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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Typisierung !



camp.u.pfadi
09.03.2008, 19:43
hallo
ich hab mal eine frage von einen bekannten
was muss ein lkw haben damit er als womo typisiert werden kann????????:confused::confused::confused:

holiday
09.03.2008, 20:59
hallo

ich hab mal eine frage von einen bekannten

was muss ein lkw haben wenn er als womo typisiert werden kann????????:confused::confused::confused:


einen LKW in dem sinn als Lastkraftwagen wirst du als womo nicht typisieren können.ein fahrzeug über 3,5 t ist wenn es die vorraussetzungen erfüllt der



Begriffsbestimmung

Wohnmobil aus dem KFG

28a. Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst: – Tisch und Sitzgelegenheiten,
- Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
- Kochgelegenheiten und
- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;

__________________

ist ansich kein problem.da zählt jetzt aber nicht unbedingt die klasse M1 es kann sich auch um eine andere klasse handeln.aber das steht alles genau im KFG

Ferdlnand
09.03.2008, 21:36
Hallo!

Sollten im hinteren Bereich auch Personen befördert werden dürften diese Novelle von interesse sein:



3. § 1c Abs. 1 und 3 und … jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 334/2006 gelten nicht für Fahrzeuge, die bereits

vor dem 20. Oktober 2006 genehmigt worden sind; diese müssen aber den bisherigen Vorschriften entsprechen.
Solche Fahrzeuge dürfen nach dem 19. Oktober 2007 aber nicht mehr erstmals zum Verkehr zugelassen werden.


Bemerkungen:

Im

Abs. 1 wird die Richtlinie 2005/40/EG zur Änderung der Richtlinie 77/541/EWG über
Sicherheitsgurte und Haltesysteme berücksichtigt.
In den Erwägungsgründen zu dieser Richtlinie wird unter anderem Folgendes ausgeführt:
„-- Forschungsergebnisse zeigen, dass Sicherheitsgurte und Haltesysteme bei Unfällen,
selbst mit Überschlag, die Schwere der Verletzungen und die Zahl der Getöteten deutlich
vermindern können. Die Ausstattung aller Fahrzeugklassen mit Sicherheitsgurten und
Haltesystemen wird mit Sicherheit eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit mit
sich bringen und Menschenleben retten.
-- Die Ausstattung aller Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten ist von erheblichem
gesellschaftlichem Nutzen.
-- Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 18.Februar 1986 zu
gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle im
Rahmen des Programms für das Jahr der Straßenverkehrssicherheit auf die Notwendigkeit
hingewiesen, das Anlegen von Sicherheitsgurten für alle Fahrzeuginsassen, auch für Kinder,
zur Pflicht zu machen, außer in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für den Einbau von
Sicherheitsgurten und/oder Haltesystemen muss deshalb zwischen Omnibussen des
öffentlichen Verkehrs und anderen Fahrzeugen unterschieden werden.
-- Nach der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und
Kraftfahrzeuganhänger ist das EG-Typgenehmigungsverfahren seit dem 1. Januar 1998
lediglich auf alle Neufahrzeuge der Klasse M1 anwendbar. Demnach müssen nur diese
Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten und/oder Haltesystemen ausgerüstet werden, die die
Anforderungen der Richtlinie 77/541/EWG erfüllen.
-- Bis das EG-Typgenehmigungsverfahren für alle Fahrzeugklassen verbindlich wird, sollte
im Interesse der Verkehrssicherheit auch für andere Fahrzeugklassen als M1 der Einbau von
Sicherheitsgurten und/oder Haltesystemen vorgeschrieben werden.
-- Die Richtlinie 77/541/EWG enthält bereits alle technischen und administrativen
Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen anderer Klassen als M1. Die
Mitgliedstaaten brauchen deshalb keine weiteren Vorschriften zu erlassen.

