du bist der zulassungsbehörde gegenüber nicht verpflichtet das offenzulegen (dem finanzamt gegenüber hingegen wohl fallst du einkommensteuerpflichtig bist)

unsere volksvertreter sind unfassbar kreativ dabei uns das geld abzuluchsen, da ist eine gewisse gegen-kreativität fast schon bürgerspflicht

lg
g


Ist das wirklich so einfach mit dem Wohnsitz zum Fahrzeug anmelden in D.?
Habe Bekannte dort, die würden das sicher machen.
Bin Pensionist in Österreich, welche zusatzkosten können entstehen ?
Müssen meine Bekannten für irgendwas mehr zahlen (Müllabfuhr, sostige Wohnsitzsreuern etc)
Vielen Dank für eine Antwort

abo
10.09.2008, 23:37
Ist das wirklich so einfach mit dem Wohnsitz zum Fahrzeug anmelden in D.?


hallo

ich kenn das nur mit rumänien,

abersoweit ich weiss: ja
du meldest dich in DE drüben an

mit dem meldenachweis kannst du dein auto anmelden

basta

lg
g

harti
17.09.2008, 12:37
hallo

ich kenn das nur mit rumänien,

abersoweit ich weiss: ja
du meldest dich in DE drüben an

mit dem meldenachweis kannst du dein auto anmelden

basta

lg
g

Frage: Muss ich dann meinen Hauptwohnsitz in Österreich auflassen ?
Dann hat ja wieder alles keinen Sinn.
Mit einer Deutschen Versicherung habe ich tel., für Anmeldung ist Hauptwohnsitz erforderlich.
Wo könnte man solide Ausünfte zu diesen Thema einholen ?
Vielen Dank für einen Tipp.

abo
17.09.2008, 14:06
Frage: Muss ich dann meinen Hauptwohnsitz in Österreich auflassen ?
Dann hat ja wieder alles keinen Sinn.
Mit einer Deutschen Versicherung habe ich tel., für Anmeldung ist Hauptwohnsitz erforderlich.
Wo könnte man solide Ausünfte zu diesen Thema einholen ?
Vielen Dank für einen Tipp.

hallo

solide tipps zur steuerhinterziehung bekommst du am ehesten machen beim steuerberater, aber nur bei den guten ...

;-)

und natürlich musst du deinen wohnsitz in AT nicht aufgeben dazu

wenn dein im versicherungsantrag angegebener wohnsitz in deutschland dein einziger wohnsitz ist dann ist das - erraten - dein hauptwohnsitz (in deutschland ..)

es steht auch nicht zu befürchten dass eine deutsche versicherung weltweit meldeanfragen durchführt um festzustellen ob evt jemand der in deutschland seinen wohnsitz hat noch wo anders gemeldet sein koennte. das koennen die auch garnicht

lg
g

Richard
17.09.2008, 14:08
@ harti,

NEIN, der ist auch für die deutsche zulassung NICHT relevant.

und wennst dir das alles ersparen willst, dann beiß halt wie alle anderen in den sauren steuerapfel, erstens würdest du dir beim kauf etwas ersparen, so deine meinung und zweitens, hast dich schon erkundigt, welche steuerklasse dir in D verrechnet würde?

gerade beim älteren diesel sind die steuern teilweise gewaltig.....

harti
17.09.2008, 16:41
@ harti,

NEIN, der ist auch für die deutsche zulassung NICHT relevant.

und wennst dir das alles ersparen willst, dann beiß halt wie alle anderen in den sauren steuerapfel, erstens würdest du dir beim kauf etwas ersparen, so deine meinung und zweitens, hast dich schon erkundigt, welche steuerklasse dir in D verrechnet würde?

gerade beim älteren diesel sind die steuern teilweise gewaltig.....

Zuerst mal vielen Dank für die Antworten.
Folgendes habe ich inzwischen herausgefunden.
* Mercedes Benz Sprinter 212D KA CO2 268 g = Steuer in Austria 88 x 25 Euro +Nova + Dieselsteuer 300 Euro--ergibt bei einen Kaufpreis des WOMOS von 14000.- Euro satte 4740 Euro Einmalsteuer in Österreich. also Gesamtpreis vor Anmeldung 18740 + Typisierung 179 Euro.

* Steuer in Deutschland-das WOMO ist als Bürofahrzeug zugelassen-254 Euro/Jahr
-wenn nicht Bürofahrzeug Steuer 450 Euro/Jahr (2,8 to GGW, Stehhöhe 1,70 m)

Also da würde sich ein Wohnsitz in Deutschland schon auszahlen.

Wer die neuen Steuersätze auf Wohnmobile in Deutschland wissen will-
auf der Webseite vom ADAC nachsehen (einfach Suchbegriff "Wohnmobilsteuer eingeben)

abo
17.09.2008, 17:45
gerade beim älteren diesel sind die steuern teilweise gewaltig.....

hallo richard

unsinn,

die preussen qietschen nur so weil die fürs womo tw früher 50,- im jahr steuer bezahlt haben für die womos. sow ie wir für die stuer LKW, mein damals aus den USA importierter blazer hatte 320kg nutzlast, kfz steuer waren damals 50 ATS im monat, trotz V8, 6 liter hubraum und 250PS, beim LKW gehts ja immer nur um die nutzlast .

bei uns kostet der 212CDI sprinter (die 90kW version) monatlich 40,- steuer und in der grundstufe monatlich rund 80,- haftpflicht

also weit mehr als im schlechteren fall mit den neuen DE bestimmungen

lg
g