5

-- Seit Inkrafttreten der Richtlinie 96/36/EG der Kommission vom 17. Juni 1996 zur

Anpassung der Richtlinie 77/541/EWG des Rates über Sicherheitsgurte und Haltesysteme
von Kraftfahrzeugen haben einige Mitgliedstaaten die darin enthaltenen Vorschriften für
einige andere Fahrzeugklassen als M1 bereits verbindlich gemacht. Die Hersteller und ihre
Zulieferer haben daraufhin entsprechende technische Lösungen entwickelt.
-- Die Richtlinie 2001/85/EG des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 20.
November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit
mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz enthält Bestimmungen, die in ihrer Mobilität
eingeschränkten Personen wie etwa behinderten Personen den Zugang zu Fahrzeugen zur
Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzen erleichtern. Den Mitgliedstaaten muss
ermöglicht werden, den Einbau von Sicherheitsgurten und/oder Haltesystemen zu
genehmigen, die nicht den technischen Spezifikationen der Richtlinie 77/541/EWG
entsprechen, jedoch speziell entworfen sind, um die Sicherheit dieser Menschen zu
gewährleisten.“
Im Abs. 2 werden die Vorschriften für Rückhalteeinrichtungen für Kinder geändert.
Die neuen Z 2 und Z 3 tragen dabei insofern der Realität Rechnung, als diese
Vorgangsweise bereits jahrelang praktiziert und akzeptiert wird.
Da bei einem Beckengurt in Verbindung mit einem Sitzkissen kein Sicherheitsgewinn zu
erwarten ist, soll in einem solchen Fall die Verwendung eines Beckengurtes alleine
ausreichen (Z 2).
Z 3 berücksichtigt den Fall, dass auf einer Rücksitzbank nicht 3 Rückhalteeinrichtungen
befestigt werden können. In diesem Fall soll die Sicherung mit dem „normalen“
Sicherheitsgurt ausreichen, sofern das Kind das 3. Lebensjahr bereits vollendet hat.
Ab dem 1. Jänner 2007 dürfen nur mehr solche Rückhalteeinrichtungen verwendet werden,
die der ECE-Regelung 44.03 oder 44.04 entsprechen.
Weiters wird der Verweis auf § 106 Abs. 5 KFG richtiggestellt.
Im Abs. 3 wird die Richtlinie 2005/41/EG zur Änderung der Richtlinie 76/115/EWG über die
Verankerungen der Sicherheitsgurte berücksichtigt (siehe auch die Ausführungen zu Abs. 1).
Im Abs. 3a wird die Richtlinie 2006/27/EG zur Änderung der Richtlinie 97/24/EG
berücksichtigt.
Durch diese Richtlinie soll im Hinblick auf ein funktionierendes Typengenehmigungssystem
geklärt werden, welche Vorschriften für die Verankerung von Sicherheitsgurten und für


Sicherheitsgurte von zweirädrigen und dreirädrigen Fahrzeugen mit und ohne Aufbau gelten.



lg Ferdl

digital
09.03.2008, 22:22
Wäre besser, Du fährst persöhnlich zur Typisierungstelle
und erkundigst Dich dort wo die Typisierung dann gemacht
werden soll.
Ich habe einen Wohnwagen zum Typisieren,
geht zwar einfacher weil es aus D kommt und dabei nicht
soviele Auflagen sind, aber sie beraten sehr höflich
und sind sehr hilfsbereit.

Solche Erfahrung habe ich hier in Wien-Simmering gemacht.

L.G.
Christian

abo
09.03.2008, 22:29
....Wäre besser, Du fährst persöhnlich zur Typisierungstelle
..... sie beraten sehr höflich und sind sehr hilfsbereit.
Solche Erfahrung habe ich hier in Wien-Simmering gemacht....


hallo

wenn das so ist muss sich in den letzten jahren ja einiges geändert haben ...

lg
g

digital
09.03.2008, 22:38
@abo

weiß nicht wie es vorher war.
war das erste mal dort mit meinen unterlagen und bildern.
der hat mir dann angekreuzt was ich noch alles brauche.
hat sich die bilder auf dem pc angesehen und hat sie für
brauchbar gefunden.
sagte mir noch was ich benötige, §57a für die anmeldung,
gasprüfung wäre nicht schlecht, aber kein muss.
dann nochmals kommen für eine persönliche terminvergabe,
und fertig.
alles sehr zuvorkommend mit netten ton.
oder hatte er einen guten tag an einen montag morgen?;)

konnte nichts negatives heraussehen.

l.g.
digital

Ferdlnand
09.03.2008, 23:59
Da muß ich Willi rechtgeben, die Sprache bei den Typisierungsstellen hat sich verändert, der Ton ist freundlicher geworden und die Beamten versuchen den Dienstleister hervorzuheben.
Der große Unterschied ist es wohl einen bereits in der EU typisierten Wowa zu typisieren, oder aus einen LKW ein Womozu machen. während es beim Wowa meist reine Formalitäten sind die es zu bearbeiten gilt, kanns beim Womo schon passieren das durch die kreativität des Ausbauers der Arbeitswille des Beamten auch rasch den Ton ändern lässt, vor allem wenn man ev. die unverfrorenheit besitzt bei möglichen Problemen nachzuhaken.
Am besten ist es sich einen Beamten zu schnappen, konkrete Ausbaupläne mit Geräteliste, Prüfnummern u.s.w. vorzulegen, und diesen Beamten immer zu konsultieren. Dieser Beamte sollte auch die Befähigung besitzen letztendlich auch die Typisierung durch zu führen.
Es kann nämlich passieren das man von drei Beamten 3 verschiedene Aussagen erhält, obwohl der persönliche Spielraum durch div. Gesetzesänderungen (siehe oben) immer kleiner wird.

Ich gehe eigentlich davon aus, das ein Eigenausbau der auch Personenbeförderung im ausgebauten Teil mit einbezieht nicht mehr allzu lange möglich, bzw. durch gesetzliche Bestimmungen, Hürden und Einschränkungen auch Finanziell nicht mehr sinnvoll sein wird.

lg Ferdl

abo
10.03.2008, 00:01
@abo
weiß nicht wie es vorher war.


hallo

es war übel

zu der zeit als die noch die herrscher über zulassung und nichtzulassung waren haben sie dich das auch kräftig spüren lassen

ich weiss schon, es kommt immer drauf an wie man in den wald reinschreit ...

aber das ist nicht nur mir so gegangen - ich habe in meiner jugend einige autos aus den USA importiert, so von 1983 bis 1993 oder so - sondern fast jedem der mit denen zu tun hatte ...

schikanen was nur ging ...

ich habe so um 1990 ein audi s2 coupe aus deutschland importiert
neuwagen, von mir 6 monate in deutschland gefahren wg übersiedelungsgut und so
hatte damals einen job drüben

die haben mir das ding nicht zugelassen weil sie der meinung waren dass das lenkrad einen zu kleinen durchmesser hat.

ich hatte alles, die original audi prospekte wo sogar der durchmesser des lenkrades im text beschrieben war, aber keine chance

und dann die sache mit der motorleistung
die karre hatte 220PS bei betrieb mit 98 oktan bleifrei, 15PS weniger bei betrieb mit 95oktan bleifrei
es gab damals kein 98 oktan bleifrei in österreich, nur 95iger gab es bleifrei, das 98iger war damals immer verbleit ...

ein paar jahre vorher hatte ich aus den USA einen chevy blazer geholt
der hatte neben dem 110liter haupttank noch zwei zusatztanks mit je 75liter links und rechts.
wir haben ein jahr lang wegen der tanks rumgestritten obwohl es damals kein gesetzliche handhabe gegeben hat.

irgendwann hab ich mal aufgegeben und sie runtergeschraubt ...

also ich habe den laden da draussen in simmering in höchst unerfreulicher erinnerung und habe mich ehrlich gefreut dass die durch die EU bestimmungen quasi entmannt wurden vor einiger zeit ..

lg
g

digital
10.03.2008, 08:08
@abo:

so habe ich es mir auch vorgestellt, darum war ich sehr überrascht.
haben sie doch keinen guten ruf gehabt wegen freundlichkeit
und holpersteine legen bei den typisierungen.
aber wie du auch sagst:
wie man in den wald hineinschreit, so kommt es zurück.
ich habe denen gesagt daß ich das erste mal hier bin und noch
nie etwas mit typisierung zu tun hatte und war sehr entgegenkommend.

l.g.
digital

Richard
10.03.2008, 18:14
hi abo,

ich kann das voll unterschreiben. aber in den letzten jahren sind die beamten immer freundlicher geworden, vermutlich hat sich da in simmering auch etwas geändert...